
Karge Vegetation. Norwegen ist vor allem durch seine schroffe Felsenküste bestimmt. © Getty Images / Chalermkiat Seedokmai
Vor allem für Frühbucher, Familien mit kleinen Kindern und Senioren lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Am besten als Kombi aus Rücktritts- und Abbruchpolice.
Testergebnisse für 146 Reiserücktrittsversicherungen
Machen Sie den Check
Wenn Sie prüfen möchten, welchen Schutz Ihr bisheriger Vertrag bietet, sollten Sie die Bedingungen mit unserer Checkliste durchgehen. Hier sehen Sie die wichtigsten Kriterien für einen guten Vertrag.
Schutz über eine separate Reiserücktrittsversicherung
So prüfen Sie den Leistungsumfang in Ihrer Reiserücktrittsversicherung:
Allgemeine Bedingungen
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung und eine Altersbegrenzung?
- Sind im Familientarif auch volljährige Kinder versichert, wenn sie noch unterhaltsberechtigt oder in Ausbildung sind?
- Zählen zu den Personen, derentwegen ein Reiserücktritt notwendig werden kann (Risikopersonen), neben Familienangehörigen und Lebenspartnern auch Mitreisende, mit denen Sie gemeinsam eine Reise gebucht haben, und Personen, die nahe Angehörige pflegen?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche gegenüber anderen Versicherern geltend gemacht werden?
Reiserücktritt
- Sind neben Krankheit, Unfall und Tod auch Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Wiederholung einer Prüfung und Schaden am Eigentum versichert, möglichst auch für die Risikopersonen?
- Sind Erkrankungen infolge einer Pandemie wie Covid-19 abgedeckt?
- Übernimmt der Versicherer zusätzliche Kosten der Anreise und Entschädigung für entgangene Reiseleistungen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund erst zu spät antreten können? Tut er das auch, wenn öffentliche Verkehrsmittel Verspätung haben (mehr als zwei Stunden) und Sie deshalb Flug oder Zug verpassen?
Reiseabbruch
- Zahlt der Versicherer bei Abbruch einer Reise wegen Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust oder Schaden am Eigentum? Übernimmt er dann zusätzliche Reisekosten und erstattet nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen? Optimal ist außerdem die Erstattung der Nachreisekosten, wenn eine Rundreise unterbrochen wird.
- Übernimmt der Versicherer auch zusätzliche Kosten für Rückreise, Unterkunft und Verpflegung, wenn die Reise aus den versicherten Gründen oder wegen Elementarereignissen verlängert werden muss, die während des Urlaubs im Reiseland auftreten, zum Beispiel Vulkanausbruch oder Erdbeben?
Schutz über die Kreditkarte
Sie sind bereits über die Kreditkarte versichert? Dann klären Sie am besten folgende Fragen:
- Werden die Kosten nur erstattet, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde? Das ist bei vielen Kreditkarten der Fall und gilt meist für den gesamten Reisepreis. Es reicht oft nicht, wenn eine Anzahlung mit der Karte geleistet wurde und der Restbetrag per Banküberweisung.
- Wer ist versichert und bis zu welchem Alter? Nur der Karteninhaber oder auch Familienmitglieder? Sind letztere auch als Alleinreisende geschützt?
- Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Reicht der versicherte Betrag für die geplante Reise aus? Ist auch ein Reiseabbruch mitversichert?
Doppelt versichert ist nicht schlimm
Wenn Sie bereits über Ihre Kreditkarte versichert sind, sollten Sie im Zweifel eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung abschließen – denn der Schutz ist bei diesen Zusatzprodukten oft begrenzt. Eine Doppelversicherung schadet nicht. Sie müssen diese nur im Schadensfall angeben. Haben Sie in Ihrem alten, noch laufenden Vertrag Lücken entdeckt, sollten Sie kündigen und eine bessere Versicherung abschließen. Auch auf Reiseportalen können Urlauber Reiseversicherungen abschließen. Finanztest hat sie untersucht (Versicherungen auf Reiseportalen). Unser Fazit: Wir empfehlen, die Tarife direkt beim Versicherer zu buchen.
Ombudsmann kann helfen
Manchmal sind sich Versicherte und Versicherer nicht einig, ob und in welcher Höhe aus dem Vertrag gezahlt werden muss. Hier kann der Ombudsmann für Versicherungen helfen. Er vermittelt in Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Die Schlichtungsstelle kann den Gang zum Gericht ersparen – und die damit verbundenen Kosten. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Entscheidungen bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro sind für die Unternehmen verbindlich. Reisende können bei der Auswahl eines Tarifs darauf achten, dass der Versicherer am kostenlosen Schlichtungsverfahren teilnimmt. Einige Anbieter tun das nicht.
Tipp: Wie Sie günstig und ohne Gericht Recht bekommen, erfahren Sie in unserem Special Außergerichtliche Streitbeilegung.
Testergebnisse für 146 Reiserücktrittsversicherungen
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
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Liebes Team von Stiftung Warentest,
Ihre Antwort auf o.g. Frage ist für mich noch nicht erschöpfend. Fraglich ist m.E. tatsächlich noch, ob es genügt, die Versicherungssumme auf die Gesamtkosten aller Reisebausteine, die versichert werden sollen, zu beschränken.
Für etwaige Zusatzbausteine, die in Eigenregie kostenfrei storniert werden können, können ja keine Stornokosten anfallen.
Gibt es bei den Versicherern Vertragsklauseln, die zu einem Ausschluss oder Leistungsbeschränkungen führen können, wenn besagte kostenfrei stornierbare Zusatzbausteine der Versicherungssumme nicht hinzugerechnet werden?
Vielen Dank!
@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.
In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel.
Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.
Hallo zusammen!
Als Arzt möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit zur Kenntnis geben, dass die "TravelSecure (Würzburger)" NICHT empfehlenswert ist! Warum?
Es werden im Schadensfall mittels eines Melde-Formblattes Daten eingefordert, die weit über das nötige Maß hinausgehen & die Privatsphäre sowie den Datenschutz erheblich verletzen! Völlig unnötig wird hier Einblick in gesundheitliche Details gefordert; jeder Arbeitgeber hat sich in D von Gesetzes wegen mit der formalen Bestätigung eines ordentlichen Arztes über das Bestehen von "Arbeitsunfähigkeit" zufrieden zu geben. Und hier wird für die Frage der "Reisefähigkeit" mehr als eine gleichgeartete ärztliche Bestätigung gefordert. Nicht einmal die ohne Details gehaltene Bestätigung einer sehr großen Klinik über die Tatsache, dass der/die Betroffene sich dort "...in stationärer Behandlung befindet..." reicht.
Das ist völlig inakzeptabel und unverschämt, wie auch mit dem Schutz der persönlichen Daten nicht vereinbar!
Dr.med.A.Göbel
Achtung: viele Versicherungen haben Altersgrenzen (60 oder 61 oder 65 oder 70 etc.), zu denen die Tarife teils massiv steigen. Ab 95 scheint man überhaupt nicht mehr versicherbar zu sein.
Ist das Altersdiskriminierung oder erlaubte Segmentierung der Versichten in unterschiedliche Risikogruppen?
Und die Frage: berechtigt einen die Erhöhung aus Altersgründen zur fristlosen Kündigung von Jahresverträgen?
@TheBrave: Ja, der Beitrag hängt nicht nur vom Reisepreis sondern oft auch vom Alter der Versicherten ab. Deswegen finden Sie bei diesen Tarifen in der Spalte zu den Beiträgen mehrere Preise.
Bei drei Anbietern gibt es Tarife auch Tarife ohne Altersstufen für den Beitrag: BD24 Berlin Direkt, UVR und Zurich. Dort steht dann in der (interaktiven) Tabelle unter Altersklassen "keine". Achtung, mitunter bieten diese auch Tarifvarianten mit Altersklassen an.