
Das wars mit der Autoantenne. Katze, Kater, Hund, und Pferd verursachen schnell mal einen Schaden. Aber nicht jedes Tier braucht eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung. © Alamy Stock Photo / Imagebroker
Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Tierhalter brauchen deshalb Haftpflichtschutz. Stiftung Warentest erklärt, wie sie sich gut absichern können.
Von Tieren geht grundsätzlich eine Gefährdung aus. Einfach, weil sie sich eben wie Tiere verhalten. Tierhalterhaftung ist deshalb dem Gesetz nach eine sogenannte Gefährdungshaftung. Ein Hund könnte beispielsweise plötzlich ins Rad einer Fahrradfahrerin laufen, eine Katze teure Fische aus dem Nachbarteich angeln, ein Papagei ausbüxen und fremde Vasen umwerfen.
Wer ein Tier hält, muss für dessen Schäden einstehen. Das schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Laut Paragraf 833 ist nämlich „derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, ...daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“. Die Konsequenz: Besitzerinnen und Besitzer der Tiere haften in solchen Fällen auch dann, wenn sie eigentlich keine Schuld am Schaden trifft und sie immer gut auf ihren Liebling aufgepasst haben. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären, wie sie sich für solche Fälle absichern sollten.
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