Versicherungsverträge Ein besonderes Erbe

Wenn der Kunde einer Versicherung stirbt, ist der Vertrag oft noch längst nicht am Ende. Eile ist bei Lebens- und Unfallversicherungen geboten. Laut Versicherungsbedingungen muss das Unternehmen unverzüglich informiert werden. Sonst können Leistungen verloren gehen. Weniger heikel sind Sachversicherungen wie Hausrat- oder Gebäudeversicherung: Der Schutz bleibt bestehen. Die Erben können den Vertrag kündigen oder weiterführen. Sonderfall Autohaftpflicht: Bei ihr lohnt die Fortsetzung des Vertrags, wenn der Verstorbene wegen langjährig unfallfreiem Fahren in einer besonders günstigen Schadenfreiheitsklasse eingestuft war.

Finanztest erklärt, was im Todesfall aus den Versicherungsverträgen des Verstorbenen wird, was die Erben zu beachten haben und was schon zu Lebzeiten für den Fall der Fälle geregelt werden sollte.

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  • hopsionline am 11.02.2013 um 20:24 Uhr
    Das stimmt so nicht - oder nicht mehr

    Nach allem, was ich erfahren habe, muss man als Erbe das Auto ummelden und mit der Ummeldung erlischt der Versicherungsvertrag und es muss ein neuer Versicherungsvertrag ausgestellt werden, das sagt zumindestens unsere Versicherung (und hat uns einen neuen Vertrag geschickt).
    Also ist das Szenario irgendwie nicht korrekt - entweder ist das Nicht-Ummelden ordnungwiedrig (dann wüsste ich nicht, warum die Versicherung nach 10 Jahren zahlen sollte) oder es ist falsch, dass die Versicherung auf die Erben übergeht (wenn sie korrekt umgemeldet haben).