Testergebnisse für 146 Reiserücktrittsversicherungen
Im Test
Wir haben Tarife für Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen getestet, die Reisende beim Anbieter abschließen können – Verträge für Einzelpersonen und Familien, jeweils für Einzelreisen und Jahresverträge. Die Vollschutztarife, die Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutz kombinieren, haben wir bewertet.
Viele Versicherer bieten auch Tarife an, bei denen nur der Reiserücktritt versichert ist. Diese haben wir nicht bewertet, deren Preise und Tarifinformationen aber im Produktfinder dargestellt. Geeignet sind solche Tarife beispielsweise für Reisen, bei denen nur der Hinflug fest gebucht ist und keine weiteren Reiseleistungen.
Selbstbeteiligung
Wir nennen Angebote ohne Selbstbeteiligung, mit Selbstbeteiligung oder mit eingeschränkter Selbstbeteiligung. Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung zieht der Versicherer bei der Erstattung der Kosten meistens eine Beteiligung von 20 Prozent ab, mindestens aber 25 Euro pro Person. Bei einem Tarif mit eingeschränkter Selbstbeteiligung zieht der Versicherer zum Beispiel in allen Versicherungsfällen 25 Euro ab und nur bei Krankheit 20 Prozent der Kosten.
Reiserücktritt (65 %)
Allgemeine Prüfkriterien
- Gibt es einen Verzicht auf Selbstbeteiligung und verbraucherfreundliche Fristen für Abschluss und Kündigung? Ist eine Reisedauer von mindestens einem Jahr möglich? Gilt die Police für jedes Alter, und sind bei Familientarifen auch volljährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
- Wird auch eine bei Reisebuchung bezahlte Vermittlungsgebühr erstattet?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer voll leistet, wenn der Versicherungsfall zuerst ihm gemeldet wird, Kunden aber auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen könnten?
- Greift der Schutz, wenn nicht nur den Versicherten oder einer mitreisenden Person, sondern einer „Risikoperson“ (etwa einem Elternteil) etwas zustößt?
- Gelten als „Risikoperson“ neben nahen Angehörigen auch Lebenspartner oder Personen, die minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen?
- Ist die Zahl der von der Police als „Risikopersonen“ umfassten Mitreisenden beschränkt? Müssen sie beim gleichen Anbieter versichert sein, damit der Schutz greift?
Weitere Prüfkriterien
- Zahlt der Versicherer bei Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Termin für eine Organspende?
- Ist klar geregelt, welche Erkrankung versichert ist?
- Verzichtet der Versicherer darauf, dem Versicherten die Beweislast vollständig zu übertragen?
- Zahlt der Versicherer auch bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen, die lange nicht behandelt werden mussten?
- Verzichtet der Versicherer auf Ausschlüsse bei chronischen psychischen Erkrankungen oder bei medizinischen Maßnahmen an nicht körpereigenen Organen (Beispiel: transplantierte Niere) oder Hilfsmitteln (etwa Herzschrittmacher)?
- Sind pandemische Erkrankungen wie Covid-19 abgedeckt? Manche Anbieter leisten nicht, wenn eine Pandemie den Schaden auslöste, andere nur dann nicht, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung wegen Pandemie vorlag.
- Zahlt der Versicherer bei Arbeitsplatzverlust oder Antritt einer neuen Stelle?
- Zahlt er, wenn Versicherte im Reisezeitraum eine Prüfung wiederholen müssen?
- Zahlt er, wenn Versicherte wegen eines erheblichen Schadens an ihrem Eigentum oder dem einer Risikoperson die Reise absagen müssen?
- Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte wegen eines Terroranschlags stornieren, der sich kurz vor Reiseantritt am Urlaubsort oder in dessen Nähe ereignete?
- Zahlt der Versicherer zusätzliche Anreisekosten sowie eine Entschädigung für entgangene Reiseleistungen, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten?
- Zahlt er, wenn öffentliche Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und Versicherte daher Zug oder Flug an den Urlaubsort verpassen?
Reiseabbruch (25 %)
Reiseabbruch und -unterbrechung
- Übernimmt der Versicherer zusätzliche Reisekosten und erstattet nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, wenn Versicherte die Reise abbrechen oder unterbrechen müssen?
- Erstattet der Versicherer bei Abbruch in der ersten Reisehälfte den Reisepreis oder entgangene Reiseleistungen ohne Abzüge?
- Erkennt er mindestens folgende Abbruchgründe an: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Schwangerschaftskomplikationen, Bruch von Prothesen, Organspendetermin, Schaden am Eigentum (wie Diebstahl), Jobverlust, neuer Arbeitsplatz?
Verspätete Rückkehr
Erstattet der Versicherer zusätzliche Kosten für Rückreise, Unterkunft und Verpflegung? Erkennt er mindestens folgende Gründe an: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Schwangerschaftskomplikationen, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigentum, Elementarereignisse wie Erdbeben, schwere Erkrankung eines Mitreisenden, Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als zwei Stunden?
Verständlichkeit (10 %)
Erfüllen die Kunden-Unterlagen die Kriterien Lesbarkeit, Verständlichkeit, Übersichtlichkeit, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit? Gut ist es, wenn beispielsweise kurze Sätze ohne komplizierte Verschachtelungen verwendet werden. Ein Maßstab für unsere Bewertungen ist der Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das Finanztest-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit *) gekennzeichnet. War das Urteil für den Reiseabbruch Mangelhaft, werteten wir das Qualitätsurteil um eine halbe Note ab.
Was die Tabellen noch zeigen
Quarantänefall versichert
Wir haben geprüft, ob die Versicherer auch leisten, wenn Versicherte wegen Verdachts auf eine Covid-19-Infektion in Quarantäne müssen. Bei vielen Anbietern kann dieser Fall über eine Zusatzpolice gegen Zahlung eines Mehrbeitrags abgesichert werden.
Positiver PCR-Test als Rücktrittsgrund anerkannt
Zusätzlich haben wir die Versicherer im August 2022 befragt, ob sie einen positiven PCR-Test mit häuslicher Isolation als Rücktrittsgrund anerkennen, da dieser Fall nicht in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.
Maximale Reisedauer
Die Reisedauer ist beim Reiseabbruch oft begrenzt. Wir geben an, wie lange eine einzelne Reise dann dauern darf.
Beitrag
Der Beitrag hängt etwa vom Reisepreis sowie oft vom Alter der Versicherten ab, bei Familienverträgen vom Alter des ältesten Versicherten. Bei Jahresverträgen ist der Beitrag für ein Jahr angegeben. Jede einzelne Reise im Jahr ist bis zum versicherten Reisepreis abgesichert. Bei Familien gilt der Reisepreis für die gesamte Familie.
Höchstversicherungssumme
Der Wert gibt die maximal mögliche Versicherungssumme für den Tarif an. Bei Familienverträgen gilt sie pro Reise und Familie. Bei vielen Versicherern kann man auf Anfrage auch teurere Reisen versichern.
Höchsteintrittsalter
Kunden können manche Tarife nur bis zu dem in der Tabelle angegebenen Alter abschließen. Bei Familientarifen gilt das Alter für die älteste versicherte Person.
Kinder mitversichert bis ... Jahre
Kinder sind bis zum angegebenen Alter im Familientarif mitversichert, sofern sie unterhaltsberechtigt oder in Ausbildung sind. Wenn sie das Höchstalter erreicht haben, endet ihr Versicherungsschutz in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit, und sie müssten einen eigenen Vertrag abschließen.
Offene Familiendefinition
In manchen Familientarifen können Erwachsene beziehungsweise Kinder auch mitversichert werden, obwohl sie nicht mit dem Versicherungsnehmer verwandt oder verpartnert sind und nicht mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Ombudsverfahren
Kunden können bei Streit mit dem Versicherer das kostenlose Schlichtungsverfahren des Ombudsmanns nutzen. Details unter Versicherungsombudsmann.de.
Testergebnisse für 146 Reiserücktrittsversicherungen
-
- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
-
- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
-
- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Liebes Team von Stiftung Warentest,
Ihre Antwort auf o.g. Frage ist für mich noch nicht erschöpfend. Fraglich ist m.E. tatsächlich noch, ob es genügt, die Versicherungssumme auf die Gesamtkosten aller Reisebausteine, die versichert werden sollen, zu beschränken.
Für etwaige Zusatzbausteine, die in Eigenregie kostenfrei storniert werden können, können ja keine Stornokosten anfallen.
Gibt es bei den Versicherern Vertragsklauseln, die zu einem Ausschluss oder Leistungsbeschränkungen führen können, wenn besagte kostenfrei stornierbare Zusatzbausteine der Versicherungssumme nicht hinzugerechnet werden?
Vielen Dank!
@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.
In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel.
Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.
Hallo zusammen!
Als Arzt möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit zur Kenntnis geben, dass die "TravelSecure (Würzburger)" NICHT empfehlenswert ist! Warum?
Es werden im Schadensfall mittels eines Melde-Formblattes Daten eingefordert, die weit über das nötige Maß hinausgehen & die Privatsphäre sowie den Datenschutz erheblich verletzen! Völlig unnötig wird hier Einblick in gesundheitliche Details gefordert; jeder Arbeitgeber hat sich in D von Gesetzes wegen mit der formalen Bestätigung eines ordentlichen Arztes über das Bestehen von "Arbeitsunfähigkeit" zufrieden zu geben. Und hier wird für die Frage der "Reisefähigkeit" mehr als eine gleichgeartete ärztliche Bestätigung gefordert. Nicht einmal die ohne Details gehaltene Bestätigung einer sehr großen Klinik über die Tatsache, dass der/die Betroffene sich dort "...in stationärer Behandlung befindet..." reicht.
Das ist völlig inakzeptabel und unverschämt, wie auch mit dem Schutz der persönlichen Daten nicht vereinbar!
Dr.med.A.Göbel
Achtung: viele Versicherungen haben Altersgrenzen (60 oder 61 oder 65 oder 70 etc.), zu denen die Tarife teils massiv steigen. Ab 95 scheint man überhaupt nicht mehr versicherbar zu sein.
Ist das Altersdiskriminierung oder erlaubte Segmentierung der Versichten in unterschiedliche Risikogruppen?
Und die Frage: berechtigt einen die Erhöhung aus Altersgründen zur fristlosen Kündigung von Jahresverträgen?
@TheBrave: Ja, der Beitrag hängt nicht nur vom Reisepreis sondern oft auch vom Alter der Versicherten ab. Deswegen finden Sie bei diesen Tarifen in der Spalte zu den Beiträgen mehrere Preise.
Bei drei Anbietern gibt es Tarife auch Tarife ohne Altersstufen für den Beitrag: BD24 Berlin Direkt, UVR und Zurich. Dort steht dann in der (interaktiven) Tabelle unter Altersklassen "keine". Achtung, mitunter bieten diese auch Tarifvarianten mit Altersklassen an.