
Streaming. Serien oder Filme im Internet zu streamen, ist nicht immer legal. © Getty Images
Die Fußball-Bundesliga im Live-Stream, Kinofilme und Serien – und alles kostenlos? Vorsicht: Streaming ist nicht immer erlaubt. Die Stiftung Warentest erklärt, was gilt.
Alle Fragen im Überblick
- Was ist Streaming?
- Worin liegt der technische Unterschied zwischen Streaming und Filesharing?
- Ist kostenloses Streaming illegal?
- Kann illegales Streaming nachverfolgt werden?
- Auf welchen Seiten kann ich online legal Filme und Serien schauen?
- Wie erkenne ich einen illegalen Stream?
- Wie viel Schadenersatz muss ich zahlen, wenn ich bei illegalem Streaming erwischt werde?
- Darf ich mein Abo beim Streaming-Dienst teilen?
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Streaming
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Was ist Streaming?
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Streaming („Strömen“) ermöglicht es, Medieninhalte wie Filme, Serien und Musik sowie Sportveranstaltungen wie Fußball oder Formel 1 auf einem digitalen Endgerät über das Internet abzuspielen – und zwar jederzeit und ohne an das Programm eines Anbieters gebunden zu sein. Beim Streaming werden laufend Datenpakete übertragen und direkt verarbeitet. Bekannte Anbieter sind Netflix, Amazon Prime, Sky und Spotify.
Tipp: Die Stiftung Warentest hat untersucht, was Netflix, Amazon und andere Videostreaming-Anbieter taugen. Alle Erkenntnisse zu Repertoire, Technik, Handhabung liefert unser Videostreaming-Test.
Sie sind Kunde bei Netflix und ärgern sich über die Erhöhung der Gebühren? Lesen Sie in unserem Special Netflix-Gebührenerhöhungen, wie Sie Ihr Geld zurückfordern.
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Worin liegt der technische Unterschied zwischen Streaming und Filesharing?
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Beim Filesharing werden Dateien auf den Computer des Nutzers übertragen und dort gespeichert, beim Streaming werden die Inhalte nur über Browser oder App abgerufen und nicht dauerhaft gespeichert.
Tipp: Alle wichtigen Rechtsfragen zum Thema Filesharing lesen Sie in unserem Special Filesharing: Wann Downloads illegal sind.
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Ist kostenloses Streaming illegal?
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Das kommt darauf an. Lange Zeit waren Gerichte der Ansicht, dass Streaming überhaupt keine Urheberrechtsverletzung und damit erlaubt sei, weil auf dem Computer des Internetnutzers eine Vervielfältigung der Datei nur vorübergehend angefertigt wird. Nur das, was der Nutzer gerade anschaut oder anhört, wird im Cache gespeichert, die Datei befindet sich nicht dauerhaft auf dem Rechner.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dieser Ansicht im Jahr 2017 aber widersprochen und entschieden, dass auch Streaming das Urheberrecht eines anderen verletzen kann (Az. C-527/15). Das bedeutet: Kostenlos Filme oder Serien streamen kann illegal sein. Das gilt laut EuGH aber nur, wenn der Nutzer hätte erkennen können, dass er beim Streamen auf eine illegale Quelle zugreift. Wann das der Fall ist, hat das Gericht offengelassen.
Doch es gibt einen wichtigen Anhaltspunkt: Streamen Nutzer kostenlos Filme oder Musik, die sonst nur kostenpflichtig angeboten werden – etwa über Pay-TV-Sender wie Sky –, müssen sie damit rechnen, dass es sich um eine illegale Quelle handelt. Dasselbe gilt für aktuelle Live-Streams von Sportevents wie Spiele der Fußball-Bundesliga oder Formel-1-Rennen. Bei einer Plattform wie Youtube dürfen Nutzer hingegen davon ausgehen, dass es sich um legal eingestellte Inhalte handelt. Dort können sie online legal Filme, Serien und Videos schauen.
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Kann illegales Streaming nachverfolgt werden?
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Im Prinzip ja. Jedem mit dem Internet verbundenen Gerät wie Computer oder Smartphone beziehungsweise dem Netzwerk, in das es eingewählt ist, wird eine IP-Adresse zugeordnet. Beim illegalen Streamen lässt sich anhand dieser IP-Adresse ermitteln, wer der Inhaber des Anschlusses ist, über den die Rechtsverletzung begangen wurde. Das ist allerdings mit einem sehr hohen Aufwand verbunden.
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Auf welchen Seiten kann ich online legal Filme und Serien schauen?
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In der Regel können sich Nutzer auf die Rechtmäßigkeit des Angebots verlassen, wenn sie auf kostenpflichtige Streaming-Portalen unterwegs sind. Diese haben die Nutzungsrechte dafür erworben, die angebotenen Filme und Serien beziehungsweise die angebotene Musik in dieser Form verwerten zu dürfen. Außerdem zahlen diese Streaming-Portale Gebühren an die Verwertungsgesellschaften, wie die GEMA. Der Urheber wird also finanziell entlohnt. Legale Streaming-Anbieter sind zum Beispiel: Sky, Netflix, Amazon Prime Video, Maxdome und RTLplus. Auch über die Mediatheken von ARD und ZDF können Nutzer legal Spielfilme und Serien streamen.
Tipp: Achtung! Es gibt auch schwarze Schafe unter Anbietern. Fake-Portale ködern Kunden und schieben ihnen Jahresabos unter. In unserem Special Warnung vor Fake-Portalen lesen Sie, was dann zu tun ist.
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Wie erkenne ich einen illegalen Stream?
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Ein illegales Streaming-Portal lässt sich zum Beispiel am Angebot erkennen: Bietet jemand kostenlos aktuelle Kinofilme an, sollte einem das verdächtig vorkommen. Das gilt erst recht, wenn die Filme etwa von der Leinwand abgefilmt wurden. Weitere Anhaltspunkte: Der Anbieter hat seinen Sitz im Ausland, auf der Website fehlt das Impressum oder es gibt weder Kundenservice noch Kontaktmöglichkeiten.
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Wie viel Schadenersatz muss ich zahlen, wenn ich bei illegalem Streaming erwischt werde?
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Das lässt sich nicht für jeden Sachverhalt pauschal beantworten. In der Regel können Sie aber davon ausgehen, dass Sie so viel Schadenersatz zahlen müssen, wie für die legale Nutzung fällig gewesen wäre. Für das illegale Streamen eines Kinofilms wäre also etwa der Preis einer Kinokarte oder DVD fällig. Hinzukommen allerdings noch die Kosten der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei. Das können leicht mehrere hundert Euro sein.
Im Vergleich zum Filesharing ist der entstandene Schaden jedenfalls geringer, weil es beim illegalen Streamen nicht zu einem Upload der Datei in einer Tauschbörse kommt, die damit unter Umständen Hunderten von Nutzern zugänglich ist.
Tipp: Sie haben eine Abmahnung wegen eines illegalen Downloads erhalten? Was Filesharing ist und wie Sie mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen umgehen sollten, lesen Sie in unserem Special Filesharing: Wann Downloads illegal sind.
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Darf ich mein Abo beim Streaming-Dienst teilen?
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Die eigenen Zugangsdaten für Sky, Netflix oder Amazon Prime an die beste Freundin, den Bruder oder die Nachbarin weitergeben? Die meisten Streaming-Anbieter verbieten das sogenannte Account-Sharing ausdrücklich. Nur Mitglieder desselben Haushalts dürfen einen Zugang gemeinsam nutzen. Das gilt für Familien ebenso wie die Mitbewohner einer Wohngemeinschaft. Es gibt jedoch Modelle, die die Nutzung durch mehrere erlauben – solche Abos kosten natürlich mehr. Der Account beim Streaming-Anbieter darf in der eigenen Wohnung genutzt werden, aber auch unterwegs über mobile Apps, also zum Beispiel im Urlaub.
Wer sich nicht an die Nutzungsbedingungen des Anbieters hält, riskiert, dass der eigene Zugang gesperrt wird. Auch Schadenersatzforderungen sind möglich.
Tipp: Weitere Infos und Tests finden Sie auf unserer Themenseite Streaming.
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