Hans-Albert Gröning, Maurer aus Gütersloh, hat noch einmal Glück gehabt. Das Landgericht Bielefeld verurteilte die Köllner & Co. KG aus Harsewinkel wegen Falschberatung zur Rücknahme einer Eigentumswohnung (Az. 6 O 127/06). Gröning hatte für die 106 700 Euro teure, vermietete Wohnung in Springe, die ihm von einer Köllner-Mitarbeiterin als Altersvorsorge aufgeschwatzt worden war, einen Kredit aufgenommen.
Weil die Beraterin Gröning verschwieg, dass der Mietpool, aus dem die Anleger der verschiedenen Wohnungen ihre Mieten erhalten sollten, seit Jahren Unterdeckungen aufwies, habe sie ihre Beratungspflichten verletzt, heißt es im Urteil. Dass das Oberlandesgericht Hamm (Az. 22 U 98/07) die Berufung Köllners gegen das Urteil ohne Verhandlung zurückgewiesen hat, wertete Grönings Anwältin Juliane Brauckmann von der Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen in Bielefeld als Ohrfeige für Firmenchef Herbert Köllner.
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