Testergebnisse für 130 Reiserücktrittsversicherungen
Im Test
Wir haben 130 Tarife für Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen getestet, die Reisende beim Anbieter abschließen können. Im Test sind Verträge für Einzelpersonen und Familien, jeweils für Einzelreisen und Jahresverträge. Wir haben 104 Vollschutztarife – Kombinationen aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutz – bewertet.
Viele Versicherer bieten auch Tarife an, bei denen nur der Reiserücktritt versichert ist. Diese haben wir nicht bewertet, deren Preise und Tarifinformationen aber in einer Übersicht dargestellt (Tarifauswahl in der Tabelle: „Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch“). Geeignet sind solche Tarife beispielsweise für Reisen, bei denen nur der Hinflug fest gebucht ist und keine weiteren Reiseleistungen.
Selbstbeteiligung
Wir nennen Angebote ohne Selbstbeteiligung, mit Selbstbeteiligung oder mit eingeschränkter Selbstbeteiligung. Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung zieht der Versicherer bei der Erstattung der Kosten meistens eine Beteiligung von 20 Prozent ab, mindestens aber 25 Euro pro Person. Bei einem Tarif mit eingeschränkter Selbstbeteiligung zieht der Versicherer zum Beispiel in allen Versicherungsfällen 25 Euro ab und nur bei Krankheit 20 Prozent der Kosten.
Reiserücktritt (65 %)
Allgemeine Prüfkriterien
- Gibt es einen Verzicht auf Selbstbeteiligung und verbraucherfreundliche Fristen für Abschluss und Kündigung? Ist eine Reisedauer von mindestens einem Jahr möglich? Gilt die Police für jedes Alter, und sind bei Familientarifen auch volljährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
- Wird auch eine bei Reisebuchung bezahlte Vermittlungsgebühr erstattet?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer voll leistet, wenn der Versicherungsfall zuerst ihm gemeldet wird, Kunden aber auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen könnten?
- Greift der Schutz, wenn nicht nur den Versicherten oder einer mitreisenden Person, sondern einer „Risikoperson“ (etwa einem Elternteil) etwas zustößt?
- Gelten als „Risikoperson“ neben nahen Angehörigen auch Lebenspartner oder Personen, die minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen?
- Ist die Zahl der von der Police als „Risikopersonen“ umfassten Mitreisenden beschränkt? Müssen sie beim gleichen Anbieter versichert sein, damit der Schutz greift?
Weitere Prüfkriterien
- Zahlt der Versicherer bei Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Termin für eine Organspende?
- Ist klar geregelt, welche Erkrankung versichert ist?
- Verzichtet der Versicherer darauf, dem Versicherten die Beweislast vollständig zu übertragen?
- Zahlt der Versicherer auch bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen, die lange nicht behandelt werden mussten?
- Verzichtet der Versicherer auf Ausschlüsse bei chronischen psychischen Erkrankungen oder bei medizinischen Maßnahmen an nicht körpereigenen Organen (Beispiel: transplantierte Niere) oder Hilfsmitteln (etwa Herzschrittmacher)?
- Sind Pandemien wie Covid-19 abgedeckt? Manche Anbieter leisten nicht, wenn eine Pandemie den Schaden auslöste, andere nur dann nicht, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung vorlag.
- Zahlt der Versicherer bei Arbeitsplatzverlust oder Antritt einer neuen Stelle?
- Zahlt er, wenn Versicherte im Reisezeitraum eine Prüfung wiederholen müssen?
- Zahlt er, wenn Versicherte wegen eines erheblichen Schadens an ihrem Eigentum oder dem einer Risikoperson die Reise absagen müssen?
- Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte wegen eines Terroranschlags stornieren, der sich kurz vor Reiseantritt am Urlaubsort oder in dessen Nähe ereignete?
- Zahlt der Versicherer zusätzliche Anreisekosten sowie eine Entschädigung für entgangene Reiseleistungen, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten?
- Zahlt er, wenn öffentliche Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und Versicherte daher Zug oder Flug an den Urlaubsort verpassen?
Reiseabbruch (25 %)
Reiseabbruch und -unterbrechung
- Übernimmt der Versicherer zusätzliche Reisekosten und erstattet nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, wenn Versicherte die Reise abbrechen oder unterbrechen müssen?
- Erstattet der Versicherer bei Abbruch in der ersten Reisehälfte den Reisepreis oder entgangene Reiseleistungen ohne Abzüge?
- Erkennt er mindestens folgende Abbruchgründe an: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Schwangerschaftskomplikationen, Bruch von Prothesen, Organspendetermin, Schaden am Eigentum (wie Diebstahl), Jobverlust, neuer Arbeitsplatz?
Verspätete Rückkehr
Erstattet der Versicherer zusätzliche Kosten für Rückreise, Unterkunft und Verpflegung? Erkennt er mindestens folgende Gründe an: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Schwangerschaftskomplikationen, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigentum, Elementarereignisse wie Erdbeben, schwere Erkrankung eines Mitreisenden; Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als zwei Stunden?
Verständlichkeit (10 %)
Erfüllen die Kunden-Unterlagen die Kriterien Lesbarkeit, Verständlichkeit, Übersichtlichkeit, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit? Gut ist es, wenn beispielsweise kurze Sätze ohne komplizierte Verschachtelungen verwendet werden. Ein Maßstab für unsere Bewertungen ist der Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das Finanztest-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit *) gekennzeichnet. War das Urteil für den Reiseabbruch Mangelhaft, werteten wir das Qualitätsurteil um eine halbe Note ab.
Was die Tabellen noch zeigen
Quarantänefall versichert
Wir haben geprüft, ob die Versicherer auch leisten, wenn Versicherte in Quarantäne müssen, etwa wegen Verdachts auf eine Covid-19-Infektion. Bei vielen Anbietern kann dieser Fall für Covid-19 über eine Zusatzpolice gegen Zahlung eines Mehrbeitrags abgesichert werden.
Positiver PCR-Test als Rücktrittsgrund anerkannt
Zusätzlich haben wir die Versicherer im Oktober 2021 befragt, ob sie einen positiven PCR-Test als Rücktrittsgrund anerkennen, da dieser Fall nicht in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.
Maximale Reisedauer
Die Reisedauer ist beim Reiseabbruch oft begrenzt. Wir geben an, wie lange eine einzelne Reise dann dauern darf.
Beitrag
Der Beitrag hängt etwa vom Reisepreis sowie oft vom Alter der Versicherten ab, bei Familienverträgen vom Alter des ältesten Versicherten. Bei Jahresverträgen ist der Beitrag für ein Jahr angegeben. Jede einzelne Reise im Jahr ist bis zum versicherten Reisepreis abgesichert.
Höchstversicherungssumme
Der Wert gibt die maximal mögliche Versicherungssumme für den Tarif an. Bei Familienverträgen gilt sie pro Reise und Familie. Bei vielen Versicherern kann man auf Anfrage auch teurere Reisen versichern.
Höchsteintrittsalter
Kunden können manche Tarife nur bis zu dem in der Tabelle angegebenen Alter abschließen. Bei Familientarifen gilt das Alter für die älteste versicherte Person.
Kinder mitversichert bis ... Jahre
Kinder sind bis zum angegebenen Alter im Familientarif mitversichert, sofern sie unterhaltsberechtigt oder in Ausbildung sind. Wenn sie das Höchstalter erreicht haben, endet ihr Versicherungsschutz in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit, und sie müssten einen eigenen Vertrag abschließen.
Offene Familiendefinition
In manchen Familientarifen können Erwachsene beziehungsweise Kinder auch mitversichert werden, obwohl sie nicht mit dem Versicherungsnehmer verwandt oder verpartnert sind und nicht mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Ombudsverfahren
Wenn Sie im Filterpunkt „Tarifmerkmale“ einen Haken bei „Versicherer nimmt am Ombudsverfahren teil“ setzen, werden ihnen alle Tarife angezeigt, bei denen Sie im Falle eines Streits mit dem Versicherer das kostenlose Schlichtungsverfahren nutzen können. Details zum Verfahren unter Versicherungsombudsmann.de.
Testergebnisse für 130 Reiserücktrittsversicherungen
-
- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
-
- Für Reisen im In- und Ausland gelten wegen der Pandemie weiterhin Sonderregeln. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Einreise und Stornobedingungen.
-
- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Battlefighter: Wir haben vom ADAC 16 Tarife im Test: 8 mit Qualitätsurteil (je 4 für Einzelpersonen und Familien) und 8 ohne Qualitätsurteil (reine Reiserücktrittsversicherungen ohne Reiseabbruch).
Obwohl der ADAC als größter Automobilclub auch Reiserücktrittsversicherungen anbietet wurden diese scheinbar nicht getestet… sehr schade!
@Mangelhafd: Auch bei Individualreisen leistet die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung. Stellen Sie sich selbst eine Reise anhand vieler Einzelleistungen zusammen (die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt sein müssen), wählen Sie die Versicherungssumme in Höhe der Summe der Einzelleistungen, die bei einer Stornierung Kosten verursachen würden. Bei einem Reiseabbruch aus versichertem Grund erstatten die Versicherer z.B. nachweisliche entstandene zusätzliche Rückreisekosten und häufig auch den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen.
Hallo,
wir buchen unsere Reisen meist individuell. Hierbei ist es in der Regel so, dass einige Komponenten kostenlos storniert werden können, sodass im Fall einer unerwarteten Krankheit oder eines anderen Grundes, der den Reiseantritt verhindert, nur für einen Teil der Reisekosten überhaupt Stornierungskosten anfallen.
Beispielsweise haben wir aktuell für den Sommer eine teure Norwegen-Reise (ca. 5.000€) gebucht. Lediglich die Flüge (ca. 400€ p.P.) und eine Schifffahrt auf einer Teilstrecke (ca. 300€ p.P.) können nicht storniert werden. Sämtliche übrigen Komponenten der Reise, darunter die Übernachtungen in vier verschiedenen Unterkünften und unser Mietwagen, können hingegen jeweils bis 24h vor Ankunft kostenlos storniert werden. Somit ergibt sich für uns nur für einen Teil des gesamten Reisepreises ein Absicherungsbedarf.
Könnte man in diesem Fall eine Versicherung mit einer Versicherungsumme/Reisepreis von 1.000€ wählen und damit nur die Komponenten Flug und Schiffreise abdecken?
@Diplom-Ingenieur: In die Bewertung der Versicherungsprodukte fließt eine Vielzahl von Kriterien ein, entsprechend ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht. Durch die Vielzahl von Kriterien ergeben sich die Unterschiede in der Bewertung. Eine hohe Gewichtung bekommt bei uns zum Beispiel ein Kriterium, wenn es darum geht, bei welchen Ereignissen eine bestimmte Leistung bei Reiserücktritt / Reiseabbruch / Reiseunterbrechung / Reiseverlängerung überhaupt erbracht wird.
Die Versicherungsbedingungen der LVM sehen zum Beispiel einen Ausschluss bei chronischen psychischen Erkrankungen vor, sofern der letzte Schub nicht mindestens 3 Jahre zurücklag. Einem solchen Leistungsausschluss messen wir eine hohe Bedeutung bei.
Ersatz der Rückreisekosten über die Höhe der Versicherungssumme hinaus:
Erwartet wird, dass alle Tarife bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Leistung bei Reiseabbruch die Kosten der Rückreise bis zur Höhe der Versicherungssumme übernehmen.
Wenn ein Versicherer dieses Leistungsversprechen erhöht, also auch Zahlungen zulässt, die über die Versicherungssumme hinaus gehen, dann ist das eine Extra-Leistung. Im Test haben wir das Vorliegen dieser Extra-Leistung nicht mit in die Bewertung einbezogen. Die Reiserücktrittsversicherung richtet sich in erster Linie an Verbraucherinnen, die eine Absicherung hochpreisiger Reisen suchen. Wir gehen bislang davon aus, dass die von Ihnen geschilderte Konstellation (Absicherung eines Billig-Fluges mit einer Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung eher selten auftritt..