Platzt die geplante Reise kurzfristig, müssen Sie den Schaden beim Versicherer melden. Dabei gilt es einiges zu beachten. Fehler können Sie nämlich bares Geld kosten.
Testergebnisse für 138 Reiserücktrittsversicherungen
1. So schnell wie möglich stornieren
Verlieren Sie keine Zeit, stornieren Sie den Urlaub so schnell wie möglich beim Reiseveranstalter. Verlangt er Stornokosten, bitten Sie um die Rechnung. Besorgen Sie Belege, die Ihre Absage begründen.
2. Krankheit so nachweisen, wie der Versicherer es verlangt
Manche Versicherer geben für das ärztliche Attest ein bestimmtes Formular vor, das auf ihrer Homepage zu finden ist. Gefragt wird nach Diagnose, Behandlungszeitpunkt und Feststellung der Reiseunfähigkeit. Wer sich nach einem Unfall nicht ums Stornieren kümmern kann, verletzt keine Pflichten. Gibt es Mitreisende, sollten sie das aber übernehmen.
3. Im Zweifel beim Versicherer anrufen
Sie sind unsicher, ob Sie bis zur Abreise wieder gesund sind? Rufen Sie die Stornoberatung des Versicherers an. Wer zu spät storniert, bekommt weniger Geld. Rät die Versicherung zum Abwarten und der Arzt stellt später doch die Reiseunfähigkeit fest, zahlt sie die volle Summe.
4. Belege bereithalten
Neben Krankheit gibt es weitere Gründe, warum jemand seinen Urlaub kurzfristig absagen muss. Mögliche Belege sind:
- Schreiben der Agentur für Arbeit,
- Bescheid der Hochschule über den Nachprüfungstermin, sofern er in die Reisezeit fällt,
- Sterbeurkunde eines Angehörigen,
- Polizeiprotokoll und Handwerkerrechnung bei Schäden am Eigentum.
5. Auf gemeinsamer Reise bestehen
Buchen Sie als Familie eine Reise, und eines der Kinder wird vor Reiseantritt krank (mit Attest oder ärztlichem Formular dokumentiert), muss nicht ein Elternteil mit den Geschwistern vorfahren. Alle dürfen zu Hause bleiben, und der Versicherer sollte den Stornogrund für die gesamte Familie anerkennen.
6. Bescheinigung vom Vermieter beibringen
Soll die Stornogebühr für ein Ferienhaus erstattet werden, müssen die Vermieterin oder der Vermieter dem Kunden bescheinigen, dass es nicht weitervermietet werden konnte. Gleiches gilt für eine gecharterte Jacht. Nur unter dieser Voraussetzung zahlt der Versicherer.
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7. Flugticket prüfen
Können Sie Flüge, die Sie nicht antreten, gratis umbuchen, müssen Sie diese Option wählen. Stornokosten würde der Versicherer nicht erstatten.
8. Urlaubsabbruch genau dokumentieren
Müssen Sie vorzeitig abreisen oder den Aufenthalt im Reiseland verlängern, brauchen Sie Belege – bei Krankheit von einem Arzt vor Ort. Einige Versicherer halten für diesen Fall ein englisches Formular bereit. Nicht genutzte Leistungen sollte der Reiseveranstalter Ihnen bescheinigen. Heben Sie Hotel- und Flugrechnungen auf.
9. Unterlagen vollständig einreichen
Achten Sie stets darauf, dass Sie sämtliche Unterlagen vollständig einreichen:
- Versicherungsnummer,
- Buchungs- und Zahlungsbestätigung für die Reise,
- Rechnung über die Stornokosten,
- Beleg über den Grund für Absage, Abbruch oder Verlängerung,
- etwaige Rechnungen,
- das ausgefüllte Schadensformular (zu finden auf der Homepage Ihres Versicherers).
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
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- Nach und nach werden die Corona-Maßnahmen gelockert, auch für Reisen im In- und Ausland. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Einreise und Stornobedingungen.
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- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
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@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.
In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel.
Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.
Hallo zusammen!
Als Arzt möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit zur Kenntnis geben, dass die "TravelSecure (Würzburger)" NICHT empfehlenswert ist! Warum?
Es werden im Schadensfall mittels eines Melde-Formblattes Daten eingefordert, die weit über das nötige Maß hinausgehen & die Privatsphäre sowie den Datenschutz erheblich verletzen! Völlig unnötig wird hier Einblick in gesundheitliche Details gefordert; jeder Arbeitgeber hat sich in D von Gesetzes wegen mit der formalen Bestätigung eines ordentlichen Arztes über das Bestehen von "Arbeitsunfähigkeit" zufrieden zu geben. Und hier wird für die Frage der "Reisefähigkeit" mehr als eine gleichgeartete ärztliche Bestätigung gefordert. Nicht einmal die ohne Details gehaltene Bestätigung einer sehr großen Klinik über die Tatsache, dass der/die Betroffene sich dort "...in stationärer Behandlung befindet..." reicht.
Das ist völlig inakzeptabel und unverschämt, wie auch mit dem Schutz der persönlichen Daten nicht vereinbar!
Dr.med.A.Göbel
Achtung: viele Versicherungen haben Altersgrenzen (60 oder 61 oder 65 oder 70 etc.), zu denen die Tarife teils massiv steigen. Ab 95 scheint man überhaupt nicht mehr versicherbar zu sein.
Ist das Altersdiskriminierung oder erlaubte Segmentierung der Versichten in unterschiedliche Risikogruppen?
Und die Frage: berechtigt einen die Erhöhung aus Altersgründen zur fristlosen Kündigung von Jahresverträgen?
@TheBrave: Ja, der Beitrag hängt nicht nur vom Reisepreis sondern oft auch vom Alter der Versicherten ab. Deswegen finden Sie bei diesen Tarifen in der Spalte zu den Beiträgen mehrere Preise.
Bei drei Anbietern gibt es Tarife auch Tarife ohne Altersstufen für den Beitrag: BD24 Berlin Direkt, UVR und Zurich. Dort steht dann in der (interaktiven) Tabelle unter Altersklassen "keine". Achtung, mitunter bieten diese auch Tarifvarianten mit Altersklassen an.
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