
Endlich Ferien. Vorfreude auf Sand, Sonne und Meer, da rechnet kaum jemand damit, dass etwas den Urlaub plötzlich verhindern könnte. © iStockphoto / LiuNian
Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
Reiserücktritt – das Wichtigste in Kürze
Unser Rat
Sinnvoller Schutz. Wenn aus der gebuchten Pauschalreise wegen einer Erkrankung nichts wird, erstattet die Reiserücktrittsversicherung den Preis. Viele Versicherer tragen die Stornogebühren auch, wenn ein Reisender plötzlich arbeitslos wird. Der Preis für die Versicherung richtet sich nach dem Wert der Reise. Wir haben zahlreiche Tarifvarianten getestet Vergleich Reiserücktrittsversicherung.
Teure Stornierung. Je später Urlauber stornieren, desto weniger zahlt der Veranstalter zurück. Beim Storno 30 Tage vor Beginn der Reise werden üblicherweise 20 Prozent des Reisepreises fällig, kurz vor Reisebeginn betragen die Stornogebühren bis zu 90 Prozent.
Versicherte Gründe. Die Versicherer zahlen nur, wenn der Kunde aus anerkannten Gründen zu Hause bleibt – etwa wegen eines Unfalls, einer schweren, unerwarteten Erkrankung oder wegen des Todes eines Mitreisenden. Auch Schwangerschaft oder Impfuntauglichkeit können den Versicherungsfall begründen.
Reiseabbruch. Wir empfehlen die Kombi aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Müssen Sie Ihre Reise abbrechen, etwa weil ein naher Angehöriger verstorben ist, übernimmt der Versicherer auch Umbuchungskosten und Zusatzausgaben für Rückreise und Unterkunft und ersetzt Geld für nicht genutzte Reiseleistungen.
Das leistet eine Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn wegen einer Reiseabsage Stornokosten des Reiseveranstalters anfallen. Die Versicherung springt im Notfall, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, ein und übernimmt diese Kosten. In Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung zahlt sie auch, wenn ein Reisender vorzeitig zurückfahren oder den Aufenthalt am Urlaubsort unvorhergesehen verlängern muss.
Wir raten davon ab, diese Police im Reisebüro oder auf Internetreiseportalen direkt bei der Buchung abzuschließen. Auf die Schnelle lassen sich die Produktdetails und Vertragsbedingungen oft nicht so leicht erfassen. Besser ist es, in Ruhe Angebote zu vergleichen. Hilfe bietet unser Vergleich Reiserücktrittsversicherung. Die Vertragsunterlagen können Sie direkt beim Versicherer anfordern und haben für den Abschluss oft bis 30 Tage vor Abreise Zeit. Ist erst ein Versicherungsfall eingetreten, können Sie die Versicherung für diesen Fall nicht mehr abschließen. Oft ist ein Vertragsabschluss auch direkt online möglich.
Reiserücktrittsversicherung – was ist versichert?
Einfach so den Urlaub abblasen, geht bei keinem Versicherer. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur aus versicherten Gründen, die unerwartet eintreten. Das sind etwa eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, eine Impfunverträglichkeit, eine Schwangerschaft oder der Tod naher Angehöriger. Aber auch, wenn durch Feuer oder Diebstahl erhebliche Schäden an der heimischen Wohnung entstanden sind und der Betroffene deshalb nicht verreisen kann, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Stornierung der Reise. Weitere versicherte Gründe sind der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Antritt einer neuen Stelle nach Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus gibt es viele Reiserücktrittsversicherer, die für die Stornokosten aufkommen, wenn eine mitversicherte Person unerwartet eine wichtige Schulprüfung oder eine Abschlussprüfung für das Studium wiederholen muss.
Tipp: Wertvolle Hinweise für den Streit mit einer Fluglinie nach einem Storno bietet das Special Stornierte Buchung.
Verträge für Einzelpersonen und Familien
Die Versicherer bieten Reiserücktrittspolicen für Einzelpersonen und Familien. Damit lassen sich entweder nur eine Reise oder – in einem Jahresvertrag – auch mehrere Reisen absichern. In Familienverträgen sind dann auch die Reisen einzelner Familienmitglieder versichert. Die Versicherungssumme sollte nach dem vollen Reisepreis bemessen sein. Bei einem Jahresvertrag darf jede einzelne Reise soviel kosten wie die vereinbarte Versicherungssumme. Je höher die Versicherungssumme, desto teurer ist der Versicherungsschutz. So kostete der Schutz beim Testsieger aus unserer aktuellen Untersuchung für eine Einzelreise bis 65 Jahre bei einem Reisepreis von 1 000 Euro 51 Euro und bei einem Reisepreis von 3 000 Euro 112 Euro. Senioren sollten auf Alterszuschläge und Höchstaltersgrenzen achten, damit sie am Ende eine günstige Reiserücktrittsversicherung bekommen. Oft werden die Beiträge teurer, wenn der Reisende in seinen Sechzigern ist. Manche Versicherer schließen ab einem bestimmten Alter des Kunden keinen Vertrag mehr mit ihm ab.
Jahresverträge – günstige Reiserücktrittsversicherung
Für alle, die mehrmals im Jahr verreisen und immer versichert sein wollen, sind Jahresverträge oft viel günstiger als Verträge für Einzelreisen. Dies gilt für Einzelpersonen und Familien.
Tipp: Bei sehr teuren Reisen ist ein Jahresvertrag manchmal preiswerter als ein Tarif für eine Einzelreise. Schließen Sie einen Jahresvertrag und kündigen Sie ihn gleich nach der Reise. Wer seinen Jahresvertrag wechseln oder loswerden will, darf nicht vergessen, ihn rechtzeitig zu kündigen. Die Frist beträgt meist ein oder drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
Besser ohne Selbstbeteiligung
Die Stiftung Warentest empfiehlt einen Reiserücktrittstarif ohne Selbstbeteiligung. Dann zahlt der Versicherer die kompletten Stornokosten. Für ein paar Euro mehr sparen sich Reiselustige damit also den bei einer Police mit Selbstbeteiligung im Stornofall zu zahlenden Eigenanteil. Dieser beträgt oft 20 Prozent. Gerade bei teureren Reisen kann das eine beträchtliche Summe ausmachen. Gerade auf Reiseportalen gibt es oft nur Tarife mit Selbstbeteiligung.
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Die Reise richtig stornieren
Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Reise absagen sollten, besprechen Sie das mit Ihrem Versicherer. Viele Versicherer bieten telefonische Stornoberatungen an. Müssen Sie stornieren, melden Sie das umgehend Ihrem Reiseanbieter. Sobald Sie von diesem die Stornokostenrechnung erhalten, reichen Sie diese mit folgenden Unterlagen bei Ihrer Versicherung ein:
- Reisebuchungsbestätigung
- Bei Flugtickets (auch wenn sie als „nicht stornierbar“ gelten): Bestätigung der Fluggesellschaft über den Nichtantritt des Fluges und gegebenenfalls Nachweise über erstattete Kosten
- Kopie des Versicherungsscheins
- Schadenformular des Versicherers
- Nachweis über den Versicherungsfall (zum Bespiel ein ärztliches Attest)
- Belege über Kosten.
Die Reise abbrechen
Müssen Sie Ihre Reise abbrechen, unterbrechen oder verlängern, melden Sie das umgehend Ihrem Reiseanbieter und dem Versicherer. Der Reiseanbieter kümmert sich oft um die vorzeitige Abreise. Lassen Sie sich vor Ort von Ihrem Reiseanbieter und dessen Leistungsträgern, etwa dem Hotel, nicht in Anspruch genommene Leistungen bestätigen. Sind Sie am Urlaubsort erkrankt, lassen Sie sich ein Attest vom behandelnden Arzt ausstellen. Müssen Sie Ihren Aufenthalt unfreiwillig verlängern, benötigen Sie Nachweise über zusätzliche Unterkunftskosten und Mehrkosten für die verspätete Rückreise. Nach der Reise ist Folgendes zu regeln:
- Teilen Sie der Versicherung das Datum der Rückreise mit.
- Weisen Sie die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen nach, etwa Rechnungen für gebuchte Ausflüge.
- Belegen Sie Mehrkosten für eventuelle Umbuchung der Rückflüge.
- Wenn Sie die Reise unfreiwillig verlängern mussten, reichen Sie Nachweise über die Zusatzkosten ein.
- Bei einer Erkrankung reichen Sie das Attest des am Urlaubsort behandelnden Arztes ein.
Reiserücktrittsversicherung und Corona
Die Reiserücktrittsversicherung deckt kurzfristige Absagen wegen einer unerwarteten Erkrankung ab. Dazu zählt auch das Corona-Virus: Sie übernimmt die Stornogebühren, wenn der Urlauber oder ein naher Angehöriger an Covid-19 erkranken. Einige Versicherer schließen Pandemien als zulässigen Grund für den Reiserücktritt allerdings aus. Oft kann das aber hinzugebucht werden.
Bloße Angst zählt nicht als Rücktrittsgrund
Nicht von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt ist die Absage aus Angst vor einer möglichen Infektion oder wegen des Verdachts, man könne erkrankt sein, etwa weil die Corona-App eine Risikobegegnung anzeigte. Auch wer absagt, weil für die Urlaubsregion ein Einreiseverbot verhängt wird, das Auswärtige Amt dafür eine Reisewarnung ausspricht oder weil es am Urlaubsort Corona-bedingte Einschränkungen gibt, hat keinen Versicherungsschutz, auch wenn das hoffentlich in naher Zukunft nicht erneut geschieht. Muss sich ein Betroffener in Quarantäne begeben und kann deswegen nicht reisen, leistet nur ein einziger Versicherer aus unserem aktuellen Vergleich Reiserücktrittsversicherungen.
Tipp: Mehr zum Thema in unserem Special Corona – Reise, Buchungen, Storno: Das sind Ihre Rechte.
Diese Regeln gelten für einen Reiseabbruch
Die oft zusammen mit der Reiserücktrittsversicherung abgeschlossene Reiseabbruchversicherung kommt nicht für zusätzliche Kosten auf, wenn die Reise wegen eines erhöhten Ansteckungsrisikos abgebrochen wird. Muss der Urlauber in Quarantäne und daher verlängern, leistet nur ein einziger Versicherer. Erkrankt der Versicherte an Covid-19 und kann deshalb erst später nach Hause fahren, übernehmen einige Anbieter die Kosten. Einige Anbieter leisten aber nicht, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Einige schließen das Risiko Pandemie für die Versicherung eines Reiseabbruchs grundsätzlich aus.
Tipp: Klären Sie diese Fragen vor dem Abschluss der Police. Einige Versicherer zahlen bereits bei einem positiven Corona-Test, andere erst bei schweren Symptomen. Außerdem gibt es Versicherer, die Covid-19-Zusatzpakete anbieten, die mehr Risiken abdecken.
FAQ Reiserücktrittsversicherung

Losfliegen. Darauf freut sich auch der Nachwuchs. © iStockphoto / RichVintage
Für September haben wir eine Reise gebucht, deren Preis weit über der Versicherungssumme unseres Jahresvertrags liegt. Wann erhöht man diese sinnvollerweise?
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften haben Sie bis 30 Tage vor Antritt der Reise Zeit, die Versicherungssumme zu erhöhen. Bei vielen Versicherern ist auch eine einmalige Erhöhung der Versicherungssumme möglich. Tritt der Versicherungsfall ein, können Sie nicht mehr erhöhen. Fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach, was in Ihrem konkreten Fall am günstigsten ist. Falls Sie für Ihren Jahresvertrag eine höhere Versicherungssumme abschließen und im nächsten Jahr keine so teure Reise planen, vergessen Sie nicht, rechtzeitig wieder zu kündigen.
Uns wurde von unserem Reisebüro eine Kreditkarte für Familien empfohlen. Sind die enthaltenen Reiseversicherungen im Vergleich zu den klassischen eine günstige Alternative?
Unsere letzte Untersuchung über Kreditkarten mit Versicherungsleistungen liegt schon geraume Zeit zurück. Meist weisen separat bestellte Reiseversicherungen aber bessere Leistungen auf als solche, die in Kreditkarten enthalten sind. Zudem müssen Sie die Reise oft mit der Kreditkarte bezahlen, um im Stornierungsfall die Leistung in Anspruch nehmen zu können. Aus unserer Sicht lohnen sich im Regelfall die Kosten einer Kreditkarte mit Versicherungsschutz nicht. Überprüfen Sie daher genau, welche Leistungen Ihnen mit der Karte angeboten werden.
Zahlt der Reiserücktrittsversicherer auch, wenn mein Arbeitgeber den genehmigten Urlaub wieder zurückzieht?
Nein, bei diesem Rücktrittsgrund zahlt keiner der Anbieter aus unserem jüngsten Test. Gründe sind allenfalls betriebsbedingte Kündigung, Arbeitgeberwechsel oder Aufnahme einer neuen Arbeit aus der Arbeitslosigkeit heraus. Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist jedoch ein durch den Arbeitgeber genehmigter Urlaub unwiderruflich. Es ist also keine Sache zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung, sondern zwischen Ihnen und Ihrem Chef. Dieser schuldet seinem Arbeitnehmer Erholungsurlaub. Hat er Ihnen den Urlaub bewilligt, kann er die Bewilligung nicht ohne Weiteres zurückziehen.
Bei den Jahresverträgen für Familien steht zum Teil, dass eine andere Versicherungssumme gilt, wenn ein Familienmitglied allein reist. Wie berechne ich die Summe?
Bei manchen Jahresverträgen für Familien ist vorgesehen, dass alleinreisende Familienmitglieder mit der Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme je Reise versichert sind. Beträgt also beispielsweise die vereinbarte Versicherungssumme 3 000 Euro, dann ist die gesamte Familie bei allen Reisen bis 3 000 Euro versichert. Reist jedoch nur ein Familienmitglied, sind nur Reisen bis zu 1 500 Euro versichert. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherer nach.
Ist auch der Fall der unbeabsichtigten Verspätung bei Anreise zum Abflug versichert?
Ja, die meisten Anbieter übernehmen auch Mehrkosten einer verspäteten Anreise – wenn ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung hat und der Versicherte dadurch ein Anschlussverkehrsmittel wie den Urlaubsflieger verpasst. Verspätungen muss der Versicherte natürlich belegen. Definitiv kein Grund für eine Zahlung des Versicherers liegt vor, wenn der Reisende selber mit dem eigenen Auto im Stau steckte.
Was gilt, wenn meine gebuchte Reise teurer ist als die Höhe der Versicherungssumme?
In einem solchen Fall sind Sie unterversichert. Das heißt, die Versicherung muss den Schaden nur anteilig erstatten – nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert der Reise. Beispiel: Sie sind bis 1 500 Euro versichert, haben aber eine Reise für 2 500 Euro gebucht und müssen diese abbrechen. Dann haben sie 60 Prozent der Reisekosten versichert. Das bedeutet, Sie bekommen auch nur 60 Prozent der angefallenen Stornokosten ersetzt.
Bei Reisen mit Pflegekind, etwa in die USA, kann es zu plötzlichen Einreiseverweigerungen kommen. Gibt es Policen, die davor schützen?
Wir kennen keinen Anbieter, bei dem dieser Fall im Leistungskatalog enthalten ist. Bei Fernreisen sollten Sie sich vor einer Buchung an die Botschaft des Reiselandes wenden und dort die Einreisebedingungen erfragen.
Meine Eltern sind über 80 Jahre alt. Ist es möglich, das Risiko einer schweren Erkrankung oder den Todesfall eines Elternteils abzudecken?
Ja, ein Reiserücktritt ist meist auch versichert, wenn bei einer der Risikopersonen der Versicherungsfall unerwartet eintritt. Das sind in der Regel Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel, die gar nicht mitreisen. Voraussetzung ist dabei aber, dass dem Versicherten gerade aufgrund der beispielsweise schweren Erkrankung der Risikoperson der Antritt der Reise nicht zugemutet werden kann. Ist etwa ein Elternteil auf die Hilfe des Versicherten angewiesen, übernimmt der Versicherer die Stornokosten.
Was gilt für Patchworkfamilien? Sind in den Familientarifen auch Kinder mitversichert, die nicht im selben Haushalt leben?
Einige Versicherer fassen den Familienbegriff nicht so eng. Dann sind oft auch Kinder mitversichert, wenn sie woanders wohnen – etwa bei dem anderen Partner, oder wenn sie volljährig und in der Ausbildung sind. Manchmal sind auch fremde Kinder mitversichert, sodass Freunde der Kinder mitreisen können. Der Familientarif gilt immer für Ehepartner und minderjährige Kinder, die im selben Haushalt leben.
Akzeptieren die Versicherer auch einen Wohnsitz im Ausland?
Bei den meisten Versicherern ist es Voraussetzung, dass man seinen ständigen Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland hat. Einige wenige Versicherer akzeptieren auch einen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in der EU.
Bin ich mit einer selbst zusammengestellten Reise abgesichert?
Ja, auch Individualreisen lassen sich mit der Reiserücktrittsversicherung absichern. Der Schutz gilt allerdings immer für einen einen bestimmten Reisepreis. Das heißt, Sie müssen schon angeben, wie viel die Reise insgesamt kosten wird. Danach richtet sich Ihr Beitrag. Müssen gebuchte Flüge oder Hotelunterkünfte abgesagt werden, sind Stornogebühren dafür abgedeckt. Diese müssen Sie mit Stornokostenrechnungen des jeweiligen Leistungsträgers – beispielsweise des Hotels – nachzuweisen. Dasselbe gilt für den Abbruch.
Viele Versicherer springen auch ein, wenn der Kunde im Rahmen der Versicherungssumme Unterkünfte gebucht hat und aus versicherten Gründen die Reise unterbrechen oder irgendwo länger bleiben muss.
Was gilt für Paare, die nicht verheiratet sind?
Unverheiratete Paare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können meist auch einen Familientarif abschließen. Wohnen sie nicht zusammen, gelten Singletarife. Manche Versicherer erkennen bei Rücktritt einer Person die Mitreisenden nur als Risikoperson an, wenn sie ihre Versicherung beim gleichen Versicherer abgeschlossen haben. Sonst kann es passieren, dass der Partner beim Rücktritt zwar sein Geld zurückbekommt, man selber aber entweder die Reise alleine antreten oder die Kosten für den Rücktritt aus eigener Tasche zahlen muss. Tritt der Schaden ein, muss er für jeden Vertrag gesondert gemeldet werden. Wurde die Reise gemeinsam gebucht, wird der Reisepreis grundsätzlich bei jedem zur Hälfte veranschlagt– es sei denn, es wurden noch individuelle Leistungen vereinbart.
Ich habe einen günstigen Flug gebucht, der nicht stornierbar ist. Wird der Flug nicht angetreten, ist das Geld weg. Erstatten Versicherer diese Kosten?
Ob man Geld von der Fluggesellschaft bekommt, hängt davon ab, ob Ihr Ticket stornierbar ist. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Airlines die Stornierbarkeit von Flugtickets ausschließen dürfen (Az. X ZR 25/17). Ist aber der Anlass für den Reiserücktritt versichert, wie etwa bei einer Krankheit, zahlt die Versicherung die Ausgaben für das Ticket. Statt einer Stornokostenrechnung reichen Sie neben einem ärztlichen Attest bei der Versicherung eine Bestätigung der Fluggesellschaft ein, dass Sie den Flug nicht angetreten haben und in welcher Höhe Kosten erstattet wurden.
In welchen Fällen ist auch eine Schwangerschaft versichert?
Ähnlich wie bei einer Erkrankung müssen Schwangerschaft oder Komplikationen bei einer Schwangerschaft unerwartet sein. Ist die Schwangerschaft bei Buchung der Reise noch nicht bekannt, liegt aber beispielsweise der Geburtstermin im Zeitraum der geplanten Reise, oder ist der Schwangeren die Reise nicht zumutbar, etwa wegen eines sehr langen Fluges, zahlt die Versicherung. Das tut sie auch, wenn die Schwangerschaft schon bei Reisebuchung bestand, aber dann unvorhersehbare Komplikationen auftreten, sodass die Frau die Reise nicht antreten kann.
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12 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@jbn1: Verwirklicht sich das versicherte Risiko, also zum Beispiel der Eintritt einer Erkrankung, die die Teilnahme an der Reise verhindert, nach der Beendigung des Vertrages, muss der Versicherer die Kosten, die mit der Stornierung der Reise entstehen, nicht mehr übernehmen. Die Kündigung des Vertrages führt somit auch zur Beendigung des damit verbundenen Versicherungsschutzes.
Hallo,
ich habe unsere Reiserücktrittsversicherung am 08.07.2021 fristgerecht zum 30.09.2021 gekündigt, was mir auch so am 21.07.2021 bestätigt wurde.
Kurz vorher habe ich am 05.07.2021 unsere Winterreise ab dem 11.12.2021 gebucht und jetzt könnte es sein, das wir diese aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können. Müsste die Versicherung noch leisten, weil die Buchung ja deutlich vor dem 30.09.2021 durchgeführt wurde? Oder müsste Sie nicht leisten, weil die eigentliche Reise erst nach dem 30.09.2021 stattfindet. Meist ist es ja so, das die Buchung erst gemacht werden darf, wenn eine Versicherung besteht.
Weiß darüber jemand Bescheid?
Viele Grüße
@Denis007: Wenn Ihr Sohn einen Tarif kauft, der von uns mit sehr gut bewertet ist, sind die Stornierungskosten seiner Reise auch mitversichert, wenn einem Elternteil etwas zustößt:
www.test.de/Reiseruecktrittsversicherung
Bei der Frage, ob die Stornierungskosten auch bezahlt werden, wenn ein Mitglied der Reisegruppe , das woanders versichert ist, erkrankt, kommt es auf den konkreten Vertrag an. Es gibt Tarife, die für diesen Fall verlangen, dass alle beim gleichen Versicherer versichert sind.
Meine Frau und ich haben eine Pauschalreise auf die Malediven gebucht. Dritte Person in der Buchung ist unser volljähriger Sohn. Meine Frau und ich sind über meine Kreditkarte Reiseversichert. Nun muss der Teil unseres Sohnes versichert werden. Da mein Sohn nicht alleine reisen kann, frage ich mich nun, ob seine Reiserücktrittsversicherung seine Stornokosten übernimmt, wenn meine Frau oder ich aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten können ?
@Anette2563: Wenn es in Ihrem Fall einen Gesamtpreis für das Objekt gibt, der vermutlich unabhängig davon ist, wie viele Personen anreisen, gilt folgendes: Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt ggf. anfallende Stornogebühren. Im geschilderten Fall würde eine Versicherung also die Stornogebühren des Vermieters zahlen, wenn denn welche anfallen, also wenn die ganze Reise konkret storniert wird. Sagen nur einzelne Teilnehmer ab und das Haus wird trotzdem gemietet, gibt es keinen Storno und damit keine Stornogebühren. Eine Absicherung gegen den Fall, dass eine verkleinerte Gruppe auf den Mietkosten sitzenbleibt, können Sie nur privatvertraglich innerhalb der Gruppe regeln. Info: Neben Einzel- und Familientarifen gibt es bei der RRV auch Gruppentarife. Hier sind sie aber, wie gesagt, vermutlich nicht die Lösung. (PH)