Kranken­versicherung Gesetzlich oder privat? So entscheiden Sie richtig

Datum:
  • Text: Ulrike Steck­könig, Barbara Bück­mann
Kranken­versicherung - Gesetzlich oder privat? So entscheiden Sie richtig

Arzt­besuch. Viele Versicherte hoffen auf Vorteile durch einen Wechsel zur PKV, etwa eine bessere Betreuung bei der Ärztin. © Getty Images / FatCamera

Lieber eine gesetzliche oder eine private Kranken­versicherung abschließen? Wir sagen, für wen was sinn­voll ist, und welche Vor- und Nachteile die beiden Systeme haben.

Gesetzlich und privat: Die wichtigsten Unterschiede

Spätestens mit Mitte 30 stellt sich für Beamte, Selbst­ständige und gut verdienende Angestellte die Frage nach der richtigen Kranken­versicherung: Soll es wie bei rund 90 Prozent der Menschen in Deutsch­land die gesetzliche Krankenkasse sein? Ein System, in dem jeder nach seinem Einkommen Beitrag zahlt und die Leistungen für alle gleich sind?

Oder doch die private Kranken­versicherung, in der Kundinnen und Kunden unter vielen Angeboten höhere, aber auch geringere Leistungen wählen können, als die gesetzliche Versicherung vorsieht? Wer diesen Schritt geht, über­nimmt die Verantwortung für seinen Versicherungs­schutz und die dafür lang­fristig nötigen Finanzen. Denn im Alter sind die Beiträge höher als bei Kassenpatienten. Die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Systemen zeigt unsere Tabelle.

Dieser Artikel soll bei der Entscheidung helfen. Sie wissen schon, wie Sie sich versichern möchten? In den beiden Tests der Stiftung Warentest finden Sie die besten Privat-Tarife und die besten gesetzlichen Krankenkassen:

Zum Test der Privaten Krankenversicherungen
Zum Test der gesetzlichen Krankenkassen

Unterschiede gesetzliche – private Kranken­versicherung

Gesetzliche Kranken­versicherung

Private Kranken­versicherung

Leistungen

Die Leistungen sind zu mehr als 90 Prozent gesetzlich vorgeschrieben und damit bei allen Kassen gleich. Der Gesetz­geber kann diese Leistungen auch streichen oder ändern.

Kunden vereinbaren Art und Umfang der Leistungen vertraglich mit dem Versicherer. Es sind höhere, aber auch geringere Leistungen möglich als in der gesetzlichen Versicherung. Die vertraglichen Leistungen sind bis ans Lebens­ende garan­tiert.

Patienten erhalten Behand­lungen und Medikamente ohne Rechnung über die Versichertenkarte und zahlen nur die gesetzlichen Zuzah­lungen. Mit der ärzt­lichen Abrechnung haben sie nichts zu tun.

Patienten erhalten von Ärzten, Therapeuten oder in der Apotheke Rechnungen, die sie bezahlen. Der Versicherer erstattet dann die Kosten bis zu der Höhe, wie sie im Vertrag vorgesehen ist.

Beiträge

Der Beitrag richtet sich bis zur Beitrags­bemessungs­grenze nach dem Einkommen. Sinkt das Einkommen, sinkt auch der Beitrag. Selbst­ständige mit geringen Einkünften zahlen einen Mindest­beitrag. Familien­mitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitrags­frei mitversichert.

Der Beitrag richtet sich nach dem Leistungs­umfang des Tarifs sowie nach dem Eintritts­alter und Gesund­heits­zustand bei Vertrags­schluss. Der Beitrag sinkt daher nicht, wenn das Einkommen geringer wird. Jedes Familien­mitglied benötigt einen eigenen Vertrag.

Der Beitrag steigt, wenn der allgemeine Beitrags­satz der Krankenkassen per Gesetz ange­hoben wird oder die eigene Kasse ihren Zusatz­beitrags­satz erhöht. Für Gutverdiener steigt der Beitrag auch durch die jähr­liche Anhebung der Beitrags­bemessungs­grenze.

Der Beitrag steigt immer dann, wenn die Ausgaben der Versicherer oder die Lebens­erwartung der Kunden dauer­haft über den Werten liegen, mit denen die Versicherer kalkuliert hatten.

Wechsel zwischen den Anbietern

Der Wechsel zu einer anderen allgemein geöff­neten Krankenkasse ist jeder­zeit möglich. Gesund­heits­zustand und Alter der Versicherten spielen keine Rolle.

Private Versicherer können Kunden ablehnen, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen. Beim Wechsel zu einer anderen Gesell­schaft verlieren Versicherte außerdem immer einen Teil ihrer Alterungs­rück­stellung.

Recht im Streitfall

Wider­spruch gegen Entscheidungen der Krankenkasse ist kostenlos. Klage nach Sozialrecht. Geringeres Prozess­kostenrisiko: Gerichts­gebühren und Anwalts­honorare richten sich nicht nach dem Streit­wert, sondern sind gesetzlich begrenzt.

Kein gesetzlich geregeltes Wider­spruchs­recht. Klage nach Zivilrecht. Höheres Prozess­kostenrisiko: Gerichts­gebühren und Anwalts­honorare richten sich nach dem Streit­wert, ohne Begrenzung.

Verliert der Versicherte vor Gericht, muss er nur seine eigenen Kosten tragen, nicht die der Krankenkasse.

Verliert der Versicherte vor Gericht, muss er die eigenen und die Kosten des Gegners tragen, zum Beispiel auch für teure Gutachten.

Entscheidung fürs Leben

Die Wahl der privaten Kranken­versicherung (PKV) ist meist eine Entscheidung fürs Leben: Wer die gesetzliche Kasse einmal verlassen hat, kommt nicht so leicht wieder hinein. Ab dem 55. Geburts­tag ist eine Rückkehr in die Krankenkasse, von wenigen Ausnahmen abge­sehen, ausgeschlossen.

Unser Rat

Abwägen. Ein Vorteil der privaten Kranken­versicherung: Sie bietet in der Regel bessere Leistungen als die gesetzliche. Ein Nachteil: Auch wenn im Alter Ihre Einkünfte sinken, bleiben die Beiträge hoch. Angestellte und Selbst­ständige sollten sie daher nur in Betracht ziehen, wenn sie wohl­habend sind oder sich bis zur Rente genug Vermögen aufbauen können.
Was jeweils zu beachten ist, lesen Sie in den Abschnitten für Angestellte und Selbstständige.

Beamte. Für Beamte ist die private Versicherung meist güns­tiger als die gesetzliche. Gehen Sie in Pension, erhöht sich zudem in der Regel die Beihilfe, das heißt die Unterstüt­zung durch ihren Dienst­herrn. Das gleicht Beitrags­steigerungen teil­weise aus.

Entscheidungs­hilfe. Unsere Checkliste: Kasse oder privat? liefert Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie abwägen sollten. Viele Infos rund um die private Kranken­versicherung bietet unser Special Private Krankenversicherung: Alles was Sie wissen müssen.

Leistungen. Wollen Sie sich privat kranken­versichern? Dann nehmen Sie sich Zeit für die Tarif­wahl. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Leistungen. Sind Sie erst einmal erkrankt, können Sie die Leistungen bei Ihrem Versicherer in der Regel nicht mehr aufstocken.

Ärzte schätzen Privatpatienten

Noch immer sind Privatpatienten bei vielen Ärztinnen und Ärzten beliebter. Das liegt an der Vergütung: Ärzte können jede Unter­suchung und Behand­lung nach der amtlichen Gebühren­ordnung abrechnen und für schwierige Eingriffe deutlich höhere Honorare ansetzen. Bei gesetzlich Versicherten dagegen müssen sie wirt­schaftlich im Sinne der Kassen handeln. Sowohl beim Honorar als auch bei den Rezepten, die sie ausstellen, etwa für Medikamente oder für Physio­therapie, gelten Budgets und andere Kostenbremsen.

Vertragliche Leistungen sind garan­tiert

Privatversicherten kann es außerdem nicht passieren, dass Leistungen per Gesetz gekürzt werden. Ihre vertraglichen Leistungen – von der Chef­arzt­behand­lung im Kranken­haus bis zur Erstattung für Zahn­ersatz – sind garan­tiert und meist umfang­reicher als die der Kassen.

Kosten durch steigende Beiträge

Selbst­ständige und Angestellte müssen für hohe Beiträge im Alter von Anfang an Geld zurück­legen. Rechnet man die bisherige Entwick­lung hoch – seit 2005 stiegen die privaten Beiträge im Schnitt um jähr­lich 3,1 Prozent – könnten mit 67 Jahren zwei Mal so hohe Beiträge wie bei Vertrags­abschluss mit 35 Jahren fällig sein.

Auch die Krankenkassenbeiträge steigen. 2005 lag der durch­schnitt­liche Beitrags­satz bei 14,2 Prozent, heute zahlen Kassen­mitglieder im Schnitt 17,1 Prozent vom Brutto­einkommen. Doch die Kasse berechnet die Höhe der Beiträge anteilig, sinkt das Einkommen, fordert sie weniger. Das ist ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung: gesetzlich oder privat versichert?

Andere Regeln gelten für Beamte. Wie diese ihre Entscheidung abwägen, lesen Sie im Abschnitt Beamte: Für die meisten passt die private Versicherung besser.

Früh mit dem Sparen beginnen

Angestellte und Selbst­ständige müssen genau planen. Sie brauchen im Renten­alter die nötigen Mittel, um sich ihre private Kranken­versicherung weiter leisten zu können. Wer nicht von Hause aus wohl­habend ist, muss vorsorgen – und Geld beiseite legen. Um dafür eine Mischung aus lang­fristig sicheren und rendite­stärkeren Anlageformen zu finden, bietet sich unser Anlage­konzept Pantoffel-Portfolio an.

Angestellte: Nur mit gut bezahltem, sicherem Job

Kranken­versicherung - Gesetzlich oder privat? So entscheiden Sie richtig

Die Hälfte zahlt der Chef. Trotz der paritätischen Aufteilung des Beitrags zwischen Arbeit­geber und Arbeitnehmer sollten privat kranken­versicherte Angestellte von Anfang an Geld zurück­legen. © Getty Images / skynesher

Wer darf in die Private?

Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer dürfen erst ab einem Jahres­einkommen von 73 800 Euro brutto (6 150 Euro im Monat; Werte für 2025) die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich privat versichern.

Wer zahlt den Beitrag?

Arbeitnehmer. Der Arbeit­geber zahlt die Hälfte des Beitrags, derzeit jedoch höchs­tens 471,32 Euro monatlich.

Rentner. Der Renten­versicherungs­träger zahlt einen Zuschuss zur Kranken­versicherung. Bei Privatpatienten bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente – höchs­tens aber 50 Prozent der tatsäch­lich anfallenden Beiträge.

Wie sind Kinder versichert?

Jedes Kind benötigt einen privaten Vertrag. Bei güns­tigen Anbietern ist pro Kind mit etwa 100 bis 200 Euro im Monat zu rechnen. Falls der maximale Zuschuss des Arbeit­gebers mit dem eigenen Versicherungs­beitrag noch nicht aufgebraucht ist, kann bis zur Hälfte des Kinder­beitrags davon bezahlt werden.

Zurück in die Gesetzliche

Sinkt das Einkommen unter die Versicherungs­pflicht­grenze oder wird jemand arbeitslos, wird er wieder gesetzlich versichert.

Das gilt aber nur, solange jemand noch nicht 55 Jahre alt ist. Ab dann bleiben Kunden privat versichert, selbst wenn sie Arbeits­losengeld, Bürgergeld oder eine Erwerbs­minderungs­rente beziehen.

Fazit: Ratsam nur für Gutverdiener

Für allein­stehende Angestellte mit hohen Einkünften kann die private Kranken­versicherung (PKV) zunächst güns­tiger sein als die gesetzliche: Der preis­werteste, sehr gute Tarif aus unserem PKV-Test kostet für einen 35-jährigen 649 Euro im Monat inklusive Pflege­versicherung (Selbst­beteiligung 600 Euro im Jahr).

Bei der Krankenkasse läge der monatliche Höchst­beitrag für einen Gutverdiener fast doppelt so hoch. Zieht man den Arbeit­geber-Zuschuss ab, liegt der selbst zu zahlende Anteil bei der Kasse immer noch weit­aus höher als bei der privaten Kranken­versicherung. Denn auch Privatversicherte erhalten diesen Zuschuss.

Dennoch gilt: Angestellte sollten sich nur privat versichern, wenn sie eine lang­fristig sichere und sehr gut bezahlte Stelle haben. Sie sollten von Anfang an regel­mäßig Geld für die später höheren Beiträge zur Seite zu legen. Wer eine Familie gründen will, sollte bedenken, dass jede Person einen eigenen Vertrag braucht.

Selbst­ständige: Die Gesetzliche bietet mehr Sicherheit

Kranken­versicherung - Gesetzlich oder privat? So entscheiden Sie richtig

Selbst­ständig. Wer sein eigener Chef ist, muss Geld für die höheren Beiträge im Alter zurück­legen. © Getty Images / Tom Werner

Wer darf in die Private?

Selbst­ständige und Freiberufler dürfen sich unabhängig von ihrem Einkommen privat kranken­versichern.

Wer zahlt die Beiträge?

Selbst­ständige zahlen in der privaten so wie in der gesetzlichen Versicherung den gesamten Beitrag selbst. Auch im Ruhe­stand zahlen Selbst­ständige den Beitrag komplett selbst.

Wie sind Kinder versichert?

Jedes Kind benötigt einen eigenen privaten Vertrag. Für güns­tige Angebote liegt der Beitrag bei etwa 100 bis 200 Euro im Monat.

Zurück in die Gesetzliche

Selbst­ständige können nur in die gesetzliche Krankenkasse zurück­kehren, wenn sie ihre haupt­berufliche Selbst­ständig­keit aufgeben und eine sozial­versicherungs­pflichtige Anstellung finden. Das gilt aber nur bis zum 55. Geburts­tag. Ab dann ist der Rückweg in die gesetzliche Kasse so gut wie ausgeschlossen.

Fazit: Riskant bei stark schwankenden Einkünften

Für allein­stehende Selbst­ständige mit hohen Einkünften kann die private Kranken­versicherung beim Eintritt mit Mitte 30 zunächst güns­tiger sein als die gesetzliche: Der preis­werteste, sehr gute Tarif für Selbstständige aus unserem aktuellen Test (2025) kostet 649 Euro im Monat inklusive Pflege­versicherung (Selbst­beteiligung 600 Euro im Jahr). Bei der Krankenkasse läge der monatliche Höchst­beitrag für einen Gutverdiener fast doppelt so hoch.

Angesichts der voraus­sicht­lichen Beitrags­steigerungen empfehlen wir die private Kranken­versicherung dennoch nur für diejenigen, die dauer­haft in der Lage sind, die nötigen Rück­lagen für die höheren Beiträge im Alter zu bilden. Schwanken die Einkünfte stark oder sind sie ohnehin eher nied­rig, ist die private Versicherung riskant. Junge Selbst­ständige mit Familien­wunsch sollten auch daran denken, wie teuer eine private Kranken­versicherung für die ganze Familie werden könnte.

Wie soll ich mich als Selbst­ständige kranken­versichern?

Gesetzliche und private Kranken­versicherung. Beide haben Vor- und Nachteile, wie unser Video zeigt.

Beamte: Für die meisten passt die private Versicherung besser

Kranken­versicherung - Gesetzlich oder privat? So entscheiden Sie richtig

Der Staat zahlt mit. Für verbeamtete Lehrer lohnt es sich in der Regel, eine private Kranken­versicherung abzu­schließen. © Getty Images / Luis Alvarez

Wer darf in die Private?

Beamte dürfen sich unabhängig von ihrem Einkommen privat kranken­versichern. Selbst mit einer Vorerkrankung, die normaler­weise zur Ablehnung führen würde, erhalten sie laut Informationen des Verbands der privaten Krankenversicherung bei 16 Versicherern einen Vertrag mit maximal 30 Prozent Risiko­zuschlag.

Wer zahlt die Beiträge?

Ihr Dienst­herr zahlt statt eines Arbeit­geber­zuschusses einen Teil der Gesund­heits­kosten als Beihilfe. Bei Bundes­beamten und in den meisten Ländern sind das 50 Prozent, mit mehreren Kindern im Haushalt sogar 70 Prozent. Sie brauchen dann also nur eine Versicherung für den Rest der Heil­kosten. Als Pensionäre erhalten sie später in der Regel eine Beihilfe von 70 Prozent. Dadurch bleibt die private Kranken­versicherung für die meisten Beamten auch im Alter attraktiv.

Das gilt umso mehr in jenen Bundes­ländern, in denen Beamte den Beitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung allein tragen müssen, da dafür keine Beihilfe gezahlt wird. Eine Wahl­möglich­keit zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versicherung gibt es für neue Landes­beamte in Baden-Württem­berg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nieder­sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen. Dort können sie statt der anteiligen Erstattung ihrer Gesund­heits­kosten durch die Beihilfe einen Zuschuss des Dienst­herrn zu den Beiträgen der gesetzlichen Kasse wählen und sich dort als freiwil­liges Mitglied versichern.

Wie sind Kinder versichert?

Beihilfeberechtigte Kinder erhalten in der Regel 80 Prozent Beihilfe, Ehepartner 70 Prozent. Sie müssen dann also nur eine private Versicherung über die restlichen 20 oder 30 Prozent abschließen.

Zurück in die Gesetzliche

Eine Rück­kehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ausgeschlossen, solange jemand Beamter ist. Ab 55 Jahren kommen Beamte auch dann nicht mehr in die Krankenkasse zurück, wenn sie den Staats­dienst verlassen und eine versicherungs­pflichtige Anstellung finden.

Tipp: Unter welchen Bedingungen der Wechsel von der PKV in die GKV möglich ist, klärt unser Special So gehts wieder in die gesetzliche Kasse.

Fazit: Für Gering­verdiener und Kinder­reiche ist die GKV eine Alternative

Durch die Beihilfe brauchen sich Beamte weniger Gedanken um die Finanzier­barkeit ihrer privaten Kranken­versicherung im Alter zu machen. Für die meisten ist es sinn­voll, sich privat zu versichern.

In Baden-Württem­berg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nieder­sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen haben Neu-Beamte die Möglich­keit, statt der regulären Beihilfe eine „pauschale Beihilfe“ als Zuschuss des Dienst­herrn zu ihrem gesetzlichen Krankenkassenbeitrag zu wählen. Für Beamte der unteren Besoldungs­gruppen und/oder mit mehr als drei Kindern könnte die gesetzliche Versicherung in dem Fall vorteilhafter sein. Wechseln sie aber in ein Bundes­land, in dem es keine „pauschale Beihilfe“ gibt, müssen sie den Kassenbeitrag wieder komplett selbst zahlen.

Check­liste: Gesetzlich oder privat?

Unsere Tabelle unten stellt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) denen der privaten Krankenversicherung (PKV) gegen­über. Angestellte und Selbst­ständige sollten sich einen Wechsel in die PKV allerdings gut über­legen. Der Rückweg in die gesetzliche Krankenkasse ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und ab 55 Jahren ausgeschlossen.

Wann ein Wechsel in die PKV in Betracht kommt

Nur wenn die folgenden Punkte auf Sie zutreffen, sollten Sie als Angestellte oder Selbst­ständige einen Wechsel in Betracht ziehen:

  • Einkommen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer muss Ihr regel­mäßiges Gehalt über der Versicherungs­pflicht­grenze für die gesetzliche Kranken­versicherung liegen. Derzeit sind das 73 800 Euro brutto im Jahr, das entspricht 6 150 Euro im Monat (Werte für 2025). Die Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kasse endet mit Ablauf des Jahres, in dem Ihr Verdienst die Jahres­arbeits­entgelt­grenze über­stiegen hat.
  • Familie. Sie sind finanziell nicht darauf angewiesen, dass Ehepart­nerin oder -partner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitrags­frei mitversichert sind. Das geht nur in der gesetzlichen Kasse. In der privaten Versicherung muss jede Person einen eigenen Beitrag zahlen.
  • Gesundheit. Sie sind bei guter Gesundheit. Kunden, die schon beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung Erkrankungen haben, zahlen Risiko­zuschläge oder erhalten gar keinen Vertrag.
  • Alter. Sie sind nicht älter als Mitte vierzig. Bei einem Einstieg in höherem Alter wird es viel teurer. Ab 55 Jahren ist eine Rück­kehr in die gesetzliche Kasse nahezu ausgeschlossen.
  • Sparen. Sie sind bereit und in der Lage, Geld für steigende Beiträge von Anfang an privat anzu­sparen. Im Renten­alter kann der Beitrag ein Vielfaches des ursprüng­lichen Eintritts­beitrags ausmachen. Er sinkt auch nicht, wenn Sie bei Jobverlust oder im Ruhe­stand ein deutlich geringeres Einkommen haben.
  • Abrechnung. Sie scheuen keinen Papierkram. In der privaten Kranken­versicherung schi­cken Arzt­praxen und alle anderen medizi­nischen Dienst­leister die Rechnungen direkt an Sie. Sie zahlen und lassen sich das Geld von der Versicherung erstatten. Das kann sehr aufwendig sein, vor allem wenn man chro­nisch oder häufig krank ist und oft zum Arzt muss.

Nicht immer sind die Leistungen besser

Bessere Leistungen und güns­tigere Beiträge – mit diesen Versprechen versuchen die Versicherer, freiwil­lig gesetzlich Versicherte zu einem Wechsel in die private Kranken­versicherung zu moti­vieren. Beides trifft aber nicht immer zu. Nicht jeder Tarif der privaten Kranken­versicherung bietet tatsäch­lich mehr Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen. Das stellten wir in unserem aktuellen PKV-Test fest. Daher vergleichen wir in diesem Test nur solche privaten Angebote, die in allen Punkten mehr leisten als der Pflicht­katalog der gesetzlichen Krankenkassen.

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  • Gelöschter Nutzer am 02.01.2025 um 20:52 Uhr
    @Stiftung Warentest

    Genau auf die von ihnen verlinkte Studie habe ich mich bezogen. Und natürlich sagt die nichts über die Beitragsbelastung im Alter aus, schon gar nicht wie sie konkret für einen einzelnen Versicherten aussieht. Das ist ja auch gar nicht möglich. Die Studie zeigt aber im Rahmen und in den Begrenzungen der zu Grunde liegenden Untersuchung auf, dass die Steigerungsraten der Beiträge in der PKV in einem langfristigen Vergleich etwas geringer ausfallen als in der GKV. Nichts anderes habe ich zu diesem Thema geschrieben. Und da es gesetzlich stark regulierte Vorgaben für die Beitragskalkulation in der PKV gibt, stellt sich die Situation dieser Thematik eben so da, wie ich geschrieben habe. Steigerung gibt es nur bei höherer Lebenserwartung, geringeren Zinsen als prognostiziert oder Ausgabensteigerungen über der Kalkulation, zum Beispiel wegen neuerer und teurerer Medikamente oder Anpassungen in der GOÄ. Dass man mit steigenden Ausgaben rechnen sollte, ist unstrittig.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.01.2025 um 10:22 Uhr
    Beitragssteigerungen im Alter

    @alle: Lassen Sie sich nicht irritieren und sorgen Sie nach der im Artikel genannten Faustregel vor, damit Sie für Beitragssteigerungen im Alter gewappnet sind. Gerade für diejenigen, die nicht Beamte sind, ist das wichtig. Für unsere Faustregel haben wir die Entwicklungen der Beiträge der Vergangenheit in konkreten Versicherungsverläufen zugrunde gelegt. Eine exakte Vorhersage ist das natürlich nicht. Aber als Orientierung für die Finanzplanung sollte das reichen.
    @WittyPitty: Leider sagen Sie nicht, auf welche Statistik Sie sich beziehen. Eine Studie des wissenschaftlichen Instituts des Verbandes der privaten Krankenversicherungen (WIP) hat sich mit der Entwicklung der Beitragseinnahmen in der PKV und der GKV befasst. Dort wird in einem Langfristvergleich dargestellt, wie viel Einnahmen pro Versicherten zwischen 2005 und 2025 in den beiden Systemen landeten. Das sagt leider nichts über die Beitragsbelastung der Menschen im Alter aus.
    www.wip-pkv.de/fileadmin/DATEN/Dokumente/WIP-Kurzanalysen/WIP-Kurzanalyse-2024-Beitragseinnahmen_GKV_PKV_2015-2025n.pdf
    In der Studie wurden leider keine konkreten Versicherungsverläufe zugrunde gelegt. Die Daten zu den Beitragsentwicklungen in den Tarifen halten die Versicherer geheim. Wir würden uns wünschen, dass der PKV-Verband einmal eine Veröffentlichung zum durchschnittlichen Verlauf der Beitragshöhe nach Alter der Versicherten, und bei der privaten Krankenversicherung sortiert nach Menschen mit und ohne Beihilfeanspruch veröffentlich. Idealerweise müsste man das dann noch zu den Einkünften der Menschen im Alter ins Verhältnis setzen.

  • Gelöschter Nutzer am 01.01.2025 um 19:47 Uhr
    Zwei wichtige Punkte

    Man sollte aus meiner Sicht noch einmal zwei Dinge unterstreichen beziehungsweise explizit nennen: 1. In der PKV steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter nicht zwangsläufig automatisch. Wie hier im Artikel korrekt beschrieben steigen die Beiträge immer nur dann, wenn die Lebenserwartung stärker zunimmt als vom Versicherer kalkuliert oder aber wenn die Leistungsausgaben in der jeweiligen Kohorte (Gruppe von versicherten Kunden mit ähnlichen Merkmalen wie Alter, Versicherungsbeginn und so weiter) stärker ansteigen als kalkuliert. 2. Historisch stiegen die Beiträge zur GKV stärker an als die zur PKV.

  • whennig am 12.08.2023 um 13:57 Uhr
    Service der Krankenkassen

    Leider fehlt bei der Bewertung der Krankenkassen eine Bewertung des Kundendienstes. Neben den Tarifen und den Leistungen spielt der Kundendienst eine wichtige Rolle. Wir haben mit der DKV keine positiven Erfahrungen. Generell folgen Erstattungen häufig erst nach 5-6 Wochen nach dem Einreichen der Rechnungen, während Rechnungen i.allg. innerhalb von 4 Wochen zu begleichen sind. Eine Wiederholungsbegutachtung nach einem Widerruf gegen eine Pflegegradbegutachtung erfolgte erst 5 Monate nach Einreichung des Widerspruchs nachdem ein Rechtsanwaltung einen Termin für die Neubegutachtung gesetzt hatte. Insgesamt kann ich die DKV nicht empfehlen, kann die Krankenkasse aber wegen der Altersrückstellungen nicht wechseln.

  • lex am 08.02.2023 um 19:58 Uhr
    Pauschale Beihilfe in weiteren Ländern

    Zum 1.1.2023 ist die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg eingeführt https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3733_D.pdf In den Koalitionsverträgen vereinbart worden ist die Einführung für Sachsen 2019, für Mecklenburg-Vorpommern 2021, für Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen 2022, aber noch nicht umgesetzt. Für Sachsen scheint die Umsetzung jetzt bevorzustehen https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/AeA-KOA-zu-Drs-7-11452.pdf