Hand­werker und Haus­halts­hilfen

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  • Text: Daniel Pöhler
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2023 um 11:29 Uhr
    Sommerlicher Wärmeschutz

    @Gerhard2904: Es muss sich um eine energetische Sanierung handeln und die Bauarbeiten müssen von einem Fach­betrieb ausgeführt werden. Die Firma muss nach Abschluss der Baumaß­nahmen in ­einem amtlichen Musterformular beschei­nigen, dass die energetischen Anforderungen an die Baumaß­nahmen erfüllt wurden. www.test.de/Foerderung-fuer-Hausbau-Hauskauf-Heizung-und-Sanierung-5561989-0/

  • Gerhard2904 am 20.06.2023 um 10:45 Uhr
    Sommerlicher Wärmeschutz

    reicht es für die steuerliche Wirksamkeit wenn dem Finanzamt die Rechnung des Installateurs eingereicht wird?
    Absetzung über 3 Jahre ( 7 + 7 + 6 )

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.08.2022 um 14:19 Uhr
    Servicegebühr des vermittelnden Portals

    @dreamerkiwi: Wir gehen davon aus, dass man die Servicepauschale mit absetzen kann. Das sind zwar keine direkten Arbeitskosten des Dienstleisters, aber indirekte. Ohne Zahlung der Pauschale würde man die Dienstleistung ja gar nicht erhalten können. Auf der Webseite von Taskrabbit steht dazu folgendes: „Wenn du einen Task buchst, kannst du dir den Stundensatz des Taskers ansehen. Dieser Stundensatz beinhaltet den von deinem Tasker festgelegten Stundensatz und die TaskRabbit Servicegebühr.“ (https://support.taskrabbit.com/hc/de/articles/204411610-Was-ist-die-TaskRabbit-Servicegeb%C3%BChr-).
    Die Servicegebühr gehört also mit zum Stundenlohn, den Arbeitskosten und müsste demnach absetzbar sein.

  • dreamerkiwi am 10.08.2022 um 11:38 Uhr
    Servicegebühr des vermittelnden Portals

    Auf der Rechnung meines Handwerkerportals (taskrabbit) ist sowohl eine Servicegebühr als auch eine Vertrauens- und Hilfsgebühr des Portals ausgewiesen. Muss ich diese rausrechnen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.08.2022 um 10:37 Uhr
    Welchen Betrag soll ich in ELSTER eintragen?

    @PortSaid: Wer Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen möchte, gibt immer die Gesamtkosten an. Das Finanzamt prüft den Posten und berücksichtigt anschließend 20 Prozent davon direkt als Steuerrabatt.