Online-Ausweis­funk­tion So nutzen Sie den digitalen Ausweis

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Online-Ausweis­funk­tion - So nutzen Sie den digitalen Ausweis

Chip im Innern. Mit dem elektronischen Personal­ausweis im Kreditkartenformat lassen sich Behördengänge online erledigen. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Dank der Online-Ausweis­funk­tion lassen sich von Kfz-Zulassung bis Bafög-Antrag bereits einige Dinge online erledigen. Das funk­tioniert auch mit dem Smartphone.

Elektronischer Personal­ausweis – das Wichtigste in Kürze

Akti­vieren. Um sich online mit dem Personal­ausweis identifizieren zu können, müssen Sie die Online-Ausweis­funk­tion akti­vieren. Bei Ausweisen, die ab dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, ist dies auto­matisch der Fall. Vorher konnte man sich beim Abholen des Dokuments entscheiden, ob die Online­funk­tion akti­viert werden soll. Nach der Akti­vierung erhalten Sie per Post einen Brief mit einer Pin.

Sicherheit. Es sind zwei Faktoren nötig, um den E-Perso zu nutzen: Wissen (Pin) und Besitz (Karte). Haben Angreifer nicht auf beides Zugriff, können sie nichts ausrichten. Deshalb sollte der Ausweis nicht dauer­haft auf dem Kartenleser liegen, um Fern­angriffe zu erschweren. Einen Notizzettel mit der Pin sollten Sie nicht zusammen mit dem Ausweis ins Portemonnaie legen.

Sperren. Falls Sie den Ausweis verlieren, sperren Sie die Online-Ausweis­funk­tion umge­hend. Das geht über die Telefon­nummer 116 116. Sie benötigen dafür das Sperr­kenn­wort aus dem Brief. Alternativ kann das Bürger­amt die Funk­tion sperren. Was bei Verlust des Ausweises zu tun ist, fasst das Bundesinnenministerium auf seiner Website zusammen.

Was sich bereits mit der Online-Ausweis­funk­tion erledigen lässt

Fast jeder besitzt ihn, aber kaum jemand benutzt ihn. So könnte man den Status quo des elektronischen Personal­ausweises beschreiben. Dabei könnte er helfen, mehr digitale Verwaltung zu ermöglichen.

Dass Deutsch­land hier im interna­tionalen Vergleich hinterherhinkt, ist spätestens durch die Corona-Pandemie deutlich geworden. Denn noch immer sind viele Behörden über das Internet nur schlecht erreich­bar und es gibt Warte­schlangen in Bürger­ämtern, Kfz-Zulassungs­stellen und Jobcentern.

Mikrochip macht Personal­ausweis zum E-Perso

Damit sich Anträge und Formulare bei Behörden auch online und mit eindeutiger Identität einreichen lassen, hat der Personal­ausweis schon 2010 ein Update bekommen. Seitdem steckt in jeder Plastikkarte ein Mikrochip, auf dem Daten wie Name, Geburts­datum und Anschrift elektronisch gespeichert sind. Das soll die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und öffent­licher Verwaltung erleichtern.

E-Personal­ausweis hilft bei Identifikation

Privatwirt­schaftliche Unternehmen sollen auf diese Weise Kunden eindeutig und sicher identifizieren können, zum Beispiel bei der Eröff­nung eines Giro­kontos.

Im Alltag der meisten Menschen in Deutsch­land spielt die Online-Ausweis­funk­tion, auch eID-Funk­tion genannt, jedoch keine Rolle. Nur 6 Prozent haben sie schon einmal genutzt, heißt es im E-Government-Monitor 2020 des Vereins Initiative D21. Die Gründe dürften vielfältig sein: zu wenig Anwendungen, zu kompliziert, Sorge um den Daten­schutz.

Bislang nur wenig Anwendungs­möglich­keiten

Zehn­einhalb Jahre nach der Einführung sind die Anwendungs­möglich­keiten über­schaubar. 141 zählt das Bundes­innen­ministerium derzeit; gerechnet sind alle Anwendungen an allen Stellen in Deutsch­land. Die Zahl der Möglich­keiten, die jemand am Wohn­ort nutzen kann, ist viel geringer.

Bisher setzen nur wenige private Unternehmen auf die Online­funk­tion. Eines von ihnen ist der Mobil­funkanbieter Vodafone. Hier können Kunden eine neue Sim-Karte per E-Perso akti­vieren.

Auch die Deutsche Post hat die Online-Ausweis­funk­tion in ihren Identifizierungs­dienst Postident integriert. Die Identifizierung mit dem E-Perso ist in der Regel schneller und komfort­abler als beispiels­weise eine Kontoeröffnung per Videochat.

Haupt­sächlich bieten Behörden die Online-Ausweis­funk­tion an

Die Mehr­zahl der Angebote kommt von staatlichen Stellen auf Ebene des Bundes, der Länder, Land­kreise und Kommunen. So ist es in vielen Regionen möglich, online ein Auto umzu­melden oder einen Bafög-Antrag zu stellen. In Bremen und Köln können Eltern online eine Geburts­urkunde für ihr Kind anfordern und auch, wer zum ersten Mal seine Steuererklärung über das Portal der Finanz­verwaltung Elster abgeben möchte, kann sich mit dem E-Perso anmelden.

So erleichtert der E-Perso schon jetzt den Alltag

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Bislang akzeptieren vor allem Behörden den E-Perso zur Identifikation im Internet. Nach und nach steigt auch die Privatwirt­schaft ein. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Online­funk­tion auto­matisch akti­viert

Einige Maßnahmen sollen den E-Perso populärer machen. Dazu gehört: Seit Juli 2017 ist die Online­funk­tion bei neu ausgegebenen Personal­ausweisen stan­dard­mäßig akti­viert, kann aber nach­träglich gesperrt werden. Ein Brief mit einer Trans­port-Pin kommt nach dem Ausweis­antrag per Post nach Hause. Wer diesen Brief verloren hat, muss im Bürger­amt eine neue beantragen.

Bei älteren Ausweisen konnte man sich beim Abholen im Bürger­amt entscheiden, ob die Online-Ausweis­funk­tion ein- oder ausgeschaltet werden soll. Wer das Dokument mit deaktivierter Online-Funk­tion nun doch im Internet nutzen möchte, kann es beim Bürger­amt akti­vieren lassen. Seit 2021 ist das kostenlos, ebenso wie das Ändern einer vergessenen Pin.

Das kostet ein Personal­ausweis

Die Gebühr für den Personal­ausweis wurde 2021 ange­hoben:
37 Euro kostet er nun und ist zehn Jahre gültig, vorher waren es 28,80 Euro.
Wer jünger als 24 Jahre ist, zahlt weiterhin 22,80 Euro, muss sich aber bereits nach sechs Jahren einen neuen Ausweis ausstellen lassen.

Damit auch in Deutsch­land lebende Ausländer die Online­funk­tion nutzen können, gibt es einen elektronischen Aufenthalts­titel und eine eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger.

So funk­tioniert die Technik

Smartphone als Kartenleser

Die wahr­scheinlich größte Änderung betrifft die Kartenlesegeräte. Als der Ausweis mit Chip 2010 einge­führt wurde, nutzten viele das Internet primär mit einem stationären Computer oder Laptop. Um den Personal­ausweis mit dem Rechner zu verbinden, musste man ein spezielles Kartenlesegerät mit USB-Kabel verwenden.

Heute haben viele potenzielle Nutzer der Online-Ausweis­funk­tion bereits ein Lesegerät – sie wissen es nur nicht. Denn sie können die Daten ihres E-Persos mit ihrem Smartphone auslesen. Das Gerät muss dafür eine NFC-Schnitt­stelle besitzen, die auch beim mobilen Bezahlen mit Apple Pay oder Google Pay zum Einsatz kommt.

Das ist bei den meisten Smartphones, die in den vergangenen Jahren auf den Markt kamen, der Fall. Wer lieber ein spezielles Lesegerät nutzt, kann das weiterhin tun. Komfort-Lesegeräte mit Pin-Tastatur, die sicherste Variante, kosten zirka 130 Euro.

Interes­sierte brauchen eine App

Das Einlesen allein reicht nicht. Benötigt wird eine Software, ohne die die Kommunikation zwischen dem Chip auf dem Ausweis und einem Diens­teanbieter nicht funk­tioniert. Mehrere Programme können das leisten, am weitesten verbreitet ist die im Auftrag der Bundes­regierung entwickelte Ausweis­App2.

Wer auf der Webseite eines Anbieters, zum Beispiel des örtlichen Bürger­amtes, einen Identifizierungs­vorgang startet, wird in diese App auf seinem Smartphone oder Computer geleitet. Dann muss er oder sie den Ausweis an den Kartenleser oder sein Smartphone halten und die sechs­stel­lige Pin eingeben. Manche Anbieter wie die Bank Comdirect integrieren eine entsprechende Funk­tion in ihre eigenen Apps – der Umweg über die Ausweis­App2 entfällt dann.

Online-Ausweis­funk­tion: E-Perso und App einrichten

  1. Software herunter­laden. Laden Sie sich die Ausweis­App2 auf Ihr Android- oder iOS-Smartphone. Wenn Sie einen speziellen Kartenleser oder das Smartphone mit einem Mac oder Wind­ows-Computer verwenden möchten, müssen Sie die Ausweis­App2 auch darauf installieren. Eine Liste der kompatiblen Geräte und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite ausweisapp.bund.de. Die Ausweis­App2 gibt es nicht für Linux. Eine Alternative ist die Software Open eCard.
  2. Akti­vieren. Oftmals ist die Online-Ausweis­funk­tion bereits akti­viert. Bei Ausweisen, die ab dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, ist das immer der Fall, davor musste man sich entscheiden. Die Funk­tion lässt sich nach­träglich und kostenlos im Bürger­amt akti­vieren. Ist sie bereits akti­viert, sollten Sie einen Brief mit einer Trans­port-Pin erhalten haben.
  3. Pin ändern. Vor der ersten Benut­zung müssen Sie die fünf­stel­lige Trans­port-Pin einmalig in eine eigene, sechs­stel­lige Pin ändern. Öffnen Sie dafür die Ausweis­App2 und wählen Sie den Punkt „Pin ändern“ aus. Sie müssen dann den Personal­ausweis an das Smartphone oder den Kartenleser halten. Falls Sie die Pin notieren, gehört der Zettel nicht mit dem Ausweis ins Portemonnaie! Das ist sogar gesetzlich untersagt (§ 27 Personalausweisgesetz).
  4. Ausprobieren. Sie können sich nun mit dem Personal­ausweis im Internet identifizieren. Eine Liste der verfügbaren Anwendungen finden Sie unter personalausweisportal.de. Wie Sie in wenigen Minuten Ihre Punkte bei der „Verkehrs­sünderkartei“ in Flens­burg abfragen können, erklären wir in unserem Special Abfrage in Flensburg.

Ausweis auslesen: Diese vier Varianten gibt es

Online-Ausweis­funk­tion - So nutzen Sie den digitalen Ausweis

Der Ausweis. Er ist sowohl mobil als auch an einem stationären Computer nutz­bar. Künftig soll er auch komplett digital ins Smartphone wandern, um den Prozess der Online-Identifikation einfacher zu gestalten. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Wie sicher ist das?

Wenn ein Anbieter Daten vom Ausweis abfragen möchte, stellt die Ausweis­App2 eine verschlüsselte Verbindung zwischen dem Chip und einem speziellen Server her, der die Echt­heit des Ausweises über­prüft.

Zertifikat nötig. Joachim Wagner, Presse­sprecher des Bundes­amts für Sicherheit in der Informations­technik (BSI), erklärt im Gespräch mit der Stiftung Warentest: „Auch der Diens­teanbieter braucht ein staatliches Zertifikat zur Bestätigung, dass er zum Auslesen berechtigt ist.“ Durch diese Berechtigungs­zertifikate müsse sich jeder Anbieter gegen­über dem E-Ausweis identifizieren, um Miss­brauch der persönlichen Daten zu verhindern.

Das BSI hat in Zusammen­arbeit mit der Bundes­druckerei, die den Ausweis herstellt, das tech­nische Verfahren entwickelt. Bei der Einführung des E-Persos im Jahr 2010 warnte der Chaos Computer Club, die Eingabe der Pin auf dem Computer sei unsicher und empfahl Lesegeräte mit integrierter Pin-Tastatur.

Zwei Faktoren. BSI-Sprecher Wagner verweist darauf, dass in diesem Szenario Computer oder Smartphone durch eine Schadsoftware infiziert sein müssten. Außerdem: „Das Prinzip beim elektronischen Personal­ausweis ist immer Wissen und Besitz, also Pin und Ausweis.“ Werde die Pin entwendet, könnten Angreifer ohne den Ausweis nichts damit anfangen.

Nach Einschät­zung des Bundes­daten­schutz­beauftragten sei die Sicherheit des E-Persos hoch, wenn Smartphones regel­mäßig mit Sicher­heits­updates versorgt würden. Die Verantwortung für die Sicherheit der verwendeten Geräte werde dadurch aber sehr weit in den Bereich der Bürgerinnen und Bürger verlagert, teilt ein Sprecher mit.

Biome­trische Daten. Foto und Finger­abdrücke, die auf dem E-Perso digital gespeichert sind, können übrigens nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei oder Zoll ausgelesen werden.

Elektronische Signatur nicht mehr unterstützt

Neben der Online-Ausweis­funk­tion wurde der elektronische Personal­ausweis bei seiner Einführung auch für einen anderen Zweck beworben. Auf den integrierten Chip kann ein Software­zertifikat zum digitalen Signieren geladen werden. Damit lässt sich beispiels­weise ein Arbeits­vertrag rechts­sicher digital unter­schreiben.

Die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur ist durch eine EU-Verordnung der hand­schriftlichen Unter­schrift gleich­gestellt (Artikel 25 eIDAS-Verordnung). Das Zertifikat auf den Ausweis zu laden, war jedoch tech­nisch kompliziert und hat keine große Verbreitung gefunden. 2017 hat die Bundes­druckerei als letzter Anbieter ihren Dienst dafür einge­stellt, weshalb die Funk­tion im Personal­ausweis faktisch unbrauch­bar ist.

Alternative: Fern­signatur

Die Möglich­keit, Dokumente elektronisch zu unter­schreiben, besteht aber weiterhin. Dafür werden meist spezielle Signaturkarten oder Fern­signaturen einge­setzt. Bei letzteren befindet sich das Software­zertifikat auf einem Server, der den eigentlichen Vorgang des Unter­schreibens durch­führt. Der E-Perso wird dann höchs­tens zur Identifikation genutzt.

Ausblick: Was in Zukunft möglich sein soll

Die Zahl der Anwendungen für den elektronischen Identitäts­nach­weis soll in nächster Zeit drastisch steigen. Nach dem Onlinezugangsgesetz von 2017 sind Bund und Länder verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungs­dienst­leistungen auch online anzu­bieten. Ab Mai 2022 sollen zum Beispiel alle Bürgerinnen und Bürger nach einem Umzug ihre Melde­adresse online ändern können, sodass der Gang zur Behörde entfällt.

Ob das Groß­projekt gelingen wird, ist fraglich. Immerhin steigt seit 2016 die Nutzung von digitalen Verwaltungs­angeboten hier­zulande leicht. 2020 gaben 54 Prozent der Befragten in Deutsch­land an, in den letzten zwölf Monaten E-Government-Angebote genutzt zu haben. In Österreich waren es 72 Prozent, so der E-Government-Monitor. Bei Nutzung und Angebot digi­taler Verwaltungs­leistungen liegt Deutsch­land im Vergleich mit anderen EU-Staaten im unteren Mittel­feld, zeigt der E-Government Benchmark 2020, eine im Auftrag der EU-Kommis­sion erstellte Studie.

Ausweis wandert aufs Smartphone

Ein neuer Abschnitt in Sachen Online-Ausweis­funk­tion kann jetzt umge­setzt werden: Die Bundes­netz­agentur hat im Dezember 2021 mit Smart-eID einen elektronischen Identitäts­nach­weis anerkannt, der allein über das Smartphone funk­tioniert. Die Anerkennung ist im Einvernehmen mit dem Bundes­amt für Sicherheit in der Informations­technik und nach Anhörung des Bundes­beauftragten für den Daten­schutz und die Informations­freiheit erfolgt. Die Methode ist allerdings bis zum 21. Dezember 2023 befristet. Der Personal­ausweis kann damit komplett ins Smartphone wandern. Der Chip des Ausweises wird dabei nur einmal ausgelesen und eine digitale Kopie in einem sicheren Bereich auf dem Gerät gespeichert. Olaf Clemens, Produktmanager bei der Bundes­druckerei, sagt: „Das Ausweisen im Internet funk­tioniert damit einfacher und schneller, weil man nicht jedes Mal den Ausweis ans Handy halten muss.“

Die Polizei akzeptiert nur das Original

Bisher hat nur Samsung zugesagt, die Funk­tion zum Start in einigen Modellen frei­zuschalten. „Wenn wir mit einem Pilot­projekt starten, ist die Erwartung, dass weitere Hersteller kurz­fristig dazu­kommen“, so Clemens. Gegen­über der Polizei wird man sich damit aber nicht ausweisen können. Das geht weiter nur mit dem Original.

Plastik-Perso: Diese Regeln gelten für den Gebrauch

  • Ausweis­pflicht, aber keine Mitführ­pflicht. Deutsche Staats­angehörige ab 16 Jahren, die in Deutsch­land leben, müssen einen Personal­ausweis oder einen Reisepass besitzen (Ausweis­pflicht). Eine Pflicht, den Ausweis jeder­zeit dabei­zuhaben (Mitführ­pflicht), besteht jedoch nicht. Mehr dazu in unserem Artikel Wann man Perso und Führerschein dabei haben muss.
  • Ausweis als Pfand nicht erlaubt. Wer im Sommer öfters mal ein Boot ausleiht, kennt die Aufforderung vielleicht: „Bitte den Ausweis als Pfand hinterlegen.“ Was in der Praxis oft vorkommt, ist gesetzlich verboten. Man darf den Personal­ausweis nicht als Pfand verlangen (§ 1 Personalausweisgesetz).
  • Fotokopie nur mit Zustimmung. Ebenfalls gang und gäbe: Beim Einchecken ins Hotel wird der Ausweis kopiert. Dies ist jedoch nur mit der Zustimmung des Ausweis­inhabers oder der -inhaberin erlaubt. Außerdem muss die Kopie als solche eindeutig erkenn­bar sein. Ohne Ihre Zustimmung dürfen die Daten auch nicht an Dritte weiterge­geben werden (§ 20 Personalausweisgesetz).
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11 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Saronni49 am 28.06.2022 um 18:25 Uhr
AusweisApp2 nur für iOS 13 oder höher

Ich fühle mich als Nutzer eines älteren IPhones wieder mal benachteiligt. Im Sinne der Nachhaltigkeit hätte ich mir gewünscht, dass die App auch für ältere Softwareversionen nutzbar wäre.

Thomas.aus.IN am 16.02.2022 um 08:28 Uhr
Besser per Post und Fax - Teil 2

Rundfunkgebühren:
Bei der Ex-GEZ benötigt man nur Anschrift und Beitrags- und Kontonummer (keine Anmeldung) und der Fall ist erledigt.
Antrag Elterngeld (Bayern) wegen Nachwuchs:
Hier läßt sich fast alles online durchführen.
Nur die Geburtsurkunde muss im Original eingereicht werden - wobei man hier auch den klassisch unterschriebenen Antrag gleich mitschicken kann.

Thomas.aus.IN am 16.02.2022 um 08:27 Uhr
Besser per Post und Fax

Ich hatte die Bank gewechselt und hatte mich schon richtig gefreut das ganze endlich mit dem e-Perso durchzuführen:
Gemeinde:
Es wird eine Bayern-ID benötigt, diese hatte ich bereits. Nach Eingabe aller Daten wird man zum Schluss aufgefordert eine PDF auszudrucken, zu unterschreiben und im Original an die Gemeinde zu schicken.
Zoll (Kfz-Steuer):
- Registrieren beim Zoll-Portal (mit e-Perso)
- Bestätigen der e-mail-Adresse
- Eingabe der Kennzeichens
- Warten auf Abgleich Kennzeichens mit der Datenbank ("Identifizerung")
- Ändern der Bankverbindung
Man erhält dann ein paar Tage später eine e-mail dass sich im "Postkorb" eine neue Nachricht befindet. Das ist die Bestätigung. Bei Anmeldung mit e-mail anstatt e-Perso wird aber diese nicht angezeigt (0 Nachrichten).
Da das zweite Auto auf meine Frau zugelassen ist, und somit die ganze Prozedur nochmal erforderlich gewesen wäre, habe ich das ganze mit Formular und Fax über meine Fritz-Box erledigt. Die Bestätigung kommt dann per Post.

Flatrateabo am 10.06.2021 um 10:07 Uhr
Behörden kennen den offenbar nicht

"Mit der Maus ins Rathaus" wirbt unsere kleine oberbayerische Gemeinde – dahinter gibts nur Analoges und Umstandskramereien. Der E-Perso wird da erst gar nicht zur Identifizierung angeboten…
Erstaunlich auch, dass die Telekom zur SIM Karten ID an den Postschalter bittet, während deren Reseller EdekaSmart, Jamobil etc. den E-Perso problemlos akzeptieren.
Fazit: Solange Entscheider analog ticken, wird das nichts :-)

Flatrateabo am 10.06.2021 um 10:00 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.