Tierhalterhaft­pflicht Alles was Tierhalter wissen müssen

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Tierhalterhaft­pflicht - Alles was Tierhalter wissen müssen

Das wars mit der Auto­antenne. Katze, Kater, Hund, und Pferd verursachen schnell mal einen Schaden. Aber nicht jedes Tier braucht eine eigene Tierhalterhaft­pflicht­versicherung. © Alamy Stock Photo / Imagebroker

Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Tierhalter brauchen eine gute Haft­pflicht­versicherung. Stiftung Warentest erklärt, wie sie sich gut absichern.

Das sind die Regeln der Tierhalterhaft­pflicht

Wer ein Tier hält, muss für dessen Schäden einstehen. Das schreibt das Bürgerliche Gesetz­buch vor. Laut Paragraf 833 ist nämlich „derjenige,welcher das Tier hält, verpflichtet, ...daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“.

Tierhalterhaftung ist sogenannte Gefähr­dungs­haftung

Bei der Tierhalterhaftung handelt es sich um eine sogenannte Gefähr­dungs­haftung. Das heißt: Gesetzlich wird davon ausgegangen, dass von Tieren grund­sätzlich eine Gefähr­dung ausgeht. Einfach, weil sie sich eben wie Tiere verhalten. Ein Hund könnte beispiels­weise plötzlich ins Rad einer Fahr­radfahrerin laufen, eine Katze teure Fische aus dem Nach­barteich angeln, ein Papagei ausbüxen und fremde Vasen umwerfen.

Die Konsequenz: Besitzer und Besitze­rinnen der Tiere haften in solchen Fällen auch dann, wenn sie eigentlich keine Schuld am Schaden trifft und sie immer gut auf ihren Liebling aufgepasst haben.

Schadens­ersatz und Schmerzens­geld können fällig werden

Richtet ein Tier einen Schaden an, kann dessen Besitzer zu Schmerzens­geld und Schaden­ersatz verpflichtet werden. Beispiels­weise kann es um die Zahlung der Reparatur­kosten gehen, wenn die Katze das Auto der Nach­barin zerkratzt, oder um Schmerzens­geld, wenn der Hund den Post­boten beißt.

Auf einem Schulden­berg bleiben Tierhaltende nicht sitzen, wenn sie die richtige Haftpflichtversicherung haben. Ausführ­liche Informationen rund um den Versicherungs­schutz lesen weiter unten in diesem Text.

Für Nutztiere gibts eine Ausnahme in der Tierhalterhaftung

Geht es um ein Haustier, haften Besitze­rinnen und Besitzer unabhängig von seiner Art. Bei Nutztieren ist das etwas anders. Deren Halter haften nicht, wenn sie beweisen können, dass sie ihre Sorgfalts­pflicht nicht verletzt haben.

Bricht beispiels­weise eine Kuh durch einen gut gesicherten Weidezaun und demoliert ein parkendes Auto, könnte der Wagenhalter auf dem Schaden sitzen bleiben. Als Nutztiere gelten Tiere, mit denen die Besitzer ihren Lebens­unterhalt verdienen sowie Blindenhunde und Dienst­hunde.

Das gilt für Personen, die auf fremde Tiere aufpassen

Wer hin und wieder aus Gefäl­ligkeit mit dem Hund eines Freundes oder einer Nach­barin spazieren geht, haftet in der Regel nicht für Schäden, die der Hund während des Spaziergangs verursacht.

Etwas anderes gilt allerdings, wenn ein Hundehalter mehr­wöchig verreist und die Pflege und Verantwortung für seinen Hund einer anderen Person über­lässt. In diesem Fall könnte der Hundesitter als Tierhüter haften.

Grenzen können fließend sein

Wann genau Personen zu haft­baren Tierhütern werden, ist nicht genau definiert. Wer die Urlaubs­betreuung eines Hundes, einer Katze oder anderen Tieres über­nehmen möchte, muss sich in der Regel dennoch keine Sorgen machen. Das Hüten fremder Tiere inklusive fremder Hunde und Pferde ist meist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Stiftung Warentest: Alles rund ums Haustier

Katze.
Alles, was sie rund um die Katze wissen müssen, finden Sie auf der Themenseite Katze. Tests von Katzenfutter und Katzen­streu und Tipps zur Katzen­gesundheit.
Hund.
Trocken- oder Nass­futter – oder Barfen? Tests von Hundefutter, Hundeboxen fürs Auto und viele weitere nützliche Infos lesen Sie auf der Themenseite Hund.
Versicherung.
Versicherungs­vergleiche, auch für Pferdehalter finden Sie auf der Themenseite Tierhalterhaftpflicht und auf der Themenseite Tierkrankenversicherung.

Haustiere richtig versichern

Wenn ein Schaden entsteht, haften die verantwort­lichen Personen mit ihrem gesamten Vermögen. Im Pechfall kann das den finanziellen Ruin bedeuten. Haft­pflicht­versicherungen schützen vor hohen Schulden: Sie über­nehmen die Kosten.

Katzen und Kleintiere: Privathaft­pflicht­versicherung reicht

Wer eine Katze oder ein Kleintier, zum Beispiel ein Kanin­chen, hält, kann sich entspannen. Die kleinen Vier­beiner sind in der Privathaft­pflicht­versicherung mitversichert. Wer allerdings keine Privathaft­pflicht­versicherung besitzt, sollte das dringend ändern. Ganz egal, ob Tierhalter oder nicht. Sehr gute Tarife sind nicht teuer. Privathaft­pflicht-Schutz für die ganze Familie gibt es bereits für weniger als 75 Euro im Jahr.

Tipp. Mit unserem individuellen Vergleich Haftpflichtversicherung der Stiftung Warentest finden Sie die passende Privathaft­pflicht­versicherung.

Hunde und Pferde: Tierhalterhaft­pflicht­versicherung

Wer einen Hund oder ein Pferd besitzt, benötigt eine spezielle Haft­pflicht­versicherung. In manchen Bundes­ländern ist das sogar Pflicht.

Hunde. Bei der Hundehaft­pflicht­versicherung gibt es große Preis­unterschiede. Unser Vergleich zeigt: Güns­tige Tarife gibt es für unter 50 Euro im Jahr. Teure Tarife kosten das Dreifache. Wichtig ist, dass die Versicherung unseren Finanztest-Grundschutz erfüllt.

Pferde. Pferde­besitzer brauchen eine Pferdehaftpflichtversicherung. Wenn es eine Reitbe­teiligung gibt, sollten Pferde­besitzer die Personen in ihren Vertrag mitaufnehmen und darauf achten, dass auch Schäden versichert sind, die das Pferd der Reitbe­teiligung zufügt.

Fremde Hunde und Pferde. Wer kein eigenes Pferd oder keinen eigenen Hund besitzt, manchmal aber auf die Vier­beiner von Freuden aufpasst, benötigt keinen eigenen Tarif. Das Hüten fremder Hunde und Pferde ist in der Privathaft­pflicht­versicherung in der Regel mitversichert.

Schlangen, Spinnen, Skorpione: Nur manchmal mitversichert

Rund 1,3 Millionen Terrarientiere leben in deutschen Haushalten. Wer Schlangen, Spinnen oder Skorpione als Haustiere hält, sollte einen Blick ins Klein­gedruckte seiner Privathaft­pflicht­versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solch wilder Kleintiere mitversichert.

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