
Wenn schon die Buchung der Urlaubsreise reibungslos läuft, ist es am Strand dann noch viel schöner. © Westend61 / hsimages
Urlaubsplanung beginnt oft im Internet. Stiftung Warentest hat 15 Buchungsportale für Hotelzimmer und Ferienwohnungen getestet, darunter AirBnb, Booking.com und Expedia.
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Testergebnisse für 15 Portale für Ferienunterkünfte 01/2020Liste der 15 getesteten Produkte
Trefferlisten der Buchungsportale oft rätselhaft
Das Ferienhaus auf Mallorca, das Hotelzimmer in Brüssel, die Ferienwohnung an der Ostsee: Der Besuch auf den Online-Buchungsportalen erspart den Gang ins Reisebüro. Schon nach wenigen Klicks spucken sie Dutzende Ferienunterkünfte aus. Doch Nutzer erkennen nicht immer, warum ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus in der Liste ganz oben steht. Es kann vorkommen, dass Hotels für ihre Platzierung bezahlt haben. Nicht alle Buchungsportale weisen deutlich darauf hin.
Das bietet der Buchungsportale-Test der Stiftung Warentest
Testergebnisse. In der Tabelle finden Sie Bewertungen von insgesamt 15 Buchungsportalen: Sechs von ihnen vermitteln vor allem Hotelzimmer und neun Portale legen den Schwerpunkt auf Ferienhäuser und Ferienwohnungen.
Tipps und Hintergrund. Wie Sie bei der Online-Buchung Geld sparen können, welche Fallstricke im Kleingedruckten lauern, was Stress-Hinweise wie „nur noch zwei Zimmer frei“ wirklich bedeuten und was Sie tun können, wenn Ihre Unterkunft ein Flop ist.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus test 1/2020.
Buchen, stornieren oder beschweren
Die Buchung oder Stornierung von Hotelzimmer oder Ferienwohnung sollte reibungslos funktionieren und schnell bestätigt werden. Meistens klappt das gut, manche Portale lassen sich aber mehrere Stunden Zeit für die Bestätigung. Bei Fragen oder Beschwerden lassen sich nicht alle Anbieter gut erreichen, zwei haben ihren Gerichtsstand im Ausland. Das kann bei einem Rechtsstreit zu Problemen führen.
Wie setzen sich Kundenbewertungen zusammen?
Was frühere Besucher über eine Unterkunft geschrieben haben, gibt oft den Ausschlag bei der Buchung: Schimmelte die Dusche, lag der Strand vor der Tür? Doch wie ein Buchungsportal die Gesamtnote für eine Unterkunft berechnet, können Nutzer nicht immer nachvollziehen. Wie fließen Einzelnoten ein, etwa für Sauberkeit oder Ausstattung? Fallen Anzahl und Aktualität der Bewertungen ins Gewicht? Auf immerhin elf getesteten Portalen gilt: Wer eine Unterkunft bewerten will, muss selbst dort gewesen sein.
Dieses Thema wurde am 18. Dezember 2019 vollständig aktualisiert. Ältere Nutzerkommentare beziehen sich auf die Vorgängeruntersuchung.
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Wir hatten für 7 Tage eine Ferienwohnung in Medulin gebucht. Die verbindliche Bestätigung der Buchung wurde uns 2 Tage vor Reiseantritt per E-Mail mitgeteilt. Das Geld wurde einen Tag vor Reiseantritt vom Veranstalter abgebucht. Der Checkin wäre dann am 09.08. um 16 Uhr am Objekt laut Veranstalter. Wir sind dann am Tag des Reiseantrittes um 5 Uhr am Morgen losgefahren und waren pünktlich um 16 Uhr vor Ort.Dort wusste niemand etwas von unserer Buchung und wir würden mit den Worten "Problem, anrufen beim Veranstalter" abgewiesen. Beim öffnen meines E-Mail Postfaches fand ich dann folgende E-Mail vor:
Guten Tag RALF,
wir konnten Sie telefonisch nicht erreichen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, nachdem uns vom Eigentümer des Objektes CIM690 mitgeteilt wurde, dass dieser die von Ihnen gebuchte Unterkunft für diese Daten aus dem Verkauf nimmt. Leider bedeutet dies, dass Ihr Aufenthalt in dieser Unterkunft nicht stattfinden kann
Am Anreisetag mittags um 12.27 Uhr!!!
Glückwunsch:(
sind lt. Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen nach deutschem Datenschutzrecht zumindest fragwürdig! - Und wer unter diesem Gesichtspunkt alle empfohlenen Sicherheitsempfehlungen der VSZ Niedersachsen bei einer Airbnb-Buchung berücksichtigt, dem wird an der schnellen Buchung in diesem Portal die Lust noch schneller vergehen - wie mir.
In dem Test werden nur Portale auf Provisionsbasis untersucht.
Die günstigste Möglichkeit Ferienobjekt zu buchen ist nicht enthalten.
Das sind neben der direkten Buchung beim Eigentümer die Listingportale.
Hier fallen keine Provisionen an und die Preise entsprechen meist denen, die man auch direkt beim Vermieter erhält.
Bekannte Portale wären ferienhausmiete.de, traum-ferienwohnungen und ferienwohnungen.de.
Immerhin geht es um Ersparnisse von 16 - 25 % der Miete.
@a_steininger: Sie könnten sich an die Rechtsabteilung Ihrer Verbraucherzentrale wenden. Die Anschriften und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.com
Am 25.04. habe ich bei booking.com eine Abbuchung von 64,80 reklamiert, zu der es meinerseits keine Bestellung bzw. Buchung gibt. Es ist vielmehr so, dass ich noch nie in Geschäftsbeziehungen mit booking.com stand und dort auch keinen Kundenaccount besitze. Was folgte war ein lange E-Mail Kommunikation, wo immer wieder dieselben Informationen (Screenshot der Details der Abbuchung) erbeten und von mir gesendet worden sind. Es wurde zu keinem Zeitpunkt der Eindruck vermittelt, dass man mein Anliegen ernst genommen hatte. Man hatte vielmehr den Eindruck, als würde man mit einer Art E-Mail Bot kommunizieren. Man konnte auch keine Angaben machen, welche Buchung oder Reservierung meinerseits hinter der Abbuchung steht. Die Reklamation der Abbuchung über meine Online Bank verlief bisher ebenfalls ergebnislos.
Frustrierend sowas!