Das Urteil des Landgerichts Hamburg, das die Finanztest-Bewertungen des Fidura Rendite Plus Ethik Fonds für zulässig hält, ist rechtskräftig (Az. 324 O 60/20). Die Fidura Rendite Plus Ethik Fonds GmbH & Co. KG zog ihre Berufung gegen das Urteil zurück. Laut Landgericht darf Finanztest den Fonds als „eine über 20 Jahre laufende riskante Unternehmensbeteiligung“ bewerten, die „für Kleinanleger zu riskant“ ist.
Für diese Aussage: „Das Risiko, schlechter abzuschneiden als mit einer konventionellen Sparanlage, ist trotz Absicherung hoch“, gebe es tatsächliche Anknüpfungspunkte. Etwa das Blind-Pool-Konzept, bei dem nicht klar sei, in welche Unternehmen der Fonds bis 2027 investiere. Auch sei ein Totalverlust möglich, urteilt das Gericht. Das Wort „Fidura“ in Internetsuchmaschinen einzugeben, sei nicht rechtswidrig. Für die Bewertungen gebe es ein berechtigtes öffentliches Interesse.
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Liebe Redaktion der Stiftung Warentest,
ich bin ein zufriedener Fidura Anleger, in der Fondsgesellschaft mehrfach investiert und kann das auch belegen.
Ich finde Ihre obige Pressemeldung, samt Überschrift, mehr als irritierend.
Ich verstehe nicht, warum Ihr Haus diesen Sachverhalt überhaupt als eine Pressemeldung formulierte und auch noch veröffentlichte.
Ihre Meldung erweckt den Eindruck, dass der Stiftung Warentest die Themen ausgehen. Inhaltlich hätte ich zu dieser Meldung auch so einige Fragen, z.B. zur Darstellung der Kostenstruktur und des Blindpool-Konzeptes, sowie zum angeblichen, aber nicht existenten Totalverlustrisiko.
Ich würde vorschlagen, dass Ihre Redaktion sich um die Probleme in Ihrem eigenen Haus kümmert und aufhört unqualifizierte Inhalte über meine Fondsgesellschaft zu verbreiten.
https://de.trustpilot.com/review/www.test.de
Dr. V. Pastushenko