Eigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Haus und Grundstück keine Gefahr ausgeht. Wird bei einem Unfall jemand schwer verletzt, kann der Schaden in die Hunderttausende gehen. Daher ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice für Vermieter unabdingbar. Die Stiftung Warentest hat 50 Angebote von 36 Versicherern untersucht. Der Test zeigt: Vergleichen lohnt sich, die Preisunterschiede sind erheblich. Schon für 35 Euro im Jahr lässt sich ein Zweifamilienhaus versichern.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Vergleich
Testergebnisse für 50 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen 09/2019
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen 09/2019 -
Alte Leipziger
Axa
Bayerische Hausbesitzer
BGV Badische
Bruderhilfe
Concordia
Condor
Condor
CosmosDirekt
Die Bayerische
Die Haftpflichtkasse
Die Haftpflichtkasse
Ergo
Ergo
Europa
GEV Grundeigentümer
GEV Grundeigentümer
GHV Darmstadt
GHV Darmstadt
Gothaer
Gothaer
GVO
GVO
HDI
HDI
Helvetia
Helvetia
Huk Coburg Allg.
Huk24
Interrisk
Nürnberger
NV
NV
Ostangler
Ostangler
R + V
R + V
Rheinland
Rheinland
Schwarzwälder
Schwarzwälder
SV Spark.Vers.
VGH
VHV
WGV
Zurich
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen 09/2019 - Anbieter mit einer Versicherungssumme unter 10 Millionen Euro
Debeka
Docura
Signal Iduna
Volkswohl Bund
Typische Schäden in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Vermieter sind verpflichtet, Haus und Grund regelmäßig zu kontrollieren – auch Keller, Garagen, Gärten und Zugänge wie Treppe oder Fahrstuhl. Passiert doch etwas, müssen Besitzer für den Schaden zahlen. Typische Schäden in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sind Dachziegel, die bei Sturm auf geparkte Autos fallen, aufs Nachbarhaus stürzende Bäume, Schäden durch Dachlawinen oder Personenschäden durch versäumte Streupflicht oder mangelhafte Beleuchtung der Zugänge zum Haus.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolicen im Vergleich
Testergebnisse.
Die Tabelle liefert Jahresbeiträge für 36 Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen, aufgeschlüsselt nach Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie nach Eigentümergemeinschaften und unbebauten Grundstücken. Sie zeigt zudem, wo Bauvorhaben und Schäden durch Photovoltaikanlagen mitversichert sind.
Tipps.
Die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest sagen, wie Sie durch einen Vertragswechsel viel Geld sparen und in welchen Fällen die Grundbesitzer-Haftpflicht unnötig ist, weil Hauseigentümer auf ihre Privathaftpflichtversicherung zurückgreifen können.
Heftartikel.
Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus Finanztest 9/2019.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Vergleich
Testergebnisse für 50 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen 09/2019
Die Preisunterschiede sind bei Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen enorm. Vergleichen lohnt sich. Teure Tarife kosten drei- bis viermal so viel wie günstige. Oft lohnt sich der Wechsel. Einige Versicherer bieten besonders günstige Tarife für Einfamilienhäuser.
Das sollte versichert sein
Mindestens 10 Millionen Euro Versicherungssumme sind sinnvoll, auch wenn so große Schäden extrem selten sind. Mitversichert sein sollten kleinere Bauvorhaben, etwa ein Um- oder Ausbau. Die meisten Policen decken dies bis zu einer Bausumme von mindestens 50 000 Euro ab. Einige Tarife bieten das Doppelte. Wer Bauarbeiten plant, sollte auf ausreichenden Haftpflichtschutz achten, denn Unfälle auf Baustellen sind keineswegs selten. Übersteigt die Bausumme den versicherten Betrag, ist eine extra Bauherren-Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Wie eine Rechtsschutzpolice
In manchen Fällen wirkt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht wie eine Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer wehrt unberechtigte Forderungen ab, wenn ein Geschädigter vor Gericht Ansprüche gegen den Vermieter durchsetzen will.
Photovoltaik mitversichert
Viele Versicherer schließen auch Schäden aus einer Photovoltaikanlage ein. Das betrifft aber nur das Haftpflichtrisiko, zum Beispiel wenn ein Sturm einzelne Module vom Dach weht, die ein vor dem Haus geparktes Auto treffen. Zusätzlich schließen viele Policen Schäden durch die Stromeinspeisung aus Photovoltaikanlagen ins Netz ein. Der Schutz greift aber nicht für Schäden an der Anlage selbst. Dafür wäre eine spezielle Photovoltaikversicherung nötig.
Nutzerkommentare, die vor dem 20. August 2019 gepostet wurden, beziehen sich auf eine frühere Untersuchung.
- Eine Küche ist oft teuer. Ob ein Versicherer bei einem Schaden einspringt, hängt auch davon ab, wem sie gehört. Im schlimmsten Fall streiten sich Hausrat-, Haftpflicht-...
- Heftige Unwetter, Stürme und Starkregen treffen immer häufiger viele Regionen in Deutschland. Wir erklären, welche Versicherungen einspringen, wenn ein Schaden entsteht.
- Leitungsschäden passieren ständig. Mehr als 3 000 Fälle pro Tag, alle zwei Minuten einer. Doch welche Versicherung zahlt? Teils ist die Wohngebäudeversicherung...
@Mischka1911: Wir haben keine Mindestanforderung an die Höhe der Versicherungssumme für allgemeine Umweltrisiken in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gestellt. Bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung haben wir nur Tarife berücksichtigt, die mindestens 3 Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten.
@Mischka1911: Für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der WGV gilt die Besonderheit, dass es sich hier um ein Kombiprodukt aus Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Gewässerschadenhaftpflicht handelt. Bei anderen Anbietern, wie z.B. bei der Europa, muss man dafür zwei Policen kaufen.
- Allgemeine Umweltrisiken, wie zum Beispiel durch auslaufenden Kleingebinde verursachte Schäden, sind über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert.
- Schäden aufgrund besonderer Umweltrisiken, die von Anlagen ausgehen, wie zum Beispiel nach dem Auslaufen eines Öltankens, werden über die Gewässerschadenhaftpflchtversicherung abgesichert. Sie schützt auch bei Schäden nach dem USchadG).
- Unseren Test zur Gewässerschadenversicherung finden Sie hier: www.test.de/Vergleich-Gewaesserschaden-Haftpflicht-Versicherung-4864386-0
@Mischka1911: In der Regel tritt die Verkehrssicherungspflicht für die Abwehr von Gefahren, die von einem Gebäude ausgehen, den Eigentümer.
Ausnahme: Mieter verpflichten sich vertraglich zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht. *
Verpflichten sich Mieter zur Übernahme der Streupflichten auf dem Grundstück, sind Schäden aus einer Verletzung in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.*
Liebes Team von Finanztest, Sie schreiben, dass eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Vermieter (dem Hauseigentümer) unabdingbar ist und, dass Eigentümer die ihr Haus selbst bewohnen über die Privathaftpflicht abgesichert sind. Wie verhält es sich aber wenn ich ein Haus gemietet habe, dann bin ich ja "Hausbesitzer" aber nicht Eigentümer bzw. wenn ich mein Haus einem Dritten zur Nutzung überlasse (Nießbrauch)? Wer wird in diesen Fällen haftbar gemacht und sollte sich versichern? Weiter gedacht - kann die Versicherung des Eigentümers, der ja bei einem Schaden erst einmal zur Verantwortung gezogen wird, im Rahmen der von Ihnen erwähnten "Rechtsschutzpolice" an den Nutzer bzw. Mieter herantreten und Schadenersatz fordern. In so einem Fall müssten sich Eigentümer und Nutzer jeweils für den gleichen Schaden versichern. Die Europa schreibt: Versichert ist der Versicherungsnehmers als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer, z. B. als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter, Mieter, Leasingnehmer.
Liebes Team von Finanztest, Anbieter wie die WGV erwähnen in Ihren Leistungen "Öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz". Die Europa schreibt in Ihren Bedingungen "Versicherung für mittelbare oder unmittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden)" In Ihrem Artikel erwähnen Sie diese Umweltschäden nich explizit. Wie hoch sollte für diese Schäden die Versicherungssumme sein? Die WGV z.B. beschränkt die Deckung diese Schäden (bei einer Police über 15 Mill) auf max 5 Mill €. Viele Grüße und Besten Dank
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Mischka1911: Wir haben keine Mindestanforderung an die Höhe der Versicherungssumme für allgemeine Umweltrisiken in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gestellt.
Bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung haben wir nur Tarife berücksichtigt, die mindestens 3 Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten.
@Mischka1911: Für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der WGV gilt die Besonderheit, dass es sich hier um ein Kombiprodukt aus Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Gewässerschadenhaftpflicht handelt.
Bei anderen Anbietern, wie z.B. bei der Europa, muss man dafür zwei Policen kaufen.
- Allgemeine Umweltrisiken, wie zum Beispiel durch auslaufenden Kleingebinde verursachte Schäden, sind über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert.
- Schäden aufgrund besonderer Umweltrisiken, die von Anlagen ausgehen, wie zum Beispiel nach dem Auslaufen eines Öltankens, werden über die Gewässerschadenhaftpflchtversicherung abgesichert. Sie schützt auch bei Schäden nach dem USchadG).
- Unseren Test zur Gewässerschadenversicherung finden Sie hier:
www.test.de/Vergleich-Gewaesserschaden-Haftpflicht-Versicherung-4864386-0
@Mischka1911: In der Regel tritt die Verkehrssicherungspflicht für die Abwehr von Gefahren, die von einem Gebäude ausgehen, den Eigentümer.
Ausnahme: Mieter verpflichten sich vertraglich zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht. *
Verpflichten sich Mieter zur Übernahme der Streupflichten auf dem Grundstück, sind Schäden aus einer Verletzung in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.*
*ergänzt am 31.1.2022
Liebes Team von Finanztest,
Sie schreiben, dass eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Vermieter (dem Hauseigentümer) unabdingbar ist und, dass Eigentümer die ihr Haus selbst bewohnen über die Privathaftpflicht abgesichert sind.
Wie verhält es sich aber wenn ich ein Haus gemietet habe, dann bin ich ja "Hausbesitzer" aber nicht Eigentümer bzw. wenn ich mein Haus einem Dritten zur Nutzung überlasse (Nießbrauch)? Wer wird in diesen Fällen haftbar gemacht und sollte sich versichern?
Weiter gedacht - kann die Versicherung des Eigentümers, der ja bei einem Schaden erst einmal zur Verantwortung gezogen wird, im Rahmen der von Ihnen erwähnten "Rechtsschutzpolice" an den Nutzer bzw. Mieter herantreten und Schadenersatz fordern.
In so einem Fall müssten sich Eigentümer und Nutzer jeweils für den gleichen Schaden versichern.
Die Europa schreibt:
Versichert ist der Versicherungsnehmers als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer, z. B. als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter, Mieter, Leasingnehmer.
Liebes Team von Finanztest,
Anbieter wie die WGV erwähnen in Ihren Leistungen "Öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz".
Die Europa schreibt in Ihren Bedingungen "Versicherung für mittelbare oder unmittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden)"
In Ihrem Artikel erwähnen Sie diese Umweltschäden nich explizit.
Wie hoch sollte für diese Schäden die Versicherungssumme sein?
Die WGV z.B. beschränkt die Deckung diese Schäden (bei einer Police über 15 Mill) auf max 5 Mill €.
Viele Grüße und Besten Dank