
Der Ruhestand beginnt - Rente gut, alles gut. © Getty Images / Mehmet Selim Aksan
Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Rentenbescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Widerspruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.
Rentenbescheid legt Rentenhöhe fest
Wenn der Rentenbescheid im Briefkasten liegt, ist der Ruhestand nicht mehr weit. Der Bescheid ist die Antwort der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf den Rentenantrag der Versicherten. In dem Schreiben steht,
- wie hoch die gesetzliche Monatsrente sein wird,
- welche Zeiten berücksichtigt wurden
- und wann die Zahlungen beginnen.
1,71 Millionen Rentenbescheide hat die DRV 2020 verschickt, 148 000 Empfängerinnen und Empfänger legten Widerspruch gegen sie ein. Von den Widersprüchen konnten knapp 40 000 zugunsten der Antragsteller geklärt werden.
Schnell kann es zu Fehlern im Rentenbescheid kommen
Die Berechnung der gesetzlichen Rente ist kompliziert und beruht auf unzähligen Angaben. Schnell kann dabei etwas schief laufen. Versicherte sollten überprüfen, ob
- Fachschul- oder Berufsausbildungszeiten sowie Nebenjobs während des Studiums nicht oder nicht vollständig erfasst wurden,
- Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankheit fehlen,
- freiwillige Beiträge bei selbstständigen Tätigkeiten nicht berücksichtigt sind,
- es bei Einkommens- und Beitragszahlungen zu Zahlendrehern kam,
- die Daten zu einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung eventuell nicht richtig berücksichtigt wurden.
Wenn Versicherte mehrmals zwischen den alten und neuen Bundesländern umgezogen sind, sollten sie prüfen, ob der Rentenversicherer für die Zeiten in den neuen Ländern den korrekten Umrechnungsfaktor für die Rente berücksichtigt hat.
Rentenbescheid – Ihre Erfahrungen sind gefragt
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Den Versicherungsverlauf prüfen
Am besten überprüfen Versicherte ihren Versicherungsverlauf, in dem alle rentenrelevanten Zeiten gespeichert werden, bereits einige Monate bevor sie den Rentenantrag stellen. Die Rentenversicherungsträger schicken allen Versicherten ab 55 ihren Versicherungsverlauf alle drei Jahre automatisch zu. Gibt es dort eine Lücke, kann sie sich bis zum Rentenbescheid „durchziehen“. Deshalb sollten fehlende Versicherungszeiten so früh wie möglich mit Nachweisen gemeldet werden. Dies geht einfach per Kontenklärung.
Tipp. Einen Antrag auf Kontenklärung können Sie kostenlos telefonisch anfordern (0 800/10 00 48 00) oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung im Internet herunterladen. Das Formular heißt V0100 Kontenklärung).
Alle Berechnungsgrundlagen anfordern
Die DRV hat vor drei Jahren die Bescheide vereinfacht, um sie für Laien besser lesbar zu machen. Bestimmte Berechnungsgrundlagen, die früher als Anlage beigefügt waren, lässt sie nun weg. Ein Beispiel dafür ist die „Berechnung der Entgeltpunkte aus beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten“. Entgeltpunkte sind aber entscheidend für die Rentenhöhe. Der Versicherte kann vom Rentenversicherer verlangen, dass sämtliche Anlagen dem Bescheid beigefügt werden. Der freiberufliche Rentenberater Markus Vogts rät dazu. „Ohne die Anlagen ist er nicht vollständig nachprüfbar“, meint er. „Einfachheit darf nicht auf Kosten der Transparenz gehen.“
So legen Rentenversicherte Widerspruch ein
Gibt es begründete Zweifel am Rentenbescheid, etwa weil Zeiten nicht mit angerechnet wurden, sollten Versicherte widersprechen. Ein Antrag ist kostenlos und kann formlos beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Welcher das ist, finden Versicherte auf ihrem Rentenbescheid. Wichtig ist es, das Aktenzeichen des Bescheids zu nennen. Die Begründung für den Widerspruch können sie noch später nachreichen. Versicherte sollten dies aber in ihrem ersten Schreiben gleich ankündigen. Die übliche Frist beträgt einen Monat. Versicherte, die im Ausland leben, haben bis zu drei Monate Zeit.
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Gesetzliche Rentenversicherung prüft den Widerspruch
Die zuständige Abteilung des Rentenversicherers prüft den Widerspruch. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, übergibt sie den Fall an den Widerspruchsausschuss. Er besteht aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der DRV-Geschäftsführung, der Versicherten und der Arbeitgeber. Dieser Ausschuss kann dem Widerspruch ganz oder zum Teil stattgeben oder ihn zurückweisen. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt Versicherten eine Klage vor dem Sozialgericht.
So sehen die Erfolgschancen aus
Von 148 000 im Jahr 2020 eingereichten Widersprüchen wurden 38 000 ohne förmliches Widerspruchsverfahren geklärt. „In der Regel war das möglich, weil Unterlagen nachgereicht wurden“, so Dirk von der Heide, Sprecher der DRV Bund. In rund 1 100 Fällen hatten die Versicherten im förmlichen Verfahren Erfolg. Rund 79 000 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Der Rest war noch in Bearbeitung.
Problemfall Erwerbsminderungsrente
Gerade Erwerbsminderungsrenten werden häufig abgelehnt. Auch hier kann ein Widerspruch helfen. Die Rentenversicherung wird in diesem Fall eigene medizinische Gutachter zurate ziehen. Ist der Widerspruch erfolglos, bleibt eine Klage. Das Gericht bestellt in der Regel eigene Gutachter. Entscheiden diese zugunsten des Versicherten, bewilligt der Rentenversicherer häufig die Rente, noch bevor es zu einem Urteil kommt.
Korrektur auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist
Wenn nach Jahren noch Fakten auftauchen, die eine Neuberechnung der Rente lohnenswert machen, können Versicherte dies verlangen – mit einem Überprüfungsantrag beim Rentenversicherer (SGB X § 44). Im Erfolgsfall gibt es künftig – sowie maximal vier Jahre rückwirkend – eine höhere Rente.
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@Xamalion: Mit der Herausgabe des Versicherungsschein weisen Versicherte Ihre Berechtigung zum Erhalt der Leistung nach. Die Versicherten können sich auch die Übergabe des Versicherungsscheines vom Versicherer quittieren lassen.
Sie schreiben dass man bei Auszahlung einer LV den Versicherungsschein herausgeben muss. Ist das überhaupt zulässig? Man gibt damit ja faktisch die Rechtsgrundlage heraus. Ich finde das befremdlich.
@kunibald: Einen Artikel zu den Steuern und Sozialabgaben auf die Rente finden Sie hier:
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
In diesem Artikel sollten unbedingt genauere Angaben hinsichtlich der Besteuerung von Betriebsrenten/laufende Zahlungen/Einmalzahlungen/rückwirkende Zahlungen aufgenommen werden, aber auch der Rentenbesteuerung! Hier unter dem Aspekt, was ist besser!!, z.B. Antrag noch in diesem Jahr Dezember oder nächstes Jahr Januar, steuerfreier Prozentsatz, Besteuerung jedes Jahr höher!!
Im gleichen Sinne sollten auch die Beitragsregelungen zur Sozialversicherung bei Betriebsrenten genauer erklärt werden, z.B. auch hier Einmalzahlungen usw.!
Erst mit diesen Angaben wäre der Artikel von hohem Gesamtwert!!
Wer den Rentenantrag selber oder online ausfüllt, läuft Gefahr, Fehler zu machen und so die Bearbeitung zu verzögern oder Geld zu verschenken.
Besser ist es, den Antrag von den hauptberuflichen Mitarbeitern, den Versicherungsämter oder den Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen zu lassen. Dann klappt es wie am Schnürchen.