Test Buchungs­portale Hier buchen Sie am besten Hotel und Ferien­wohnung

Test Buchungs­portale - Hier buchen Sie am besten Hotel und Ferien­wohnung

Wenn schon die Buchung der Urlaubs­reise reibungs­los läuft, ist es am Strand dann noch viel schöner. © Westend61 / hsimages

Urlaubs­planung beginnt oft im Internet. Stiftung Warentest hat 15 Buchungs­portale für Hotel­zimmer und Ferien­wohnungen getestet, darunter AirBnb, Booking.com und Expedia.

Test Buchungs­portale Testergebnisse für 15 Portale für Ferien­unterkünfte 01/2020 freischalten

Liste der 15 getesteten Produkte
Portale für Ferien­unterkünfte 01/2020 - Angebots­schwer­punkt Hotels
  • Agoda Hauptbild
    Agoda
  • Booking.com Hauptbild
    Booking.com
  • Expedia Hauptbild
    Expedia
  • Hotel DE Hauptbild
    Hotel DE
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    Hotels.com
  • HRS Hauptbild
    HRS
Portale für Ferien­unterkünfte 01/2020 - Angebots­schwer­punkt Ferien­wohnungen
  • Airbnb Hauptbild
    Airbnb
  • Atraveo Hauptbild
    Atraveo
  • BestFewo.de Hauptbild
    BestFewo.de
  • Casamundo Hauptbild
    Casamundo
  • E-Domizil Hauptbild
    E-Domizil
  • FeWo-direkt Hauptbild
    FeWo-direkt
  • HRS Holidays Hauptbild
    HRS Holidays
  • Tourist-online.de Hauptbild
    Tourist-online.de
  • Traum-Ferienwohnungen Hauptbild
    Traum-Ferienwohnungen

Treffer­listen der Buchungs­portale oft rätselhaft

Das Ferien­haus auf Mallorca, das Hotel­zimmer in Brüssel, die Ferien­wohnung an der Ostsee: Der Besuch auf den Online-Buchungs­portalen erspart den Gang ins Reisebüro. Schon nach wenigen Klicks spucken sie Dutzende Ferien­unterkünfte aus. Doch Nutzer erkennen nicht immer, warum ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus in der Liste ganz oben steht. Es kann vorkommen, dass Hotels für ihre Platzierung bezahlt haben. Nicht alle Buchungs­portale weisen deutlich darauf hin.

Das bietet der Buchungs­portale-Test der Stiftung Warentest

Test­ergeb­nisse. In der Tabelle finden Sie Bewertungen von insgesamt 15 Buchungs­portalen: Sechs von ihnen vermitteln vor allem Hotel­zimmer und neun Portale legen den Schwer­punkt auf Ferien­häuser und Ferien­wohnungen.

Tipps und Hintergrund. Wie Sie bei der Online-Buchung Geld sparen können, welche Fall­stricke im Klein­gedruckten lauern, was Stress-Hinweise wie „nur noch zwei Zimmer frei“ wirk­lich bedeuten und was Sie tun können, wenn Ihre Unterkunft ein Flop ist.

Heft­artikel. Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus test 1/2020.

Buchen, stornieren oder beschweren

Die Buchung oder Stornierung von Hotel­zimmer oder Ferien­wohnung sollte reibungs­los funk­tionieren und schnell bestätigt werden. Meistens klappt das gut, manche Portale lassen sich aber mehrere Stunden Zeit für die Bestätigung. Bei Fragen oder Beschwerden lassen sich nicht alle Anbieter gut erreichen, zwei haben ihren Gerichts­stand im Ausland. Das kann bei einem Rechts­streit zu Problemen führen.

Wie setzen sich Kundenbe­wertungen zusammen?

Was frühere Besucher über eine Unterkunft geschrieben haben, gibt oft den Ausschlag bei der Buchung: Schimmelte die Dusche, lag der Strand vor der Tür? Doch wie ein Buchungs­portal die Gesamt­note für eine Unterkunft berechnet, können Nutzer nicht immer nach­voll­ziehen. Wie fließen Einzelnoten ein, etwa für Sauber­keit oder Ausstattung? Fallen Anzahl und Aktualität der Bewertungen ins Gewicht? Auf immerhin elf getesteten Portalen gilt: Wer eine Unterkunft bewerten will, muss selbst dort gewesen sein.

Dieses Thema wurde am 18. Dezember 2019 voll­ständig aktualisiert. Ältere Nutzer­kommentare beziehen sich auf die Vorgänger­unter­suchung.

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86 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Ralf_Ha am 11.08.2024 um 14:24 Uhr
    Buchen über Novasol

    Wir hatten für 7 Tage eine Ferienwohnung in Medulin gebucht. Die verbindliche Bestätigung der Buchung wurde uns 2 Tage vor Reiseantritt per E-Mail mitgeteilt. Das Geld wurde einen Tag vor Reiseantritt vom Veranstalter abgebucht. Der Checkin wäre dann am 09.08. um 16 Uhr am Objekt laut Veranstalter. Wir sind dann am Tag des Reiseantrittes um 5 Uhr am Morgen losgefahren und waren pünktlich um 16 Uhr vor Ort.Dort wusste niemand etwas von unserer Buchung und wir würden mit den Worten "Problem, anrufen beim Veranstalter" abgewiesen. Beim öffnen meines E-Mail Postfaches fand ich dann folgende E-Mail vor:
    Guten Tag RALF,
    wir konnten Sie telefonisch nicht erreichen.
    Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, nachdem uns vom Eigentümer des Objektes CIM690 mitgeteilt wurde, dass dieser die von Ihnen gebuchte Unterkunft für diese Daten aus dem Verkauf nimmt. Leider bedeutet dies, dass Ihr Aufenthalt in dieser Unterkunft nicht stattfinden kann
    Am Anreisetag mittags um 12.27 Uhr!!!
    Glückwunsch:(

  • sisiphos am 12.03.2024 um 22:07 Uhr
    AIRBNB-Verifizierungsanforderungen

    sind lt. Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen nach deutschem Datenschutzrecht zumindest fragwürdig! - Und wer unter diesem Gesichtspunkt alle empfohlenen Sicherheitsempfehlungen der VSZ Niedersachsen bei einer Airbnb-Buchung berücksichtigt, dem wird an der schnellen Buchung in diesem Portal die Lust noch schneller vergehen - wie mir.

  • danzio am 10.03.2024 um 16:09 Uhr
    günstigste Möglichkeit zu buchen nicht enthalten

    In dem Test werden nur Portale auf Provisionsbasis untersucht.
    Die günstigste Möglichkeit Ferienobjekt zu buchen ist nicht enthalten.
    Das sind neben der direkten Buchung beim Eigentümer die Listingportale.
    Hier fallen keine Provisionen an und die Preise entsprechen meist denen, die man auch direkt beim Vermieter erhält.
    Bekannte Portale wären ferienhausmiete.de, traum-ferienwohnungen und ferienwohnungen.de.
    Immerhin geht es um Ersparnisse von 16 - 25 % der Miete.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.06.2023 um 15:30 Uhr
    Booking.com

    @a_steininger: Sie könnten sich an die Rechtsabteilung Ihrer Verbraucherzentrale wenden. Die Anschriften und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.com

  • a_steininger am 14.06.2023 um 14:57 Uhr
    Booking.com und der nicht vorhandene Kundenservice

    Am 25.04. habe ich bei booking.com eine Abbuchung von 64,80 reklamiert, zu der es meinerseits keine Bestellung bzw. Buchung gibt. Es ist vielmehr so, dass ich noch nie in Geschäftsbeziehungen mit booking.com stand und dort auch keinen Kundenaccount besitze. Was folgte war ein lange E-Mail Kommunikation, wo immer wieder dieselben Informationen (Screenshot der Details der Abbuchung) erbeten und von mir gesendet worden sind. Es wurde zu keinem Zeitpunkt der Eindruck vermittelt, dass man mein Anliegen ernst genommen hatte. Man hatte vielmehr den Eindruck, als würde man mit einer Art E-Mail Bot kommunizieren. Man konnte auch keine Angaben machen, welche Buchung oder Reservierung meinerseits hinter der Abbuchung steht. Die Reklamation der Abbuchung über meine Online Bank verlief bisher ebenfalls ergebnislos.
    Frustrierend sowas!