Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich Urlaub platzt? Wie Sie sich gut absichern

Datum:
  • Text: Barbara Bück­mann
  • Testleitung: Birgit Brümmel
  • Test­assistenz: Dana Soete
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich - Urlaub platzt? Wie Sie sich gut absichern

Traumreise. Wenn Sie wegen plötzlicher Krankheit oder anderer unerwarteter Probleme absagen müssen, springt oft die Reise­rücktritts­versicherung ein. © Adobe Stock / Martin

Wer seinen Urlaub kurz­fristig absagt, zahlt oft hohe Storno­gebühren. Unser Vergleich von Reise­rück­tritts­versicherungen zeigt, wie Sie das Risiko am besten absichern.

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Mit einer Reise­rücktritts­versicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihren Urlaub kurz­fristig absagen müssen, etwa wegen einer unerwarteten schweren Krankheit. Der Versicherer zahlt dann die Storno­gebühren.

Krieg, Unruhen oder Natur­katastrophen sind in der Regel kein akzeptierter Grund für den Reiser­ücktritt. Terror­anschläge in der Nähe des Urlaubs­orts können versichert sein, auch in der Reise­abbruch­versicherung. Ist diese in der Police enthalten, über­nimmt sie Kosten, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abreise vom Urlaubs­ort entstehen. Hier können je nach Anbieter auch Natur­ereig­nisse als Anlass gelten. Es gibt Verträge für Einzel­reisen und Verträge, die alle Reisen in einem Jahr absichern.

Tipp: Beim ersten Öffnen der Testergebnisse sehen Sie den Preis für 1 500-Euro-Reisen. Weitere Preise finden Sie, wenn Sie auf den Produkt­namen klicken oder mehrere Tarife vergleichen.

Warum sich der Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Unsere Test­ergeb­nisse

Mit wenigen Klicks können Sie aus den über 100 getesteten Policen Ihren individuellen Testsieger heraus­filtern. Wir empfehlen die Kombination aus Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung und haben daher nur solche Angebote untersucht. Wir raten zu Tarifen ohne Selbst­beteiligung.

Welche Anbieter wir getestet haben

Im Test sind die Versicherer mit Geschäfts­sitz in Deutsch­land, bei denen man Tarife direkt abschließen kann, von ADAC und Allianz über Ergo bis Zurich. Je umfassender ihre Leistungen sind, desto besser haben wir sie bewertet. Von 18 Anbietern bekamen 3 für ihre Tarife die Note Sehr gut. Es gibt auch viele Reise­rücktritts­versicherungen mit der Note Gut. Ausreichend oder mangelhaft war kein Tarif in unserem Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich. Makler oder Vertreter, die Versicherungen nur vermitteln, haben wir nicht untersucht.

Die beste Reise­rücktritts­versicherung für Sie

Unsere Test­ergeb­nisse lassen sich nach Angeboten für Singles und Familien filtern. So finden Sie mithilfe der Stiftung Warentest das für Sie geeignete Angebot. Sie können nach den Kriterien „Verträge für eine Reise“ oder „Jahres­verträge“ suchen. Der Preis der Versicherung richtet sich nach dem Reise­preis und dem Alter. Ab 65 Jahren wird es meist teurer. Jahres­verträge sind manchmal sogar preis­werter als Verträge für Einzel­reisen.

Ein sehr guter Tarif für die ganze Familie für eine einzelne 3 000-Euro-Reise ist ab 155 Euro zu haben, ein guter ab 95 Euro, jeweils ohne Selbst­beteiligung. In diesen Preisbeispielen sind die ältesten Mitreisenden 50 Jahre alt. Einen sehr guten Jahres­vertrag ohne Selbst­beteiligung gibt es schon ab 125 Euro. Er sichert für dieselbe Familie jede einzelne Reise im Jahr bis zum Preis von jeweils 3 000 Euro ab. Vorsicht: Man muss Jahres­verträge frist­gerecht kündigen, sonst laufen sie auto­matisch weiter.

Höchst­versicherungs­summe im Test 50 000 Euro

Unsere Test­ergeb­nisse zeigen Angebote für 1 500, 3 000, 6 000 und 10 000 Euro teure Reisen und die Höchst­versicherungs­summen der Anbieter. Kostet die Reise mehr, können Sie dort nach einem individuellen Angebot fragen. Das klappt nicht immer. Nur ein Anbieter gibt als Stan­dard eine Höchst­versicherungs­summe von 50 000 Euro für einzelne Reisen an, allerdings mit Selbst­beteiligung.

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Sinn­voll für Familien, Senioren und bei teuren Reisen

Eine Reise­rücktritts­versicherung kann vor allem für Familien mit kleinen Kindern und Senioren sinn­voll sein, weil bei ihnen gesundheitlich eher etwas dazwischen­kommen kann. Einige Anbieter von Familien­reisen raten sogar direkt dazu. Außerdem über­legens­wert ist sie bei teuren Urlauben wie Fernreisen oder Kreuz­fahrten. Bei preis­werten Reisen lohnt sich der Schutz eher nicht, da auch die möglichen Storno­gebühren geringer sind. In unserem Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich haben wir die Tarife genau unter die Lupe genommen.

Was ist noch versichert? Bei welchen Ereig­nissen ein Versicherer zahlt, steht im Klein­gedruckten. Auch Unfall und Tod von Angehörigen, oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, Arbeits­platz­verlust oder -wechsel und Eigentums­schäden wie Einbruch oder Brand im eigenen Haus gehören dazu. Eine Auto­panne auf dem Weg zum Flughafen oder auf der Fahrt in den Urlaub ist bei einigen Anbietern ebenfalls versichert, sogar die Erkrankung eines für die Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze. Abge­deckt sein kann auch die Absage wegen einer gericht­lichen Ladung oder einer Scheidungs­klage. Oder weil das Ziel­land das Touristen-Visum verweigert. All das hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Je nach Anbieter kommt die Reise­rücktritts­versicherung auch für Mehr­kosten auf, die durch eine aus den genannten Gründen verspätete Anreise entstehen. Oder weil ein öffent­liches Verkehrs­mittel mehr als zwei Stunden Verspätung hat und die Reisenden deswegen Flieger oder Schiff verpassen.

Wer ist versichert? Die Versicherung leistet in der Regel auch, wenn sogenannten Risiko­personen etwas zustößt. Dazu zählen nahe Angehörige, Mitreisende und Personen, die Angehörige pflegen oder betreuen.

Was ist nicht versichert? Nicht versichert ist ein Rück­tritt wegen einer Reisewarnung aufgrund von Krieg, Unruhen, Natur­katastrophen, Epidemien im Reise­land. Pauschalr­eisende können in diesen Fällen aber kostenlos beim Reise­ver­anstalter stornieren. Auch wenn es vor Ort zu Beein­trächtigungen kommt, etwa durch Wald­brände in unmittel­barer Nähe, wenden sie sich an den Reise­ver­anstalter. Der organisiert eventuell eine vorzeitige Heimreise. Indivi­dualreisende haben es in jedem Fall schwerer. Sie müssen sich selbst mit Vermietern und Air­lines einigen und bleiben womöglich dennoch auf Kosten sitzen.

Wozu die Reise­abbruch­versicherung? Dieser zusätzliche Schutz umfasst den Ersatz von Mehr­kosten, wenn Reisende wegen eines versicherten Ereig­nisses, beispiels­weise eines Todes­falls in der Familie, früher abreisen oder etwa wegen einer Erkrankung erst später zurück­fliegen können. Auch Über­schwemmungen, Stürme, Erdbeben oder Wald­brände können je nach Anbieter ein versicherter Grund sein. Bei einer vorzeitigen Abreise werden teils nicht in Anspruch genom­mene Reise­leistungen erstattet. Der Umfang hängt von Anbieter und Tarif ab.

Bis wann abschließen? Die Reise­rücktritts­versicherung kann in der Regel bis 30 Tage vor Reise­beginn abge­schlossen werden, bei Last-minute-Reisen meist bis drei Tage nach Buchung.

Tipp: In der Über­sicht unserer Untersuchungsergebnisse können Sie schon vor dem Frei­schalten sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben, und nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können, damit Sie die beste Reise­rücktritts­versicherung für Ihren Bedarf finden. Sie können zum Beispiel gezielt nach Anbietern suchen, die bei extremen Natur­ereig­nissen am Ziel­ort für Reise­abbruch- oder verlängerung leisten. Oder nach Versicherern, die einen Terror­anschlag nahe des Urlaubs­ortes als Grund für Reiser­ücktritt und Abbruch akzeptieren.

Blick in die Tabelle

LVM Jahres­ver­sicherung Sing­letarif mit SB Zurich Reise­rück­tritts­kosten-Ver­sicherung HanseMerkur Jahres-Reise-Rück­tritt und Reise­abbruch Allianz Direct Reise-Rück­tritt­schutz Direct Premium mit SB Axa (Inter Partner Assistance) Reise­ver­sicherung Kom­fort
Qualitäts­urteil

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Reiser­ück­tritt

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Reise­abbruch

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Ver­ständlich­keit

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Teil­nahme am Ombuds­ver­fahren

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Die Auswahl ist ein zufälliger Ausschnitt der Gesamttabelle und nicht sortiert.

Reise­schutz über die Kreditkarte reicht fast nie

Manche Kreditkarten, vor allem sogenannte Premium-Karten, enthalten Reise­versicherungen, auch eine Reise­rücktritts­versicherung kann darunter sein. Stiftung Warentest hat solche Kreditkarten getestet. Fazit: Der mitgelieferte Schutz ist in der Regel unzu­reichend, enthält beispiels­weise oft eine Selbst­beteiligung, die beim Reiser­ücktritt schmerzen kann. Häufig reichen die versicherten Summen gar nicht, um die anfallenden Storno­kosten zu decken oder der Reise­schutz greift ohnehin nur, wenn die komplette Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Wir empfehlen, Reise­versicherungen grund­sätzlich separat abzu­schließen.

Was ist eine unerwartete Erkrankung?

Häufig sind Erkrankungen der Grund für einen Reiser­ücktritt. Sie müssen unerwartet und schwer sein, verlangen die Versicherer. Gut ist es, wenn das in den Versicherungs­bedingungen ausführ­licher erklärt wird.

Die Verschlechterung einer chro­nischen Erkrankung oder einer Vorerkrankung kann zum Beispiel versichert sein, wenn diese in den sechs Monaten vor Reise­beginn nicht ärzt­lich behandelt wurde. Einer der Testsieger hand­habt das so: Ein Hyper­tonie-Patient lässt seinen Blut­druck regel­mäßig beim Arzt messen. Der Kontroll­termin gilt nicht als Behand­lung. Die Mess­werte sind zu hoch und der Arzt passt die Dosis des Blut­druck­senkers an. Auch das gilt für den Anbieter nicht als Behand­lung, sofern keine weiteren Therapien verordnet werden.

Urteil: Streit um die Frage, wann eine Erkrankung absehbar oder unerwartet ist, gibt es immer wieder. Eine Frau zog sich vor Abschluss der Versicherung eine Schürfwunde am Knöchel zu, die sie nicht behandeln ließ. Später infizierte sich die Wunde so stark, dass eine Haut­trans­plantation nötig wurde. Die Familie stornierte die geplante Kuba-Reise. Der Versicherer wollte nichts erstatten, da die Erkrankung schon bei Vertrags­abschluss vorgelegen habe, er musste aber. Begründung der Richter: Die Infektion war eine unerwartete Verschlechterung, und in den sechs Monaten vor Vertrags­abschluss hatte keine Behand­lung statt­gefunden (Schleswig-Holsteinisches Ober­landes­gericht, Az. 16 U 74/23).

Diese Storno­kosten sind bei Rück­tritt fällig

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Storno­kosten. Je näher die Abreise rückt, desto höher wird bei der Absage einer Reise der Teil der Rechnung, den der Veranstalter einbehält. © Stiftung Warentest

Die Storno­gebühren der Reise­ver­anstalter steigen, wenn der Abreise­termin näher rückt. Teil­weise verlangen Veranstalter mehr als in unserer Grafik oder haben eine andere Staffelung. Wenn Sie vor einer Reise krank werden und unsicher sind, ob Sie die Reise antreten können, kontaktieren Sie den Versicherer. Storniert ein Kunde nicht recht­zeitig und erhöhen sich dadurch die Storno­kosten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.

Auslands­kranken­versicherung über­nimmt Behand­lungs­kosten

Noch wichtiger als eine Reise­rücktritts­versicherung ist eine Auslands­kranken­versicherung. Bei Erkrankungen und Unfällen im Reise­land über­nimmt sie die Behand­lungs­kosten. Man kann Urlaubsreisen (bis 70 Tage) oder Langzeit-Aufenthalte (bis fünf Jahre) versichern.

Urlauber aus Deutsch­land haben 2024 im Schnitt 1 544 Euro pro Person für ihre Haupt­urlaubs­reise ausgegeben. Da kommt bei einer Familie viel zusammen. Wird kurz vor Abreise ein Familien­mitglied krank und kann nicht reisen, erstattet eine Reise­rücktritts­versicherung wenigs­tens die hohen Storno­kosten.

Projektleiterin Birgit Brümmel

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319 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.08.2025 um 19:55 Uhr
    Getrennte Buchung Unterkunft und Flug

    @Lou64: Sie können das Risiko bei getrennt voneinander gebuchten Reiseleistungen über zwei getrennte Reiserücktrittsversicherungen absichern. Die Stornokosten des einzeln gebuchten Buches können über den Reiserücktrittsschutz der Kreditkarten abgesichert werden, die Kosten der Hotelunterbringung, Vollpension, etc. der Pauschalreise können über die Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden, die Sie zusammen mit der Reise (oder gesondert) abgeschlossen haben. Kostet die Pauschalreise allein 7 000 €, bedarf es einer Versicherungssumme von 7 000 €, damit die gesamten Stornokosen der Pauschalreise versichert sind.

  • Lou64 am 24.08.2025 um 10:52 Uhr
    Pauschalreise mit selbstgebuchtem Flug

    Ich habe eine Reise für 2 Personen gebucht und den Flug selbst mit Kreditkarte (Reiserücktrittsversicherung incl. bis 5000€) gebucht mit Flextarif und wenig Stornokosten. Kann ich die ReiseRücktrittsversicherung, die als Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht wurde (7000€) über eine JahresReiserücktrittversicherung abschließen oder wird dann eine Unterversicherung angenommen?
    Mündlich wurde mir bei einem Versicherer mitgeteilt, dass das so geht, da bei Unterversicherung trotzdem der volle Betrag ausgezahlt wird und dort eben nur die Pauschalreise versichert sei.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.07.2025 um 14:28 Uhr
    Reisepreis / Versicherungssumme

    @hharry: Im Familientarif ergibt sich die Höhe der Versicherungssumme aus der Summe der einzelnen Reiseleistungen zusammen. Kostet die Reise für ein Ehepaar mit Flug und Hotel für beide 10 000 €, ist das die Versicherungssumme, die der Vertrag abdecken sollte.

  • hharry am 08.07.2025 um 22:07 Uhr
    Flugkosten und Hotelbuchung

    Wir, ein Ehepaar wollen für 4 Monate nach Thailand reisen.
    Wir buchen die Flüge und das Hotel selbst und separat.
    Die Flüge kosten für beide ca. 3000.- €.
    Das Resort kostet 7.000.- €.
    Ist es OK, wenn ich eine Reiserücktrittversicherung mit Abbruchversicherung über 10.000.-€
    abschließe.
    Reiner

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.01.2025 um 10:12 Uhr
    Jahresversicherung günstiger als Einzelvertrag

    @bikegeos: Es kann durchaus sein, dass ein Jahresvertrag zu vergleichbaren Bedingungen günstiger ist als ein Vertrag für eine Reise. Zu diesem Phänomen finden Sie auch Informationen im Text.
    Daher lohnt es sich, auch diesbezüglich die Preise zu vergleichen.