
Autoversicherung. Will der Nachwuchs Elterns Auto benutzen, muss der Fahrerkreis erweitert werden. © Getty Images
Wer ein Auto versichert, beschränkt oft den Fahrerkreis, um Prämie zu sparen. Wir zeigen die Möglichkeiten, wenn das ausnahmsweise mal anders sein soll.
Wenn die Kinder den Führerschein gemacht haben
Kann ich mal kurz dein Auto haben? Viele Autobesitzerinnen und Autobesitzer hätten damit kein Problem – wäre da nicht ihre Kfz-Versicherung. Wer dort als alleinfahrende Person eingetragen ist, darf andere nicht einfach ans Steuer lassen. Besonders haarig wird das für Eltern, wenn ihre Kinder den Führerschein gemacht haben und nun auch fahren wollen. Es gibt drei Lösungen: Die Angabe der neu hinzukommenden Fahrerinnen oder Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag, die kurzzeitige Fahrerkreiserweiterung oder der Abschluss einer Extra-Police, die eventuelle Strafen oder Prämienzahlungen übernimmt.
Zusatzfahrer im Vertrag – junge Leute besonders teuer
Nutzen Dritte das Auto häufig, führt kein Weg daran vorbei, sie als zusätzlich Berechtigte in die Kfz-Police aufzunehmen. Die Stichproben der Stiftung Warentest zeigen: Gerade bei jungen Leuten, die unter 25 Jahren sind und nachgemeldet werden, steigt die Jahresrechnung oft sehr stark. Einige Anbieter verlangen etwa das Doppelte oder mehr einer Jahresprämie. Deshalb lohnt sich der Preisvergleich besonders, wenn Führerscheinneulinge in der Kfz-Police mitgenannt werden sollen.
Tipp: Egal, wen Sie in Ihren Kfz-Vertrag zusätzlich aufnehmen lassen wollen, ein Preisvergleich lohnt sich. Nutzen Sie dazu unseren individuellen Tarifrechner Kfz-Versicherungsvergleich.
Zusatzfahrer in der Kfz-Versicherung – das müssen Sie wissen
Vertrag. Nutzen Ihre Kinder Ihr Auto regelmäßig, bleibt nur die Möglichkeit, sie im Kfz-Versicherungsvertrag aufzunehmen. Das kostet in der Regel jährlich mehrere Hundert Euro zusätzlich. Ein Preisvergleich, etwa mit dem individuellen Tarifrechner Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest, hilft bei der Auswahl eines vergleichsweise günstigen, guten Tarifs.
Kurzzeit. Fahren Dritte das Auto nur gelegentlich, ist es günstiger, sie kurzfristig für jede Fahrt anzumelden. Manche Versicherer lassen dies kostenlos zu (Tabelle Zusatzfahrer gratis), andere Versicherer kassieren einen Aufpreis (Tabelle Zusatzfahrer gegen Aufpreis). Andere Anbieter versichern die Extrakosten, die eventuell anfallen, wenn jemand Fremdes mit dem eigenen Auto einen Schaden verursacht. Dies wird oft als „Drittfahrerschutz“ bezeichnet.
Notfall. In Notfällen, zum Beispiel eine dringende Fahrt ins Krankenhaus, darf auch eine ungemeldete Person ans Steuer.
Sparen. Der Preisaufschlag für Führerscheinneulinge ist oft günstiger, wenn die Neulinge am Begleiteten Fahren teilgenommen haben oder bereits als Mopedfahrerinnen oder Mopedfahrer Fahrpraxis gesammelt haben.
Kurzzeitig Fahrer anmelden – das sollten Sie beachten
Braucht jemand Drittes das eigene Auto nur gelegentlich, kann man diesen kurzfristig anmelden, jeweils für den betreffenden Tag oder auch für mehrere Tage. Unsere Abfrage bei den Versicherern zeigt, dass das oft auch ohne Aufpreis möglich ist. Die Gesellschaften handhaben solche Fälle unterschiedlich. Bei einigen kann man nur einmal pro Jahr eine zusätzliche Person anmelden, bei anderen öfter. Viele begrenzen den Gesamtzeitraum zum Beispiel auf vier Wochen. Damit können beispielsweise die eigenen Kinder den Wagen auch für eine mehrwöchige Urlaubsreise nutzen. Manche nehmen einen Pauschalpreis, andere kassieren pro Tag. Teils muss man sich vorher registrieren und eine App aufs Handy laden, manchmal reicht auch ein Anruf bei der Versicherung.
Beispiel Württembergische: Der Zusatzschutz ist für jede Person machbar, per Anruf oder E-Mail. Das ist für maximal 28 Tage möglich. Für die zusätzliche Versicherung eines 20-Jährigen kostet es für drei Tage 13,95 Euro, für 28 Tage 89,95 Euro.
Wenn eine nicht angemeldete Person einen Unfall baut
Sitzt jemand am Steuer, der nicht angemeldet ist, bleibt der Schutz der Kfz-Versicherung erhalten. Bei einem Unfall zahlen Haftpflicht und Vollkasko. Aber: Häufig verlangen Versicherer eine Strafe in der Höhe eines kompletten Jahresbeitrags oder auch das Doppelte davon. Bietet die eigene Kfz-Versicherung keine Möglichkeit dafür an, kurzfristig den Fahrerkreis zu erweitern, bleibt vielleicht ein anderer Ausweg. Es gibt einige Versicherer, die, wenn eine Strafzahlung deshalb fällig würde, diese komplett oder in Teilen übernehmen. Dieser so genannte Drittfahrerschutz bedeutet, dass der Versicherer Regressforderungen und auch Nachforderungen der Prämie im Schadenfall übernimmt, wenn ein nicht registrierter Fahrer einen Schaden verursacht hat.
Beispiel Barmenia: Der Xtra-Fahrer-Schutz richtet sich an Kunden, die ihr Auto bei einer anderen Gesellschaft versichert haben. Der Autobesitzer verleiht sein Auto, ohne dies dem eigenen Kfz-Versicherer zu melden. Stattdessen meldet er es der Barmenia vor jeder Fahrt. Auch diese Police kann man kurzfristig abschließen. Für einen Tag kostet sie 5,49 Euro, für 21 Tage 69,99 Euro. Andere Unternehmen bieten ähnliches, siehe Tabelle Drittfahrerschutz. Genau gesehen liegt dieser Variante aber eine Vertragsverletzung beim eigentlichen Autoversicherer zugrunde, da man den fremden Fahrer der eigenen Kfz-Versicherung verschweigt. Der Versicherer könnte deshalb den Vertrag kündigen.
Privathaftpflichtversicherung – diese Tarife zahlen die Rückstufung
Wer eine Privathaftpflichtversicherung hat – die sollte jeder unbedingt haben –, könnte mal ins Kleingedruckte seiner Police schauen. Denn es gibt einige neuere Tarife, die zumindest einen Teil der Kosten übernehmen, wenn man sich privat von Freunden ein Auto leiht, einen Unfall baut und dann den Rückstufungsschaden ersetzen muss. Diese Privathaftpflichttarife würden dann zwar nicht die Reparatur des geliehenen Autos zahlen. Dafür wäre die Vollkasko des Halters zuständig, sofern er eine hat. Aber sie übernehmen die Zusatzkosten, wenn der Kfz-Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt des Halters in der Kfz-Haftpflicht- und gegebenenfalls Vollkaskoversicherung zurückstuft, teils auch den fälligen Selbstbehalt. Die Regeln sind unterschiedlich. In einigen dieser PHV-Tarife sind dafür maximal 1 000 Euro vorgesehen. Versicherte können im Kleingedruckten ihres Vertrags nachsehen, ob ihr Tarif wenigstens einen Teil dieser Kosten übernimmt.
Zusatzfahrer gratis mitfahren lassen
Bei Alleinfahrerrabatt oder festgelegtem Fahrerkreis: Diese Versicherer erklären, dass für ihre Kunden der kurzfristige Einschluss weiterer Fahrer für einen begrenzten Zeitraum unentgeltlich möglich ist.
Anbieter |
Regelung im Jahr |
ADAC |
Maximal bis zu dreimal im Versicherungsjahr für einen Zeitraum von insgesamt maximal vier Wochen |
Allianz |
Maximal bis zu dreimal im Versicherungsjahr für einen Zeitraum von insgesamt maximal vier Wochen |
Bayerische |
Maximal drei Wochen |
Concordia |
Anfrage beim Versicherer notwendig |
Condor |
Maximal 30 Tage im Kalenderjahr |
Continentale |
Einzelfallprüfung; maximale Dauer wie bei einer Urlaubsreise (etwa vier Wochen) |
CosmosDirekt |
Einmal pro Jahr für einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Wochen |
Debeka |
Maximal bis zu 14 Tagen |
DEVK |
Maximal bis zu sechs Wochen im Jahr |
Ergo |
Unentgeltlich möglich |
Europa |
Einzelfallprüfung, maximale Dauer wie bei einer Urlaubsreise, etwa vier Wochen |
EuropaGo (Europa) @ |
Einzelfallprüfung, maximale Dauer wie bei einer Urlaubsreise, etwa vier Wochen |
Fahrlehrer |
Einzelfallprüfung |
Generali |
Maximal vier Wochen im Jahr |
Hamburger Feuerkasse |
Gelegentliches Fahren von Fahrern – älter als 23 Jahre – möglich |
HanseMerkur |
Maximal zweimal im Jahr bis zu 14 Tage |
Huk24 @ |
Maximal 21 Tage, zweimal im Jahr möglich |
Huk-Coburg Allg. |
Maximal 21 Tage, zweimal im Jahr möglich |
Itzehoer |
Für kurze Zeiträume gegebenenfalls unentgeltlich |
Janitos |
Einmal im Jahr für maximal 28 Tage |
Kravag Allg. |
Maximal 30 Tage im Kalenderjahr1 |
Lippische |
Maximal sechs Wochen im Jahr |
Münchener Verein |
Einzelfallprüfung |
Öffentl. Braunschweig |
Maximal 14 Tage und maximal zweimal im Jahr |
Prokundo |
Maximal bis zu vier Wochen im Jahr |
Provinzial Nord |
Gelegentliches Fahren von Fahrern – älter als 23 Jahre – möglich |
Provinzial Rheinland |
Anfrage notwendig |
R+V |
Maximal 30 Tage pro Kalenderjahr1 |
Signal Iduna |
Maximal 21 Tage, individuelle Prüfung nach Kundenanfrage |
Spark.Vers. Sachsen |
Maximal 21 Tage im Jahr |
SV Spark.Vers. |
Maximal 28 Tage, Zeitraum kann auf zweimal zwei Wochen aufgeteilt werden |
VRK |
Maximal 21 Tage, zweimal im Jahr möglich |
VHV |
Maximal zweimal pro Jahr für einen Zeitraum von jeweils bis zu vier Wochen |
Westfälische Provinzial |
Gelegentliches Fahren von Fahrern – älter als 23 Jahre – möglich |
WWK |
Maximal einmal pro Jahr für 30 Tage |
Stand: 1. Januar 2022
Regelungen sind unentgeltlich und nicht in den Kraftfahrtbedingungen verbrieft, sondern basieren auf den Aussagen der Versicherer in unserer Untersuchung. Der Fahrer muss im Regelfall vor Fahrtantritt mitgeteilt werden.
@ = Angebot nur über Internet
= Tarif eingeschränkt auf besondere Regionen/Personen
- 1
- Nicht möglich, wenn eine Schadenfreiheitsrabatt-Sondereinstufung mit einem beschränkten Fahrerkreis zugrunde liegt.
Zusatzfahrer gegen Aufpreis
Bei Alleinfahrerrabatt oder festgelegtem Fahrerkreis: Diese Versicherer nehmen einen Aufpreis, wenn der Kunde weitere Fahrer für kurze Zeit anmeldet. Folgende Preisangaben gelten für die Pkw-Nutzung durch einen 20-jährigen Fahrer.
Anbieter |
Regelung |
Allianz Direct |
Tägliche Änderung des Fahrerkreises im Online-Account möglich. Taggenaue Berechnung |
Axa |
Keine Preisangaben. Individuelle Entscheidung |
Basler (Tarif All-in) |
Maximal 14 Tage. Sieben Tage 20 Euro, 14 Tage 30 Euro |
BavariaDirekt (OVAG) |
49,90 Euro für maximal vier Wochen |
Concordia |
Auf Anfrage |
DA Direkt |
Preis für eine Woche: 29,90 EUR, für drei Wochen: 69,90 EUR oder in Kombination für vier Wochen: 99,80 Euro. |
Generali |
Urlaubskasko (abschließbar nur zur Teilkasko). Längstens für 28 Tage zum Preis von 69 Euro (inkl. Vollkaskoschutz und Auslandsschaden Plus Versicherung). |
GVV-Privat |
Maximal acht Wochen. Preis für drei Tage: 25 Euro, für einen Monat: 100 Euro |
Hamburger Feuerkasse |
Für Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren: Maximal vier Wochen, je Zeitraum 32 Euro |
HDI |
Drei verschiedene Fahrer+-Tarife. Maximal 27 Tage. Preis abhängig von den jeweiligen Tarifmerkmalen, für drei Tage: ab 15,87 Euro, für 27 Tage: ab 82,80 Euro |
Itzehoer |
Preis abhängig von den jeweiligen Tarifmerkmalen |
Lippische |
Preis abhängig von den jeweiligen Tarifmerkmalen |
LVM |
Maximal 28 Tage. 1,99 Euro pro Tag und zusätzlichem Fahrer |
Mecklenburgische |
Für Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren für 30 Tage: einmalig vier Prozent auf Kfz-Haftpflicht und Kasko, im Schnitt zirka 20 Euro (Komforttarif: 22,40 Euro) |
Münchener Verein |
Abhängig von Zeitraum und Kundenbeziehung, zum Beispiel 50 Euro für 30 Tage |
Nürnberger (Garanta) |
Maximal 30 Tage. Preis für drei Tage: 20,97 Euro, für einen Monat: 209,70 Euro |
Nürnberger |
Maximal 30 Tage. Preis für drei Tage: 20,97 Euro, für einen Monat: 209,70 Euro |
Provinzial Nord |
Für Fahrer 18–22 Jahre. Maximal vier Wochen, je Zeitraum 32 Euro |
Provinzial Rheinland |
Individuelle Lösungen auf Anfrage |
R+V24 (R+V Direkt) @ |
Maximal 90 Tage. Preis abhängig von den jeweiligen Tarifmerkmalen, für drei Tage: 6,75 Euro, für einen Monat: 72,05 Euro. Berechnet werden Beiträge ab 5 Euro |
Verti |
Keine Preisangaben |
Westfälische Provinzial |
Für Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren: Maximal vier Wochen, je Zeitraum 32 Euro |
WGV |
Ab einem Tag. Preis abhängig von der Vertragskonstellation. Bleibt der Preis unter 10 EUR wird nichts berechnet |
Württembergische |
Maximal 28 Tage. Preis abhängig von den jeweiligen Tarifmerkmalen, für drei Tage: 13,95 Euro, für 28 Tage: 89,95 Euro |
Stand: 1. Januar 2022
Regelungen basieren auf den Angaben der Versicherer in unserer Untersuchung.
@ = Angebot nur über Internet.
= Tarif eingeschränkt auf besondere Regionen/Personen.
Sogenannter Drittfahrerschutz
Diese Versicherer übernehmen Regressforderungen und Prämiennacherhebungen, wenn ein nicht registrierter Fahrer einen Schaden verursacht. Es gelten dafür unterschiedliche Voraussetzungen und festgelegte Erstattungssummen, je nach Versicherungstarif. Folgende Preisangaben gelten für die Pkw-Nutzung durch einen 20-jährigen Fahrer oder eine Fahrerin.
Anbieter |
Regelung |
Barmenia @ |
Xtra-Fahrer-Schutz. Maximal 21 Tage. Preis für drei Tage: 5,49 Euro, für 21 Tage: 69,99 Euro |
Bayerische (appsichern.de) |
Höchstentschädigungssumme 5 000 Euro. Maximal 28 Tage. Preis für drei Tage: 20,97 Euro, für 28 Tage: 195,72 Euro |
Friday @ |
Zusatzfahrer-Versicherung für maximal 21 Tage.
|
SV Spark. Vers. |
Höchstentschädigungsumme 2 500 Euro. Maximal 28 Tage. Preis für drei Tage: 15,62 Euro, für einen Monat: 62,48 Euro |
Württembergische |
Familienfahrer-Police. Es muss mindestens ein Pkw aus dem Verwandtenkreis kfz-versichert sein. Alle Autos von Familienmitgliedern bis zum 3. Verwandtschaftsgrad können gefahren werden. Höchstentschädigungssumme 2 500 Euro. Preis für ein Jahr: 299 Euro |
Stand: 1. Januar 2022
Regelungen basieren auf den Angaben der Versicherer in unserer Untersuchung.
@ = Angebot nur über Internet.
= Tarif eingeschränkt auf spezielle Personengruppen oder Regionen.
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- Autofahrer brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Teil- oder Voll-Kaskoschutz ist dagegen freiwillig. Lesen Sie hier, worauf es bei einer Autoversicherung ankommt.
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- Viele Vollkaskoversicherte verschenken beim Regulieren eines Unfalls bares Geld. Liegt eine Mitschuld vor, holen sie mit dem Quotenvorrecht leicht über tausend Euro...
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- Wenn Sohn oder Tochter das Auto der Eltern mitbenutzen dürfen, wird die Autoversicherung richtig teuer. Oft steigt der Jahrespreis dann auf das Doppelte. Die R+V hat...
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Also man kann doch nicht einfach nur nachsehen wie viel eine Gruppe verursacht. Es gibt doch definitiv deutlich mehr Autofahrer zwischen 25 und 45 als zwischen 18 und 24. Also ist das Unfall Risiko pro junger Mensch doch höher.
@samir85: Auch wenn die Versicherung einen Zusatzfahrer gratis versichert, sollten Sie diesen Umstand unbedingt auch dem Versicherer melden. (PK)
Hallo,
ich muss man die kurzeitigen Zusatzfahrer, bei den Versicherung wo das gratis möglich ist (Tabelle Zusatzfahrer gratis) extra der Versicherung melden oder kann der Fahrer direkt losfahren?
>Stiftung Warentest: Die zitierte Statistik des Stat. Bundesamt kenne ich auch; sie trifft aber nicht die Sache selbst. Verglichen werden von der zitierten Statistik 18 bis 24-Jährige Fahrer von Personenkraftwagen mit 19,3% als Hauptverursacher mit dem Anteil der Hauptverursacher an allen beteiligten Fahrern von Pkw im gleichen Alter. Das Risiko in der KFZ-Versicherer geht aber von einem Gesamtbestand der PKW's von 40 979 834 (2017) in der Wagnisgruppe 112 aus und nicht auf irgendwelchen Teilmengen. Die Teilmengen mögen zwar andere statistische Werte haben, sind hier aber nicht relevant. Wie von mir bereits aufgeführt, beziehe ich mich auf die Gesamtheit der PKW's und sehe eine deutliche Diskriminierung der jungen und älteren Fahrer, denn die Gruppe 25-45 Jahren sind als Hauptverursacher mit 34,6% und die 45 bis 65 mit 29,06 % und letztlich die Senioren mit 16,2% vertreten. Ich hoffe, nunmehr zu einer Versachlichung beigetragen zu haben.
@Bremer-Roland: Unsere Aussagen beruhen auf Zahlen des Statistischen Bundesamts. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/unfaelle-18-bis-24-jaehrigen-5462406177004.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Dort heißt es: „Jeder fünfte Unfall mit Personenschaden (19,3 %), bei dem ein Pkw-Fahrer der Hauptverursacher war, wurde von einem 18- bis 24-Jährigen verursacht.“ Wichtig: Es geht hier nicht um kleine Kratzer und Blechschäden, sondern ausdrücklich um schwere Unfälle. Daher der Zusatz „mit Personenschaden“. Was die Diskriminierung betrifft: Ältere Menschen verursachen durchaus mehr Unfälle als Führerscheinneulinge. Aber das sind vor allem viele kleine Parkrempler, die allerdings hohe Reparaturkosten nach sich ziehen. Sicher, der Gedanke an Diskriminierung liegt nahe. Doch die erhöhten Prämien für Junge und Alte stellen keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz dar, da sie auf einer sachlichen (durch Zahlen belegbaren) Grundlage beruhen. Mehr dazu zeigt unser Beitrag: „Wie ältere Fahrer zur Kasse gebeten werden“ unter
https://www.test.de/Autoversicherung-Wie-aeltere-Fahrer-zur-Kasse-gebeten-werden-4964853-0/ (TK)