Der Bewohner zieht in eine barrierefreie und altengerechte Wohnung mit Betreuungsservice. Zum Grundservice gehören Beratung, Information und organisatorische Hilfen. Zusätzlich sind Wahlleistungen wie zum Beispiel Essenslieferung und Pflegedienste möglich. Bewohner des betreuten Wohnens schließen in der Regel zwei Verträge ab: einen Miet- oder Kaufvertrag sowie einen Betreuungsvertrag. Meist wird auch die Kommunikation unter den Bewohnern gefördert.
Geeignet. Für Senioren, die selbstständig leben wollen, aber im Notfall Hilfe zur Verfügung haben möchten. Bei Einzug muss der Bewohner in der Lage sein, seinen Haushalt eigenständig zu führen.
Kosten. Nach einer Schätzung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) beträgt die Kaltmiete für freifinanzierte Wohnungen im Durchschnitt 7,70 bis 9,70 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dazu kommt eine Betreuungspauschale für den Grundservice, auch wenn er nicht genutzt wird. Die Betreuungspauschale beträgt nach KDA-Angaben im Durchschnitt 89 Euro bis 138 Euro im Monat, kann aber auch deutlich abweichen. Wahlleistungen werden individuell vereinbart und abgerechnet.
Finanzierung. Wer als pflegebedürftig eingestuft ist, erhält für Pflegedienste die üblichen Sätze entsprechend seiner Pflegestufe. Die Betreuungspauschale wird in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen. In einigen Kommunen zahlen aber die Sozialhilfeträger manchmal 40 bis 60 Euro pro Monat.
Tipps. Für das betreute Wohnen gibt es bislang keine verbindlichen Standards. Deshalb ist ein genauer Preis-Leistungs-Vergleich unerlässlich. Der Betreuungsvertrag sollte die Leistungen, die in der Grundpauschale enthalten sind, deren Dauer und Verfügbarkeit auflisten und genau beschreiben.
In einigen Bundesländern helfen Qualitätssiegel bei der Orientierung. Im Jahr 2006 soll eine Din-Norm verabschiedet werden, die bundesweit Standards für das betreute Wohnen festlegen wird.
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