Anleihe Finanz­aufsicht warnt vor Deutscher Edel­fisch

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Anleihe - Finanz­aufsicht warnt vor Deutscher Edel­fisch

© Quelle: https://edelfisch.money

Mitte 2020 hat die Stiftung Warentest die Deutsche Edel­fisch DEG aus Berlin auf ihre Warnliste Geldanlage gesetzt. Grund: Die Firma hatte nicht ausreichend über die Risiken eines Genuss­rechts aufgeklärt. Seit heute warnt auch die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin): Es bestehe der hinreichende Verdacht, dass die DEG Anleihen ohne das dafür vorgeschriebene Wert­papier-Informations­blatt (WIB) anbiete.

Bafin: Verstoß gegen das Wert­papier­prospektgesetz

Laut Aufsicht verstößt die Deutsche Edel­fisch DEG GmbH & Co. II KG mit der Heraus­gabe von Wert­papieren in Form von Schuld­verschreibungen (unter der Bezeichnung „Anleihe 2020/2022“) gegen das Wert­papier­prospektgesetz (WpPG). Das WpPG schreibt für in Deutsch­land öffent­lich angebotene Wert­papiere ein Wert­papier-Informations­blatt (WIB) vor, das von der Aufsicht gestattet werden muss. Die DEG habe der Aufsicht allerdings keine WIB zur Veröffent­lichung vorgelegt, so die Bafin.

Unseriöse Werbung über das Internetportal: „ich investiere grün“

Die Stiftung Warentest hatte die DEG bereits Mitte Juli 2020 wegen unseriöser Werbung für ein riskantes Genuss­recht kritisiert (Fiese Abzocke mit angeblichen Topzinsen). Damals wurde Anlegern, die sich für einen über das Internetportal „ich investiere grün“ beworbenen Fest­zins von 3,5 % bis 7,5% interes­sierten, unter anderem das mit Risiken behaftete Genuss­recht der DEG angeboten.

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