Heftige Unwetter, Stürme und Starkregen treffen immer häufiger viele Regionen in Deutschland. Wir erklären, welche Versicherungen einspringen, wenn ein Schaden entsteht.
Zieht ein Unwetter übers Land, gibt es allerhand Schadensmeldungen rund um Auto, Haus oder Einrichtung. Ob die Betroffenen Geld von der Versicherung bekommen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt darauf an, was beschädigt wurde und welche Unwetterart verantwortlich ist. Fällt bei einem starken Sturm beispielsweise ein Ast aufs Auto, wird der Schaden nur erstattet, wenn eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Wird das Haus beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Bei bestimmten Unwetterschäden zahlt sie allerdings nur, wenn Hausbesitzerin oder Hausbesitzer auch den wichtigen Elementarschadenschutz abgeschlossen haben. Wir erklären, wann welche Versicherung zuständig ist und was rund um Unwetterschäden zu beachten ist.
Schaden? Das ist jetzt wichtig
So gehen Sie im Schadensfall vor
Schadensmeldung. Informieren Sie unverzüglich jede Versicherung, die betroffen sein könnte. Wenn Ihre Schadensmeldung zu spät kommt, könnten Sie leer ausgehen. Eine genaue Auflistung aller Schäden kann später erfolgen.
Folgeschäden. Beugen Sie vor: Decken Sie kaputte oder undichte Dachfenster direkt nach dem Unwetter mit einer Plane gegen Regen ab. Vermeidbare Folgeschäden muss die Versicherung nicht bezahlen.
Beweise. Lassen Sie die Schadensstelle bis zur Besichtigung durch den Versicherer möglichst unverändert. Ist dies nicht möglich, fotografieren Sie den Schaden. Bewahren Sie die beschädigten Sachen möglichst auf, bis die Versicherung sie begutachten konnte oder ausdrücklich darauf verzichtet.
Rückfrage. Halten Sie Rücksprache mit der Versicherung, bevor Sie Reparaturaufträge vergeben oder Gegenstände neu kaufen.
Leistung. Die Versicherung zahlt nicht sofort. Sie darf ihre Leistungspflicht und die Schadenshöhe eingehend prüfen. Einen Monat nach der Schadensmeldung haben Sie Anspruch auf eine Abschlagzahlung in Höhe des Betrages, der zu diesem Zeitpunkt bereits unstrittig feststeht.
Versicherungsschutz. Nehmen Sie das letzte Unwetter zum Anlass, Ihren eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Wichtig ist die Absicherung gegen Naturgefahren.
Schäden am Haus
Gebäudeversicherung zahlt bei Sturm
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt im klassischen Dreifachschutz Unwetterschäden am Haus, die durch Sturm und Hagel entstehen. Zum Beispiel die Kosten für abgedeckte Dächer, abgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Auch Gartenhaus oder Garage auf dem gleichen Grundstück sind versichert, wenn sie in der Police vermerkt sind.
Wichtig: Im Schadensfall gilt die sogenannte Schadenminderungspflicht. Das heißt zum Beispiel, dass Hausbesitzer ein Loch im Dach – soweit gefahrlos möglich – mit einer Plane abdecken müssen, damit kein Regenwasser eindringt.
Keine Leistung bei wenig Wind
Geld von der Versicherung gibt es in der Regel nur, wenn ein Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht. Ob es wirklich Stärke 8 war, müssen Kunden nicht selber messen. Es reicht, wenn eine Wetterstation solche Sturmstärken in der betreffenden Gegend gemessen hat, urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 12 U 251/04).
Zusatzschutz gegen Naturgefahren
Die Wohngebäudeversicherung umfasst klassischerweise den Dreifachschutz gegen Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Sturm und Hagel sowie Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Nässeschäden). Bestimmte Unwetterschäden, wie Überschwemmungsschäden durch Starkregen gehören nicht dazu. Hierfür muss zusätzlich Schutz gegen sogenannte Elementarschäden oder Naturgefahren abgeschlossen werden. Das ist absolut empfehlenswert.
Der Elementarschadenschutz umfasst die finanzielle Absicherung gegen folgende Naturgefahren: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch sowie Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Das Risiko für das Haus herausfinden
Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen können sich per Mausklick auf dem Onlineportal Kompass Naturgefahren hausnummerngenau kostenlos informieren, wie stark ihr Gebäude durch Hochwasser und andere Naturgefahren gefährdet ist.
Zonierungssystem für Hochwasser
Die Versicherer kalkulieren den Beitrag für die Elementarschadenversicherung auf Basis des sogenannten Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen „ZÜRS Geo“ (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen). Mehr als 22 Millionen Adressen sind in das System eingespeist. Jede Adresse ist einer der vier Gefährdungsklassen zugeordnet:
Gefährdungsklasse 1: Nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen.
Gefährdungsklasse 2: Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren, insbesondere Flächen, die bei einem so genannten „extremen Hochwasser“ ebenfalls überflutet sein können.
Gefährdungsklasse 3: Hochwasser einmal in 10 bis 100 Jahren.
Gefährdungsklasse 4: Hochwasser mindestens einmal in 10 Jahren.
Je höher die Gefährdungsklasse, desto teurer der Versicherungsschutz. Rund 92 Prozent der Häuser liegen in der Gefährdungsklasse 1, darunter auch großflächige Gebiete in Berlin, Leipzig, München oder Stuttgart — sie können relativ einfach gegen Extremwetter versichert werden. Schwieriger ist es für rund 1,5 Prozent der Immobilien in Gefährdungsklasse 3 oder 4, wie Häuser in der Altstadt in Passau an der Donau oder in Köln am Rhein.
Gefährdungsklassen durch Starkregen
Zusätzlich dazu ordnen die Versicherer Wohnadressen in drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) ein, die mittlerweile ins ZÜRS Geo integriert wurden:
Gefährdungsklasse 1: Gering gefährdet sind alle Häuser, die auf einer Hangkuppe oder am oberen Bereich eines Hangs stehen. Das trifft auf 22,5 Prozent der Adressen zu.
Gefährdungsklasse 2: Für Gebäude, die auf einer Ebene oder am unteren/mittleren Bereich eines Hanges stehen, wenn kein Bach in der Nähe ist. In diese Klasse werden 65,7 Prozent der Adressen eingeordnet.
Gefährdungsklasse 3: Hohe Gefährdung besteht für alle Gebäude, die in einem Tal oder in der Nähe eines Bachs stehen. Das sind 11,8 Prozent der Adressen in Deutschland.
Gebäude gegen Rückstau sichern
Starkregen bedeutet manchmal Schwerstarbeit für die Kanalisation. Es kommt vor, dass das öffentliche Abwassersystem den Niederschlag nicht mehr abführt. Von Rückstau wird gesprochen, wenn Wasser über die Abwasserrohre wieder in das Haus drückt. Keller und Untergeschoss samt Inventar können dann mit einer braunen Brühe geflutet sein. Eine Rückstausicherung schützt das Gebäude.
Achtung. Bei fehlender Rückstausicherung kommen Versicherer üblicherweise nicht für eine Überschwemmung infolge eines Rückstaus auf. Längst nicht jedem Hausbesitzer, der Hochwasser bisher nicht erlebt hat, ist schon klar, wie wichtig diese Sicherung ist.
Auch wenn Lawinen das Haus bedrohen oder ein Dach unter Schneelast einbricht, ist die Elementarschadenversicherung zuständig. Die normale Gebäudeversicherung reicht nicht.
Bei Schneedruck auf Dächern müssen Hauseigentümer aufpassen: Sobald sich gefährlich viel Schnee auf dem Dach sammelt, sodass das Risiko offensichtlich wird, müssen sie das Dach freiräumen.
Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen müssen dafür sorgen, dass Schnee nicht als Lawine vom Dach gleitet. Treffen Dachlawinen oder Eiszapfen Autos oder Personen, haften sie. Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar, sie zahlt sogar, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.
Sonderfall: DDR-Police
Manche Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Ostdeutschland haben als Wohngebäudeversicherung noch eine alte DDR-Police. Damit sind sie gut versichert, denn darin sind auch Überschwemmungsschäden enthalten. Heute führt die Allianz diese Policen weiter. Der Konzern hatte nach der Wende das Staatsversicherungsunternehmen der DDR übernommen.
Nicht alles ist versicherbar
Manche Naturgefahren sind kaum versicherbar. Beispielsweise sind Schäden durch eine Sturmflut häufig ausgeschlossen. Auch Schäden durch Grundwasser sind üblicherweise nur versichert, wenn dies an die Erdoberfläche gelangt und eine Überschwemmung verursacht. Sind die Kellerwände infolge eines Grundwasseranstiegs feucht, springt der Versicherer in der Regel nicht ein.
Übrigens: Überschwemmung ist oft definiert als „Überflutung von Grund und Boden“. Flachdächer, Balkone und Terrassen gehören nicht zu den versicherten Gebäudeteilen.
Unwetterschäden an Rohbauten
Rohbauten sind besonders sturmgefährdet. Das betrifft nicht nur halbfertige Mauern, Gerüste oder Dachsparren. Auch das Material auf der Baustelle kann von einem Sturm umhergeschleudert werden. Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die der Sturm am Rohbau und auf der Baustelle anrichtet. Dazu zählen zerstörte Bauteile oder -stoffe sowie auch alle notwendigen Handwerkerleistungen, um den Zustand vor dem Sturm wiederherzustellen.
Schäden durch umgestürzte Bäume
Vor allem Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer stellt sich die Frage: Was passiert, wenn ein Baum aufs Nachbarhaus fällt oder aber der Baum des Nachbarn aufs eigene Dach fällt? Die Gebäudeversicherung zahlt nicht alle Kosten und auch auf Schadensersatz kann nicht immer gehofft werden.
Umfallen allein ist kein Schaden
Fürs Entsorgen eines umgestürzten Baums zahlen Gebäudeversicherer nicht. Fällt der Baum zum Beispiel aufs eigene Grundstück und richtet weiter keinen Schaden an, muss der Besitzer selber das Zersägen und Entsorgen bezahlen. Ein Baum gilt nicht als „versicherte Sache“. Wer auch dies versichern möchte, muss eine Zusatzklausel vereinbaren. Oft trägt sie das Kürzel 7363. Oder sie wird als Zusatzbaustein angeboten, beispielsweise „WG Plus“. Dann sind die Kosten für das Entfernen und die Entsorgung von umgestürzten Bäumen versichert, wenn eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Das gilt bei Blitzschlag und Sturm ab Windstärke acht.
Haftpflicht oder Gebäudeversicherung?
Weht ein Sturm einen Baum aufs Haus des Nachbarn, kommt es darauf an: Waren bereits Anzeichen für Krankheit oder fehlende Standfestigkeit sichtbar, muss der Baumbesitzer zahlen – oder seine Privathaftpflichtversicherung, wenn er eine hat. War keine Vorschädigung des Baumes sichtbar, trifft den Besitzer keine Schuld. Dann ist für den Schaden am Haus die Gebäudeversicherung des Nachbarn zuständig.
Bäume regelmäßig kontrollieren
Stehen Bäume im Garten, sollte der Eigentümer sie regelmäßig kontrollieren. Eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr reicht: einmal in belaubtem und einmal in nicht belaubtem Zustand (Bundesgerichtshof, Az. III ZR 225/2003). Doch sobald etwas verdächtig erscheint, zum Beispiel abgestorbenes Laub, dürre Äste, Beschädigungen oder auffallende Schiefstellungen, oder wenn der Stamm erkennbar durch Sturm oder Blitzschlag geschädigt ist oder Pilzbefall zeigt, muss er eingehend untersucht werden (OLG Hamm, Az. 9 U 144/2002).
Ist die Standsicherheit wegen des hohen Alters nicht mehr gegeben, muss der Besitzer den Baum fällen (BGH, Az. V ZR 319/02). Wer solche Schutzmaßnahmen unterlässt, verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht. Unter Umständen haftet er sogar dann, wenn dem Baum gar nicht anzusehen war, dass er marode war. Ein gesunder Baum wird bei Windstärke 7 bis 8 normalerweise nicht entwurzelt, wenn er nicht ohnehin schadhaft war (OLG Düsseldorf, Az. 4 U 73/01).
Schäden an der Wohnungseinrichtung
Hat ein Unwetter auch im Haus gewütet, zum Beispiel weil ein Sturm das Dach abgedeckt hat, ersetzt die Hausratversicherung Schäden an der Einrichtung.
Wann die Hausrat bei Sturm und Unwetter zahlt
Wenn ein Kunde vergessen hat, die Fenster zu schließen und ein Regenguss Teppiche und Möbel beschädigt hat, gibt es kein Geld. Wohl aber, wenn ein Blitz ins Haus einschlägt und elektrische Geräte lahmlegt. Bei Kurzschluss- oder Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag in eine Überlandleitung ist die Sache allerdings nicht so klar: Überspannungsschäden sind nicht in jedem Vertrag versichert, können aber eingeschlossen werden.
Nicht versichert sind Gartenmöbel, Blumenkübel oder Skulpturen, die auf einer offenen Terrasse stehen (Amtsgericht München, Az. 251 C 19971/06). Lediglich Markisen und Antennen, die zur Wohnung des Versicherungsnehmers gehören, sind mit versichert.
Egal ob Immobilienbesitzerin oder Mieter: Ein Sturm kann für jeden teuer werden, der keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Trifft ein vom Balkon gewehter Blumentopf beispielsweise einen Fußgänger, der dadurch vielleicht sogar lebenslange Schäden erleidet, kann so viel Schadensersatz fällig werden, dass dies zum finanziellen Ruin des Blumentopfbesitzers führt.
Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden. Etwa auch wenn Dachziegel zum Beispiel auf ein geparktes Auto fallen und der Besitzer Schadenersatz verlangt.
Sturmschäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko – vorausgesetzt der Sturm hatte mindestens Windstärke 8.
Besser haben es Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung: Hier sind auch windbedingte Schäden unter Windstärke 8 mitversichert. Der Versicherer ersetzt bei Teil- wie Vollkasko auch Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste. Verursacht jemand wegen eines Sturms einen Unfall, braucht er oder sie eine Kfz-Vollkasko, um den Schaden ersetzt zu bekommen.
Wer weder Teil- noch Vollkasko, sondern lediglich Kfz-Haftpflichtversicherung hat, geht bei Schäden am eigenen Auto leer aus.
Tipp: In der Autoversicherung gibt es oft große Preisunterschiede. Unser Kfz-Versicherungsvergleich zeigt die günstigsten Angebote.
Überschwemmungsschäden an Autos und Motorrädern
Überschwemmungsschäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko. Ausnahme: Der Besitzer wurde rechtzeitig gewarnt und hat es schuldhaft versäumt, sein Fahrzeug in Sicherheit zu bringen.
Wenn wegen der Überschwemmung ein Unfall geschieht, gelten die allgemeinen Regeln: Den Schaden hat zu tragen, wer den Unfall verschuldet hat. Ersatz von Schäden am eigenen Wagen gibt es nur, wenn für das Fahrzeug ein Vollkaskoschutz besteht.
Schäden durch fremde Dachziegel, Bäume oder Äste
Wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von einem Grundstück aufs Auto fallen, kann sich der Autobesitzer an den Grundstückseigentümer wenden. Dieser muss aber nur Schadenersatz zahlen, wenn ihn eine Schuld am Schaden trifft. Das heißt, er muss seine „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Baum ganz offensichtlich morsch oder ein Dachstuhl ohnehin marode war.
Ähnlich sieht es aus, wenn ein Verkehrsschild aufs Auto stürzt. Wenn es sauber verankert und in Ordnung war, muss die Stadt keinen Schadenersatz leisten, denn auf extreme Wetterlagen müssen Schilder nicht ausgelegt sein (OLG Koblenz, Az. 12 U 11/03).
- Große Unterschiede bei Preis und Leistung zeigen 197 Wohngebäudeversicherungen im Vergleich mit Elementarschadenschutz. Ältere Verträge haben oft gefährliche Lücken.
- Über 3 000 Leitungswasserschäden gibt es pro Tag, jede Minute zwei. Welche Versicherung zahlt? Wir schildern typische Fälle, sagen, welche wann zuständig ist.
- Böller, Batterien und Raketen. Innerhalb von vier Tagen, in diesem Jahr vom 28. bis 31. Dezember, wird voraussichtlich wieder für mehr als 130 Millionen Euro...
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David_Heisenberg am 05.09.2023 um 17:41 Uhr
Kommentar vom Autor gelöscht.
Stiftung_Warentest am 24.02.2022 um 18:20 Uhr
Starkregen
@Wahrentester: Das Wort Starkregen taucht in den Versicherungsunterlagen nicht auf. Dort steht, dass Überschwemmungen aufgrund von Witterungsniederschlägen versichert sind. Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums eine große Niederschlagsmenge vorkommt. Im Einzelfall ist immer zu prüfen, ob ein Elementarschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. In den meisten Bedingungen der Elementarschadensversicherung ist eine Überschwemmung definiert als „Überflutung von Grund und Boden“. Es sind auf jeden Fall Schadensereignisse denkbar, die nicht vom Schutzbereich der Elementarschadenversicherung mit abgedeckt sind. Dazu gehört zum Beispiel auch wenn nach einem Regen Wasser ins Haus eindringt, ohne das Grund- und Boden überschwemmt wurden. Es spielt also eine Rolle, ob das Wasser zuerst das Grundstück überflutet hat und danach ins Haus eindrang. Es sind auch Fälle denkbar, in denen kein Versicherungsschutz besteht, weil das Wasser lediglich am Haus vorbeiläuft und durch ein geöffnetes Kellerfenster eintritt. Auch Schäden durch eindringendes Grundwasser sind üblicherweise nicht versichert. Erst wenn das Grundwasser an der Erdoberfläche austritt und eine Überschwemmung verursacht, greift der Versicherungsschutz wieder.
Der Titel "...Starkregen...- diese Versicherungen zahlen..." hat mich sehr neugierig gemacht, denn nach einem Starkregen-Schaden habe ich festgestellt, dass dieses Risiko im Gegensatz zu sehr unwahrscheinlichen Ereignissen wie Erdbeben oder Hochwasser (der nächste Bach ist 3 km entfernt) nicht versichert ist und auch nicht extra versichert werden kann. Aus anderen Kommentaren geht ähnliches hervor. Also: welche Versicherungen zahlen bei unmittelbaren Starkregen-Schäden (und nicht mittelbar bei Leitungsschaden/-überlastung oder Überschwemmung) - bzw. wo geht dies aus dem Test/Bericht hervor?
@Anna555: Das ist eine Besonderheit in den Verträgen, die in ihren Bedingungen den Begriff der Teilüberschwemmungen benutzt. Nur die R+V bietet Grundstücksbesitzerinnen einen weiteren Zusatzbaustein Naturgefahren Spezial an, um dem Schutz für die Teilüberschwemmung mitzuversichern. In den Bedingungen der anderen Versicherungen gibt es keine derartige Unterscheidung, bzw. den Begriff der Teilüberschwemmung.
Wir haben vor 3 Jahren unsere Gebäudeversicherung abgeschlossen. Inbegriffen sind Elementarschäden wie Überschwemmung. Nun hat uns die Versicherung kontaktiert da sie neu auch "Naturkstastrophen spezial" wie zB "Teilüberschwemmung" anbieten. Ist das rechtens? Es wird nun behauptet, dass wir sonst erst ab 50% Überschwemmung abgesichert sind. Das mit den 50% haben wir nie explizit unterschrieben. Ich hab bisher keine andere Versicherung gefunden, die den Begriff "Teilüberschwemmung" verwendet.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
@Wahrentester: Das Wort Starkregen taucht in den Versicherungsunterlagen nicht auf. Dort steht, dass Überschwemmungen aufgrund von Witterungsniederschlägen versichert sind. Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums eine große Niederschlagsmenge vorkommt. Im Einzelfall ist immer zu prüfen, ob ein Elementarschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. In den meisten Bedingungen der Elementarschadensversicherung ist eine Überschwemmung definiert als „Überflutung von Grund und Boden“. Es sind auf jeden Fall Schadensereignisse denkbar, die nicht vom Schutzbereich der Elementarschadenversicherung mit abgedeckt sind. Dazu gehört zum Beispiel auch wenn nach einem Regen Wasser ins Haus eindringt, ohne das Grund- und Boden überschwemmt wurden. Es spielt also eine Rolle, ob das Wasser zuerst das Grundstück überflutet hat und danach ins Haus eindrang. Es sind auch Fälle denkbar, in denen kein Versicherungsschutz besteht, weil das Wasser lediglich am Haus vorbeiläuft und durch ein geöffnetes Kellerfenster eintritt. Auch Schäden durch eindringendes Grundwasser sind üblicherweise nicht versichert. Erst wenn das Grundwasser an der Erdoberfläche austritt und eine Überschwemmung verursacht, greift der Versicherungsschutz wieder.
Der Titel "...Starkregen...- diese Versicherungen zahlen..." hat mich sehr neugierig gemacht, denn nach einem Starkregen-Schaden habe ich festgestellt, dass dieses Risiko im Gegensatz zu sehr unwahrscheinlichen Ereignissen wie Erdbeben oder Hochwasser (der nächste Bach ist 3 km entfernt) nicht versichert ist und auch nicht extra versichert werden kann. Aus anderen Kommentaren geht ähnliches hervor. Also: welche Versicherungen zahlen bei unmittelbaren Starkregen-Schäden (und nicht mittelbar bei Leitungsschaden/-überlastung oder Überschwemmung) - bzw. wo geht dies aus dem Test/Bericht hervor?
@Anna555: Das ist eine Besonderheit in den Verträgen, die in ihren Bedingungen den Begriff der Teilüberschwemmungen benutzt. Nur die R+V bietet Grundstücksbesitzerinnen einen weiteren Zusatzbaustein Naturgefahren Spezial an, um dem Schutz für die Teilüberschwemmung mitzuversichern.
In den Bedingungen der anderen Versicherungen gibt es keine derartige Unterscheidung, bzw. den Begriff der Teilüberschwemmung.
Wir haben vor 3 Jahren unsere Gebäudeversicherung abgeschlossen. Inbegriffen sind Elementarschäden wie Überschwemmung.
Nun hat uns die Versicherung kontaktiert da sie neu auch "Naturkstastrophen spezial" wie zB "Teilüberschwemmung" anbieten.
Ist das rechtens?
Es wird nun behauptet, dass wir sonst erst ab 50% Überschwemmung abgesichert sind.
Das mit den 50% haben wir nie explizit unterschrieben.
Ich hab bisher keine andere Versicherung gefunden, die den Begriff "Teilüberschwemmung" verwendet.