Diese drei Punkte sind wichtig, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung buchen.
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Testergebnisse für 146 Reiserücktrittsversicherungen1. In Ruhe entscheiden
Buchen Sie die Reiserücktrittsversicherung nicht auf dem Reiseportal, auf dem Sie gerade Ihren Urlaub zusammenstellen. Viele nehmen sich dann nicht die Zeit, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Oft haben die angebotenen Tarife eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent. Das geht bei teuren Reisen ins Geld. Suchen Sie besser in Ruhe nach passenden Angeboten. Die Versicherung kann noch bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn abgeschlossen werden, bei Last-minute-Reisen meist bis drei Tage nach Buchung.
2. Rechtzeitig kündigen
Besonders bei Abschluss auf einem Reiseportal kann es passieren, dass Sie unbemerkt einen Jahresvertrag abschließen. Der verlängert sich um ein Jahr, wenn Sie nicht – je nach Anbieter – drei Monate oder einen Monat vor Ablauf kündigen. Notieren Sie sich die Laufzeit. Das gilt auch für Jahresverträge, die Sie direkt beim Versicherer abschließen. Ein Vorteil der Verträge, die das ganze Jahr abdecken: Sie sind bei teuren Reisen oder Vielreisenden oft günstiger als die Tarife für Einzelreisen.
3. Richtig kalkulieren
Sie planen eine 6 000-Euro-Reise. Die Rücktrittsversicherung Ihrer Kreditkarte deckt 3 000 Euro ab. Sie schließen nun eine zweite Versicherung über 3 000 Euro ab, weil Sie annehmen, die versicherten Reisepreise ließen sich addieren. Das ist nicht der Fall. Bei einem Storno sind trotzdem nur 3 000 Euro versichert.
Tipp: In bestimmten Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht. Dazu zählt der Rücktritt wegen Reisewarnung.
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Die Allianz Direct hat unter https://www.allianzdirect.de/reiseversicherung auch eine Reiserücktrittversicherung. Es wäre schön diese beim nächsten Mal mitzutesten, da sie auch recht günstig ist. Europ Assistance ist bei Trustpilot sehr schlecht bewertet, was mich etwas abschreckt.
@karsten112: Informationen über das Verhalten der Versicherer im Schadensfall wären für die Auswahl eines Vertrages sehr hilfreich. Und ob eine Versicherung richtig gut ist, erweist sich oft erst dann, wenn etwas nicht nach Plan läuft. Das gilt für jede Versicherung. Das Problem ist, dass es dafür keine belastbaren Informationen gibt. Diese müssten nämlich, damit wir sie in Tests verwenden können, von den Anbietern selbst oder (besser noch) aus anderer neutraler bzw. nachprüfbarer Quelle systematisch erhoben und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Solche Quellen gibt es nicht. Wir sind bei unseren Recherchen zu Schadensregulierung, Service, Verwaltung und der Kundenzufriedenheit komplett auf Hinweise unserer Leserinnen und Leser angewiesen. Hin und wieder initiieren wir Leseraufrufe, die dann mehr oder weniger große Resonanz erbringen. Für eine faire Beurteilung der Schadenregulierungspraxis aller Versicherer reicht das aber nicht, denn wir müssten dafür immens viele gleichgelagerte Versicherungsfälle heranziehen. Weiteres Problem: Derartige Untersuchungen bleiben immer eine Vergangenheitsbetrachtung, die nur sehr bedingt einen Rückschluss auf die zukünftige Regulierungspraxis eines Versicherers zulassen würde. Auch die in Foren oder in der Presse veröffentlichten Fälle sind letztlich immer Einzelfälle. Weder können wir beurteilen, was für ein Vertrag der Schilderung zugrunde liegt, ob die Schilderungen den Sachverhalt wirklich korrekt wiedergeben, noch können wir erkennen, wie viele Verträge und Erstattungen im Gegensatz dazu völlig reibungslos verlaufen. Insofern stehen bei unseren wissenschaftlichen Untersuchungen das Angebot von Neuverträgen, das Preisniveau und der Leistungsumfang der Verträge im Vordergrund. Priorität hat die Wahl (sehr) guter Bedingungen. Was dem Versicherten vertraglich zusteht, kann er im Zweifel vor Gericht einfordern, ohne auf die Kulanz des Versicherers angewiesen zu sein.
Hallo,
was nützt einem eine gut getestete Versicherung wenn die sich im Schadensfall weigert zu zahlen?
Die ADAC Reiseversicherung lehnt eine Zahlung im Falle eine Reiseabbruchs ab obwohl unserer Meinung nach die Lage sehr klar ist.
Es werden Textbausteine und Mails verschickt aus denen hervorgeht das sich die Sachbearbeiter den Sachverhalt überhaupt nicht angesehen haben.
Begründet wird die Ablehnung damit das ein Reiseabbruch erst dann vorliegt sobald " das Reiseziel verlassen und an den Ausgangspunkt der Reise zurückgekehrt wurde" ( Was ja genau passiert ist).
Es wäre daher schön wenn die Stiftung Warentest nicht nur die Angebote der Versicherungen testen würde sondern auch die Reaktion der Selben im Schadensfall..
@stolley19: Versichert werden sollte die Summe aller Reisebausteine, für die eine Stornogebühr anfallen kann. Wenn Sie unsicher sind, können Sie dem Versicherer eine Rückfrage stellen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Liebes Team von Stiftung Warentest,
Ihre Antwort auf o.g. Frage ist für mich noch nicht erschöpfend. Fraglich ist m.E. tatsächlich noch, ob es genügt, die Versicherungssumme auf die Gesamtkosten aller Reisebausteine, die versichert werden sollen, zu beschränken.
Für etwaige Zusatzbausteine, die in Eigenregie kostenfrei storniert werden können, können ja keine Stornokosten anfallen.
Gibt es bei den Versicherern Vertragsklauseln, die zu einem Ausschluss oder Leistungsbeschränkungen führen können, wenn besagte kostenfrei stornierbare Zusatzbausteine der Versicherungssumme nicht hinzugerechnet werden?
Vielen Dank!