Was zur Arbeits­zeit zählt Dienst­lich und privat sicher abgrenzen

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Was zur Arbeits­zeit zählt - Dienst­lich und privat sicher abgrenzen

Privatgespräche. Plaudereien unter Kollegen zählen streng genommen nicht zur Arbeits­zeit. © Stiftung Warentest / Lia Kurowski

Bezahlt wird, wer für seinen Arbeit­geber tätig ist. Kleine Ausflüge ins Private sind während der Arbeits­zeit aber erlaubt – auch im Home­office.

Mal eben die Wasch­maschine anstellen oder ein paar gymnastische Übungen am Bild­schirm machen, um am heimischen Schreibtisch beweglich zu bleiben? Im Home­office ergeben sich neue Möglich­keiten, ein biss­chen Arbeits­zeit zu vertrödeln. Dafür fallen oft die Plauderei mit Kollegen und die gemein­same Ziga­retten­pause weg.

Doch was zählt zur Arbeits­zeit und wird vergütet – und was müssen Arbeitnehmer streng genommen nach­arbeiten? Wir erklären, was zu Hause und am Arbeits­platz gilt.

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