Rund 7,9 Millionen Arbeitnehmer haben im Jahr 2004 Teilzeit gearbeitet - nach Angaben des Statistischen Bundesamts oft aus familiären Gründen. Vor allem jungen Eltern reduzieren ihre Arbeitszeit, um Familie und Beruf zu vereinen. Angestellte haben ein Recht auf Teilzeit - vorausgesetzt der Betrieb nimmt keinen Schaden, hat mehr als 15 Mitarbeiter und der Antragsteller ist mehr als sechs Monate angestellt. Dann muss der Chef dem Antrag auf Teilzeitarbeit zustimmen. So stehts im Gesetz.
Finanztest erläutert die wichtigsten Punkte im Teilzeit- und Befristungsgesetz, sagt, wie Sie Teilzeit beantragen und gibt Tipps zum Thema.
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