Fast jeder weiß, dass er privat vorsorgen muss, um den Lebensstandard auch im Alter zu halten. Trotzdem tun dies längst nicht alle. Doch gerade für Jüngere wird die so genannte Rentenlücke immer größer. Finanztest hilft bei der Vorsorgeplanung, errechnet die Rentenlücke für unterschiedliche Jahrgänge sowie Lebenssituationen und sagt, was jeder tun kann, um die Lücke zu schließen.
Geldbedarf im Alter ermitteln
Im Rentenalter fallen viele Ausgaben weg. Dazu zählen etwa Kredite für Haus oder Wohnung oder Ausgaben für die private Vorsorge. Andere Ausgaben kommen aber hinzu - etwa für ein Hobby, denn dafür ist im Rentenalter mehr Zeit. Unterm Strich gehen die Experten von Finanztest aber davon aus, dass Rentner weniger Geld benötigen als noch im Arbeitsleben. Konkret: Im Alter sollten 80 Prozent des letzten Nettogehalts zur Verfügung stehen. Mit der gesetzlichen Rente allein ist dieser Betrag aber nicht zu erreichen. Es entsteht eine Rentenlücke, also die Differenz zwischen dem Betrag, der im Alter zur Verfügung stehen sollte und der gesetzlichen Nettorente, auf die individuell Anspruch besteht.
Abhängig von Alter und Familienstand
Wie groß die Rentenlücke ist, hängt vor allem vom Alter und Familienstand ab. Bei Jüngeren Menschen oder Verheirateten ist sie größer als bei Älteren oder Alleinstehenden. Die Verringerung des Rentenniveaus wirkt sich vor allem auf jüngere Menschen aus. Und auch die Rentensteuer trifft diese Gruppe besonders. Wer ab 1960 geboren wurde, muss für einen Teil seiner gesetzlichen Rente doppelt Steuern zahlen. Einmal bei der Einzahlung der Beiträge und einmal bei der Rentenauszahlung. Beispiel: Alle ab 1973 Geborenen müssen ihre Rente ab 2040 zu 100 Prozent versteuern. Die eingezahlten Beiträge sind aber erst ab 2025 steuerfrei.
Tipp: Finanztest hat für unterschiedliche Jahrgänge, Gehälter und Familienstände ausgerechnet, wie hoch die Rentenlücke tatsächlich ist. Die Ergebnisse finden Sie im Testkompass.
Riestern ist optimal
Um die Rentenlücke zu verringern muss jeder privat vorsorgen. Fast schon ein Muss für alle, die sie bekommen: die Riester-Rente. Durch die staatliche Förderung kommen Vorsorgesparer auf ansehnliche Renditen. Doch allein mit einem Riester-Vetrag lässt sich die Rentenlücke nicht schließen, sondern nur verkleinern. Das gilt selbst dann, wenn jemand den Höchstbetrag (2007: 3 Prozent des Bruttolohns, maximal 1 575 Euro im Jahr; ab 2008: 4 Prozent des Bruttolohns, maximal 2 100 Euro im Jahr) auf sein Riester-Konto einzahlt und so die maximale staatliche Förderung erhält.
Tipp: Sie können zwischen verschiedenen Formen des Riester-Sparens wählen. Finanztest untersucht regelmäßig die Riester-Produkte und nennt die besten Anbieter:
Banksparpläne (10/2007
Fondssparpläne (11/2007)
Rentenversicherungen (in Kürze in Heft 12/2007)
Ergänzende Möglichkeiten
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge können Vorsorgesparer die Lücke weiter reduzieren. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Umwandlung von steuer- und sozialabgabefreien Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge. Dafür können sie bis zu 2520 Euro jährlich verwenden. Doch selbst mit Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge lässt sich die Rentenlücke nicht vollständig schließen. Daher gilt: Wer mag, kann zusätzlich noch Geld in eine private Rentenversicherung investieren.
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@solluna:
Genau! Das hört oder liest man immer wieder "Man müsste mal sehr genau nachrechnen, ob ..."
Aber bedauerlicherweise tut es nie Jemand und veröffentlicht seine Betrachtungen, damit man mal eine Ahnung von der Komplexität dieses Vorhabens bekommt!
Soweit das Gehalt, das umgewandelt wird, von Sozialabgaben befreit ist, werden auch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet, so dass die dort angesparte Rente verringert wird. Außerdem wird nichts in die Arbeitslosenversicherung entrichtet, so dass auch dort das Arbeitslosengeld niedriger ausfallen wird, gleichfalls die Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Da auch die Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung durch Gehaltsumwandlung vermindert werden, verringern sich die Ansprüche auf Krankengeld. Man müsste sehr genau nachrechnen, inwieweit nicht eine private Rentenversicherung gegenüber einer Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung vorteilhafter wäre.