Drei Punkte sind wichtig, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Testergebnisse für 138 Reiserücktrittsversicherungen
1. Ruhe bewahren
Buchen Sie die Reiserücktrittsversicherung nicht auf dem Reiseportal, auf dem Sie gerade Ihren Urlaub zusammenstellen. Viele nehmen sich dann nicht die Zeit, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Oft haben die angebotenen Tarife eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent. Das geht bei teuren Reisen ins Geld. Suchen Sie besser in Ruhe nach passenden Angeboten. Die Versicherung kann noch bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn abgeschlossen werden, bei Last-minute-Reisen meist bis drei Tage nach Buchung.
2. Rechtzeitig kündigen
Besonders bei Abschluss auf einem Reiseportal kann es passieren, dass Sie unbemerkt einen Jahresvertrag abschließen. Der verlängert sich um ein Jahr, wenn Sie nicht – je nach Anbieter – drei Monate oder einen Monat vor Ablauf kündigen. Notieren Sie sich die Laufzeit. Das gilt auch für Jahresverträge, die Sie direkt beim Versicherer abschließen. Ein Vorteil der Verträge, die das ganze Jahr abdecken: Sie sind bei teuren Reisen oder Vielreisenden oft günstiger als die Tarife für Einzelreisen.
3. Richtig kalkulieren
Sie planen eine 6 000-Euro-Reise. Die Rücktrittsversicherung Ihrer Kreditkarte deckt 3 000 Euro ab. Sie schließen nun eine zweite Versicherung über 3 000 Euro ab, weil Sie annehmen, die versicherten Reisepreise ließen sich addieren. Das ist nicht der Fall. Bei einem Storno sind trotzdem nur 3 000 Euro versichert.
Tipp: In bestimmten Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht. Dazu zählt der Rücktritt wegen Reisewarnung.
Testergebnisse für 138 Reiserücktrittsversicherungen
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
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- Nach und nach werden die Corona-Maßnahmen gelockert, auch für Reisen im In- und Ausland. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Einreise und Stornobedingungen.
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- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
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@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.
In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel.
Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.
Hallo zusammen!
Als Arzt möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit zur Kenntnis geben, dass die "TravelSecure (Würzburger)" NICHT empfehlenswert ist! Warum?
Es werden im Schadensfall mittels eines Melde-Formblattes Daten eingefordert, die weit über das nötige Maß hinausgehen & die Privatsphäre sowie den Datenschutz erheblich verletzen! Völlig unnötig wird hier Einblick in gesundheitliche Details gefordert; jeder Arbeitgeber hat sich in D von Gesetzes wegen mit der formalen Bestätigung eines ordentlichen Arztes über das Bestehen von "Arbeitsunfähigkeit" zufrieden zu geben. Und hier wird für die Frage der "Reisefähigkeit" mehr als eine gleichgeartete ärztliche Bestätigung gefordert. Nicht einmal die ohne Details gehaltene Bestätigung einer sehr großen Klinik über die Tatsache, dass der/die Betroffene sich dort "...in stationärer Behandlung befindet..." reicht.
Das ist völlig inakzeptabel und unverschämt, wie auch mit dem Schutz der persönlichen Daten nicht vereinbar!
Dr.med.A.Göbel
Achtung: viele Versicherungen haben Altersgrenzen (60 oder 61 oder 65 oder 70 etc.), zu denen die Tarife teils massiv steigen. Ab 95 scheint man überhaupt nicht mehr versicherbar zu sein.
Ist das Altersdiskriminierung oder erlaubte Segmentierung der Versichten in unterschiedliche Risikogruppen?
Und die Frage: berechtigt einen die Erhöhung aus Altersgründen zur fristlosen Kündigung von Jahresverträgen?
@TheBrave: Ja, der Beitrag hängt nicht nur vom Reisepreis sondern oft auch vom Alter der Versicherten ab. Deswegen finden Sie bei diesen Tarifen in der Spalte zu den Beiträgen mehrere Preise.
Bei drei Anbietern gibt es Tarife auch Tarife ohne Altersstufen für den Beitrag: BD24 Berlin Direkt, UVR und Zurich. Dort steht dann in der (interaktiven) Tabelle unter Altersklassen "keine". Achtung, mitunter bieten diese auch Tarifvarianten mit Altersklassen an.
Kommentar vom Autor gelöscht.