Rentenlücke

So haben wir gerechnet

Wir haben angenommen, dass ein Rentner 80 Prozent seines letzten Nettoverdienstes zur Verfügung haben möchte. Die Differenz zwischen diesem Betrag und der Rente bezeichnen wir als Rentenlücke. Wir haben die voraussichtlichen Nettorenten für die vier Jahrgänge 1950, 1955, 1965 und 1975 bei Rentenbeginn ermittelt. Dabei sind wir von jeweils 45 Versicherungsjahren ausgegangen. Die Rente ab 67 Jahren haben wir berücksichtigt. In unserer Prognose werden die Bruttorenten pro Jahr um durchschnittlich 0,75 Prozent erhöht; die Bruttolöhne um 1,5 Prozent pro Jahr. Bei den Beitragssätzen in der Sozialversicherung rechnen wir mit einem Arbeitnehmeranteil von durchschnittlich 12 Prozent in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und von 9 Prozent in der Kranken- und Pflegeversicherung. Von der gesetzlichen Rente gehen 10 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung ab, von der Betriebsrente 17 Prozent.

Die Steuern inklusive Solidaritätszuschlag haben wir nach der Lohnsteuertabelle 2007 und der Einkommensteuertabelle 2005 (gilt auch für 2007) ermittelt. Für die folgenden Jahre gehen wir davon aus, dass die Steuerbelastung in Prozent des Bruttolohns annähernd gleich bleibt. Rentner, die seit 2007 im Ruhestand sind, müssen 54 Prozent ihrer Rente beim Finanzamt abrechnen. Danach steigt der steuerpflichtige Teil bis 2040 stufenweise auf 100 Prozent. Riester-Renten und Betriebsrenten, für die der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts eingezahlt hat (Entgeltumwandlung), sind voll steuerpflichtig.

Rentenlücke ohne Riester-Rente. 80 Prozent des letzten Nettogehalts minus gesetzlicher Nettorente beim Eintritt in den Ruhestand, und zwar in Euro und in Prozent bei Rentenbeginn.

Rentenlücke mit Riester-Rente. 80 Prozent des letzten Nettogehalts minus der Summe aus gesetzlicher Nettorente beim Eintritt in den Ruhestand und Netto-Riester-Rente. Bei der RiesterRente nehmen wir an, dass der Riester-Sparer die Förderung ab 2008 voll ausschöpft. Er spart also 4 Prozent seines Bruttogehalts (maximal 2 100 Euro jährlich). Die Grundrendite des Riester-Produkts beträgt 4 Prozent vor Steuern.

Rentenlücke mit Riester-Rente und mit Betriebsrente. 80 Prozent des letzten Nettogehalts minus der Summe aus gesetzlicher Nettorente beim Eintritt in den Ruhestand, der Netto-Riester-Rente sowie der Netto-Betriebsrente. Für die Riester-Rente gelten die oben genannten Annahmen. Bei der Betriebsrente gilt: Der Arbeitnehmer zahlt 4 Prozent seines Bruttogehalts ein (maximal 2 520 Euro pro Jahr). Die Grundrendite seines Vertrags beträgt 4 Prozent vor Steuern.

Mehr zum Thema

2 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Schmart am 29.06.2017 um 17:19 Uhr
    Nachrechnen

    @solluna:
    Genau! Das hört oder liest man immer wieder "Man müsste mal sehr genau nachrechnen, ob ..."
    Aber bedauerlicherweise tut es nie Jemand und veröffentlicht seine Betrachtungen, damit man mal eine Ahnung von der Komplexität dieses Vorhabens bekommt!

  • solluna am 19.12.2010 um 19:31 Uhr
    Nachteile von Gehaltsumwandlung/Betriebsrenten

    Soweit das Gehalt, das umgewandelt wird, von Sozialabgaben befreit ist, werden auch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet, so dass die dort angesparte Rente verringert wird. Außerdem wird nichts in die Arbeitslosenversicherung entrichtet, so dass auch dort das Arbeitslosengeld niedriger ausfallen wird, gleichfalls die Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
    Da auch die Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung durch Gehaltsumwandlung vermindert werden, verringern sich die Ansprüche auf Krankengeld. Man müsste sehr genau nachrechnen, inwieweit nicht eine private Rentenversicherung gegenüber einer Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung vorteilhafter wäre.