Reise­rücktritts­versicherung Vergleich

So haben wir getestet

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Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Testergebnisse für 146 Reise­rück­tritts­ver­sicherungen

Im Test

Wir haben Tarife für Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherungen getestet, die Reisende beim Anbieter abschließen können – Verträge für Einzel­personen und Familien, jeweils für Einzel­reisen und Jahres­verträge. Die Voll­schutz­tarife, die Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­schutz kombinieren, haben wir bewertet.

Viele Versicherer bieten auch Tarife an, bei denen nur der Reiser­ücktritt versichert ist. Diese haben wir nicht bewertet, deren Preise und Tarif­informationen aber im Produktfinder dargestellt. Geeignet sind solche Tarife beispiels­weise für Reisen, bei denen nur der Hinflug fest gebucht ist und keine weiteren Reise­leistungen.

Selbst­beteiligung

Wir nennen Angebote ohne Selbst­beteiligung, mit Selbst­beteiligung oder mit einge­schränkter Selbst­beteiligung. Bei einem Tarif mit Selbst­beteiligung zieht der Versicherer bei der Erstattung der Kosten meistens eine Beteiligung von 20 Prozent ab, mindestens aber 25 Euro pro Person. Bei einem Tarif mit einge­schränkter Selbst­beteiligung zieht der Versicherer zum Beispiel in allen Versicherungs­fällen 25 Euro ab und nur bei Krankheit 20 Prozent der Kosten.

Reiser­ücktritt (65 %)

Allgemeine Prüfkriterien

  • Gibt es einen Verzicht auf Selbst­beteiligung und verbraucherfreundliche Fristen für Abschluss und Kündigung? Ist eine Reisedauer von mindestens einem Jahr möglich? Gilt die Police für jedes Alter, und sind bei Familien­tarifen auch voll­jährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
  • Wird auch eine bei Reise­buchung bezahlte Vermitt­lungs­gebühr erstattet?
  • Ist klar geregelt, dass der Versicherer voll leistet, wenn der Versicherungs­fall zuerst ihm gemeldet wird, Kunden aber auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen könnten?
  • Greift der Schutz, wenn nicht nur den Versicherten oder einer mitreisenden Person, sondern einer „Risik­operson“ (etwa einem Eltern­teil) etwas zustößt?
  • Gelten als „Risik­operson“ neben nahen Angehörigen auch Lebens­partner oder Personen, die minderjäh­rige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen?
  • Ist die Zahl der von der Police als „Risik­opersonen“ umfassten Mitreisenden beschränkt? Müssen sie beim gleichen Anbieter versichert sein, damit der Schutz greift?

Weitere Prüfkriterien

  • Zahlt der Versicherer bei Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Impfun­verträglich­keit, Termin für eine Organspende?
  • Ist klar geregelt, welche Erkrankung versichert ist?
  • Verzichtet der Versicherer darauf, dem Versicherten die Beweislast voll­ständig zu über­tragen?
  • Zahlt der Versicherer auch bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen, die lange nicht behandelt werden mussten?
  • Verzichtet der Versicherer auf Ausschlüsse bei chro­nischen psychischen Erkrankungen oder bei medizi­nischen Maßnahmen an nicht körper­eigenen Organen (Beispiel: trans­plantierte Niere) oder Hilfs­mitteln (etwa Herz­schritt­macher)?
  • Sind pande­mische Erkrankungen wie Covid-19 abge­deckt? Manche Anbieter leisten nicht, wenn eine Pandemie den Schaden auslöste, andere nur dann nicht, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung wegen Pandemie vorlag.
  • Zahlt der Versicherer bei Arbeits­platz­verlust oder Antritt einer neuen Stelle?
  • Zahlt er, wenn Versicherte im Reise­zeitraum eine Prüfung wieder­holen müssen?
  • Zahlt er, wenn Versicherte wegen eines erheblichen Schadens an ihrem Eigentum oder dem einer Risik­operson die Reise absagen müssen?
  • Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte wegen eines Terror­anschlags stornieren, der sich kurz vor Reiseantritt am Urlaubs­ort oder in dessen Nähe ereignete?
  • Zahlt der Versicherer zusätzliche Anreise­kosten sowie eine Entschädigung für entgangene Reise­leistungen, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten?
  • Zahlt er, wenn öffent­liche Verkehrs­mittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und Versicherte daher Zug oder Flug an den Urlaubs­ort verpassen?

Reise­abbruch (25 %)

Reise­abbruch und -unter­brechung

  • Über­nimmt der Versicherer zusätzliche Reise­kosten und erstattet nicht in Anspruch genom­mene Reise­leistungen, wenn Versicherte die Reise abbrechen oder unter­brechen müssen?
  • Erstattet der Versicherer bei Abbruch in der ersten Reisehälfte den Reise­preis oder entgangene Reise­leistungen ohne Abzüge?
  • Erkennt er mindestens folgende Abbruch­gründe an: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Schwanger­schafts­komplikationen, Bruch von Prothesen, Organspende­termin, Schaden am Eigentum (wie Diebstahl), Jobverlust, neuer Arbeits­platz?

Verspätete Rück­kehr

Erstattet der Versicherer zusätzliche Kosten für Rück­reise, Unterkunft und Verpflegung? Erkennt er mindestens folgende Gründe an: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Schwanger­schafts­komplikationen, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigentum, Elementar­ereig­nisse wie Erdbeben, schwere Erkrankung eines Mitreisenden, Verspätung eines öffent­lichen Verkehrs­mittels um mehr als zwei Stunden?

Verständlich­keit (10 %)

Erfüllen die Kunden-Unterlagen die Kriterien Lesbarkeit, Verständlich­keit, Über­sicht­lich­keit, Voll­ständig­keit und Wider­spruchs­freiheit? Gut ist es, wenn beispiels­weise kurze Sätze ohne komplizierte Verschachte­lungen verwendet werden. Ein Maßstab für unsere Bewertungen ist der Verständlich­keits­index der Universität Hohen­heim.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das Finanztest-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit *) gekenn­zeichnet. War das Urteil für den Reise­abbruch Mangelhaft, werteten wir das Qualitäts­urteil um eine halbe Note ab.

Was die Tabellen noch zeigen

Quarantänefall versichert

Wir haben geprüft, ob die Versicherer auch leisten, wenn Versicherte wegen Verdachts auf eine Covid-19-Infektion in Quarantäne müssen. Bei vielen Anbietern kann dieser Fall über eine Zusatz­police gegen Zahlung eines Mehr­beitrags abge­sichert werden.

Positiver PCR-Test als Rück­tritts­grund anerkannt

Zusätzlich haben wir die Versicherer im August 2022 befragt, ob sie einen positiven PCR-Test mit häuslicher Isolation als Rück­tritts­grund anerkennen, da dieser Fall nicht in den Versicherungs­bedingungen geregelt ist.

Maximale Reisedauer

Die Reisedauer ist beim Reise­abbruch oft begrenzt. Wir geben an, wie lange eine einzelne Reise dann dauern darf.

Beitrag

Der Beitrag hängt etwa vom Reise­preis sowie oft vom Alter der Versicherten ab, bei Familien­verträgen vom Alter des ältesten Versicherten. Bei Jahres­verträgen ist der Beitrag für ein Jahr angegeben. Jede einzelne Reise im Jahr ist bis zum versicherten Reise­preis abge­sichert. Bei Familien gilt der Reise­preis für die gesamte Familie.

Höchst­versicherungs­summe

Der Wert gibt die maximal mögliche Versicherungs­summe für den Tarif an. Bei Familien­verträgen gilt sie pro Reise und Familie. Bei vielen Versicherern kann man auf Anfrage auch teurere Reisen versichern.

Höchst­eintritts­alter

Kunden können manche Tarife nur bis zu dem in der Tabelle angegebenen Alter abschließen. Bei Familien­tarifen gilt das Alter für die älteste versicherte Person.

Kinder mitversichert bis ... Jahre

Kinder sind bis zum angegebenen Alter im Familien­tarif mitversichert, sofern sie unter­halts­berechtigt oder in Ausbildung sind. Wenn sie das Höchst­alter erreicht haben, endet ihr Versicherungs­schutz in der Regel zum Ende der Vertrags­lauf­zeit, und sie müssten einen eigenen Vertrag abschließen.

Offene Familien­definition

In manchen Familien­tarifen können Erwachsene beziehungs­weise Kinder auch mitversichert werden, obwohl sie nicht mit dem Versicherungs­nehmer verwandt oder verpart­nert sind und nicht mit ihm in einem gemein­samen Haushalt leben.

Ombuds­verfahren

Kunden können bei Streit mit dem Versicherer das kostenlose Schlichtungs­verfahren des Ombuds­manns nutzen. Details unter Versicherungsombudsmann.de.

Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Testergebnisse für 146 Reise­rück­tritts­ver­sicherungen

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273 Kommentare Diskutieren Sie mit

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stolley19 am 22.05.2023 um 21:02 Uhr
Rückfrage zu Antwort auf Frage von Annata v. 15.01

Liebes Team von Stiftung Warentest,
Ihre Antwort auf o.g. Frage ist für mich noch nicht erschöpfend. Fraglich ist m.E. tatsächlich noch, ob es genügt, die Versicherungssumme auf die Gesamtkosten aller Reisebausteine, die versichert werden sollen, zu beschränken.
Für etwaige Zusatzbausteine, die in Eigenregie kostenfrei storniert werden können, können ja keine Stornokosten anfallen.
Gibt es bei den Versicherern Vertragsklauseln, die zu einem Ausschluss oder Leistungsbeschränkungen führen können, wenn besagte kostenfrei stornierbare Zusatzbausteine der Versicherungssumme nicht hinzugerechnet werden?
Vielen Dank!

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.01.2023 um 09:26 Uhr
Kündigungsrecht / Beitragserhöhung

@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.

In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel.
Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.

medicusarnulf am 19.01.2023 um 13:07 Uhr
"TravelSecure" (Würzburger) NICHT empfehlenswert!

Hallo zusammen!
Als Arzt möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit zur Kenntnis geben, dass die "TravelSecure (Würzburger)" NICHT empfehlenswert ist! Warum?
Es werden im Schadensfall mittels eines Melde-Formblattes Daten eingefordert, die weit über das nötige Maß hinausgehen & die Privatsphäre sowie den Datenschutz erheblich verletzen! Völlig unnötig wird hier Einblick in gesundheitliche Details gefordert; jeder Arbeitgeber hat sich in D von Gesetzes wegen mit der formalen Bestätigung eines ordentlichen Arztes über das Bestehen von "Arbeitsunfähigkeit" zufrieden zu geben. Und hier wird für die Frage der "Reisefähigkeit" mehr als eine gleichgeartete ärztliche Bestätigung gefordert. Nicht einmal die ohne Details gehaltene Bestätigung einer sehr großen Klinik über die Tatsache, dass der/die Betroffene sich dort "...in stationärer Behandlung befindet..." reicht.
Das ist völlig inakzeptabel und unverschämt, wie auch mit dem Schutz der persönlichen Daten nicht vereinbar!
Dr.med.A.Göbel

TheBrave am 17.01.2023 um 17:14 Uhr
Altersgrenzen

Achtung: viele Versicherungen haben Altersgrenzen (60 oder 61 oder 65 oder 70 etc.), zu denen die Tarife teils massiv steigen. Ab 95 scheint man überhaupt nicht mehr versicherbar zu sein.
Ist das Altersdiskriminierung oder erlaubte Segmentierung der Versichten in unterschiedliche Risikogruppen?
Und die Frage: berechtigt einen die Erhöhung aus Altersgründen zur fristlosen Kündigung von Jahresverträgen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.01.2023 um 13:19 Uhr
Viele Tarife mit Altersstufen für den Beitrag

@TheBrave: Ja, der Beitrag hängt nicht nur vom Reisepreis sondern oft auch vom Alter der Versicherten ab. Deswegen finden Sie bei diesen Tarifen in der Spalte zu den Beiträgen mehrere Preise.
Bei drei Anbietern gibt es Tarife auch Tarife ohne Altersstufen für den Beitrag: BD24 Berlin Direkt, UVR und Zurich. Dort steht dann in der (interaktiven) Tabelle unter Altersklassen "keine". Achtung, mitunter bieten diese auch Tarifvarianten mit Altersklassen an.