Private Kranken­versicherung

Steck­brief: Der Stan­dard­tarif

Private Kranken­versicherung - Beitrag zu hoch? Das bringen Stan­dard­tarif, Basis­tarif und Notlagen­tarif

Ausweg für Ältere. Im Stan­dard­tarif können sich lang­jährig Versicherte oft deutlich güns­tiger versichern als in ihrem bisherigen Tarif. © Getty Images / Maskot

Private Kranken­versicherer müssen den Stan­dard­tarif anbieten. Er ist branchen­einheitlich geregelt. Ende 2023 waren rund 54 000 Personen in diesem Tarif versichert.

Für wen ist der Stan­dard­tarif gut?

Der Tarif ist ein Ausweg für ältere Versicherte, wenn die Beiträge zu hoch sind und ein Wechsel in einen anderen „Normal­tarif“ nicht genug entlastet. Für Beamte gibt es Tarif­varianten, die dem Umfang ihres benötigten Versicherungs­schutzes entsprechen – je nachdem, wie hoch ihr Beihilfe­anspruch ist.

Wer kann rein?

Er steht Versicherten offen, wenn sie

  • vor dem 1. Januar 2009 in die Private Kranken­versicherung einge­treten sind,
  • seit mindestens zehn Jahren privat kranken­versichert sind
  • und sich immer noch in einem Tarif mit geschlechts­abhängig kalkulierten Beiträgen (Bisex-Tarif) befinden.
  • Zusätzlich müssen Kunden eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Sie sind
  • mindestens 65 Jahre alt,
  • mindestens 55 Jahre alt und ihr gesamtes jähr­liches Einkommen liegt nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken­versicherung (2025: 66 150 Euro brutto im Jahr)
  • oder jünger als 55 Jahre und beziehen eine Rente oder eine Pension oder haben sie beantragt und ihr gesamtes jähr­liches Einkommen liegt nicht über der Beitrags­bemessungs­grenze von derzeit 66 150 Euro brutto im Jahr.

Wie hoch ist der Beitrag?

Der zulässige Höchst­beitrag beträgt 804,82 Euro im Monat (Wert 2025). Dieser ergibt sich aus dem allgemeinen Beitrags­satz der gesetzlichen Krankenkassen vom 1. Januar des Vorjahres und der aktuellen Beitrags­bemessungs­grenze. Mehr dürfen private Versicherer nicht verlangen.

Gut zu wissen: Meist liegt der Beitrag deutlich nied­riger. Im Durch­schnitt zahlen Stan­dard­tarif-Versicherte laut PKV-Verband seit 1. Juli 2025 etwa 500 Euro im Monat. Privat versicherte Ehepaare bezahlen zusammen maximal 150 Prozent des Höchst­beitrags (1 207,23 Euro), wenn ihr jähr­liches Gesamt­einkommen 66 150 Euro brutto nicht über­steigt.

Welche Leistungen gibt es?

Die Leistungen des Stan­dard­tarifs sind vergleich­bar mit denen der gesetzlichen Kranken­versicherung, aber nicht identisch. In einigen Bereichen, zum Beispiel Kuren oder Psycho­therapie, bietet der Stan­dard­tarif geringere Leistungen. Hier gibt es eine Tabelle mit allen Leistungen des Standardtarifs im Vergleich zu normalen PKV-Tarifen und zur gesetzlichen Kranken­versicherung.

Wie kommt man wieder raus?

Ein Wechsel aus dem Stan­dard­tarif in einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter ist zwar grund­sätzlich möglich, aber nur selten sinn­voll. Denn in der Regel enthalten „normale“ Tarife Mehr­leistungen, zum Beispiel höhere Arzt­honorare. Wer Vorerkrankungen hat, muss mit Risiko­zuschlägen für die Mehr­leistungen rechnen oder diese vom Schutz ausschließen. Auf die höhere Erstattung von Arzt­honoraren sollte man aber nicht verzichten, da Ärzte in normalen Tarifen höhere Honorare berechnen dürfen.

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Stift-123 am 21.02.2025 um 19:18 Uhr
    Basistarif oder zurück in GKV vor dem 55. ?

    Die Anzahl der Versicherten in Basistarif ist äußerst gering mit 34100 (2022). Es stellt sich mir die Frage: welcher Arzt verzichtet gerne auf höhere Honorare bei einem Basistarif Versicherten…Ich könnte mir vorstellen, dass es bei rechnungserstattung da häufig Ärger mit PKV gibt…ist da nicht die Rückkehr in die GKV die klarere Entscheidung ( sofern Arbeitgeber dies ermöglicht)…

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.07.2023 um 12:22 Uhr
    PKV-Standardtarif/Höhe

    @tanteherma: Die individuelle Beitragashöhe kann nur der Anbieter selbst ermitteln. Sie ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter. Altersrückstellungen aus dem Altvertrag müssen voll angerechnet werden.

  • tanteherma am 10.07.2023 um 05:11 Uhr
    Die Höhe in der PKV-Standard?

    Wie errechnet sich diese?