Bald in Rente Der Renten­bescheid kommt – was Sie jetzt tun müssen

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Bald in Rente - Der Renten­bescheid kommt – was Sie jetzt tun müssen

Der Ruhe­stand beginnt - Rente gut, alles gut. © Getty Images / Mehmet Selim Aksan

Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Renten­bescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Wider­spruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.

Renten­bescheid legt Rentenhöhe fest

Wenn der Renten­bescheid im Brief­kasten liegt, ist der Ruhe­stand nicht mehr weit. Der Bescheid ist die Antwort der Deutschen Renten­versicherung (DRV) auf den Renten­antrag der Versicherten. In dem Schreiben steht,

  • wie hoch die gesetzliche Monats­rente sein wird,
  • welche Zeiten berück­sichtigt wurden
  • und wann die Zahlungen beginnen.

1,71 Millionen Renten­bescheide hat die DRV 2020 verschickt, 148 000 Empfängerinnen und Empfänger legten Wider­spruch gegen sie ein. Von den Wider­sprüchen konnten knapp 40 000 zugunsten der Antrag­steller geklärt werden.

Schnell kann es zu Fehlern im Renten­bescheid kommen

Die Berechnung der gesetzlichen Rente ist kompliziert und beruht auf unzäh­ligen Angaben. Schnell kann dabei etwas schief laufen. Versicherte sollten über­prüfen, ob

  • Fach­schul- oder Berufs­ausbildungs­zeiten sowie Neben­jobs während des Studiums nicht oder nicht voll­ständig erfasst wurden,
  • Zeiten von Arbeits­losig­keit oder Krankheit fehlen,
  • freiwil­lige Beiträge bei selbst­ständigen Tätig­keiten nicht berück­sichtigt sind,
  • es bei Einkommens- und Beitrags­zahlungen zu Zahlendrehern kam,
  • die Daten zu einem Versorgungs­ausgleich nach einer Scheidung eventuell nicht richtig berück­sichtigt wurden.

Wenn Versicherte mehr­mals zwischen den alten und neuen Bundes­ländern umge­zogen sind, sollten sie prüfen, ob der Renten­versicherer für die Zeiten in den neuen Ländern den korrekten Umrechnungs­faktor für die Rente berück­sichtigt hat.

Renten­bescheid – Ihre Erfahrungen sind gefragt

Haben Sie Hinweise oder Fragen zum Thema? Schreiben Sie bitte eine E-Mail an rente@stiftung-warentest.de

Den Versicherungs­verlauf prüfen

Am besten über­prüfen Versicherte ihren Versicherungs­verlauf, in dem alle rentenrelevanten Zeiten gespeichert werden, bereits einige Monate bevor sie den Rentenantrag stellen. Die Renten­versicherungs­träger schi­cken allen Versicherten ab 55 ihren Versicherungs­verlauf alle drei Jahre auto­matisch zu. Gibt es dort eine Lücke, kann sie sich bis zum Renten­bescheid „durch­ziehen“. Deshalb sollten fehlende Versicherungs­zeiten so früh wie möglich mit Nach­weisen gemeldet werden. Dies geht einfach per Kontenklärung.

Tipp. Einen Antrag auf Kontenklärung können Sie kostenlos telefo­nisch anfordern (0 800/10 00 48 00) oder bei der gesetzlichen Renten­versicherung im Internet herunter­laden. Das Formular heißt V0100 Kontenklärung).

Alle Berechnungs­grund­lagen anfordern

Die DRV hat vor drei Jahren die Bescheide vereinfacht, um sie für Laien besser lesbar zu machen. Bestimmte Berechnungs­grund­lagen, die früher als Anlage beigefügt waren, lässt sie nun weg. Ein Beispiel dafür ist die „Berechnung der Entgelt­punkte aus beitrags­freien und beitrags­geminderten Zeiten“. Entgelt­punkte sind aber entscheidend für die Rentenhöhe. Der Versicherte kann vom Renten­versicherer verlangen, dass sämtliche Anlagen dem Bescheid beigefügt werden. Der freiberufliche Rentenberater Markus Vogts rät dazu. „Ohne die Anlagen ist er nicht voll­ständig nach­prüf­bar“, meint er. „Einfachheit darf nicht auf Kosten der Trans­parenz gehen.“

So legen Renten­versicherte Wider­spruch ein

Gibt es begründete Zweifel am Renten­bescheid, etwa weil Zeiten nicht mit ange­rechnet wurden, sollten Versicherte wider­sprechen. Ein Antrag ist kostenlos und kann formlos beim zuständigen Renten­versicherungs­träger gestellt werden. Welcher das ist, finden Versicherte auf ihrem Renten­bescheid. Wichtig ist es, das Aktenzeichen des Bescheids zu nennen. Die Begründung für den Wider­spruch können sie noch später nach­reichen. Versicherte sollten dies aber in ihrem ersten Schreiben gleich ankündigen. Die übliche Frist beträgt einen Monat. Versicherte, die im Ausland leben, haben bis zu drei Monate Zeit.

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Gesetzliche Renten­versicherung prüft den Wider­spruch

Die zuständige Abteilung des Renten­versicherers prüft den Wider­spruch. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, über­gibt sie den Fall an den Wider­spruchs­ausschuss. Er besteht aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der DRV-Geschäfts­führung, der Versicherten und der Arbeit­geber. Dieser Ausschuss kann dem Wider­spruch ganz oder zum Teil statt­geben oder ihn zurück­weisen. Wird der Wider­spruch abge­lehnt, bleibt Versicherten eine Klage vor dem Sozialge­richt.

So sehen die Erfolgs­chancen aus

Von 148 000 im Jahr 2020 einge­reichten Wider­sprüchen wurden 38 000 ohne förmliches Wider­spruchs­verfahren geklärt. „In der Regel war das möglich, weil Unterlagen nachgereicht wurden“, so Dirk von der Heide, Sprecher der DRV Bund. In rund 1 100 Fällen hatten die Versicherten im förmlichen Verfahren Erfolg. Rund 79 000 Wider­sprüche wurden zurück­gewiesen. Der Rest war noch in Bearbeitung.

Problemfall Erwerbs­minderungs­rente

Gerade Erwerbsminderungsrenten werden häufig abge­lehnt. Auch hier kann ein Wider­spruch helfen. Die Renten­versicherung wird in diesem Fall eigene medizi­nische Gutachter zurate ziehen. Ist der Wider­spruch erfolg­los, bleibt eine Klage. Das Gericht bestellt in der Regel eigene Gutachter. Entscheiden diese zugunsten des Versicherten, bewil­ligt der Renten­versicherer häufig die Rente, noch bevor es zu einem Urteil kommt.

Korrektur auch nach Ablauf der Wider­spruchs­frist

Wenn nach Jahren noch Fakten auftauchen, die eine Neube­rechnung der Rente lohnens­wert machen, können Versicherte dies verlangen – mit einem Über­prüfungs­antrag beim Renten­versicherer (SGB X § 44). Im Erfolgs­fall gibt es künftig – sowie maximal vier Jahre rück­wirkend – eine höhere Rente.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.09.2021 um 16:07 Uhr
Abgabe des Originalversicherungsscheins

@Xamalion: Mit der Herausgabe des Versicherungsschein weisen Versicherte Ihre Berechtigung zum Erhalt der Leistung nach. Die Versicherten können sich auch die Übergabe des Versicherungsscheines vom Versicherer quittieren lassen.

Xamalion am 14.09.2021 um 15:31 Uhr
Abgabe des Originalversicherungsscheins?

Sie schreiben dass man bei Auszahlung einer LV den Versicherungsschein herausgeben muss. Ist das überhaupt zulässig? Man gibt damit ja faktisch die Rechtsgrundlage heraus. Ich finde das befremdlich.

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.09.2021 um 15:23 Uhr
Steuern und Sozialabgaben auf die Rente

@kunibald: Einen Artikel zu den Steuern und Sozialabgaben auf die Rente finden Sie hier:
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0

kunibald am 13.09.2021 um 17:24 Uhr
Besteuerung Betriebsrente Einmalzahlung usw.

In diesem Artikel sollten unbedingt genauere Angaben hinsichtlich der Besteuerung von Betriebsrenten/laufende Zahlungen/Einmalzahlungen/rückwirkende Zahlungen aufgenommen werden, aber auch der Rentenbesteuerung! Hier unter dem Aspekt, was ist besser!!, z.B. Antrag noch in diesem Jahr Dezember oder nächstes Jahr Januar, steuerfreier Prozentsatz, Besteuerung jedes Jahr höher!!
Im gleichen Sinne sollten auch die Beitragsregelungen zur Sozialversicherung bei Betriebsrenten genauer erklärt werden, z.B. auch hier Einmalzahlungen usw.!
Erst mit diesen Angaben wäre der Artikel von hohem Gesamtwert!!

Schuchardt1972 am 06.09.2021 um 16:41 Uhr
Rentenantrag besser persönlich stellen

Wer den Rentenantrag selber oder online ausfüllt, läuft Gefahr, Fehler zu machen und so die Bearbeitung zu verzögern oder Geld zu verschenken.
Besser ist es, den Antrag von den hauptberuflichen Mitarbeitern, den Versicherungsämter oder den Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen zu lassen. Dann klappt es wie am Schnürchen.