Brutto-Netto-Rechner Rechnen Sie schon jetzt: So viel Netto bleibt 2026 von Ihrem Gehalt

Brutto-Netto-Rechner - Rechnen Sie schon jetzt: So viel Netto bleibt 2026 von Ihrem Gehalt

Brutto-Netto-Rechner. Mit wenigen Klicks erfahren Sie, wie viel Ihnen vom Monats­brutto netto bleibt – auch schon für 2026. © Adobe Stock / Thomas Malyska

Wie viel wird Ihnen am Monats­ende ausgezahlt? Mit unserem Gehalts­rechner können Sie schon jetzt über­schlagen, wie hoch Ihr Netto­verdienst 2026 in etwa ausfallen wird.

Selbst rechnen: Was bleibt netto übrig?

In der Bundes­regierung gehen derzeit die Meinungen auseinander: Während die eine Seite in der aktuellen Situation Steuererhöhungen für Gutverdiener nicht ausschließen will, wünscht sich die andere eine Senkung der Steuerbelastung. Eine Senkung „für kleine und mitt­lere Einkommen“ sieht auch der Koalitions­vertrag vor – allerdings noch nicht jetzt, sondern erst „zur Mitte der Legislatur“.

Dennoch treten nach derzeitigem Stand 2026 einige Steuer­erleichterungen in Kraft, die noch Ende 2024 verabschiedet wurden – etwa ein höherer Grund­frei­betrag und Verschiebungen im Steuer­tarif. Dadurch sinkt für viele Arbeitnehmende die Lohn­steuer, die am Monats­ende vom Brutto­verdienst abge­zogen wird. Im Gegen­zug drohen vielen Beschäftigten allerdings höhere Beiträge für Kranken- und Pflege­versicherung. In Summe heißt das: Auch wenn Ihr Brutto­gehalt sich nicht ändert, kann es passieren, dass Ihr Netto­verdienst 2026 unter dem Monats­netto 2025 bleibt. Sollte jedoch Ihre Kranken­versicherung den Beitrag stabil halten, kann sich für Sie 2026 ein kleines Plus ergeben.

Ihr Weg zum Monats­netto

Verschaffen Sie sich mit unserem Gehalts­rechner einen Über­blick, was netto von Ihrem Verdienst bleibt – 2026, oder auch noch im laufenden Jahr, wenn Sie zum Beispiel eine Gehalts­erhöhung erwarten oder Ihnen ein neuer Job angeboten wird (die Berechnungs­grund­lagen im Detail): Wählen Sie einfach, ob Sie den Netto­verdienst für den Monat oder das Jahr ermitteln wollen. Tragen Sie Ihren Brutto­lohn ein und nennen Sie Steuerklasse, Bundes­land und Zusatz­beitrag Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie privat kranken­versichert sind, geben Sie den Beitrag dafür an. Haben Sie Kinder, machen Sie Angaben zu Kinder­frei­beträgen. Tragen Sie auch zusätzliche Frei­beträge ein. Haben Sie außerdem Einkünfte aus einem Zweitjob mit Lohn­steuerklasse 6, geben Sie den Verdienst als Hinzurechnungs­betrag an.

Achtung: Noch ist das Ergebnis für 2026 vorläufig, da die geplanten Beitrags­bemessungs­grenzen in der Sozial­versicherung noch nicht verabschiedet sind. Dazu ist noch offen, wie sich der Beitrag für Ihre Kranken­versicherung entwickelt. Probieren Sie deshalb den Rechner gleich mehr­fach aus – mit dem aktuellen Beitrag und mit einem höheren Wert.

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So holen Sie mehr raus aus Ihrem Gehalt

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Das Netto erhöhen. Sie haben die Chance, die monatliche Lohn­steuer etwas zu drücken, etwa indem Sie zusätzliche Steuerfreibeträge beim Finanz­amt beantragen oder die Steuerklasse wechseln.

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Das Monats­netto erhöhen

Wir haben für einen Musterfall – eine allein­stehende Angestellte – durch­gerechnet, wie hoch ihr Monats­netto 2026 ausfallen kann. Wenn die Frau 4 000 Euro brutto im Monat verdient, kommt sie nach den derzeit fürs nächste Jahr vorgesehenen Werten ab Januar 2026 in Steuerklasse 1 auf 2611,09 Euro netto. Zum Vergleich: 2025 erreicht sie 2 602,42 Euro im Monat, also knapp neun Euro weniger.

Diese Werte ergeben sich, wenn ihre Krankenkasse einen Zusatz­beitrag von 2,5 Prozent erhebt. Sollte ihre Kasse allerdings den Beitrags­satz erhöhen, schmilzt das Plus. Angenommen, ihre Kasse verlangt ab 2026 einen Zusatz­beitrag von 3,0 Prozent. Dann bleiben ihr netto 2604,09 – knapp 2 Euro mehr als derzeit.

Um am Monats­ende netto etwas besser dazu­stehen, hat die Allein­stehende wie alle anderen Arbeitnehmenden zumindest einige Möglich­keiten. Der Wechsel in eine günstigere Krankenkasse kann monatlich einige Euro Entlastung bringen. Zudem besteht für viele Beschäftigte oft die Möglich­keit, die Lohn­steuer etwas zu reduzieren.

Vorteil durch Steuerklassen­wechsel

Wenn Sie verheiratet sind, kann eine mögliche Lösung sein, dass Sie und Ihr Partner die Steuerklassen ändern. Haben Sie als Paar bisher beide die Steuerklasse 4? Dann kann es lohnen, in Steuerklasse 3/5 zu wechseln, wenn ein Partner 60 Prozent oder mehr des gemein­samen Lohns verdient. Der Partner mit dem höheren Verdienst nimmt dann die Steuerklasse 3, der andere die Steuerklasse 5. Durch diese Kombination sichern sich viele Paare jeden Monat erst einmal zusammen möglichst viel Netto­gehalt – ihnen steht mehr Geld zur Verfügung. Je nach Einkommens­situation kann sich dann allerdings mit der Steuererklärung eine Nach­forderung des Finanz­amts ergeben.

Darüber hinaus spielt steuerlich die Zahl der Kinder­frei­beträge eine Rolle. Alleinerziehende sollten die Steuerklasse 2 beantragen, damit sich gleich bei der Lohn­steuer der spezielle Entlastungs­betrag auswirkt.

Wichtig: Haben Sie die Steuerklasse geändert? Kontrollieren Sie im darauf­folgenden Monat unbe­dingt Ihre Gehalts- oder Lohnabrechnung, um zu sehen, ob die Änderungen bereits umge­setzt wurden.

Geld­werte Vorteile und zusätzliche Frei­beträge

Abgaben sparen auch geldwerte Extras vom Arbeit­geber, wenn der Chef etwa das Jobti­cket oder Kita­gebühren spendiert. Auch zusätzliche Freibeträge zum Beispiel für hohe Werbungskosten oder für haushaltsnahe Dienstleistungen senken die monatliche Lohn­steuer und erhöhen das Netto­gehalt. Pausch­beträge, die für Angestellte fest­stehen – wie die Werbungs­kostenpauschale oder der Grund­frei­betrag – werden auto­matisch beim Lohn­steuer­abzug berück­sichtigt.

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41 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.05.2025 um 10:53 Uhr
    Lohnsteuerrechtlich zuständige Betriebsstätte

    @turtle: Die Zuständigkeit des Finanzamtes zur Berechnung der Lohnsteuer hängt nicht vom Wohnsitz des Arbeitsnehmers ab, sondern vom Sitz der lohnsteuerrechtlich zuständigen Betriebsstätte. In vielen Firmen wird die Zuständigkeit des Finanzamts durch den Sitz des Unternehmens bestimmt. In besonderen Fällen kann das Unternehmen auch einen anderen Ort als lohnsteuerrechtlich zuständige Betriebsstätte bestimmen.

  • turtle66 am 04.05.2025 um 12:01 Uhr
    Bundesland

    Hallo!
    Welches Bundesland ist für den Gehaltsrechner entscheidend wenn der AG in Niedersachsen sitzt und der Arbeitnehmer in Bayern wohnt?

  • rfNg4VCS am 10.03.2025 um 08:54 Uhr
    Stiftung Warentest hatte Recht ;)

    Meine Lohnabrechnung stimmt inzwischen auf den Cent genau.
    Es lag wirklich daran, dass ein Datev-Update ausstand.
    Stiftung Warentest war schneller.
    Vielen Dank und weiter so!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.01.2025 um 17:30 Uhr
    Brutto-Netto-Rechner

    @HWolf2001: Nochmals: Unser Rechner berechnet die Lohnsteuer für 2025 auf den Cent genau korrekt. Weil die Änderungen des Steuertarifs erst spät am Jahresende beschlossen wurden, hat das Bundesfinanzministerium eine Übergangsregel beschlossen, nach der die Arbeitgeber die Lohnsteuer zunächst noch nach dem alten, nicht mehr gültigen Steuertarif berechnen dürfen. Das führt zunächst zu einer etwas höheren Lohnsteuer als in unserem Rechner, der die Steueränderungen bereits berücksichtigt. Spätestens ab 1. März ist der neue Steuertarif aber zu berücksichtigen. Das Ministerium hat dazu am 22. Januar einen entsprechend geänderten Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung veröffentlich. Die Lohnabrechnungen vom Januar und Februar sind dann nachträglich zu korrigieren.

  • HWolf2001 am 29.01.2025 um 16:33 Uhr
    Es bleiben Zweifel

    Hallo!
    Ich habe genau das gleiche Problem, Stiftung Warentest - wurde vom Steuerbüro gesagt, hat nicht die richtigen Zahlen. Unser Steuerbüro behauptet das zumindest. Grundlage sind DATEV-Zahlen, das letzte Update hier war am 7.1.25, somit wäre es aktueller als Stiftung Warentest.
    Ich habe auch eine Differenz, sprich mehr Lohnsteuer wurde einbehalten, als dass Stiftung Warentest ausgerechnet hat. Handelsblatt hat die gleichen Zahlen wie mein Steuerbüro. Drei andere Netto-Rechner haben die gleichen Zahlen wie Warentest. brutto-netto-rechner.info hat bspw. auch die höheren Lohnsteuern.
    Tatsächlich weiß ich jetzt nicht, ob ich der Sache weiter auf den Grund gehen soll. Auf jeden Fall wird das Steuerbüro hier keine Nachzahlungen machen, weil es der Meinung ist, mit den richtigen Zahlen zu rechnen.