FAQ Streaming Wann Streamen illegal ist

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FAQ Streaming - Wann Streamen illegal ist

Streaming. Serien oder Filme im Internet zu streamen, ist nicht immer legal. © Getty Images

Die Fußball-Bundes­liga im Live-Stream, Kino­filme und Serien – und alles kostenlos? Vorsicht: Streaming ist nicht immer erlaubt. Die Stiftung Warentest erklärt, was gilt.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Streaming

Was ist Streaming?

Streaming („Strömen“) ermöglicht es, Medien­inhalte wie Filme, Serien und Musik sowie Sport­ver­anstaltungen wie Fußball oder Formel 1 auf einem digitalen Endgerät über das Internet abzu­spielen – und zwar jeder­zeit und ohne an das Programm eines Anbieters gebunden zu sein. Beim Streaming werden laufend Daten­pakete über­tragen und direkt verarbeitet. Bekannte Anbieter sind Netflix, Amazon Prime, Sky und Spotify.

Tipp: Die Stiftung Warentest hat untersucht, was Netflix, Amazon und andere Video­streaming-Anbieter taugen. Alle Erkennt­nisse zu Repertoire, Technik, Hand­habung liefert unser Videostreaming-Test.

Sie sind Kunde bei Netflix und ärgern sich über die Erhöhung der Gebühren? Lesen Sie in unserem Special Netflix-Gebührenerhöhungen, wie Sie Ihr Geld zurück­fordern.

Worin liegt der tech­nische Unterschied zwischen Streaming und Filesharing?

Beim Filesharing werden Dateien auf den Computer des Nutzers über­tragen und dort gespeichert, beim Streaming werden die Inhalte nur über Browser oder App abge­rufen und nicht dauer­haft gespeichert.

Tipp: Alle wichtigen Rechts­fragen zum Thema Filesharing lesen Sie in unserem Special Filesharing: Wann Downloads illegal sind.

Ist kostenloses Streaming illegal?

Das kommt darauf an. Lange Zeit waren Gerichte der Ansicht, dass Streaming über­haupt keine Urheber­rechts­verletzung und damit erlaubt sei, weil auf dem Computer des Internetnutzers eine Vervielfältigung der Datei nur vorüber­gehend ange­fertigt wird. Nur das, was der Nutzer gerade anschaut oder anhört, wird im Cache gespeichert, die Datei befindet sich nicht dauer­haft auf dem Rechner.

Der Europäische Gerichts­hof (EuGH) hat dieser Ansicht im Jahr 2017 aber wider­sprochen und entschieden, dass auch Streaming das Urheberrecht eines anderen verletzen kann (Az. C-527/15). Das bedeutet: Kostenlos Filme oder Serien streamen kann illegal sein. Das gilt laut EuGH aber nur, wenn der Nutzer hätte erkennen können, dass er beim Streamen auf eine illegale Quelle zugreift. Wann das der Fall ist, hat das Gericht offengelassen.

Doch es gibt einen wichtigen Anhalts­punkt: Streamen Nutzer kostenlos Filme oder Musik, die sonst nur kosten­pflichtig angeboten werden – etwa über Pay-TV-Sender wie Sky –, müssen sie damit rechnen, dass es sich um eine illegale Quelle handelt. Dasselbe gilt für aktuelle Live-Streams von Sport­events wie Spiele der Fußball-Bundes­liga oder Formel-1-Rennen. Bei einer Platt­form wie Youtube dürfen Nutzer hingegen davon ausgehen, dass es sich um legal einge­stellte Inhalte handelt. Dort können sie online legal Filme, Serien und Videos schauen.

Kann illegales Streaming nach­verfolgt werden?

Im Prinzip ja. Jedem mit dem Internet verbundenen Gerät wie Computer oder Smartphone beziehungs­weise dem Netz­werk, in das es einge­wählt ist, wird eine IP-Adresse zuge­ordnet. Beim illegalen Streamen lässt sich anhand dieser IP-Adresse ermitteln, wer der Inhaber des Anschlusses ist, über den die Rechts­verletzung begangen wurde. Das ist allerdings mit einem sehr hohen Aufwand verbunden.

Auf welchen Seiten kann ich online legal Filme und Serien schauen?

In der Regel können sich Nutzer auf die Recht­mäßig­keit des Angebots verlassen, wenn sie auf kosten­pflichtige Streaming-Portalen unterwegs sind. Diese haben die Nutzungs­rechte dafür erworben, die angebotenen Filme und Serien beziehungs­weise die angebotene Musik in dieser Form verwerten zu dürfen. Außerdem zahlen diese Streaming-Portale Gebühren an die Verwertungs­gesell­schaften, wie die GEMA. Der Urheber wird also finanziell entlohnt. Legale Streaming-Anbieter sind zum Beispiel: Sky, Netflix, Amazon Prime Video, Maxdome und RTLplus. Auch über die Mediatheken von ARD und ZDF können Nutzer legal Spielfilme und Serien streamen.

Tipp: Achtung! Es gibt auch schwarze Schafe unter Anbietern. Fake-Portale ködern Kunden und schieben ihnen Jahres­abos unter. In unserem Special Warnung vor Fake-Portalen lesen Sie, was dann zu tun ist.

Wie erkenne ich einen illegalen Stream?

Ein illegales Streaming-Portal lässt sich zum Beispiel am Angebot erkennen: Bietet jemand kostenlos aktuelle Kino­filme an, sollte einem das verdächtig vorkommen. Das gilt erst recht, wenn die Filme etwa von der Leinwand abge­filmt wurden. Weitere Anhalts­punkte: Der Anbieter hat seinen Sitz im Ausland, auf der Website fehlt das Impressum oder es gibt weder Kunden­service noch Kontakt­möglich­keiten.

Wie viel Schaden­ersatz muss ich zahlen, wenn ich bei illegalem Streaming erwischt werde?

Das lässt sich nicht für jeden Sach­verhalt pauschal beant­worten. In der Regel können Sie aber davon ausgehen, dass Sie so viel Schaden­ersatz zahlen müssen, wie für die legale Nutzung fällig gewesen wäre. Für das illegale Streamen eines Kino­films wäre also etwa der Preis einer Kino­karte oder DVD fällig. Hinzukommen allerdings noch die Kosten der abmahnenden Rechts­anwalts­kanzlei. Das können leicht mehrere hundert Euro sein.

Im Vergleich zum Filesharing ist der entstandene Schaden jedenfalls geringer, weil es beim illegalen Streamen nicht zu einem Upload der Datei in einer Tauschbörse kommt, die damit unter Umständen Hunderten von Nutzern zugäng­lich ist.

Tipp: Sie haben eine Abmahnung wegen eines illegalen Downloads erhalten? Was Filesharing ist und wie Sie mit Abmahnungen wegen Urheber­rechts­verletzungen umgehen sollten, lesen Sie in unserem Special Filesharing: Wann Downloads illegal sind.

Darf ich mein Abo beim Streaming-Dienst teilen?

Die eigenen Zugangs­daten für Sky, Netflix oder Amazon Prime an die beste Freundin, den Bruder oder die Nach­barin weitergeben? Die meisten Streaming-Anbieter verbieten das sogenannte Account-Sharing ausdrück­lich. Nur Mitglieder desselben Haus­halts dürfen einen Zugang gemein­sam nutzen. Das gilt für Familien ebenso wie die Mitbewohner ­einer Wohn­gemeinschaft. Es gibt jedoch Modelle, die die Nutzung durch mehrere erlauben – solche Abos kosten natürlich mehr. Der Account beim Streaming-Anbieter darf in der eigenen Wohnung genutzt werden, aber auch unterwegs über mobile Apps, also zum Beispiel im Urlaub.

Wer sich nicht an die Nutzungs­bedingungen des Anbieters hält, riskiert, dass der eigene Zugang gesperrt wird. Auch Schaden­ersatz­forderungen sind möglich.

Tipp: Weitere Infos und Tests finden Sie auf unserer Themenseite Streaming.

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