Renten­splitting Wann es sich für Ehepaare lohnt, ihre Rente aufzuteilen

2
Renten­splitting - Wann es sich für Ehepaare lohnt, ihre Rente aufzuteilen

Nur eins von beiden. Wer sich für ein Renten­splitting entscheidet, bekommt keine Witwen- oder Witwerrente. © Stiftung Warentest

Ehepaare können ihre gesetzlichen Renten­ansprüche unter­einander aufteilen. Unsere Experten rechnen vor, wann ein solches Renten­splitting finanziell vorteilhaft ist.

Renten­splitting Wann es sich für Ehepaare lohnt, ihre Rente aufzuteilen freischalten

Mehr als 20 Jahre lag das Renten­splitting im sozial­versicherungs­recht­lichen Dorn­röschen­schlaf. Bis Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sach­verständi­genrates zur Begut­achtung der gesamt­wirt­schaftlichen Entwick­lung, es im Sommer 2023 jäh ins Licht der Öffent­lich­keit katapultierte.

Die Wirt­schafts­weise hatte im Nach­richtenmagazin „Der Spiegel“ vorgeschlagen, die Witwenrente abzu­schaffen und statt­dessen das 2002 einge­führte optionale Renten­splitting verpflichtend zu machen. Auch im aktuellen Jahres­gut­achten des Sach­verständi­genrats vom November 2023 findet sich diese Empfehlung.

Beim Renten­splitting teilt die Renten­versicherung die Renten­punkte aus der Ehezeit gleich­mäßig unter den Part­nern auf, ähnlich dem Aufteilen der Renten­ansprüche bei einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung. Das kann vorteilhaft sein – doch nicht in jedem Fall.

Warum sich unsere Unter­suchung zum Renten­splitting für Sie lohnt

Entscheidungs­hilfe mit Beispielen

Die Abwägung, ob ein Renten­splitting oder die alther­gebrachte Witwenrente eine bessere Absicherung bietet, wenn der Partner stirbt, ist nicht einfach. Sie ist aber wichtig. Unsere Unter­suchung nimmt Sie an die Hand und erklärt, wie Sie zusammen mit Ihrem Partner die richtige Entscheidung treffen.

Berechnung unterschiedlicher Szenarien

Wir haben in mehreren Szenarien die Optionen „Renten­splitting“ und „Witwenrente“ einander gegen­über gestellt. So können Sie anschaulich nach­voll­ziehen, in welchen Situationen welche Variante die bessere für Sie ist.

Tabelle: Welche Ansprüche geteilt werden

Nicht alle Renten­anwart­schaften werden bei einem Renten­splitting aufgeteilt. Wir zeigen, auf welche Zeit­punkte es ankommt und wie Interes­sierte rechnen müssen.

Heft­artikel als PDF

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie den Heft­artikel aus Finanztest 12/23 zum Download.

Renten­splitting Wann es sich für Ehepaare lohnt, ihre Rente aufzuteilen freischalten

Vor- und Nachteile im Vergleich zur Witwenrente

Die Abschaffung der Witwenrente und Einführung eines obliga­torischen Renten­splittings würde den Anreiz zu mehr eigen­ständiger Alters­vorsorge beider Partner vergrößern, glaubt die Wirt­schafts­weise Schnitzer. Ihr Vorschlag sorgte im Sommer für so viel medialen Wirbel, dass sich die Bundes­regierung beeilte klar­zustellen: „Die Witwenrente ist sicher.“

Wir haben die derzeitige Gemengelage aus Witwenrente und Renten­splitting unter die Lupe genommen. Wer hat einen Anspruch auf das Splitting, wie funk­tioniert es und vor allem – ist es sinn­voll?

Kommt ein Renten­splitting für Sie infrage?

Lange nicht alle Ehepaare können ihre Renten­ansprüche aufteilen. Auch ist das Splitting nur für Partner in ganz bestimmten Konstellationen über­haupt finanziell vorteilhaft.

Unser Wegweiser unten hilft heraus­zufinden, ob Versicherte einen Anspruch auf Renten­splitting haben und gibt eine erste grobe Einschät­zung, ob Paare diese Option über­haupt in Erwägung ziehen sollten.

Wie das Renten­splitting genau funk­tioniert und in welchen Konstellation es für welchen Partner sinn­voll ist, erklärt unser Artikel nach dem Frei­schalten.

{{data.error}}

{{accessMessage}}

Renten­splitting Wann es sich für Ehepaare lohnt, ihre Rente aufzuteilen freischalten

2

Mehr zum Thema

2 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.11.2023 um 13:32 Uhr
    Rentensplitting / beide gesetzlich versichert

    @MHeise: Ja, das hier dargestellte Rentensplitting gibt es nur wenn beide auf je 25 Jahren rentenrechtliche Zeiten kommen.
    Für Beamte und Beamtinnen gibt es die im Artikel aufgeführte Möglichkeit des Rentensplittings nicht.

  • MHeise am 28.11.2023 um 13:10 Uhr
    @StiWa Nur gesetzlich betreffend

    Ich denke, das betrifft nur gesetztlich Versicherte, richtig? Die Beamten mit Pension betrifft das nicht. Könnten Sie einmal kurz darstellen, wie das bei den Beamten funktioniert. Ich meine, da wird noch nicht einmal die Witwenrente aufgerechnet, oder?
    Wenn dem so ist, muss sich Frau Schnitzer fragen lassen, warum sie Brotkrümeln hinterherrent, aber die dicken Dinger übersieht.