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Mitte 2020 hat die Stiftung Warentest die Deutsche Edelfisch DEG aus Berlin auf ihre Warnliste Geldanlage gesetzt. Grund: Die Firma hatte nicht ausreichend über die Risiken eines Genussrechts aufgeklärt. Seit heute warnt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin): Es bestehe der hinreichende Verdacht, dass die DEG Anleihen ohne das dafür vorgeschriebene Wertpapier-Informationsblatt (WIB) anbiete.
Bafin: Verstoß gegen das Wertpapierprospektgesetz
Laut Aufsicht verstößt die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG mit der Herausgabe von Wertpapieren in Form von Schuldverschreibungen (unter der Bezeichnung „Anleihe 2020/2022“) gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Das WpPG schreibt für in Deutschland öffentlich angebotene Wertpapiere ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) vor, das von der Aufsicht gestattet werden muss. Die DEG habe der Aufsicht allerdings keine WIB zur Veröffentlichung vorgelegt, so die Bafin.
Unseriöse Werbung über das Internetportal: „ich investiere grün“
Die Stiftung Warentest hatte die DEG bereits Mitte Juli 2020 wegen unseriöser Werbung für ein riskantes Genussrecht kritisiert (Fiese Abzocke mit angeblichen Topzinsen). Damals wurde Anlegern, die sich für einen über das Internetportal „ich investiere grün“ beworbenen Festzins von 3,5 % bis 7,5% interessierten, unter anderem das mit Risiken behaftete Genussrecht der DEG angeboten.
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