Die Cinerenta Gesellschaft für Internationale Filmproduktion mbH muss Ottomar Schmitz aus Düsseldorf wegen Kapitalanlagebetrugs Schadenersatz in Höhe von rund 40 000 Euro zahlen. Der Verkaufsprospekt der Cinerenta III. KG sei falsch, weil er Verlustrisiken verharmlose, urteilte das Oberlandesgericht München (Az. 20 U 2052/07).
Mitschuld?
„Das Urteil betrifft indirekt auch den prämierten Präsidenten des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, der Mehrheitsgesellschafter der verurteilten Cinerenta GmbH ist“, erklärt Rechtsanwältin Katja Fohrer von der Münchener Kanzlei Mattil & Kollegen. Ohoven habe mit seiner Vertriebsfirma Investor- und Treuhand Beratungsgesellschaft mbH Anleger für die Beteiligung geworben und überhöhte Provisionen kassiert. Die Kanzlei hat in zahlreichen weiteren Verfahren Ohoven persönlich auf Schadenersatz verklagt.
Die Cinerenta Fonds I bis V haben insgesamt über 450 Millionen Euro Anlegergeld eingesammelt. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen Ohoven und weitere Funktionsträger der Fonds wegen des Verdachts des Betrugs.
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