So haben wir getestet
Im Test
Wir haben 132 Tarifvarianten für Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen getestet, die Reisende direkt beim Versicherer abschließen können. Im Test sind Verträge für Einzelpersonen und Familien, jeweils für Einzelreisen und Jahresverträge. 106 Vollschutztarife – Kombinationen aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutz – haben wir bewertet.
Viele Versicherer bieten auch Tarife an, bei denen nur der Reiserücktritt versichert ist. Diese haben wir nicht bewertet, Preise und Tarifinformationen aber in einer Übersicht dargestellt. Geeignet sind solche Tarife beispielsweise für Reisen, bei denen nur der Hinflug fest gebucht ist und keine weiteren Reiseleistungen.
Wir haben nur Tarife getestet, die nicht mit anderen Versicherungen wie Auslandskranken- oder Reisegepäckversicherungen kombiniert sind.
Selbstbeteiligung
Wir nennen Angebote ohne Selbstbeteiligung, mit Selbstbeteiligung oder mit eingeschränkter Selbstbeteiligung. Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung zieht der Versicherer bei der Erstattung der Kosten meistens eine Beteiligung von 20 Prozent ab, mindestens aber 25 Euro pro Person. Bei einem Tarif mit eingeschränkter Selbstbeteiligung zieht der Versicherer zum Beispiel in allen Versicherungsfällen 25 Euro ab und nur bei Krankheit 20 Prozent der Kosten.
Reiserücktritt (65 %)
Allgemeine Prüfkriterien
- Gibt es einen Verzicht auf Selbstbeteiligung, verbraucherfreundliche Fristen für Abschluss und Kündigung, mögliche Reisedauer von mindestens einem Jahr, Geltung für jedes Alter, und sind bei Familientarifen volljährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
- Wird auch eine bei Reisebuchung bezahlte Vermittlungsgebühr erstattet?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer voll leistet, wenn der Versicherungsfall zuerst ihm gemeldet wird, der Kunde aber auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen könnte?
- Greift der Schutz auch, wenn nicht nur dem Versicherten oder einer mitreisenden Person, sondern einer „Risikoperson“ (etwa einem Elternteil) etwas zustößt?
- Erkennt der Versicherer neben nahen Angehörigen weitere wichtige Risikopersonen an, zum Beispiel Lebenspartner oder -gefährten oder Personen, die minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen?
- Gibt es bei gemeinsam gebuchten Reisen Einschränkungen bei der Anzahl der Mitreisenden, und müssen diese gemeinsam versichert sein?
Weitere Prüfkriterien
- Zahlt der Versicherer bei Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit oder einem Termin für eine Organspende?
- Ist klar geregelt, welche Erkrankung versichert ist?
- Verzichtet der Versicherer darauf, dem Versicherten die Beweislast vollständig zu übertragen?
- Zahlt der Versicherer auch bei Vorerkrankungen, die lange nicht behandelt werden mussten?
- Verzichtet der Versicherer auf Ausschlüsse bei chronischen psychischen Erkrankungen oder wenn medizinische Maßnahmen an nicht körpereigenen Organen wie einer transplantierten Niere oder an Hilfsmitteln wie Herzschrittmachern oder Hörgeräten notwendig sind?
- Verzichtet er auf Ausschlüsse im Pandemiefall wie dem Sars-CoV-2-Virus? Manche Anbieter schließen Leistungen bei durch Pandemie ausgelösten Schadensfällen generell aus. Andere schließen eine Leistungspflicht nur dann aus, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorlag.
- Zahlt er bei Arbeitsplatzverlust, -wechsel oder Antritt einer neuen Arbeit?
- Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte im Reisezeitraum eine Prüfung wiederholen müssen?
- Zahlt er, wenn der Versicherte wegen eines erheblichen Schadens an seinem Eigentum oder dem einer Risikoperson die Reise absagen muss?
- Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte die Reise wegen eines Terroranschlags stornieren, der sich kurz vor Reiseantritt am Urlaubsort oder in dessen Nähe ereignete?
- Springt der Versicherer ein, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten, und übernimmt er die zusätzlichen Kosten der Anreise sowie eine Entschädigung für entgangene Reiseleistungen?
- Zahlt er auch, wenn öffentliche Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und daher Zug oder Flug an den Urlaubsort verpasst werden?
Reiseabbruch (25 %)
Reiseabbruch und -unterbrechung
- Übernimmt der Versicherer zusätzliche Reisekosten, und erstattet er nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, wenn der Versicherte die Reise abbrechen oder unterbrechen muss?
- Günstig ist es, wenn der Versicherer bei Abbruch während der ersten Hälfte der Reise den gesamten Reisepreis erstattet. Wir haben auch geprüft, ob der Versicherer bei Abbruch entgangene Reiseleistungen ohne Abzüge erstattet.
- Der Versicherer soll mindestens folgende Abbruchgründe anerkennen: Erkrankung, Tod, Unfall, Komplikationen bei einer Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Termin zur Organspende, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes, neuer Arbeitsplatz.
Verspätete Rückkehr
Erstattet der Versicherer zusätzliche Rückreisekosten und Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung? Dafür soll er mindestens folgende Gründe anerkennen: Erkrankung, Tod, Unfall, Komplikation bei Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigentum, Elementarereignisse wie Erdbeben, die Erkrankung eines Mitreisenden oder wenn sich die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als zwei Stunden verzögert.
Verständlichkeit (10 %)
Bewertet haben wir die Unterlagen für die Kunden nach Lesbarkeit, Verständlichkeit, Übersichtlichkeit, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit.
Gut ist es, wenn beispielsweise kurze Sätze ohne komplizierte Verschachtelungen verwendet werden.
Ein Maßstab war dabei der Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Finanztest-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertung haben wir eingesetzt: Lautete das Urteil für Reiseabbruch mangelhaft, wurde das Finanztest-Qualitätsurteil um eine halbe Note abgewertet.
Was die Tabellen noch zeigen
Maximale Reisedauer
Die Reisedauer ist beim Reiseabbruch oft begrenzt. Wir geben an, wie lange eine einzelne Reise dann dauern darf.
Beitrag
Der Beitrag hängt vom Reisepreis und Leistungsumfang und in vielen Tarifen vom Alter des Versicherten ab, bei Familienverträgen vom Alter der ältesten versicherten Person.
Bei Jahresverträgen ist der Beitrag für ein Jahr angegeben. Jede einzelne Reise im Jahr ist bis zum versicherten Reisepreis abgesichert.
Höchstversicherungssumme
Der Wert gibt die maximal mögliche Versicherungssumme für den Tarif an. Bei Familienverträgen gilt sie pro Reise und Familie. Bei vielen Versicherern kann man auf Anfrage auch teurere Reisen versichern.
Höchsteintrittsalter
Manche Tarife können Kunden nur bis zu dem in der Tabelle angegebenen Alter abschließen. Bei Familientarifen gilt das Alter für die älteste versicherte Person.
Kinder mitversichert bis ... Jahre
Kinder sind bis zum angegebenen Alter im Familientarif mitversichert, sofern sie unterhaltsberechtigt oder in Ausbildung sind.
Offene Familiendefinition
In manchen Familientarifen können Erwachsene beziehungsweise Kinder auch mitversichert werden, wenn sie nicht mit dem Versicherungsnehmer verwandt oder verpartnert sind und nicht mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Ombudsmann
Kunden können bei Streit mit dem Versicherer das kostenlose Schlichtungsverfahren des Ombudsmanns nutzen, Details unter Versicherungsombudsmann.de.
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