Auto­versicherung und Fahrer­kreis Andere ans Steuer lassen – so geht es günstig

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Auto­versicherung und Fahrer­kreis - Andere ans Steuer lassen – so geht es günstig

Auto­versicherung. Will der Nach­wuchs Elterns Auto benutzen, muss der Fahrer­kreis erweitert werden. © Getty Images

Wer ein Auto versichert, beschränkt oft den Fahrer­kreis, um Prämie zu sparen. Wir zeigen die Möglich­keiten, wenn das ausnahms­weise mal anders sein soll.

Wenn die Kinder den Führer­schein gemacht haben

Kann ich mal kurz dein Auto haben? Viele Auto­besitze­rinnen und Auto­besitzer hätten damit kein Problem – wäre da nicht ihre Kfz-Versicherung. Wer dort als allein­fahrende Person einge­tragen ist, darf andere nicht einfach ans Steuer lassen. Besonders haarig wird das für Eltern, wenn ihre Kinder den Führer­schein gemacht haben und nun auch fahren wollen. Es gibt drei Lösungen: Die Angabe der neu hinzukommenden Fahre­rinnen oder Fahrer im Kfz-Versicherungs­vertrag, die kurz­zeitige Fahrer­kreis­erweiterung oder der Abschluss einer Extra-Police, die eventuelle Strafen oder Prämienzah­lungen über­nimmt.

Zusatz­fahrer im Vertrag – junge Leute besonders teuer

Nutzen Dritte das Auto häufig, führt kein Weg daran vorbei, sie als zusätzlich Berechtigte in die Kfz-Police aufzunehmen. Die Stich­proben der Stiftung Warentest zeigen: Gerade bei jungen Leuten, die unter 25 Jahren sind und nachgemeldet werden, steigt die Jahres­rechnung oft sehr stark. Einige Anbieter verlangen etwa das Doppelte oder mehr einer Jahres­prämie. Deshalb lohnt sich der Preis­vergleich besonders, wenn Führer­scheinneulinge in der Kfz-Police mitgenannt werden sollen.

Tipp: Egal, wen Sie in Ihren Kfz-Vertrag zusätzlich aufnehmen lassen wollen, ein Preis­vergleich lohnt sich. Nutzen Sie dazu unseren individuellen Tarif­rechner Kfz-Versicherungsvergleich.

Zusatz­fahrer in der Kfz-Versicherung – das müssen Sie wissen

Vertrag. Nutzen Ihre Kinder Ihr Auto regel­mäßig, bleibt nur die Möglich­keit, sie im Kfz-Versicherungs­vertrag aufzunehmen. Das kostet in der Regel jähr­lich mehrere Hundert Euro zusätzlich. Ein Preis­vergleich, etwa mit dem individuellen Tarif­rechner Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest, hilft bei der Auswahl eines vergleichs­weise güns­tigen, guten Tarifs.

Kurz­zeit. Fahren Dritte das Auto nur gelegentlich, ist es güns­tiger, sie kurz­fristig für jede Fahrt anzu­melden. Manche Versicherer lassen dies kostenlos zu (Tabelle Zusatzfahrer gratis), andere Versicherer kassieren einen Aufpreis (Tabelle Zusatzfahrer gegen Aufpreis). Andere Anbieter versichern die Extra­kosten, die eventuell anfallen, wenn jemand Fremdes mit dem eigenen Auto einen Schaden verursacht. Dies wird oft als „Drittfahrerschutz“ bezeichnet.

Notfall. In Notfällen, zum Beispiel eine dringende Fahrt ins Kranken­haus, darf auch eine ungemeldete Person ans Steuer.

Sparen. Der Preis­aufschlag für Führer­scheinneulinge ist oft güns­tiger, wenn die Neulinge am Begleiteten Fahren teil­genommen haben oder bereits als Mopedfahre­rinnen oder Mopedfahrer Fahr­praxis gesammelt haben.

Kurz­zeitig Fahrer anmelden – das sollten Sie beachten

Braucht jemand Drittes das eigene Auto nur gelegentlich, kann man diesen kurz­fristig anmelden, jeweils für den betreffenden Tag oder auch für mehrere Tage. Unsere Abfrage bei den Versicherern zeigt, dass das oft auch ohne Aufpreis möglich ist. Die Gesell­schaften hand­haben solche Fälle unterschiedlich. Bei einigen kann man nur einmal pro Jahr eine zusätzliche Person anmelden, bei anderen öfter. Viele begrenzen den Gesamt­zeitraum zum Beispiel auf vier Wochen. Damit können beispiels­weise die eigenen Kinder den Wagen auch für eine mehr­wöchige Urlaubs­reise nutzen. Manche nehmen einen Pauschal­preis, andere kassieren pro Tag. Teils muss man sich vorher registrieren und eine App aufs Handy laden, manchmal reicht auch ein Anruf bei der Versicherung.

Beispiel Württem­bergische: Der Zusatz­schutz ist für jede Person mach­bar, per Anruf oder E-Mail. Das ist für maximal 28 Tage möglich. Für die zusätzliche Versicherung eines 20-Jährigen kostet es für drei Tage 13,95 Euro, für 28 Tage 89,95 Euro.

Wenn eine nicht angemeldete Person einen Unfall baut

Sitzt jemand am Steuer, der nicht angemeldet ist, bleibt der Schutz der Kfz-Versicherung erhalten. Bei einem Unfall zahlen Haft­pflicht und Voll­kasko. Aber: Häufig verlangen Versicherer ­eine Strafe in der Höhe eines kompletten Jahres­beitrags oder auch das Doppelte davon. Bietet die eigene Kfz-Versicherung keine Möglich­keit dafür an, kurz­fristig den Fahrer­kreis zu erweitern, bleibt vielleicht ein anderer Ausweg. Es gibt einige Versicherer, die, wenn eine Strafzahlung deshalb fällig würde, diese komplett oder in Teilen über­nehmen. Dieser so genannte Dritt­fahrer­schutz bedeutet, dass der Versicherer Regress­forderungen und auch Nach­forderungen der Prämie im Schadenfall über­nimmt, wenn ein nicht registrierter Fahrer einen Schaden verursacht hat.

Beispiel Barmenia: Der Xtra-Fahrer-Schutz richtet sich an Kunden, die ihr Auto bei einer anderen Gesell­schaft versichert haben. Der Auto­besitzer verleiht sein Auto, ohne dies dem eigenen Kfz-Versicherer zu melden. Statt­dessen meldet er es der Barmenia vor jeder Fahrt. Auch diese Police kann man kurz­fristig abschließen. Für einen Tag kostet sie 5,49 Euro, für 21 Tage 69,99 Euro. Andere Unternehmen bieten ähnliches, siehe Tabelle Drittfahrerschutz. Genau gesehen liegt dieser Variante aber eine Vertrags­verletzung beim eigentlichen Auto­versicherer zugrunde, da man den fremden Fahrer der eigenen Kfz-Versicherung verschweigt. Der Versicherer könnte deshalb den Vertrag kündigen.

Privathaft­pflicht­versicherung – diese Tarife zahlen die Rück­stufung

Wer eine Privathaftpflichtversicherung hat – die sollte jeder unbe­dingt haben –, könnte mal ins Klein­gedruckte seiner Police schauen. Denn es gibt einige neuere Tarife, die zumindest einen Teil der Kosten über­nehmen, wenn man sich privat von Freunden ein Auto leiht, einen Unfall baut und dann den Rück­stufungs­schaden ersetzen muss. Diese Privathaft­pflicht­tarife würden dann zwar nicht die Reparatur des geliehenen Autos zahlen. Dafür wäre die Voll­kasko des Halters zuständig, sofern er eine hat. Aber sie über­nehmen die Zusatz­kosten, wenn der Kfz-Versicherer den Schadenfrei­heits­rabatt des Halters in der Kfz-Haft­pflicht- und gegebenenfalls Voll­kasko­versicherung zurückstuft, teils auch den fälligen Selbst­behalt. Die Regeln sind unterschiedlich. In einigen dieser PHV-Tarife sind dafür maximal 1 000 Euro vorgesehen. Versicherte können im Klein­gedruckten ihres Vertrags nach­sehen, ob ihr Tarif wenigs­tens einen Teil dieser Kosten über­nimmt.

Zusatz­fahrer gratis mitfahren lassen

Bei Allein­fahrerrabatt oder fest­gelegtem Fahrer­kreis: Diese Versicherer erklären, dass für ihre Kunden der kurz­fristige Einschluss weiterer Fahrer für einen begrenzten Zeitraum unentgeltlich möglich ist.

Anbieter

Regelung im Jahr

ADAC

Maximal bis zu dreimal im Versicherungs­jahr für einen Zeitraum von insgesamt maximal vier Wochen

Allianz

Maximal bis zu dreimal im Versicherungs­jahr für einen Zeitraum von insgesamt maximal vier Wochen

Bayerische

Maximal drei Wochen

Concordia

Anfrage beim Versicherer notwendig

Condor

Maximal 30 Tage im Kalender­jahr

Continentale

Einzel­fall­prüfung; maximale Dauer wie bei einer Urlaubs­reise (etwa vier Wochen)

CosmosDirekt

Einmal pro Jahr für einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Wochen

Debeka

Maximal bis zu 14 Tagen

DEVK

Maximal bis zu sechs Wochen im Jahr

Ergo

Unentgeltlich möglich

Europa

Einzel­fall­prüfung, maximale Dauer wie bei einer Urlaubs­reise, etwa vier Wochen

EuropaGo (Europa) @

Einzel­fall­prüfung, maximale Dauer wie bei einer Urlaubs­reise, etwa vier Wochen

Fahr­lehrer E-Kreis

Einzel­fall­prüfung

Generali

Maximal vier Wochen im Jahr

Hamburger Feuerkasse E-Kreis

Gelegentliches Fahren von Fahrern – älter als 23 Jahre – möglich

HanseMerkur

Maximal zweimal im Jahr bis zu 14 Tage

Huk24 @

Maximal 21 Tage, zweimal im Jahr möglich

Huk-Coburg Allg.

Maximal 21 Tage, zweimal im Jahr möglich

Itzehoer

Für kurze Zeiträume gegebenenfalls unentgeltlich

Janitos

Einmal im Jahr für maximal 28 Tage

Kravag Allg.

Maximal 30 Tage im Kalender­jahr1

Lippische E-Kreis

Maximal sechs Wochen im Jahr

Münchener Verein

Einzel­fall­prüfung

Öffentl. Braun­schweig E-Kreis

Maximal 14 Tage und maximal zweimal im Jahr

Prokundo

Maximal bis zu vier Wochen im Jahr

Provinzial Nord E-Kreis

Gelegentliches Fahren von Fahrern – älter als 23 Jahre – möglich

Provinzial Rhein­land E-Kreis

Anfrage notwendig

R+V

Maximal 30 Tage pro Kalender­jahr1

Signal Iduna

Maximal 21 Tage, individuelle Prüfung nach Kunden­anfrage

Spark.Vers. Sachsen E-Kreis

Maximal 21 Tage im Jahr

SV Spark.Vers. E-Kreis

Maximal 28 Tage, Zeitraum kann auf zweimal zwei Wochen aufgeteilt werden

VRK

Maximal 21 Tage, zweimal im Jahr möglich

VHV

Maximal zweimal pro Jahr für einen Zeitraum von jeweils bis zu vier Wochen

West­fälische Provinzial E-Kreis

Gelegentliches Fahren von Fahrern – älter als 23 Jahre – möglich

WWK

Maximal einmal pro Jahr für 30 Tage

Stand: 1. Januar 2022

Rege­lungen sind unentgeltlich und nicht in den Kraft­fahrt­bedingungen verbrieft, sondern basieren auf den Aussagen der Versicherer in unserer Unter­suchung. Der Fahrer muss im Regelfall vor Fahrt­antritt mitgeteilt werden.

@ = Angebot nur über Internet

E-Kreis = Tarif einge­schränkt auf besondere Regionen/Personen

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Nicht möglich, wenn eine Schadenfrei­heits­rabatt-Sonder­einstufung mit einem beschränkten Fahrer­kreis zugrunde liegt.

Zusatz­fahrer gegen Aufpreis

Bei Allein­fahrerrabatt oder fest­gelegtem Fahrer­kreis: Diese Versicherer nehmen einen Aufpreis, wenn der Kunde weitere Fahrer für kurze Zeit anmeldet. Folgende Preis­angaben gelten für die Pkw-Nutzung durch einen 20-jährigen Fahrer.

Anbieter

Regelung

Allianz Direct

Tägliche Änderung des Fahrer­kreises im Online-Account möglich. Taggenaue Berechnung

Axa

Keine Preis­angaben. Individuelle Entscheidung

Basler (Tarif All-in)

Maximal 14 Tage. Sieben Tage 20 Euro, 14 Tage 30 Euro

BavariaDirekt (OVAG)

49,90 Euro für maximal vier Wochen

Concordia

Auf Anfrage

DA Direkt

Preis für eine Woche: 29,90 EUR, für drei Wochen: 69,90 EUR oder in Kombination für vier Wochen: 99,80 Euro.

Generali

Urlaubs­kasko (abschließ­bar nur zur Teilkasko). Längs­tens für 28 Tage zum Preis von 69 Euro (inkl. Voll­kasko­schutz und Auslands­schaden Plus Versicherung).

GVV-Privat

Maximal acht Wochen. Preis für drei Tage: 25 Euro, für einen Monat: 100 Euro

Hamburger Feuerkasse E-Kreis

Für Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren: Maximal vier Wochen, je Zeitraum 32 Euro

HDI

Drei verschiedene Fahrer+-Tarife. Maximal 27 Tage. Preis abhängig von den jeweiligen Tarifmerkmalen, für drei Tage: ab 15,87 Euro, für 27 Tage: ab 82,80 Euro

Itzehoer

Preis abhängig von den jeweiligen Tarifmerkmalen

Lippische E-Kreis

Preis abhängig von den jeweiligen Tarifmerkmalen

LVM

Maximal 28 Tage. 1,99 Euro pro Tag und zusätzlichem Fahrer

Meck­lenburgische

Für Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren für 30 Tage: einmalig vier Prozent auf Kfz-Haft­pflicht und Kasko, im Schnitt zirka 20 Euro (Komfort­tarif: 22,40 Euro)

Münchener Verein

Abhängig von Zeitraum und Kundenbeziehung, zum Beispiel 50 Euro für 30 Tage

Nürn­berger (Garanta)

Maximal 30 Tage. Preis für drei Tage: 20,97 Euro, für einen Monat: 209,70 Euro

Nürn­berger

Maximal 30 Tage. Preis für drei Tage: 20,97 Euro, für einen Monat: 209,70 Euro

Provinzial Nord E-Kreis

Für Fahrer 18–22 Jahre. Maximal vier Wochen, je Zeitraum 32 Euro

Provinzial Rhein­land E-Kreis

Individuelle Lösungen auf Anfrage

R+V24 (R+V Direkt) @

Maximal 90 Tage. Preis abhängig von den jeweiligen Tarifmerkmalen, für drei Tage: 6,75 Euro, für einen Monat: 72,05 Euro. Berechnet werden Beiträge ab 5 Euro

Verti

Keine Preis­angaben

West­fälische Provinzial E-Kreis

Für Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren: Maximal vier Wochen, je Zeitraum 32 Euro

WGV

Ab einem Tag. Preis abhängig von der Vertrags­konstellation. Bleibt der Preis unter 10 EUR wird nichts berechnet

Württem­bergische

Maximal 28 Tage. Preis abhängig von den jeweiligen Tarifmerkmalen, für drei Tage: 13,95 Euro, für 28 Tage: 89,95 Euro

Stand: 1. Januar 2022

Rege­lungen basieren auf den Angaben der Versicherer in unserer Unter­suchung.

@ = Angebot nur über Internet.

E-Kreis = Tarif einge­schränkt auf besondere Regionen/Personen.

Sogenannter Dritt­fahrer­schutz

Diese Versicherer über­nehmen Regress­forderungen und Prämiennach­erhebungen, wenn ein nicht registrierter Fahrer einen Schaden verursacht. Es gelten dafür unterschiedliche Voraus­setzungen und fest­gelegte Erstattungs­summen, je nach Versicherungs­tarif. Folgende Preis­angaben gelten für die Pkw-Nutzung durch einen 20-jährigen Fahrer oder eine Fahrerin.

Anbieter

Regelung

Barmenia @

Xtra-Fahrer-Schutz. Maximal 21 Tage. Preis für drei Tage: 5,49 Euro, für 21 Tage: 69,99 Euro

Bayerische (appsichern.de)

Höchst­entschädigungs­summe 5 000 Euro. Maximal 28 Tage. Preis für drei Tage: 20,97 Euro, für 28 Tage: 195,72 Euro

Friday @

Zusatz­fahrer-Versicherung für maximal 21 Tage.
Drei verschiedene Pakete:

  • Start: 3 Tage:15,99 Euro, 21 Tage: 69,99 Euro (Erstattung Vertrags­strafe und Prämiennach­zahlung)
  • Basis: 3 Tage: 25,99 Euro, 21 Tage: 79,99 Euro (zusätzlich Erstattung Selbst­beteiligung bis 1 000 Euro und Erstattung des Mehr­beitrags wegen Rück­stufung des Schadenfrei­heits­rabatts für bis zu drei Jahren)
  • Plus: 3 Tage: 41,99 Euro, 21 Tage: 159,99 Euro (zusätzlich Voll­kaskoschäden bis 20 000 Euro)

SV Spark. Vers.E-Kreis

Höchst­entschädigungs­umme 2 500 Euro. Maximal 28 Tage. Preis für drei Tage: 15,62 Euro, für einen Monat: 62,48 Euro

Württem­bergische

Familien­fahrer-Police. Es muss mindestens ein Pkw aus dem Verwandten­kreis kfz-versichert sein. Alle Autos von Familien­mitgliedern bis zum 3. Verwandt­schafts­grad können gefahren werden. Höchst­entschädigungs­summe 2 500 Euro. Preis für ein Jahr: 299 Euro

Stand: 1. Januar 2022

Rege­lungen basieren auf den Angaben der Versicherer in unserer Unter­suchung.

@ = Angebot nur über Internet.

E-Kreis = Tarif einge­schränkt auf spezielle Personen­gruppen oder Regionen.

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12 Kommentare Diskutieren Sie mit

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munnimarkus am 04.03.2021 um 08:05 Uhr
Fahrer pro Gruppe

Also man kann doch nicht einfach nur nachsehen wie viel eine Gruppe verursacht. Es gibt doch definitiv deutlich mehr Autofahrer zwischen 25 und 45 als zwischen 18 und 24. Also ist das Unfall Risiko pro junger Mensch doch höher.

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.10.2020 um 16:45 Uhr
gratis Zusatzfahrer - Anmeldung erforderlich?

@samir85: Auch wenn die Versicherung einen Zusatzfahrer gratis versichert, sollten Sie diesen Umstand unbedingt auch dem Versicherer melden. (PK)

samir85 am 20.10.2020 um 11:54 Uhr
gratis Zusatzfahrer - Anmeldung erforderlich?

Hallo,
ich muss man die kurzeitigen Zusatzfahrer, bei den Versicherung wo das gratis möglich ist (Tabelle Zusatzfahrer gratis) extra der Versicherung melden oder kann der Fahrer direkt losfahren?

Bremer-Roland am 19.10.2019 um 14:19 Uhr
Junge Leute verursachen die meisten Unfälle

>Stiftung Warentest: Die zitierte Statistik des Stat. Bundesamt kenne ich auch; sie trifft aber nicht die Sache selbst. Verglichen werden von der zitierten Statistik 18 bis 24-Jährige Fahrer von Personenkraftwagen mit 19,3% als Hauptverursacher mit dem Anteil der Hauptverursacher an allen beteiligten Fahrern von Pkw im gleichen Alter. Das Risiko in der KFZ-Versicherer geht aber von einem Gesamtbestand der PKW's von 40 979 834 (2017) in der Wagnisgruppe 112 aus und nicht auf irgendwelchen Teilmengen. Die Teilmengen mögen zwar andere statistische Werte haben, sind hier aber nicht relevant. Wie von mir bereits aufgeführt, beziehe ich mich auf die Gesamtheit der PKW's und sehe eine deutliche Diskriminierung der jungen und älteren Fahrer, denn die Gruppe 25-45 Jahren sind als Hauptverursacher mit 34,6% und die 45 bis 65 mit 29,06 % und letztlich die Senioren mit 16,2% vertreten. Ich hoffe, nunmehr zu einer Versachlichung beigetragen zu haben.

Profilbild Stiftung_Warentest am 18.10.2019 um 10:11 Uhr
Junge Leute verursachen die meisten Unfälle

@Bremer-Roland: Unsere Aussagen beruhen auf Zahlen des Statistischen Bundesamts. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/unfaelle-18-bis-24-jaehrigen-5462406177004.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Dort heißt es: „Jeder fünfte Unfall mit Personenschaden (19,3 %), bei dem ein Pkw-Fahrer der Hauptverursacher war, wurde von einem 18- bis 24-Jährigen verursacht.“ Wichtig: Es geht hier nicht um kleine Kratzer und Blechschäden, sondern ausdrücklich um schwere Unfälle. Daher der Zusatz „mit Personenschaden“. Was die Diskriminierung betrifft: Ältere Menschen verursachen durchaus mehr Unfälle als Führerscheinneulinge. Aber das sind vor allem viele kleine Parkrempler, die allerdings hohe Reparaturkosten nach sich ziehen. Sicher, der Gedanke an Diskriminierung liegt nahe. Doch die erhöhten Prämien für Junge und Alte stellen keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz dar, da sie auf einer sachlichen (durch Zahlen belegbaren) Grundlage beruhen. Mehr dazu zeigt unser Beitrag: „Wie ältere Fahrer zur Kasse gebeten werden“ unter
https://www.test.de/Autoversicherung-Wie-aeltere-Fahrer-zur-Kasse-gebeten-werden-4964853-0/ (TK)