
Nur eins von beiden. Wer sich für ein Rentensplitting entscheidet, bekommt keine Witwen- oder Witwerrente. © Stiftung Warentest
Ehepaare können ihre gesetzlichen Rentenansprüche untereinander aufteilen. Unsere Experten rechnen vor, wann ein solches Rentensplitting finanziell vorteilhaft ist.
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Wann es sich für Ehepaare lohnt, ihre Rente aufzuteilenMehr als 20 Jahre lag das Rentensplitting im sozialversicherungsrechtlichen Dornröschenschlaf. Bis Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, es im Sommer 2023 jäh ins Licht der Öffentlichkeit katapultierte.
Die Wirtschaftsweise hatte im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ vorgeschlagen, die Witwenrente abzuschaffen und stattdessen das 2002 eingeführte optionale Rentensplitting verpflichtend zu machen. Auch im aktuellen Jahresgutachten des Sachverständigenrats vom November 2023 findet sich diese Empfehlung.
Beim Rentensplitting teilt die Rentenversicherung die Rentenpunkte aus der Ehezeit gleichmäßig unter den Partnern auf, ähnlich dem Aufteilen der Rentenansprüche bei einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung. Das kann vorteilhaft sein – doch nicht in jedem Fall.
Warum sich unsere Untersuchung zum Rentensplitting für Sie lohnt
Entscheidungshilfe mit Beispielen
Die Abwägung, ob ein Rentensplitting oder die althergebrachte Witwenrente eine bessere Absicherung bietet, wenn der Partner stirbt, ist nicht einfach. Sie ist aber wichtig. Unsere Untersuchung nimmt Sie an die Hand und erklärt, wie Sie zusammen mit Ihrem Partner die richtige Entscheidung treffen.
Berechnung unterschiedlicher Szenarien
Wir haben in mehreren Szenarien die Optionen „Rentensplitting“ und „Witwenrente“ einander gegenüber gestellt. So können Sie anschaulich nachvollziehen, in welchen Situationen welche Variante die bessere für Sie ist.
Tabelle: Welche Ansprüche geteilt werden
Nicht alle Rentenanwartschaften werden bei einem Rentensplitting aufgeteilt. Wir zeigen, auf welche Zeitpunkte es ankommt und wie Interessierte rechnen müssen.
Heftartikel als PDF
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Wann es sich für Ehepaare lohnt, ihre Rente aufzuteilenVor- und Nachteile im Vergleich zur Witwenrente
Die Abschaffung der Witwenrente und Einführung eines obligatorischen Rentensplittings würde den Anreiz zu mehr eigenständiger Altersvorsorge beider Partner vergrößern, glaubt die Wirtschaftsweise Schnitzer. Ihr Vorschlag sorgte im Sommer für so viel medialen Wirbel, dass sich die Bundesregierung beeilte klarzustellen: „Die Witwenrente ist sicher.“
Wir haben die derzeitige Gemengelage aus Witwenrente und Rentensplitting unter die Lupe genommen. Wer hat einen Anspruch auf das Splitting, wie funktioniert es und vor allem – ist es sinnvoll?
Kommt ein Rentensplitting für Sie infrage?
Lange nicht alle Ehepaare können ihre Rentenansprüche aufteilen. Auch ist das Splitting nur für Partner in ganz bestimmten Konstellationen überhaupt finanziell vorteilhaft.
Unser Wegweiser unten hilft herauszufinden, ob Versicherte einen Anspruch auf Rentensplitting haben und gibt eine erste grobe Einschätzung, ob Paare diese Option überhaupt in Erwägung ziehen sollten.
Wie das Rentensplitting genau funktioniert und in welchen Konstellation es für welchen Partner sinnvoll ist, erklärt unser Artikel nach dem Freischalten.
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Wann es sich für Ehepaare lohnt, ihre Rente aufzuteilen-
- Die Risikolebensversicherung zahlt eine existenziell wichtige Summe, falls die versicherte Person stirbt. Das schützt Angehörige vor Geldnöten. 85 Tarife im Vergleich.
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- Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt auch eine Rente für Witwen und Waisen. Wir zeigen, wie die Witwenrente berechnet wird und wie das Rentensplitting funktioniert.
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- Eine Rentenlücke erkennen und schließen: Wir sagen, wie das geht, und haben getestet, ob die Beratung der Rentenversicherung bei der Planung der Altersvorsorge hilft.
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@MHeise: Ja, das hier dargestellte Rentensplitting gibt es nur wenn beide auf je 25 Jahren rentenrechtliche Zeiten kommen.
Für Beamte und Beamtinnen gibt es die im Artikel aufgeführte Möglichkeit des Rentensplittings nicht.
Ich denke, das betrifft nur gesetztlich Versicherte, richtig? Die Beamten mit Pension betrifft das nicht. Könnten Sie einmal kurz darstellen, wie das bei den Beamten funktioniert. Ich meine, da wird noch nicht einmal die Witwenrente aufgerechnet, oder?
Wenn dem so ist, muss sich Frau Schnitzer fragen lassen, warum sie Brotkrümeln hinterherrent, aber die dicken Dinger übersieht.