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Geschädigte von gescheiterten Anlagemodellen verklagen immer wieder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf Schadenersatz, weil diese ein Anleger-Debakel nicht verhindert habe. Die Erfolgsaussichten solcher Klagen gehen allerdings gegen Null. Trotzdem gibt es Anwälte, die Mandanten zu Klagen gegen die Bafin raten.
Klage eines Anlegers von P&R abgewiesen
Zuletzt war es das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das im Februar 2021 die Klage eines Kunden der insolventen Containerfirma P&R abwies (Az. 1 U 83/19, Revision nicht zugelassen). Die Bafin sei in öffentlichem Interesse tätig. Anlegern stehe kein Anspruch aus Amtshaftung oder europarechtlicher Staatshaftung zu.
Bafin nur in öffentlichem Interesse tätig
Da der Gesetzgeber festgelegt hat, dass die Bafin nur in öffentlichem Interesse tätig ist, ist es für Anlegerinnen und Anleger schwer bis aussichtslos, den finanziellen Schaden von der Behörde ersetzt zu bekommen. Selbst im Fall Wirecard erscheinen die Erfolgsaussichten dürftig, obwohl die Bafin zumindest einen Teil des Konzerns beaufsichtigt hat und es einen Untersuchungsausschuss gibt.
Rechtsanwalt wirbt um Prokon-Anleger
Noch vager sind die Aussichten im Insolvenzfall der Windfirma Prokon, Itzehoe, aus dem Jahr 2014. Im Januar und Februar 2021 warb Anwalt Philipp Wolfgang Beyer von PWB Rechtsanwälte aus Jena in Briefen um Mandanten. Auch wenn Staatshaftungsansprüche gegen die Bafin ausgeschlossen oder verjährt sein könnten, wolle er Auskunftsansprüche geltend machen, die auf Fehlverhalten anderer Behörden hinweisen könnten. Anleger müssten dann noch ihren Schaden einklagen. Eine hohe rechtliche Hürde.
Rechtsanwaltskanzlei steht auf der Warnliste
Anwalt Beyer hatte zuvor im Jahr 2020 bei Prokon-Anlegern im Namen der BKR Beyer Kilian Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH aus Jena geworben. PWB und BKR stehen wegen zweifelhafter Praktiken auf der Warnliste Geldanlage Geldanlage der Stiftung Warentest.
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