Gratismusik aus dem Internet – ist das legal? Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich auf Internetrecht und Abmahnfälle spezialisiert.
Im Netz wird Musik auch gratis angeboten: Ist Herunterladen erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Ein Download ist immer dann erlaubt, wenn die Quelle, von der ich mir etwas herunterlade, nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Bei Seiten, auf denen die Top-100-Charts zum Download angeboten werden, muss der Nutzer stutzig werden. Er kann sicher sein, dass solche Angebote meist illegal sind. Andererseits gibt es Bands, die ihre Musik bewusst kostenfrei verbreiten. Hier kann man normalerweise davon ausgehen, dass auch der Download legal ist.
Darf ich Musik aus Tauschbörsen herunterladen?
Das Herunterladen von Musik in Tauschbörsen ist verboten, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. In Tauschbörsen findet nämlich gleichzeitig auch immer eine Verbreitung des heruntergeladenen Werkes statt. Derzeit lässt die deutsche Musikindustrie in großem Stil Tauschbörsennutzer abmahnen – mit Kosten zwischen 400 und 6 000 Euro, je nach Anzahl der getauschten Lieder. Abgemahnt werden meist die Anschlussinhaber – etwa die Eltern –, auch wenn sie teilweise keine Ahnung hatten, dass über ihren Internetanschluss von den Kindern Musik getauscht wurde.
Was muss ich tun, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert?
Ich sollte mich zuerst über eine Internetsuchmaschine mit dem Fall vertraut machen: Meist sind zu der konkreten Abmahnung schon viele Informationen zu finden. Anhand derer sollte ich dann auch einen Anwalt suchen, der sich mit exakt meinem Thema bereits beschäftigt hat. Dieser wird in der Regel die Unterlassungserklärung, die in der Abmahnung enthalten ist, modifizieren und gegebenenfalls vorbeugende Unterlassungserklärungen gegenüber weiteren Rechteinhabern abgeben.
Wie können Eltern sich schützen?
Eltern sollten ihre Kinder regelmäßig belehren, dass der Tausch von Musik im Netz verboten ist. Darüber hinaus können sie eine Kindersicherungssoftware installieren. Selbst wenn die Jugendlichen solche Sperren umgehen, können Eltern sich darauf berufen, ihre Sprösslinge ausreichend belehrt zu haben. Umfassend informiert zu dem Thema unser „Handbuch Filesharing – ein Leitfaden für Eltern“, kostenlos im Netz unter www.wbs-law.de erhältlich.
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