
Vor allem für Frühbucher, Familien mit kleinen Kindern und Senioren lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Am besten als Kombi aus Rücktritts- und Abbruchpolice.
Testergebnisse für 130 Reiserücktrittsversicherungen
Machen Sie den Check
Wenn Sie prüfen möchten, welchen Schutz Ihr bisheriger Jahresvertrag bietet, sollten Sie die Bedingungen mit unserer Checkliste durchgehen. Hier sehen Sie die wichtigsten Kriterien für einen guten Vertrag.
Schutz über eine separate Reiserücktrittsversicherung
So prüfen Sie den Leistungsumfang in Ihrer Reiserücktrittsversicherung:
Allgemeine Bedingungen
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung und eine Altersbegrenzung?
- Sind im Familientarif auch volljährige Kinder versichert, wenn sie noch unterhaltsberechtigt oder in Ausbildung sind?
- Zählen zu den Personen, derentwegen ein Reiserücktritt notwendig werden kann, (Risikopersonen) neben Familienangehörigen und Lebenspartnern auch Mitreisende, mit denen Sie gemeinsam eine Reise gebucht haben, und Personen, die nahe Angehörige pflegen?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche gegenüber anderen Versicherern geltend gemacht werden?
Reiserücktritt
- Sind neben Krankheit, Unfall und Tod auch Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Wiederholung einer Prüfung und Schaden am Eigentum versichert, möglichst auch für die Risikopersonen?
- Übernimmt der Versicherer zusätzliche Kosten der Anreise und Entschädigung für entgangene Reiseleistungen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund erst zu spät antreten können? Tut er das auch, wenn öffentliche Verkehrsmittel Verspätung haben (mehr als zwei Stunden) und Sie deshalb Flug oder Zug verpassen?
Reiseabbruch
- Zahlt der Versicherer bei Abbruch einer Reise wegen Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust oder Schaden am Eigentum? Übernimmt er dann zusätzliche Reisekosten und erstattet nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen? Optimal ist außerdem die Erstattung der Nachreisekosten, wenn eine Rundreise unterbrochen wird.
- Übernimmt der Versicherer auch zusätzliche Kosten für Rückreise, Unterkunft und Verpflegung, wenn die Reise aus den versicherten Gründen oder wegen Elementarereignissen verlängert werden muss, die während des Urlaubs im Reiseland auftreten, zum Beispiel Vulkanausbruch oder Erdbeben?
Schutz über die Kreditkarte
Sie sind bereits über die Kreditkarte versichert? Dann klären Sie am besten folgende Fragen:
- Werden die Kosten nur erstattet, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde? Das ist bei vielen Kreditkarten der Fall und gilt meist für den gesamten Reisepreis. Es reicht oft nicht, wenn eine Anzahlung mit der Karte geleistet wurde und der Restbetrag per Banküberweisung.
- Wer ist versichert und bis zu welchem Alter? Nur der Karteninhaber oder auch Familienmitglieder? Sind letztere auch als Alleinreisende geschützt?
- Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Reicht der versicherte Betrag für die geplante Reise aus? Ist auch ein Reiseabbruch mitversichert?
Doppelt versichert ist nicht schlimm
Wenn Sie bereits über Ihre Kreditkarte versichert sind, sollten Sie im Zweifel eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung abschließen – denn der Schutz ist bei diesen Zusatzprodukten oft begrenzt. Eine Doppelversicherung schadet nicht. Sie müssen diese nur im Schadensfall angeben. Haben Sie in Ihrem alten, noch laufenden Vertrag Lücken entdeckt, sollten Sie kündigen und eine bessere Versicherung abschließen. Auch auf Reiseportalen können Urlauber Reiseversicherungen abschließen. Finanztest hat sie untersucht (Versicherungen auf Reiseportalen). Unser Fazit: Wir empfehlen, die Tarife direkt beim Versicherer zu buchen.
Ombudsmann kann helfen
Manchmal sind sich Versicherte und Versicherer nicht einig, ob und in welcher Höhe aus dem Vertrag gezahlt werden muss. Hier kann der Ombudsmann für Versicherungen helfen. Er vermittelt in Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Die Schlichtungsstelle kann den Gang zum Gericht ersparen – und die damit verbundenen Kosten. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Entscheidungen bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro sind für die Unternehmen verbindlich. Reisende können bei der Auswahl eines Tarifs darauf achten, dass der Versicherer am kostenlosen Schlichtungsverfahren teilnimmt. Einige Anbieter tun das nicht.
Tipp: Wie Sie günstig und ohne Gericht Recht bekommen, erfahren Sie in unserem Special Außergerichtliche Streitbeilegung.
Testergebnisse für 130 Reiserücktrittsversicherungen
-
- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
-
- Für Reisen im In- und Ausland gelten wegen der Pandemie weiterhin Sonderregeln. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Einreise und Stornobedingungen.
-
- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Battlefighter: Wir haben vom ADAC 16 Tarife im Test: 8 mit Qualitätsurteil (je 4 für Einzelpersonen und Familien) und 8 ohne Qualitätsurteil (reine Reiserücktrittsversicherungen ohne Reiseabbruch).
Obwohl der ADAC als größter Automobilclub auch Reiserücktrittsversicherungen anbietet wurden diese scheinbar nicht getestet… sehr schade!
@Mangelhafd: Auch bei Individualreisen leistet die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung. Stellen Sie sich selbst eine Reise anhand vieler Einzelleistungen zusammen (die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt sein müssen), wählen Sie die Versicherungssumme in Höhe der Summe der Einzelleistungen, die bei einer Stornierung Kosten verursachen würden. Bei einem Reiseabbruch aus versichertem Grund erstatten die Versicherer z.B. nachweisliche entstandene zusätzliche Rückreisekosten und häufig auch den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen.
Hallo,
wir buchen unsere Reisen meist individuell. Hierbei ist es in der Regel so, dass einige Komponenten kostenlos storniert werden können, sodass im Fall einer unerwarteten Krankheit oder eines anderen Grundes, der den Reiseantritt verhindert, nur für einen Teil der Reisekosten überhaupt Stornierungskosten anfallen.
Beispielsweise haben wir aktuell für den Sommer eine teure Norwegen-Reise (ca. 5.000€) gebucht. Lediglich die Flüge (ca. 400€ p.P.) und eine Schifffahrt auf einer Teilstrecke (ca. 300€ p.P.) können nicht storniert werden. Sämtliche übrigen Komponenten der Reise, darunter die Übernachtungen in vier verschiedenen Unterkünften und unser Mietwagen, können hingegen jeweils bis 24h vor Ankunft kostenlos storniert werden. Somit ergibt sich für uns nur für einen Teil des gesamten Reisepreises ein Absicherungsbedarf.
Könnte man in diesem Fall eine Versicherung mit einer Versicherungsumme/Reisepreis von 1.000€ wählen und damit nur die Komponenten Flug und Schiffreise abdecken?
@Diplom-Ingenieur: In die Bewertung der Versicherungsprodukte fließt eine Vielzahl von Kriterien ein, entsprechend ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht. Durch die Vielzahl von Kriterien ergeben sich die Unterschiede in der Bewertung. Eine hohe Gewichtung bekommt bei uns zum Beispiel ein Kriterium, wenn es darum geht, bei welchen Ereignissen eine bestimmte Leistung bei Reiserücktritt / Reiseabbruch / Reiseunterbrechung / Reiseverlängerung überhaupt erbracht wird.
Die Versicherungsbedingungen der LVM sehen zum Beispiel einen Ausschluss bei chronischen psychischen Erkrankungen vor, sofern der letzte Schub nicht mindestens 3 Jahre zurücklag. Einem solchen Leistungsausschluss messen wir eine hohe Bedeutung bei.
Ersatz der Rückreisekosten über die Höhe der Versicherungssumme hinaus:
Erwartet wird, dass alle Tarife bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Leistung bei Reiseabbruch die Kosten der Rückreise bis zur Höhe der Versicherungssumme übernehmen.
Wenn ein Versicherer dieses Leistungsversprechen erhöht, also auch Zahlungen zulässt, die über die Versicherungssumme hinaus gehen, dann ist das eine Extra-Leistung. Im Test haben wir das Vorliegen dieser Extra-Leistung nicht mit in die Bewertung einbezogen. Die Reiserücktrittsversicherung richtet sich in erster Linie an Verbraucherinnen, die eine Absicherung hochpreisiger Reisen suchen. Wir gehen bislang davon aus, dass die von Ihnen geschilderte Konstellation (Absicherung eines Billig-Fluges mit einer Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung eher selten auftritt..