Für Zertifikate, die Anleger seit dem 15. März 2007 gekauft haben oder dieses Jahr kaufen, gilt eine Übergangsregelung: Verkaufen sie vor dem 30. Juni 2009, fällt keine Abgeltungsteuer an, danach ja. Die Abgeltungsteuer wird erst abgezogen, wenn der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist. Er beträgt 801 Euro für Alleinstehende und 1 602 Euro für Ehepaare.
Eine Ausnahme sind Garantiezertifikate, die als Finanzinnovationen gelten. Hier gilt unabhängig vom Kaufdatum: Wer ein Garantiezertifikat vor dem 1. Januar 2009 verkauft, muss den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, auch dann, wenn die zwölfmonatige Spekulationsfrist verstrichen ist. Bei einem Verkauf ab dem 1. Januar 2009 fällt Abgeltungsteuer an.
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