Altengerecht, barrierefrei, behindertengerecht oder behindertenfreundlich? Was das bedeutet, ist nur für den Begriff „barrierefrei“ klar definiert. Eine Din-Norm schreibt zum Beispiel eine Türbreite von 90 Zentimetern und die Barrierefreiheit der Eingänge vor.
Beim Umbau älterer Gebäude ist es meist nicht möglich, eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Vor allem die geforderte Türbreite und die verlangte Größe der Bewegungsflächen sind häufig im Nachhinein nicht mehr zu realisieren.
In der Regel wird dann versucht, eine Wohnung „barrierearm“ zu machen. Die meisten Maßnahmen betreffen die Erreichbarkeit der Wohnung und den Umbau des Badezimmers.
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