Rentenlücke

Unser Rat

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Renteninformation. Nutzen Sie die Renteninformation, um Ihre Versorgungslücke im Alter einschätzen zu können. Diese Information erhalten Sie jedes Jahr von Ihrem Rentenversicherer – vorausgesetzt Sie sind über 27 Jahre alt und haben mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Die Renteninformation ist eine Prognose über Ihre voraussichtliche Rentenhöhe. In der Renteninformation stehen sowohl die voraussichtliche Höhe der Rente, ohne dass künftige Rentensteigerungen berücksichtigt werden, als auch eine Prognose mit jährlichen Steigerungssätzen von 1 Prozent und 2 Prozent.

Fehlende Versicherungszeiten. Prüfen Sie, ob in Ihrer Renteninformation alle Versicherungszeiten erfasst sind. Wenn beispielsweise Zeiten der Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit auf dem Rentenkonto fehlen, beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherer eine Kontenklärung. Fragen Sie ihn, welche Nachweise erforderlich sind, und reichen Sie sie nach. Auf Kopien der Nachweise muss deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt sein. Fragen beantworten die Rentenversicherungsträger unter der Telefonnummer 0 800/10 00 48 00.

Staatliche Förderung. Machen Sie bei der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung mit. Durch die staatliche Förderung erreichen Sie attraktivere Renditen als bei einer vergleichbaren privaten Altersvorsorge.

Risiken absichern. Noch wichtiger als Ihre Altersvorsorge ist die Vorsorge für den Fall, dass Sie berufsunfähig werden, und die Absicherung Ihrer Familie. Deshalb sollten Sie in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und Angehörige mit einer Risikolebensversicherung schützen.

Informationen. Alle wichtigen Informationen zur Altersvorsorge finden Sie in Finanztest Spezial Besser vorsorgen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Schmart am 29.06.2017 um 17:19 Uhr
    Nachrechnen

    @solluna:
    Genau! Das hört oder liest man immer wieder "Man müsste mal sehr genau nachrechnen, ob ..."
    Aber bedauerlicherweise tut es nie Jemand und veröffentlicht seine Betrachtungen, damit man mal eine Ahnung von der Komplexität dieses Vorhabens bekommt!

  • solluna am 19.12.2010 um 19:31 Uhr
    Nachteile von Gehaltsumwandlung/Betriebsrenten

    Soweit das Gehalt, das umgewandelt wird, von Sozialabgaben befreit ist, werden auch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet, so dass die dort angesparte Rente verringert wird. Außerdem wird nichts in die Arbeitslosenversicherung entrichtet, so dass auch dort das Arbeitslosengeld niedriger ausfallen wird, gleichfalls die Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
    Da auch die Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung durch Gehaltsumwandlung vermindert werden, verringern sich die Ansprüche auf Krankengeld. Man müsste sehr genau nachrechnen, inwieweit nicht eine private Rentenversicherung gegenüber einer Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung vorteilhafter wäre.