Unzulässige Klauseln gibt es überall. Einige typische Fälle:
- Mietvertrag. Ein Vermieter darf seinen Mieter zwar zu Schönheitsreparaturen verpflichten, aber ihm dafür keine Fristen vorschreiben. Wenn der Mieter zum Beispiel Küche und Bad auf jeden Fall nach drei Jahren renovieren muss und die anderen Räume nach fünf Jahren, egal ob das wirklich nötig ist, gilt die Klausel nicht – obwohl der Mieter unterschrieben hat. Stattdessen gilt die gesetzliche Regel und der Vermieter muss die Schönheitsreparaturen selbst erledigen.
- Onlinebanking. Eine Bank darf nicht ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte Störungen ihres Onlineservice ausschließen. Hat der Kunde durch die Störung einen nachweisbaren Schaden, muss sie Schadenersatz leisten.
- Telefon. Das Stilllegen eines Telefonanschlusses darf nichts kosten.
- Sportstudio. Ein Sportstudio darf seine Kunden nicht dazu verpflichten, Beiträge zu zahlen, wenn sie das Studio unverschuldet wegen Krankheit oder Verletzung nicht nutzen können.
rückwärts Vorherige Seite
Unser Rat
Nächste Seite
Tabelle: Die wichtigsten Verstöße im Test
-
- Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen. Wir erklären, wer in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück wechseln kann und wie das geht.
-
- Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 230 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
-
- Ob Iqos oder Glo – Tabakerhitzer sollen besser als Zigaretten sein und weniger Schadstoffe freisetzen. Das versichern die Anbieter. Was ist wahr, was ist Werbelyrik?
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.