Die sogenannte Verhinderungspflege kann nötig sein, wenn Pflegende eine Zeit lang nicht selbst pflegen können, etwa wenn sie krank sind, Urlaub machen oder zum Arzt müssen. Die Pflege wird dann vertretungsweise von einer anderen vertrauten Person oder einem Pflegedienst übernommen. Lässt sich das nicht arrangieren, kommt eine vorübergehende stationäre Pflege infrage. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für bis zu sechs Wochen im Jahr.
Diese Voraussetzungen gelten
Die verhinderte Pflegeperson
- muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben, wobei auch Zeiten ohne Pflegegrad zählen,
- muss der Pflegekasse bekannt sein und
- darf nicht erwerbsmäßig tätig sein, wie etwa Betreuungskräfte aus Osteuropa oder Pflegeassistenten.
Wer erst kürzlich zu pflegen angefangen hat, sollte sich umgehend bei der Pflegekasse als Hauptpflegeperson registrieren lassen. Sind die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse auf Antrag bis zu 1 685 Euro für die Versorgung des Pflegebedürftigen während der Abwesenheit der Pflegeperson. Das bisherige Pflegegeld wird zur Hälfte weiterbezahlt.
Am Stück, tage- oder stundenweise, zu Hause oder auswärts
Hat die Pflegekasse eine Verhinderungspflege bewilligt, lässt sich diese bis zu sechs Wochen
- am Stück nehmen oder
- auf einzelne Tage aufteilen.
Während die Pflegeperson abwesend ist, kann
- ein ambulanter Pflegedienst oder
- eine Ersatz-Pflegekraft die pflegebedürftige Person zu Hause versorgen, oder diese
- kann in einer anderen Wohnung, einer Tagespflegeeinrichtung oder im Pflegeheim im Rahmen der Kurzzeitpflege gepflegt werden.
Mit Kurzzeitpflege kombinieren
Die Verhinderungspflege lässt sich mit der Kurzzeitpflege kombinieren, wenn die pflegebedürftige Person im laufenden Kalenderjahr noch keine Leistungen für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen hat. Umgekehrt gilt das genauso. Die Umwidmung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Möglich sind diese Varianten:
- Die Pflegekasse stockt den Betrag für die Verhinderungspflege um die Hälfte des aktuell geltenden Betrages für die Kurzzeitpflege von 1 774 Euro auf maximal 2 661 Euro auf oder
- erhöht den Zuschuss zur Kurzzeitpflege auf bis zu 3 386 Euro, wenn die Pflegeperson im laufenden Kalenderjahr keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen hat.
Zum 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird es ab 1. Juli 2025 ein gemeinsames Budget in Höhe von 3 539 Euro je Kalenderjahr geben. Diesen Betrag können pflegende Angehörige dann flexibel einsetzen.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@alle: Wechseln Sie die gesetzliche Krankenversicherung, heißt das nicht automatisch, dass Sie die privaten Pflegezusatzversicherung wechseln sollten. Denn beim Wechsel des Anbieters der privaten Pflegezusatzversicherung erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung, soweit es sich um keinen Pflege-Bahr-Tarif handelt.
Hallo Stiftung Warentest!
Bitte berichten, ob bei Vermittlung einer PV-Zusatzversicherung durch eine GKV, an die jeweiligen Partner, auch eine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Ich habe ca. 2004, gesetzlich versichert bei der DAK, eine Pflegezusatzversicherung bei der Hanse-Merkur (Versicherungspartner der DAK, Angebot exklusiv für DAK Versicherte) abgeschlossen. Es wurden keine Gesundheitsfragen erhoben.
Aktuell bin ich bei der TK gesetzlich versichert. Diese GKV arbeitet z.B. mit der Envivas Versicherung zusammen.
Mein Wechsel von der DAK zur TK führte nicht zu einer Veränderung meiner zuvor abgeschlossenen PV-Zusatzversicherung bei Hanse-Merkur.
Wie hoch darf der zinlose Kredit sein ?
2014 eingestiegen 79€ monatliche Beiträge
Ab 2024 178€ monatliche Beiträge
Die Beiträge stiegen kontinuierlich JEDES Jahr ❗️❗️❗️
@moby_HH: Wir empfehlen den Abschluss eine Pflegeversicherung nur in ganz bestimmten Fällen. Da diese Art der Versicherung aber durch unsere Leser nachgefragt ist, haben wir einen Vergleich vorgenommen. Bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-5717054/