Reise­rücktritts­versicherung Vergleich

Check­liste: Stimmt der Reise­schutz?

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Reise­rücktritts­versicherung Vergleich - Gut versichert, wenn die Reise platzt

Karge Vegetation. Norwegen ist vor allem durch seine schroffe Felsenküste bestimmt. © Getty Images / Chalermkiat Seedokmai

Vor allem für Früh­bucher, Familien mit kleinen Kindern und Senioren lohnt sich eine Reise­rücktritts­versicherung. Am besten als Kombi aus Rück­tritts- und Abbruch­police.

Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Testergebnisse für 146 Reise­rück­tritts­ver­sicherungen

Machen Sie den Check

Wenn Sie prüfen möchten, welchen Schutz Ihr bisheriger Vertrag bietet, sollten Sie die Bedingungen mit unserer Check­liste durch­gehen. Hier sehen Sie die wichtigsten Kriterien für einen guten Vertrag.

Schutz über eine separate Reise­rücktritts­versicherung

So prüfen Sie den Leistungs­umfang in Ihrer Reise­rücktritts­versicherung:

Allgemeine Bedingungen

  • Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbst­beteiligung und eine Alters­begrenzung?
  • Sind im Familien­tarif auch voll­jährige Kinder versichert, wenn sie noch unter­halts­berechtigt oder in Ausbildung sind?
  • Zählen zu den Personen, derentwegen ein Reiser­ücktritt notwendig werden kann (Risik­opersonen), neben Familien­angehörigen und Lebens­part­nern auch Mitreisende, mit denen Sie gemein­sam eine Reise gebucht haben, und Personen, die nahe Angehörige pflegen?
  • Müssen im Schadens­fall vorab keine Ansprüche gegen­über anderen Versicherern geltend gemacht werden?

Reiser­ücktritt

  • Sind neben Krankheit, Unfall und Tod auch Schwangerschaft, Arbeits­platz­verlust oder -wechsel, Wieder­holung einer Prüfung und Schaden am Eigentum versichert, möglichst auch für die Risik­opersonen?
  • Sind Erkrankungen infolge einer Pandemie wie Covid-19 abge­deckt?
  • Über­nimmt der Versicherer zusätzliche Kosten der Anreise und Entschädigung für entgangene Reise­leistungen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund erst zu spät antreten können? Tut er das auch, wenn öffent­liche Verkehrs­mittel Verspätung haben (mehr als zwei Stunden) und Sie deshalb Flug oder Zug verpassen?

Reise­abbruch

  • Zahlt der Versicherer bei Abbruch einer Reise wegen Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Arbeits­platz­verlust oder Schaden am Eigentum? Über­nimmt er dann zusätzliche Reise­kosten und erstattet nicht in Anspruch genom­mene Reise­leistungen? Optimal ist außerdem die Erstattung der Nach­reise­kosten, wenn eine Rund­reise unterbrochen wird.
  • Über­nimmt der Versicherer auch zusätzliche Kosten für Rück­reise, Unterkunft und Verpflegung, wenn die Reise aus den versicherten Gründen oder wegen Elementar­ereig­nissen verlängert werden muss, die während des Urlaubs im Reise­land auftreten, zum Beispiel Vulkan­ausbruch oder Erdbeben?

Schutz über die Kreditkarte

Sie sind bereits über die Kreditkarte versichert? Dann klären Sie am besten folgende Fragen:

  • Werden die Kosten nur erstattet, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde? Das ist bei vielen Kreditkarten der Fall und gilt meist für den gesamten Reise­preis. Es reicht oft nicht, wenn eine Anzahlung mit der Karte geleistet wurde und der Rest­betrag per Bank­über­weisung.
  • Wer ist versichert und bis zu welchem Alter? Nur der Karten­inhaber oder auch Familien­mitglieder? Sind letztere auch als Allein­reisende geschützt?
  • Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Reicht der versicherte Betrag für die geplante Reise aus? Ist auch ein Reise­abbruch mitversichert?

Doppelt versichert ist nicht schlimm

Wenn Sie bereits über Ihre Kreditkarte versichert sind, sollten Sie im Zweifel eine zusätzliche Reise­rücktritts­versicherung abschließen – denn der Schutz ist bei diesen Zusatz­produkten oft begrenzt. Eine Doppel­versicherung schadet nicht. Sie müssen diese nur im Schadens­fall angeben. Haben Sie in Ihrem alten, noch laufenden Vertrag Lücken entdeckt, sollten Sie kündigen und eine bessere Versicherung abschließen. Auch auf Reiseportalen können Urlauber Reise­versicherungen abschließen. Finanztest hat sie untersucht (Versicherungen auf Reiseportalen). Unser Fazit: Wir empfehlen, die Tarife direkt beim Versicherer zu buchen.

Ombuds­mann kann helfen

Manchmal sind sich Versicherte und Versicherer nicht einig, ob und in welcher Höhe aus dem Vertrag gezahlt werden muss. Hier kann der Ombudsmann für Versicherungen helfen. Er vermittelt in Streitig­keiten zwischen Versicherungs­nehmer und Versicherer. Die Schlichtungs­stelle kann den Gang zum Gericht ersparen – und die damit verbundenen Kosten. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Entscheidungen bis zu einem Streit­wert von 10 000 Euro sind für die Unternehmen verbindlich. Reisende können bei der Auswahl eines Tarifs darauf achten, dass der Versicherer am kostenlosen Schlichtungs­verfahren teilnimmt. Einige Anbieter tun das nicht.

Tipp: Wie Sie günstig und ohne Gericht Recht bekommen, erfahren Sie in unserem Special Außergerichtliche Streitbeilegung.

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stolley19 am 22.05.2023 um 21:02 Uhr
Rückfrage zu Antwort auf Frage von Annata v. 15.01

Liebes Team von Stiftung Warentest,
Ihre Antwort auf o.g. Frage ist für mich noch nicht erschöpfend. Fraglich ist m.E. tatsächlich noch, ob es genügt, die Versicherungssumme auf die Gesamtkosten aller Reisebausteine, die versichert werden sollen, zu beschränken.
Für etwaige Zusatzbausteine, die in Eigenregie kostenfrei storniert werden können, können ja keine Stornokosten anfallen.
Gibt es bei den Versicherern Vertragsklauseln, die zu einem Ausschluss oder Leistungsbeschränkungen führen können, wenn besagte kostenfrei stornierbare Zusatzbausteine der Versicherungssumme nicht hinzugerechnet werden?
Vielen Dank!

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.01.2023 um 09:26 Uhr
Kündigungsrecht / Beitragserhöhung

@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.

In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel.
Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.

medicusarnulf am 19.01.2023 um 13:07 Uhr
"TravelSecure" (Würzburger) NICHT empfehlenswert!

Hallo zusammen!
Als Arzt möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit zur Kenntnis geben, dass die "TravelSecure (Würzburger)" NICHT empfehlenswert ist! Warum?
Es werden im Schadensfall mittels eines Melde-Formblattes Daten eingefordert, die weit über das nötige Maß hinausgehen & die Privatsphäre sowie den Datenschutz erheblich verletzen! Völlig unnötig wird hier Einblick in gesundheitliche Details gefordert; jeder Arbeitgeber hat sich in D von Gesetzes wegen mit der formalen Bestätigung eines ordentlichen Arztes über das Bestehen von "Arbeitsunfähigkeit" zufrieden zu geben. Und hier wird für die Frage der "Reisefähigkeit" mehr als eine gleichgeartete ärztliche Bestätigung gefordert. Nicht einmal die ohne Details gehaltene Bestätigung einer sehr großen Klinik über die Tatsache, dass der/die Betroffene sich dort "...in stationärer Behandlung befindet..." reicht.
Das ist völlig inakzeptabel und unverschämt, wie auch mit dem Schutz der persönlichen Daten nicht vereinbar!
Dr.med.A.Göbel

TheBrave am 17.01.2023 um 17:14 Uhr
Altersgrenzen

Achtung: viele Versicherungen haben Altersgrenzen (60 oder 61 oder 65 oder 70 etc.), zu denen die Tarife teils massiv steigen. Ab 95 scheint man überhaupt nicht mehr versicherbar zu sein.
Ist das Altersdiskriminierung oder erlaubte Segmentierung der Versichten in unterschiedliche Risikogruppen?
Und die Frage: berechtigt einen die Erhöhung aus Altersgründen zur fristlosen Kündigung von Jahresverträgen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.01.2023 um 13:19 Uhr
Viele Tarife mit Altersstufen für den Beitrag

@TheBrave: Ja, der Beitrag hängt nicht nur vom Reisepreis sondern oft auch vom Alter der Versicherten ab. Deswegen finden Sie bei diesen Tarifen in der Spalte zu den Beiträgen mehrere Preise.
Bei drei Anbietern gibt es Tarife auch Tarife ohne Altersstufen für den Beitrag: BD24 Berlin Direkt, UVR und Zurich. Dort steht dann in der (interaktiven) Tabelle unter Altersklassen "keine". Achtung, mitunter bieten diese auch Tarifvarianten mit Altersklassen an.