
Corona macht Reisen kompliziert: Wer aus dem Grund absagt oder am Urlaubsort ungeplante Kosten hat, ist oft nicht durch die Reiserücktrittsversicherung geschützt.
1. Quarantäne
Die Behörden stellen eine Stadt, eine Hotelanlage oder ein Kreuzfahrtschiff unter Quarantäne. Urlauber können nicht wie geplant abreisen und haben zusätzliche Unterkunfts- und Flugkosten. Der Versicherer zahlt nicht. Abgedeckt ist nur eine individuelle Quarantäne.
2. Einreiseregeln
Gelten besondere Einreiseregeln, kommt der Versicherer nicht für Folgekosten auf. Also wenn Urlauber am Zielort zunächst in ein Quarantäne-Hotel ziehen müssen. Oder wenn das Zielland kurzfristig solch eine Maßnahme erlässt, und die Urlauber ihre Reise aus diesem Grund absagen.
3. Risikogebiet
Bei der Rückkehr aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet müssen Urlauber je nach Impfstatus in Quarantäne. Nahmen sie das wissentlich in Kauf, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in der Zeit stoppen. Der Versicherer zahlt nicht. Wird das Zielland kurz vor der Reise hochgestuft und damit ungeplant eine Quarantäne nötig, akzeptiert er das auch nicht als Rücktrittsgrund.
4. Flugzeug verpasst
Wer seinen Flieger nicht bekommt, weil die Schlange am Check-in zu lang war, muss sich für Schadenersatzansprüche an die Airline wenden und beweisen, dass er zur vorgeschriebenen Zeit am Flughafen war. Die Versicherung zahlt nicht für neue Flugtickets.
5. Zug verspätet
Die Versicherung kommt meist für neue Tickets auf, wenn der Urlauber den Flug verpasst hat, weil ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung hatte. Aber: Wer fürs Umsteigen von der Bahn in den Flieger von vornherein zu wenig Zeit einkalkuliert hat, verliert seinen Anspruch auf Leistungen.
6. Angst
Wer seine Reise aus Furcht vor der Ansteckung mit Covid-19 absagt, bekommt kein Geld vom Versicherer.
Tipp: Welche Policen einen Corona-Zusatzschutz enthalten und zum Beispiel auch bei pandemiebedingten Absagen leisten, zeigt unser Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich.
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
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- Wer eine Reise wegen Krankheit kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Reiserücktrittsversicherungen kommen dafür auf – bei Covid-19 meist eingeschränkt.
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- Nach und nach werden die Corona-Maßnahmen gelockert, auch für Reisen im In- und Ausland. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Einreise und Stornobedingungen.
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