Wer ausschließlich von professionellen Pflegefachkräften gepflegt werden möchte, kann sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Die Pflegekasse finanziert Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes bis zu einer bestimmten Grenze abhängig vom Pflegegrad. Das sind monatlich:
- 796 Euro in Pflegegrad 2,
- 1 497 Euro in Pflegegrad 3,
- 1 859 Euro in Pflegegrad 4 und
- 2 299 Euro in Pflegegrad 5.
Das leistet ein Pflegedienst
Die Pflegedienste beschäftigen ausgebildete Pflegekräfte, Betreuer und Pflegehilfskräfte, die Pflegebedürftige bei sich zu Hause versorgen. Sie leisten dort vor allem klassische Pflege, aber auch medizinische und hauswirtschaftliche Hilfe – je nachdem, was individuell abgesprochen wurde. Zu Beginn einer Pflegesituation kommt die ambulante Pflegekraft meist nur ein- bis zweimal pro Woche. Wird mehr Unterstützung nötig, sind auch tägliche Besuche oder sogar eine 24-Stunden-Versorgung möglich.
Das gehört zu den üblichen Aufgaben eines Pflegedienstes
Körperpflege. In diese Kategorie fallen das Waschen, Duschen oder Baden, das Frisieren und Rasieren, die Hautpflege und der Gang zur Toilette sowie die eventuell notwendige Inkontinenzpflege.
Ernährung. Dazu zählen das Zubereiten von Mahlzeiten und Getränken, das Zerkleinern von Speisen in mundgerechte Stücke sowie das Anreichen von Essen und Trinken bis hin zum Füttern.
Mobilität. Damit sind Hilfen zu Hause und unterwegs gemeint, also etwa Hilfe beim Aufstehen, Betten und Lagern, aber auch die Begleitung zum Amt, zum Pflegestützpunkt oder zum Arzt.
Hauswirtschaft. Wenn gewünscht, übernehmen Pflegedienst-Profis das Einkaufen und Putzen sowie das Waschen, Aufhängen, Bügeln und Falten der Wäsche. Bedingung ist, dass nur die pflegebedürftige Person unterstützt wird. Lebt beispielsweise ein Paar zu Hause und nur der Mann ist pflegebedürftig, kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur um die Wäsche des Mannes.
Betreuung. Üblich ist die stundenweise Betreuung von Demenzerkrankten. Einige Dienste bieten auch Betreuungsgruppen an.
Behandlungspflege. Wenn bei einer Krankheit oder nach einem Unfall ein Pflegedienst beispielsweise zum Wechseln der Verbände oder zum Einreiben der Schulter kommt, zahlt dies die gesetzliche Krankenversicherung und nicht die Pflegeversicherung. Voraussetzung: Ein Arzt bescheinigt die Notwendigkeit aufgrund einer Erkrankung.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren
Pflegende Angehörige kümmern sich um Alltagsdinge, aber einige Tätigkeiten wie etwa die Körperpflege sollten besser von Pflege-Profis erledigt werden? Auch das ist möglich. Für diesen Fall unterstützt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 mit der sogenannten Kombinationsleistung und zahlt sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen. Bei Kombinationsleistungen verringert sich der Anspruch um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Das heißt: Je höher die Pflegesachleistungen sind, desto geringer fällt das Pflegegeld aus. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass Pflegebedürftigen mehr Pflegegeld zusteht, wenn die Pflegesachleistungen geringer sind. Kombinationsleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.
Wichtig: Hat die Pflegekasse die Kombinationsleistungen bewilligt, sind Pflegebedürftige sechs Monate an sie gebunden. Verändert sich die Pflegesituation jedoch wesentlich, dann kann die Versorgung vorzeitig geändert werden. Ein typisches Beispiel wäre, dass sich der Gesundheitszustand plötzlich derartig verschlechtert, dass eine intensivere Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst nötig wird.
Pflegedienst – so wird abgerechnet
Am Monatsanfang werden die Leistungen für den vorausgegangenen Monat abgerechnet. Gibt es einen Versorgungsvertrag zwischen dem Pflegedienst und der gesetzlichen Pflegekasse, überweist diese ihren Anteil direkt an den Dienst. Pflegebedürftige erhalten dann ausschließlich eine Rechnung für den Anteil, den sie selbst bezahlen müssen. Ist das nicht der Fall oder ist der oder die Pflegebedürftige privat versichert, müssen die Kosten zunächst aus eigener Tasche beglichen werden. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung einen Teil der Ausgaben. Wie genau die Abrechnung im Einzelfall funktioniert, muss im Pflegevertrag zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten festgelegt sein.
Verbesserte Auskunftspflicht
Auch wenn die Abrechnung vertraglich bereits geregelt sein musste, blieben mitunter für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Fragen offen. Was rechnet der Pflegedienst genau ab? Für welche Aufgaben werden die Pflegesachleistungen verwendet?
Schon seit dem 1. Januar 2024 gibt es mehr Möglichkeiten, Auskünfte über verbrauchte Leistungen und abgerechnete Kosten zu erhalten. Die Pflegekassen müssen Auskunft geben, welche Leistungen in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten in Anspruch genommenen wurden und wir hoch die Kosten dafür waren. Aufstellungen dazu können einmal pro Kalenderhalbjahr angefordert werden.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@alle: Wechseln Sie die gesetzliche Krankenversicherung, heißt das nicht automatisch, dass Sie die privaten Pflegezusatzversicherung wechseln sollten. Denn beim Wechsel des Anbieters der privaten Pflegezusatzversicherung erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung, soweit es sich um keinen Pflege-Bahr-Tarif handelt.
Hallo Stiftung Warentest!
Bitte berichten, ob bei Vermittlung einer PV-Zusatzversicherung durch eine GKV, an die jeweiligen Partner, auch eine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Ich habe ca. 2004, gesetzlich versichert bei der DAK, eine Pflegezusatzversicherung bei der Hanse-Merkur (Versicherungspartner der DAK, Angebot exklusiv für DAK Versicherte) abgeschlossen. Es wurden keine Gesundheitsfragen erhoben.
Aktuell bin ich bei der TK gesetzlich versichert. Diese GKV arbeitet z.B. mit der Envivas Versicherung zusammen.
Mein Wechsel von der DAK zur TK führte nicht zu einer Veränderung meiner zuvor abgeschlossenen PV-Zusatzversicherung bei Hanse-Merkur.
Wie hoch darf der zinlose Kredit sein ?
2014 eingestiegen 79€ monatliche Beiträge
Ab 2024 178€ monatliche Beiträge
Die Beiträge stiegen kontinuierlich JEDES Jahr ❗️❗️❗️
@moby_HH: Wir empfehlen den Abschluss eine Pflegeversicherung nur in ganz bestimmten Fällen. Da diese Art der Versicherung aber durch unsere Leser nachgefragt ist, haben wir einen Vergleich vorgenommen. Bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-5717054/