Rückstände aus Verpackungen

Rückstände: Unerwünscht, aber nicht unauffindbar

Nach diesen Stoffen haben wir gesucht und sie auch gefunden:

DEHA (Diethylhexyladipat): Gut fettlöslicher Weichmacher, der in Verpa­ckungsfolien stecken kann. Im Tierversuch nicht Erbgut schädigend (gentoxisch). Bei Mäusen führten hohe Dosen zu Lebertumoren. Es gibt auch Hinweise, dass die Fruchtbarkeit beeinträchtigt und der Fötus trächtiger Tiere geschädigt werden kann.

ESBO (epoxidiertes Sojabohnenöl): Bestandteil von PVC-haltigen Dichtungsringen in Deckeln. Dient darin als Weichmacher. Außerdem stabilisiert es das PVC, indem es entstehende Salzsäure abfängt und dabei zu einer Reihe chlorhaltiger Verbindungen weiter reagiert. ESBO ist nicht Krebs erzeugend oder gentoxisch. Einfluss auf Fruchtbarkeit und die fetale Entwicklung konnte nicht nachgewiesen werden. Wie giftig die chlorhaltigen Reaktionsprodukte sind, ist kaum bekannt. Seit eine EU-Studie teilweise sehr hohe Werte in Babynahrung nachgewiesen hatte, wird nun über einen neuen Grenzwert hierfür (30 Milligramm je Kilogramm) diskutiert.

2-EHA (2-Ethylhexansäure): Aus dem Dichtungsmaterial von Deckeln. Die Substanz kann im Körper außerdem als Abbauprodukt von Weichmachern – zum Beispiel DEHA – entstehen. 2-EHA wurde nur zufällig in Lebensmitteln entdeckt und ist bisher nicht zugelassen. Im Tierversuch ist die Substanz in hoher Dosierung fruchtschädigend. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Werte unter 0,6 Milligramm je Kilogramm als unbedenklich eingestuft.

Semicarbazid: Abbauprodukt des Treibmittels Azodicarbonamid. Es entsteht beim Aufschäumen von Kunststoffdichtungen in Metalldeckeln. Offen ist bisher, ob die Substanz für Menschen ein Krebsrisiko ist. Im Tierversuch wirkt sie schwach Krebs erzeugend und gentoxisch. Ab August ist Azodicarbonamid nicht mehr zugelassen.

Mehr zum Thema

2 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.06.2016 um 11:46 Uhr
    Schadstoffe im Mixer für Smoothies

    @SinaSina: Bei dem Recycling-Code 07 handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl von Kunststoffen, die unter den Kunststoffgruppen wie Polypropylene PP oder Polyethylenterephthalat PET nicht erfasst werden. Dazu gehören u. A. Polyacrylate, die BPA abgeben können aber auch andere Kunststoffe, die BPA-frei sind.
    Da wir die beiden angefragten Mixer nicht untersucht haben, können wir zu deren Schadstoffbelastung bzw. Schadstoffemissionen keine untersuchungsgestützte Einschätzung abgeben. (spl)

  • SinaSina am 19.06.2016 um 16:37 Uhr
    Mixer für Smoothies

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Es gibt 2 sehr leicht zu reinigende Mixer für Smoothies:
    »Mr. Magic 09833 Nutrition Mixer Royal« dort steht auf den Plastik-Behältern »07 AS T1-1«
    und den
    »Russell Hobbs 23180-56 Nutri Boost«, dort steht auf den Plastik-Behältern »07 AS T5-01«
    *
    Bei beiden Mixern heißt es in der Artikelbeschreibung: BPA-frei
    *
    Habe nun ewig lange im Internet gesucht, aber immer nur (recht ungenaue) Angaben zu 07 gefunden.
    Zu 07 heißt es: Bisphenol A unter fällt unter den Code 7 (manchmal heißt es auch: kann unter den 07 Code fallen)
    *
    Zu AS-T1-1 bzw. AS-T5-01 habe ich überhaupt keine Angaben gefunden.
    *
    Was genau ist der Unterschied von »07 AS T1-1« und »07 AS T5-01«?
    *
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.