
Chip im Innern. Mit dem elektronischen Personalausweis im Kreditkartenformat lassen sich Behördengänge online erledigen. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Dank der Online-Ausweisfunktion lassen sich von Kfz-Zulassung bis Bafög-Antrag bereits einige Dinge online erledigen. Das funktioniert auch mit dem Smartphone.
Elektronischer Personalausweis – das Wichtigste in Kürze
Aktivieren. Um sich online mit dem Personalausweis identifizieren zu können, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion aktivieren. Bei Ausweisen, die ab dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, ist dies automatisch der Fall. Vorher konnte man sich beim Abholen des Dokuments entscheiden, ob die Onlinefunktion aktiviert werden soll. Nach der Aktivierung erhalten Sie per Post einen Brief mit einer Pin.
Sicherheit. Es sind zwei Faktoren nötig, um den E-Perso zu nutzen: Wissen (Pin) und Besitz (Karte). Haben Angreifer nicht auf beides Zugriff, können sie nichts ausrichten. Deshalb sollte der Ausweis nicht dauerhaft auf dem Kartenleser liegen, um Fernangriffe zu erschweren. Einen Notizzettel mit der Pin sollten Sie nicht zusammen mit dem Ausweis ins Portemonnaie legen.
Sperren. Falls Sie den Ausweis verlieren, sperren Sie die Online-Ausweisfunktion umgehend. Das geht über die Telefonnummer 116 116. Sie benötigen dafür das Sperrkennwort aus dem Brief. Alternativ kann das Bürgeramt die Funktion sperren. Was bei Verlust des Ausweises zu tun ist, fasst das Bundesinnenministerium auf seiner Website zusammen.
Was sich bereits mit der Online-Ausweisfunktion erledigen lässt
Fast jeder besitzt ihn, aber kaum jemand benutzt ihn. So könnte man den Status quo des elektronischen Personalausweises beschreiben. Dabei könnte er helfen, mehr digitale Verwaltung zu ermöglichen.
Dass Deutschland hier im internationalen Vergleich hinterherhinkt, ist spätestens durch die Corona-Pandemie deutlich geworden. Denn noch immer sind viele Behörden über das Internet nur schlecht erreichbar und es gibt Warteschlangen in Bürgerämtern, Kfz-Zulassungsstellen und Jobcentern.
Mikrochip macht Personalausweis zum E-Perso
Damit sich Anträge und Formulare bei Behörden auch online und mit eindeutiger Identität einreichen lassen, hat der Personalausweis schon 2010 ein Update bekommen. Seitdem steckt in jeder Plastikkarte ein Mikrochip, auf dem Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift elektronisch gespeichert sind. Das soll die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und öffentlicher Verwaltung erleichtern.
E-Personalausweis hilft bei Identifikation
Privatwirtschaftliche Unternehmen sollen auf diese Weise Kunden eindeutig und sicher identifizieren können, zum Beispiel bei der Eröffnung eines Girokontos.
Im Alltag der meisten Menschen in Deutschland spielt die Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion genannt, jedoch keine Rolle. Nur 6 Prozent haben sie schon einmal genutzt, heißt es im E-Government-Monitor 2020 des Vereins Initiative D21. Die Gründe dürften vielfältig sein: zu wenig Anwendungen, zu kompliziert, Sorge um den Datenschutz.
Bislang nur wenig Anwendungsmöglichkeiten
Zehneinhalb Jahre nach der Einführung sind die Anwendungsmöglichkeiten überschaubar. 141 zählt das Bundesinnenministerium derzeit; gerechnet sind alle Anwendungen an allen Stellen in Deutschland. Die Zahl der Möglichkeiten, die jemand am Wohnort nutzen kann, ist viel geringer.
Bisher setzen nur wenige private Unternehmen auf die Onlinefunktion. Eines von ihnen ist der Mobilfunkanbieter Vodafone. Hier können Kunden eine neue Sim-Karte per E-Perso aktivieren.
Auch die Deutsche Post hat die Online-Ausweisfunktion in ihren Identifizierungsdienst Postident integriert. Die Identifizierung mit dem E-Perso ist in der Regel schneller und komfortabler als beispielsweise eine Kontoeröffnung per Videochat.
Hauptsächlich bieten Behörden die Online-Ausweisfunktion an
Die Mehrzahl der Angebote kommt von staatlichen Stellen auf Ebene des Bundes, der Länder, Landkreise und Kommunen. So ist es in vielen Regionen möglich, online ein Auto umzumelden oder einen Bafög-Antrag zu stellen. In Bremen und Köln können Eltern online eine Geburtsurkunde für ihr Kind anfordern und auch, wer zum ersten Mal seine Steuererklärung über das Portal der Finanzverwaltung Elster abgeben möchte, kann sich mit dem E-Perso anmelden.
So erleichtert der E-Perso schon jetzt den Alltag

Bislang akzeptieren vor allem Behörden den E-Perso zur Identifikation im Internet. Nach und nach steigt auch die Privatwirtschaft ein. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Onlinefunktion automatisch aktiviert
Einige Maßnahmen sollen den E-Perso populärer machen. Dazu gehört: Seit Juli 2017 ist die Onlinefunktion bei neu ausgegebenen Personalausweisen standardmäßig aktiviert, kann aber nachträglich gesperrt werden. Ein Brief mit einer Transport-Pin kommt nach dem Ausweisantrag per Post nach Hause. Wer diesen Brief verloren hat, muss im Bürgeramt eine neue beantragen.
Bei älteren Ausweisen konnte man sich beim Abholen im Bürgeramt entscheiden, ob die Online-Ausweisfunktion ein- oder ausgeschaltet werden soll. Wer das Dokument mit deaktivierter Online-Funktion nun doch im Internet nutzen möchte, kann es beim Bürgeramt aktivieren lassen. Seit 2021 ist das kostenlos, ebenso wie das Ändern einer vergessenen Pin.
Das kostet ein Personalausweis
Die Gebühr für den Personalausweis wurde 2021 angehoben:
37 Euro kostet er nun und ist zehn Jahre gültig, vorher waren es 28,80 Euro.
Wer jünger als 24 Jahre ist, zahlt weiterhin 22,80 Euro, muss sich aber bereits nach sechs Jahren einen neuen Ausweis ausstellen lassen.
Damit auch in Deutschland lebende Ausländer die Onlinefunktion nutzen können, gibt es einen elektronischen Aufenthaltstitel und eine eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger.
So funktioniert die Technik
Smartphone als Kartenleser
Die wahrscheinlich größte Änderung betrifft die Kartenlesegeräte. Als der Ausweis mit Chip 2010 eingeführt wurde, nutzten viele das Internet primär mit einem stationären Computer oder Laptop. Um den Personalausweis mit dem Rechner zu verbinden, musste man ein spezielles Kartenlesegerät mit USB-Kabel verwenden.
Heute haben viele potenzielle Nutzer der Online-Ausweisfunktion bereits ein Lesegerät – sie wissen es nur nicht. Denn sie können die Daten ihres E-Persos mit ihrem Smartphone auslesen. Das Gerät muss dafür eine NFC-Schnittstelle besitzen, die auch beim mobilen Bezahlen mit Apple Pay oder Google Pay zum Einsatz kommt.
Das ist bei den meisten Smartphones, die in den vergangenen Jahren auf den Markt kamen, der Fall. Wer lieber ein spezielles Lesegerät nutzt, kann das weiterhin tun. Komfort-Lesegeräte mit Pin-Tastatur, die sicherste Variante, kosten zirka 130 Euro.
Interessierte brauchen eine App
Das Einlesen allein reicht nicht. Benötigt wird eine Software, ohne die die Kommunikation zwischen dem Chip auf dem Ausweis und einem Diensteanbieter nicht funktioniert. Mehrere Programme können das leisten, am weitesten verbreitet ist die im Auftrag der Bundesregierung entwickelte AusweisApp2.
Wer auf der Webseite eines Anbieters, zum Beispiel des örtlichen Bürgeramtes, einen Identifizierungsvorgang startet, wird in diese App auf seinem Smartphone oder Computer geleitet. Dann muss er oder sie den Ausweis an den Kartenleser oder sein Smartphone halten und die sechsstellige Pin eingeben. Manche Anbieter wie die Bank Comdirect integrieren eine entsprechende Funktion in ihre eigenen Apps – der Umweg über die AusweisApp2 entfällt dann.
Online-Ausweisfunktion: E-Perso und App einrichten
- Software herunterladen. Laden Sie sich die AusweisApp2 auf Ihr Android- oder iOS-Smartphone. Wenn Sie einen speziellen Kartenleser oder das Smartphone mit einem Mac oder Windows-Computer verwenden möchten, müssen Sie die AusweisApp2 auch darauf installieren. Eine Liste der kompatiblen Geräte und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite ausweisapp.bund.de. Die AusweisApp2 gibt es nicht für Linux. Eine Alternative ist die Software Open eCard.
- Aktivieren. Oftmals ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert. Bei Ausweisen, die ab dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, ist das immer der Fall, davor musste man sich entscheiden. Die Funktion lässt sich nachträglich und kostenlos im Bürgeramt aktivieren. Ist sie bereits aktiviert, sollten Sie einen Brief mit einer Transport-Pin erhalten haben.
- Pin ändern. Vor der ersten Benutzung müssen Sie die fünfstellige Transport-Pin einmalig in eine eigene, sechsstellige Pin ändern. Öffnen Sie dafür die AusweisApp2 und wählen Sie den Punkt „Pin ändern“ aus. Sie müssen dann den Personalausweis an das Smartphone oder den Kartenleser halten. Falls Sie die Pin notieren, gehört der Zettel nicht mit dem Ausweis ins Portemonnaie! Das ist sogar gesetzlich untersagt (§ 27 Personalausweisgesetz).
- Ausprobieren. Sie können sich nun mit dem Personalausweis im Internet identifizieren. Eine Liste der verfügbaren Anwendungen finden Sie unter personalausweisportal.de. Wie Sie in wenigen Minuten Ihre Punkte bei der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg abfragen können, erklären wir in unserem Special Abfrage in Flensburg.
Ausweis auslesen: Diese vier Varianten gibt es

Der Ausweis. Er ist sowohl mobil als auch an einem stationären Computer nutzbar. Künftig soll er auch komplett digital ins Smartphone wandern, um den Prozess der Online-Identifikation einfacher zu gestalten. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Wie sicher ist das?
Wenn ein Anbieter Daten vom Ausweis abfragen möchte, stellt die AusweisApp2 eine verschlüsselte Verbindung zwischen dem Chip und einem speziellen Server her, der die Echtheit des Ausweises überprüft.
Zertifikat nötig. Joachim Wagner, Pressesprecher des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), erklärt im Gespräch mit der Stiftung Warentest: „Auch der Diensteanbieter braucht ein staatliches Zertifikat zur Bestätigung, dass er zum Auslesen berechtigt ist.“ Durch diese Berechtigungszertifikate müsse sich jeder Anbieter gegenüber dem E-Ausweis identifizieren, um Missbrauch der persönlichen Daten zu verhindern.
Das BSI hat in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei, die den Ausweis herstellt, das technische Verfahren entwickelt. Bei der Einführung des E-Persos im Jahr 2010 warnte der Chaos Computer Club, die Eingabe der Pin auf dem Computer sei unsicher und empfahl Lesegeräte mit integrierter Pin-Tastatur.
Zwei Faktoren. BSI-Sprecher Wagner verweist darauf, dass in diesem Szenario Computer oder Smartphone durch eine Schadsoftware infiziert sein müssten. Außerdem: „Das Prinzip beim elektronischen Personalausweis ist immer Wissen und Besitz, also Pin und Ausweis.“ Werde die Pin entwendet, könnten Angreifer ohne den Ausweis nichts damit anfangen.
Nach Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten sei die Sicherheit des E-Persos hoch, wenn Smartphones regelmäßig mit Sicherheitsupdates versorgt würden. Die Verantwortung für die Sicherheit der verwendeten Geräte werde dadurch aber sehr weit in den Bereich der Bürgerinnen und Bürger verlagert, teilt ein Sprecher mit.
Biometrische Daten. Foto und Fingerabdrücke, die auf dem E-Perso digital gespeichert sind, können übrigens nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei oder Zoll ausgelesen werden.
Elektronische Signatur nicht mehr unterstützt
Neben der Online-Ausweisfunktion wurde der elektronische Personalausweis bei seiner Einführung auch für einen anderen Zweck beworben. Auf den integrierten Chip kann ein Softwarezertifikat zum digitalen Signieren geladen werden. Damit lässt sich beispielsweise ein Arbeitsvertrag rechtssicher digital unterschreiben.
Die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur ist durch eine EU-Verordnung der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (Artikel 25 eIDAS-Verordnung). Das Zertifikat auf den Ausweis zu laden, war jedoch technisch kompliziert und hat keine große Verbreitung gefunden. 2017 hat die Bundesdruckerei als letzter Anbieter ihren Dienst dafür eingestellt, weshalb die Funktion im Personalausweis faktisch unbrauchbar ist.
Alternative: Fernsignatur
Die Möglichkeit, Dokumente elektronisch zu unterschreiben, besteht aber weiterhin. Dafür werden meist spezielle Signaturkarten oder Fernsignaturen eingesetzt. Bei letzteren befindet sich das Softwarezertifikat auf einem Server, der den eigentlichen Vorgang des Unterschreibens durchführt. Der E-Perso wird dann höchstens zur Identifikation genutzt.
Ausblick: Was in Zukunft möglich sein soll
Die Zahl der Anwendungen für den elektronischen Identitätsnachweis soll in nächster Zeit drastisch steigen. Nach dem Onlinezugangsgesetz von 2017 sind Bund und Länder verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen auch online anzubieten. Ab Mai 2022 sollen zum Beispiel alle Bürgerinnen und Bürger nach einem Umzug ihre Meldeadresse online ändern können, sodass der Gang zur Behörde entfällt.
Ob das Großprojekt gelingen wird, ist fraglich. Immerhin steigt seit 2016 die Nutzung von digitalen Verwaltungsangeboten hierzulande leicht. 2020 gaben 54 Prozent der Befragten in Deutschland an, in den letzten zwölf Monaten E-Government-Angebote genutzt zu haben. In Österreich waren es 72 Prozent, so der E-Government-Monitor. Bei Nutzung und Angebot digitaler Verwaltungsleistungen liegt Deutschland im Vergleich mit anderen EU-Staaten im unteren Mittelfeld, zeigt der E-Government Benchmark 2020, eine im Auftrag der EU-Kommission erstellte Studie.
Ausweis wandert aufs Smartphone
Ein neuer Abschnitt in Sachen Online-Ausweisfunktion kann jetzt umgesetzt werden: Die Bundesnetzagentur hat im Dezember 2021 mit Smart-eID einen elektronischen Identitätsnachweis anerkannt, der allein über das Smartphone funktioniert. Die Anerkennung ist im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und nach Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erfolgt. Die Methode ist allerdings bis zum 21. Dezember 2023 befristet. Der Personalausweis kann damit komplett ins Smartphone wandern. Der Chip des Ausweises wird dabei nur einmal ausgelesen und eine digitale Kopie in einem sicheren Bereich auf dem Gerät gespeichert. Olaf Clemens, Produktmanager bei der Bundesdruckerei, sagt: „Das Ausweisen im Internet funktioniert damit einfacher und schneller, weil man nicht jedes Mal den Ausweis ans Handy halten muss.“
Die Polizei akzeptiert nur das Original
Bisher hat nur Samsung zugesagt, die Funktion zum Start in einigen Modellen freizuschalten. „Wenn wir mit einem Pilotprojekt starten, ist die Erwartung, dass weitere Hersteller kurzfristig dazukommen“, so Clemens. Gegenüber der Polizei wird man sich damit aber nicht ausweisen können. Das geht weiter nur mit dem Original.
Plastik-Perso: Diese Regeln gelten für den Gebrauch
- Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht. Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren, die in Deutschland leben, müssen einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen (Ausweispflicht). Eine Pflicht, den Ausweis jederzeit dabeizuhaben (Mitführpflicht), besteht jedoch nicht. Mehr dazu in unserem Artikel Wann man Perso und Führerschein dabei haben muss.
- Ausweis als Pfand nicht erlaubt. Wer im Sommer öfters mal ein Boot ausleiht, kennt die Aufforderung vielleicht: „Bitte den Ausweis als Pfand hinterlegen.“ Was in der Praxis oft vorkommt, ist gesetzlich verboten. Man darf den Personalausweis nicht als Pfand verlangen (§ 1 Personalausweisgesetz).
- Fotokopie nur mit Zustimmung. Ebenfalls gang und gäbe: Beim Einchecken ins Hotel wird der Ausweis kopiert. Dies ist jedoch nur mit der Zustimmung des Ausweisinhabers oder der -inhaberin erlaubt. Außerdem muss die Kopie als solche eindeutig erkennbar sein. Ohne Ihre Zustimmung dürfen die Daten auch nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 20 Personalausweisgesetz).
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11 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Ich fühle mich als Nutzer eines älteren IPhones wieder mal benachteiligt. Im Sinne der Nachhaltigkeit hätte ich mir gewünscht, dass die App auch für ältere Softwareversionen nutzbar wäre.
Rundfunkgebühren:
Bei der Ex-GEZ benötigt man nur Anschrift und Beitrags- und Kontonummer (keine Anmeldung) und der Fall ist erledigt.
Antrag Elterngeld (Bayern) wegen Nachwuchs:
Hier läßt sich fast alles online durchführen.
Nur die Geburtsurkunde muss im Original eingereicht werden - wobei man hier auch den klassisch unterschriebenen Antrag gleich mitschicken kann.
Ich hatte die Bank gewechselt und hatte mich schon richtig gefreut das ganze endlich mit dem e-Perso durchzuführen:
Gemeinde:
Es wird eine Bayern-ID benötigt, diese hatte ich bereits. Nach Eingabe aller Daten wird man zum Schluss aufgefordert eine PDF auszudrucken, zu unterschreiben und im Original an die Gemeinde zu schicken.
Zoll (Kfz-Steuer):
- Registrieren beim Zoll-Portal (mit e-Perso)
- Bestätigen der e-mail-Adresse
- Eingabe der Kennzeichens
- Warten auf Abgleich Kennzeichens mit der Datenbank ("Identifizerung")
- Ändern der Bankverbindung
Man erhält dann ein paar Tage später eine e-mail dass sich im "Postkorb" eine neue Nachricht befindet. Das ist die Bestätigung. Bei Anmeldung mit e-mail anstatt e-Perso wird aber diese nicht angezeigt (0 Nachrichten).
Da das zweite Auto auf meine Frau zugelassen ist, und somit die ganze Prozedur nochmal erforderlich gewesen wäre, habe ich das ganze mit Formular und Fax über meine Fritz-Box erledigt. Die Bestätigung kommt dann per Post.
"Mit der Maus ins Rathaus" wirbt unsere kleine oberbayerische Gemeinde – dahinter gibts nur Analoges und Umstandskramereien. Der E-Perso wird da erst gar nicht zur Identifizierung angeboten…
Erstaunlich auch, dass die Telekom zur SIM Karten ID an den Postschalter bittet, während deren Reseller EdekaSmart, Jamobil etc. den E-Perso problemlos akzeptieren.
Fazit: Solange Entscheider analog ticken, wird das nichts :-)
Kommentar vom Autor gelöscht.