
Schadensmeldung. Muss das tolle Urlaubspanorama ausfallen, dann sollte die Schadensmeldung beim Versicherer korrekt und präzise sein. © Getty Images / Chalermkiat Seedokmai
Platzt die geplante Reise kurzfristig, müssen Sie den Schaden beim Versicherer melden. Dabei gilt es einiges zu beachten. Fehler können Sie nämlich bares Geld kosten.
Testergebnisse für 146 Reiserücktrittsversicherungen
1. So schnell wie möglich stornieren
Verlieren Sie keine Zeit, stornieren Sie den Urlaub so schnell wie möglich beim Reiseveranstalter. Verlangt er Stornokosten, bitten Sie um die Rechnung. Besorgen Sie Belege, die Ihre Absage begründen.
2. Krankheit so nachweisen, wie der Versicherer es verlangt
Manche Versicherer geben für das ärztliche Attest ein bestimmtes Formular vor, das auf ihrer Homepage zu finden ist. Gefragt wird nach Diagnose, Behandlungszeitpunkt und Feststellung der Reiseunfähigkeit. Wer sich nach einem Unfall nicht ums Stornieren kümmern kann, verletzt keine Pflichten. Gibt es Mitreisende, sollten sie das aber übernehmen.
3. Im Zweifel beim Versicherer anrufen
Sie sind unsicher, ob Sie bis zur Abreise wieder gesund sind? Rufen Sie die Stornoberatung des Versicherers an. Wer zu spät storniert, bekommt weniger Geld. Rät die Versicherung zum Abwarten und der Arzt stellt später doch die Reiseunfähigkeit fest, zahlt sie die volle Summe.
4. Belege bereithalten
Neben Krankheit gibt es weitere Gründe, warum jemand seinen Urlaub kurzfristig absagen muss. Mögliche Belege sind:
- Schreiben der Agentur für Arbeit,
- Bescheid der Hochschule über den Nachprüfungstermin, sofern er in die Reisezeit fällt,
- Sterbeurkunde eines Angehörigen,
- Polizeiprotokoll und Handwerkerrechnung bei Schäden am Eigentum.
5. Auf gemeinsamer Reise bestehen
Buchen Sie als Familie eine Reise, und eines der Kinder wird vor Reiseantritt krank (mit Attest oder ärztlichem Formular dokumentiert), muss nicht ein Elternteil mit den Geschwistern vorfahren. Alle dürfen zu Hause bleiben, und der Versicherer sollte den Stornogrund für die gesamte Familie anerkennen.
6. Bescheinigung vom Vermieter beibringen
Soll die Stornogebühr für ein Ferienhaus erstattet werden, müssen die Vermieterin oder der Vermieter dem Kunden bescheinigen, dass es nicht weitervermietet werden konnte. Gleiches gilt für eine gecharterte Jacht. Nur unter dieser Voraussetzung zahlt der Versicherer.
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7. Flugticket prüfen
Können Sie Flüge, die Sie nicht antreten, gratis umbuchen, müssen Sie diese Option wählen. Stornokosten würde der Versicherer nicht erstatten.
8. Urlaubsabbruch genau dokumentieren
Müssen Sie vorzeitig abreisen oder den Aufenthalt im Reiseland verlängern, brauchen Sie Belege – bei Krankheit von einem Arzt vor Ort. Einige Versicherer halten für diesen Fall ein englisches Formular bereit. Nicht genutzte Leistungen sollte der Reiseveranstalter Ihnen bescheinigen. Heben Sie Hotel- und Flugrechnungen auf.
9. Unterlagen vollständig einreichen
Achten Sie stets darauf, dass Sie sämtliche Unterlagen vollständig einreichen:
- Versicherungsnummer,
- Buchungs- und Zahlungsbestätigung für die Reise,
- Rechnung über die Stornokosten,
- Beleg über den Grund für Absage, Abbruch oder Verlängerung,
- etwaige Rechnungen,
- das ausgefüllte Schadensformular (zu finden auf der Homepage Ihres Versicherers).
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
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@karsten112: Informationen über das Verhalten der Versicherer im Schadensfall wären für die Auswahl eines Vertrages sehr hilfreich. Und ob eine Versicherung richtig gut ist, erweist sich oft erst dann, wenn etwas nicht nach Plan läuft. Das gilt für jede Versicherung. Das Problem ist, dass es dafür keine belastbaren Informationen gibt. Diese müssten nämlich, damit wir sie in Tests verwenden können, von den Anbietern selbst oder (besser noch) aus anderer neutraler bzw. nachprüfbarer Quelle systematisch erhoben und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Solche Quellen gibt es nicht. Wir sind bei unseren Recherchen zu Schadensregulierung, Service, Verwaltung und der Kundenzufriedenheit komplett auf Hinweise unserer Leserinnen und Leser angewiesen. Hin und wieder initiieren wir Leseraufrufe, die dann mehr oder weniger große Resonanz erbringen. Für eine faire Beurteilung der Schadenregulierungspraxis aller Versicherer reicht das aber nicht, denn wir müssten dafür immens viele gleichgelagerte Versicherungsfälle heranziehen. Weiteres Problem: Derartige Untersuchungen bleiben immer eine Vergangenheitsbetrachtung, die nur sehr bedingt einen Rückschluss auf die zukünftige Regulierungspraxis eines Versicherers zulassen würde. Auch die in Foren oder in der Presse veröffentlichten Fälle sind letztlich immer Einzelfälle. Weder können wir beurteilen, was für ein Vertrag der Schilderung zugrunde liegt, ob die Schilderungen den Sachverhalt wirklich korrekt wiedergeben, noch können wir erkennen, wie viele Verträge und Erstattungen im Gegensatz dazu völlig reibungslos verlaufen. Insofern stehen bei unseren wissenschaftlichen Untersuchungen das Angebot von Neuverträgen, das Preisniveau und der Leistungsumfang der Verträge im Vordergrund. Priorität hat die Wahl (sehr) guter Bedingungen. Was dem Versicherten vertraglich zusteht, kann er im Zweifel vor Gericht einfordern, ohne auf die Kulanz des Versicherers angewiesen zu sein.
Hallo,
was nützt einem eine gut getestete Versicherung wenn die sich im Schadensfall weigert zu zahlen?
Die ADAC Reiseversicherung lehnt eine Zahlung im Falle eine Reiseabbruchs ab obwohl unserer Meinung nach die Lage sehr klar ist.
Es werden Textbausteine und Mails verschickt aus denen hervorgeht das sich die Sachbearbeiter den Sachverhalt überhaupt nicht angesehen haben.
Begründet wird die Ablehnung damit das ein Reiseabbruch erst dann vorliegt sobald " das Reiseziel verlassen und an den Ausgangspunkt der Reise zurückgekehrt wurde" ( Was ja genau passiert ist).
Es wäre daher schön wenn die Stiftung Warentest nicht nur die Angebote der Versicherungen testen würde sondern auch die Reaktion der Selben im Schadensfall..
@stolley19: Versichert werden sollte die Summe aller Reisebausteine, für die eine Stornogebühr anfallen kann. Wenn Sie unsicher sind, können Sie dem Versicherer eine Rückfrage stellen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Liebes Team von Stiftung Warentest,
Ihre Antwort auf o.g. Frage ist für mich noch nicht erschöpfend. Fraglich ist m.E. tatsächlich noch, ob es genügt, die Versicherungssumme auf die Gesamtkosten aller Reisebausteine, die versichert werden sollen, zu beschränken.
Für etwaige Zusatzbausteine, die in Eigenregie kostenfrei storniert werden können, können ja keine Stornokosten anfallen.
Gibt es bei den Versicherern Vertragsklauseln, die zu einem Ausschluss oder Leistungsbeschränkungen führen können, wenn besagte kostenfrei stornierbare Zusatzbausteine der Versicherungssumme nicht hinzugerechnet werden?
Vielen Dank!
@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.
In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel.
Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.