
Arztbesuch. Viele Versicherte hoffen auf Vorteile durch einen Wechsel zur PKV, etwa eine bessere Betreuung bei der Ärztin. © Getty Images / FatCamera
Lieber eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abschließen? Wir sagen, für wen was sinnvoll ist, und welche Vor- und Nachteile die beiden Systeme haben.
Gesetzlich und privat: Die wichtigsten Unterschiede
Spätestens mit Mitte 30 stellt sich für Beamte, Selbstständige und gut verdienende Angestellte die Frage nach der richtigen Krankenversicherung: Soll es wie bei rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland die gesetzliche Krankenkasse sein? Ein System, in dem jeder nach seinem Einkommen Beitrag zahlt und die Leistungen für alle gleich sind?
Oder doch die private Krankenversicherung, in der Kundinnen und Kunden unter vielen Angeboten höhere, aber auch geringere Leistungen wählen können, als die gesetzliche Versicherung vorsieht? Wer diesen Schritt geht, übernimmt die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz und die dafür langfristig nötigen Finanzen. Denn im Alter sind die Beiträge höher als bei Kassenpatienten. Die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Systemen zeigt unsere Tabelle.
Dieser Artikel soll bei der Entscheidung helfen. Sie wissen schon, wie Sie sich versichern möchten? In den beiden Tests der Stiftung Warentest finden Sie die besten Privat-Tarife und die besten gesetzlichen Krankenkassen:
Zum Test der Privaten Krankenversicherungen
Zum Test der gesetzlichen Krankenkassen
Unterschiede gesetzliche – private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung |
Private Krankenversicherung |
Leistungen |
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Die Leistungen sind zu mehr als 90 Prozent gesetzlich vorgeschrieben und damit bei allen Kassen gleich. Der Gesetzgeber kann diese Leistungen auch streichen oder ändern. |
Kunden vereinbaren Art und Umfang der Leistungen vertraglich mit dem Versicherer. Es sind höhere, aber auch geringere Leistungen möglich als in der gesetzlichen Versicherung. Die vertraglichen Leistungen sind bis ans Lebensende garantiert. |
Patienten erhalten Behandlungen und Medikamente ohne Rechnung über die Versichertenkarte und zahlen nur die gesetzlichen Zuzahlungen. Mit der ärztlichen Abrechnung haben sie nichts zu tun. |
Patienten erhalten von Ärzten, Therapeuten oder in der Apotheke Rechnungen, die sie bezahlen. Der Versicherer erstattet dann die Kosten bis zu der Höhe, wie sie im Vertrag vorgesehen ist. |
Beiträge |
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Der Beitrag richtet sich bis zur Beitragsbemessungsgrenze nach dem Einkommen. Sinkt das Einkommen, sinkt auch der Beitrag. Selbstständige mit geringen Einkünften zahlen einen Mindestbeitrag. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. |
Der Beitrag richtet sich nach dem Leistungsumfang des Tarifs sowie nach dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss. Der Beitrag sinkt daher nicht, wenn das Einkommen geringer wird. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. |
Der Beitrag steigt, wenn der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen per Gesetz angehoben wird oder die eigene Kasse ihren Zusatzbeitragssatz erhöht. Für Gutverdiener steigt der Beitrag auch durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. |
Der Beitrag steigt immer dann, wenn die Ausgaben der Versicherer oder die Lebenserwartung der Kunden dauerhaft über den Werten liegen, mit denen die Versicherer kalkuliert hatten. |
Wechsel zwischen den Anbietern |
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Der Wechsel zu einer anderen allgemein geöffneten Krankenkasse ist jederzeit möglich. Gesundheitszustand und Alter der Versicherten spielen keine Rolle. |
Private Versicherer können Kunden ablehnen, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen. Beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft verlieren Versicherte außerdem immer einen Teil ihrer Alterungsrückstellung. |
Recht im Streitfall |
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Widerspruch gegen Entscheidungen der Krankenkasse ist kostenlos. Klage nach Sozialrecht. Geringeres Prozesskostenrisiko: Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare richten sich nicht nach dem Streitwert, sondern sind gesetzlich begrenzt. |
Kein gesetzlich geregeltes Widerspruchsrecht. Klage nach Zivilrecht. Höheres Prozesskostenrisiko: Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare richten sich nach dem Streitwert, ohne Begrenzung. |
Verliert der Versicherte vor Gericht, muss er nur seine eigenen Kosten tragen, nicht die der Krankenkasse. |
Verliert der Versicherte vor Gericht, muss er die eigenen und die Kosten des Gegners tragen, zum Beispiel auch für teure Gutachten. |
Entscheidung fürs Leben
Die Wahl der privaten Krankenversicherung (PKV) ist meist eine Entscheidung fürs Leben: Wer die gesetzliche Kasse einmal verlassen hat, kommt nicht so leicht wieder hinein. Ab dem 55. Geburtstag ist eine Rückkehr in die Krankenkasse, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ausgeschlossen.
Unser Rat
Abwägen. Ein Vorteil der privaten Krankenversicherung: Sie bietet in der Regel bessere Leistungen als die gesetzliche. Ein Nachteil: Auch wenn im Alter Ihre Einkünfte sinken, bleiben die Beiträge hoch. Angestellte und Selbstständige sollten sie daher nur in Betracht ziehen, wenn sie wohlhabend sind oder sich bis zur Rente genug Vermögen aufbauen können.
Was jeweils zu beachten ist, lesen Sie in den Abschnitten für Angestellte und Selbstständige.
Beamte. Für Beamte ist die private Versicherung meist günstiger als die gesetzliche. Gehen Sie in Pension, erhöht sich zudem in der Regel die Beihilfe, das heißt die Unterstützung durch ihren Dienstherrn. Das gleicht Beitragssteigerungen teilweise aus.
Entscheidungshilfe. Unsere Checkliste: Kasse oder privat? liefert Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie abwägen sollten. Viele Infos rund um die private Krankenversicherung bietet unser Special Private Krankenversicherung: Alles was Sie wissen müssen.
Leistungen. Wollen Sie sich privat krankenversichern? Dann nehmen Sie sich Zeit für die Tarifwahl. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Leistungen. Sind Sie erst einmal erkrankt, können Sie die Leistungen bei Ihrem Versicherer in der Regel nicht mehr aufstocken.
Ärzte schätzen Privatpatienten
Noch immer sind Privatpatienten bei vielen Ärztinnen und Ärzten beliebter. Das liegt an der Vergütung: Ärzte können jede Untersuchung und Behandlung nach der amtlichen Gebührenordnung abrechnen und für schwierige Eingriffe deutlich höhere Honorare ansetzen. Bei gesetzlich Versicherten dagegen müssen sie wirtschaftlich im Sinne der Kassen handeln. Sowohl beim Honorar als auch bei den Rezepten, die sie ausstellen, etwa für Medikamente oder für Physiotherapie, gelten Budgets und andere Kostenbremsen.
Vertragliche Leistungen sind garantiert
Privatversicherten kann es außerdem nicht passieren, dass Leistungen per Gesetz gekürzt werden. Ihre vertraglichen Leistungen – von der Chefarztbehandlung im Krankenhaus bis zur Erstattung für Zahnersatz – sind garantiert und meist umfangreicher als die der Kassen.
Kosten durch steigende Beiträge
Selbstständige und Angestellte müssen für hohe Beiträge im Alter von Anfang an Geld zurücklegen. Rechnet man die bisherige Entwicklung hoch – seit 2005 stiegen die privaten Beiträge im Schnitt um jährlich 3,1 Prozent – könnten mit 67 Jahren zwei Mal so hohe Beiträge wie bei Vertragsabschluss mit 35 Jahren fällig sein.
Auch die Krankenkassenbeiträge steigen. 2005 lag der durchschnittliche Beitragssatz bei 14,2 Prozent, heute zahlen Kassenmitglieder im Schnitt 17,1 Prozent vom Bruttoeinkommen. Doch die Kasse berechnet die Höhe der Beiträge anteilig, sinkt das Einkommen, fordert sie weniger. Das ist ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung: gesetzlich oder privat versichert?
Andere Regeln gelten für Beamte. Wie diese ihre Entscheidung abwägen, lesen Sie im Abschnitt Beamte: Für die meisten passt die private Versicherung besser.
Früh mit dem Sparen beginnen
Angestellte und Selbstständige müssen genau planen. Sie brauchen im Rentenalter die nötigen Mittel, um sich ihre private Krankenversicherung weiter leisten zu können. Wer nicht von Hause aus wohlhabend ist, muss vorsorgen – und Geld beiseite legen. Um dafür eine Mischung aus langfristig sicheren und renditestärkeren Anlageformen zu finden, bietet sich unser Anlagekonzept Pantoffel-Portfolio an.
Angestellte: Nur mit gut bezahltem, sicherem Job

Die Hälfte zahlt der Chef. Trotz der paritätischen Aufteilung des Beitrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten privat krankenversicherte Angestellte von Anfang an Geld zurücklegen. © Getty Images / skynesher
Wer darf in die Private?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen erst ab einem Jahreseinkommen von 73 800 Euro brutto (6 150 Euro im Monat; Werte für 2025) die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich privat versichern.
Wer zahlt den Beitrag?
Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, derzeit jedoch höchstens 471,32 Euro monatlich.
Rentner. Der Rentenversicherungsträger zahlt einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Bei Privatpatienten bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente – höchstens aber 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Beiträge.
Wie sind Kinder versichert?
Jedes Kind benötigt einen privaten Vertrag. Bei günstigen Anbietern ist pro Kind mit etwa 100 bis 200 Euro im Monat zu rechnen. Falls der maximale Zuschuss des Arbeitgebers mit dem eigenen Versicherungsbeitrag noch nicht aufgebraucht ist, kann bis zur Hälfte des Kinderbeitrags davon bezahlt werden.
Zurück in die Gesetzliche
Sinkt das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze oder wird jemand arbeitslos, wird er wieder gesetzlich versichert.
Das gilt aber nur, solange jemand noch nicht 55 Jahre alt ist. Ab dann bleiben Kunden privat versichert, selbst wenn sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Fazit: Ratsam nur für Gutverdiener
Für alleinstehende Angestellte mit hohen Einkünften kann die private Krankenversicherung (PKV) zunächst günstiger sein als die gesetzliche: Der preiswerteste, sehr gute Tarif aus unserem PKV-Test kostet für einen 35-jährigen 649 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung (Selbstbeteiligung 600 Euro im Jahr).
Bei der Krankenkasse läge der monatliche Höchstbeitrag für einen Gutverdiener fast doppelt so hoch. Zieht man den Arbeitgeber-Zuschuss ab, liegt der selbst zu zahlende Anteil bei der Kasse immer noch weitaus höher als bei der privaten Krankenversicherung. Denn auch Privatversicherte erhalten diesen Zuschuss.
Dennoch gilt: Angestellte sollten sich nur privat versichern, wenn sie eine langfristig sichere und sehr gut bezahlte Stelle haben. Sie sollten von Anfang an regelmäßig Geld für die später höheren Beiträge zur Seite zu legen. Wer eine Familie gründen will, sollte bedenken, dass jede Person einen eigenen Vertrag braucht.
Selbstständige: Die Gesetzliche bietet mehr Sicherheit

Selbstständig. Wer sein eigener Chef ist, muss Geld für die höheren Beiträge im Alter zurücklegen. © Getty Images / Tom Werner
Wer darf in die Private?
Selbstständige und Freiberufler dürfen sich unabhängig von ihrem Einkommen privat krankenversichern.
Wer zahlt die Beiträge?
Selbstständige zahlen in der privaten so wie in der gesetzlichen Versicherung den gesamten Beitrag selbst. Auch im Ruhestand zahlen Selbstständige den Beitrag komplett selbst.
Wie sind Kinder versichert?
Jedes Kind benötigt einen eigenen privaten Vertrag. Für günstige Angebote liegt der Beitrag bei etwa 100 bis 200 Euro im Monat.
Zurück in die Gesetzliche
Selbstständige können nur in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, wenn sie ihre hauptberufliche Selbstständigkeit aufgeben und eine sozialversicherungspflichtige Anstellung finden. Das gilt aber nur bis zum 55. Geburtstag. Ab dann ist der Rückweg in die gesetzliche Kasse so gut wie ausgeschlossen.
Fazit: Riskant bei stark schwankenden Einkünften
Für alleinstehende Selbstständige mit hohen Einkünften kann die private Krankenversicherung beim Eintritt mit Mitte 30 zunächst günstiger sein als die gesetzliche: Der preiswerteste, sehr gute Tarif für Selbstständige aus unserem aktuellen Test (2025) kostet 649 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung (Selbstbeteiligung 600 Euro im Jahr). Bei der Krankenkasse läge der monatliche Höchstbeitrag für einen Gutverdiener fast doppelt so hoch.
Angesichts der voraussichtlichen Beitragssteigerungen empfehlen wir die private Krankenversicherung dennoch nur für diejenigen, die dauerhaft in der Lage sind, die nötigen Rücklagen für die höheren Beiträge im Alter zu bilden. Schwanken die Einkünfte stark oder sind sie ohnehin eher niedrig, ist die private Versicherung riskant. Junge Selbstständige mit Familienwunsch sollten auch daran denken, wie teuer eine private Krankenversicherung für die ganze Familie werden könnte.
Wie soll ich mich als Selbstständige krankenversichern?
Beim Laden des Videos erhebt Youtube Daten. Hier finden Sie die test.de-Datenschutzerklärung.
Gesetzliche und private Krankenversicherung. Beide haben Vor- und Nachteile, wie unser Video zeigt.
Beamte: Für die meisten passt die private Versicherung besser

Der Staat zahlt mit. Für verbeamtete Lehrer lohnt es sich in der Regel, eine private Krankenversicherung abzuschließen. © Getty Images / Luis Alvarez
Wer darf in die Private?
Beamte dürfen sich unabhängig von ihrem Einkommen privat krankenversichern. Selbst mit einer Vorerkrankung, die normalerweise zur Ablehnung führen würde, erhalten sie laut Informationen des Verbands der privaten Krankenversicherung bei 16 Versicherern einen Vertrag mit maximal 30 Prozent Risikozuschlag.
Wer zahlt die Beiträge?
Ihr Dienstherr zahlt statt eines Arbeitgeberzuschusses einen Teil der Gesundheitskosten als Beihilfe. Bei Bundesbeamten und in den meisten Ländern sind das 50 Prozent, mit mehreren Kindern im Haushalt sogar 70 Prozent. Sie brauchen dann also nur eine Versicherung für den Rest der Heilkosten. Als Pensionäre erhalten sie später in der Regel eine Beihilfe von 70 Prozent. Dadurch bleibt die private Krankenversicherung für die meisten Beamten auch im Alter attraktiv.
Das gilt umso mehr in jenen Bundesländern, in denen Beamte den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung allein tragen müssen, da dafür keine Beihilfe gezahlt wird. Eine Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung gibt es für neue Landesbeamte in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen. Dort können sie statt der anteiligen Erstattung ihrer Gesundheitskosten durch die Beihilfe einen Zuschuss des Dienstherrn zu den Beiträgen der gesetzlichen Kasse wählen und sich dort als freiwilliges Mitglied versichern.
Wie sind Kinder versichert?
Beihilfeberechtigte Kinder erhalten in der Regel 80 Prozent Beihilfe, Ehepartner 70 Prozent. Sie müssen dann also nur eine private Versicherung über die restlichen 20 oder 30 Prozent abschließen.
Zurück in die Gesetzliche
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ausgeschlossen, solange jemand Beamter ist. Ab 55 Jahren kommen Beamte auch dann nicht mehr in die Krankenkasse zurück, wenn sie den Staatsdienst verlassen und eine versicherungspflichtige Anstellung finden.
Tipp: Unter welchen Bedingungen der Wechsel von der PKV in die GKV möglich ist, klärt unser Special So gehts wieder in die gesetzliche Kasse.
Fazit: Für Geringverdiener und Kinderreiche ist die GKV eine Alternative
Durch die Beihilfe brauchen sich Beamte weniger Gedanken um die Finanzierbarkeit ihrer privaten Krankenversicherung im Alter zu machen. Für die meisten ist es sinnvoll, sich privat zu versichern.
In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen haben Neu-Beamte die Möglichkeit, statt der regulären Beihilfe eine „pauschale Beihilfe“ als Zuschuss des Dienstherrn zu ihrem gesetzlichen Krankenkassenbeitrag zu wählen. Für Beamte der unteren Besoldungsgruppen und/oder mit mehr als drei Kindern könnte die gesetzliche Versicherung in dem Fall vorteilhafter sein. Wechseln sie aber in ein Bundesland, in dem es keine „pauschale Beihilfe“ gibt, müssen sie den Kassenbeitrag wieder komplett selbst zahlen.
Checkliste: Gesetzlich oder privat?
Unsere Tabelle unten stellt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) denen der privaten Krankenversicherung (PKV) gegenüber. Angestellte und Selbstständige sollten sich einen Wechsel in die PKV allerdings gut überlegen. Der Rückweg in die gesetzliche Krankenkasse ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und ab 55 Jahren ausgeschlossen.
Wann ein Wechsel in die PKV in Betracht kommt
Nur wenn die folgenden Punkte auf Sie zutreffen, sollten Sie als Angestellte oder Selbstständige einen Wechsel in Betracht ziehen:
- Einkommen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer muss Ihr regelmäßiges Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegen. Derzeit sind das 73 800 Euro brutto im Jahr, das entspricht 6 150 Euro im Monat (Werte für 2025). Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse endet mit Ablauf des Jahres, in dem Ihr Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat.
- Familie. Sie sind finanziell nicht darauf angewiesen, dass Ehepartnerin oder -partner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. Das geht nur in der gesetzlichen Kasse. In der privaten Versicherung muss jede Person einen eigenen Beitrag zahlen.
- Gesundheit. Sie sind bei guter Gesundheit. Kunden, die schon beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung Erkrankungen haben, zahlen Risikozuschläge oder erhalten gar keinen Vertrag.
- Alter. Sie sind nicht älter als Mitte vierzig. Bei einem Einstieg in höherem Alter wird es viel teurer. Ab 55 Jahren ist eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse nahezu ausgeschlossen.
- Sparen. Sie sind bereit und in der Lage, Geld für steigende Beiträge von Anfang an privat anzusparen. Im Rentenalter kann der Beitrag ein Vielfaches des ursprünglichen Eintrittsbeitrags ausmachen. Er sinkt auch nicht, wenn Sie bei Jobverlust oder im Ruhestand ein deutlich geringeres Einkommen haben.
- Abrechnung. Sie scheuen keinen Papierkram. In der privaten Krankenversicherung schicken Arztpraxen und alle anderen medizinischen Dienstleister die Rechnungen direkt an Sie. Sie zahlen und lassen sich das Geld von der Versicherung erstatten. Das kann sehr aufwendig sein, vor allem wenn man chronisch oder häufig krank ist und oft zum Arzt muss.
Nicht immer sind die Leistungen besser
Bessere Leistungen und günstigere Beiträge – mit diesen Versprechen versuchen die Versicherer, freiwillig gesetzlich Versicherte zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung zu motivieren. Beides trifft aber nicht immer zu. Nicht jeder Tarif der privaten Krankenversicherung bietet tatsächlich mehr Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen. Das stellten wir in unserem aktuellen PKV-Test fest. Daher vergleichen wir in diesem Test nur solche privaten Angebote, die in allen Punkten mehr leisten als der Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
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Wechsel von der PKV in die GKV So gehts wieder in die gesetzliche Kasse
- Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen. Wir erklären, wer in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück wechseln kann und wie das geht.
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Sozialversicherung 2025 Jedes Jahr neu: Beitragsbemessungsgrenzen
- Im Jahr 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen kräftig. Auch die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben.
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Private Krankenversicherung Privat versichert – das sind die Vorteile und die Nachteile
- Wer darf in die private Krankenversicherung (PKV) – und für wen lohnt sich das? Wie finde ich eine gute PKV-Police? Was tun, wenn die Beiträge zu hoch werden?
10 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Kommentarliste
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Genau auf die von ihnen verlinkte Studie habe ich mich bezogen. Und natürlich sagt die nichts über die Beitragsbelastung im Alter aus, schon gar nicht wie sie konkret für einen einzelnen Versicherten aussieht. Das ist ja auch gar nicht möglich. Die Studie zeigt aber im Rahmen und in den Begrenzungen der zu Grunde liegenden Untersuchung auf, dass die Steigerungsraten der Beiträge in der PKV in einem langfristigen Vergleich etwas geringer ausfallen als in der GKV. Nichts anderes habe ich zu diesem Thema geschrieben. Und da es gesetzlich stark regulierte Vorgaben für die Beitragskalkulation in der PKV gibt, stellt sich die Situation dieser Thematik eben so da, wie ich geschrieben habe. Steigerung gibt es nur bei höherer Lebenserwartung, geringeren Zinsen als prognostiziert oder Ausgabensteigerungen über der Kalkulation, zum Beispiel wegen neuerer und teurerer Medikamente oder Anpassungen in der GOÄ. Dass man mit steigenden Ausgaben rechnen sollte, ist unstrittig.
@alle: Lassen Sie sich nicht irritieren und sorgen Sie nach der im Artikel genannten Faustregel vor, damit Sie für Beitragssteigerungen im Alter gewappnet sind. Gerade für diejenigen, die nicht Beamte sind, ist das wichtig. Für unsere Faustregel haben wir die Entwicklungen der Beiträge der Vergangenheit in konkreten Versicherungsverläufen zugrunde gelegt. Eine exakte Vorhersage ist das natürlich nicht. Aber als Orientierung für die Finanzplanung sollte das reichen.
@WittyPitty: Leider sagen Sie nicht, auf welche Statistik Sie sich beziehen. Eine Studie des wissenschaftlichen Instituts des Verbandes der privaten Krankenversicherungen (WIP) hat sich mit der Entwicklung der Beitragseinnahmen in der PKV und der GKV befasst. Dort wird in einem Langfristvergleich dargestellt, wie viel Einnahmen pro Versicherten zwischen 2005 und 2025 in den beiden Systemen landeten. Das sagt leider nichts über die Beitragsbelastung der Menschen im Alter aus.
www.wip-pkv.de/fileadmin/DATEN/Dokumente/WIP-Kurzanalysen/WIP-Kurzanalyse-2024-Beitragseinnahmen_GKV_PKV_2015-2025n.pdf
In der Studie wurden leider keine konkreten Versicherungsverläufe zugrunde gelegt. Die Daten zu den Beitragsentwicklungen in den Tarifen halten die Versicherer geheim. Wir würden uns wünschen, dass der PKV-Verband einmal eine Veröffentlichung zum durchschnittlichen Verlauf der Beitragshöhe nach Alter der Versicherten, und bei der privaten Krankenversicherung sortiert nach Menschen mit und ohne Beihilfeanspruch veröffentlich. Idealerweise müsste man das dann noch zu den Einkünften der Menschen im Alter ins Verhältnis setzen.
Man sollte aus meiner Sicht noch einmal zwei Dinge unterstreichen beziehungsweise explizit nennen: 1. In der PKV steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter nicht zwangsläufig automatisch. Wie hier im Artikel korrekt beschrieben steigen die Beiträge immer nur dann, wenn die Lebenserwartung stärker zunimmt als vom Versicherer kalkuliert oder aber wenn die Leistungsausgaben in der jeweiligen Kohorte (Gruppe von versicherten Kunden mit ähnlichen Merkmalen wie Alter, Versicherungsbeginn und so weiter) stärker ansteigen als kalkuliert. 2. Historisch stiegen die Beiträge zur GKV stärker an als die zur PKV.
Leider fehlt bei der Bewertung der Krankenkassen eine Bewertung des Kundendienstes. Neben den Tarifen und den Leistungen spielt der Kundendienst eine wichtige Rolle. Wir haben mit der DKV keine positiven Erfahrungen. Generell folgen Erstattungen häufig erst nach 5-6 Wochen nach dem Einreichen der Rechnungen, während Rechnungen i.allg. innerhalb von 4 Wochen zu begleichen sind. Eine Wiederholungsbegutachtung nach einem Widerruf gegen eine Pflegegradbegutachtung erfolgte erst 5 Monate nach Einreichung des Widerspruchs nachdem ein Rechtsanwaltung einen Termin für die Neubegutachtung gesetzt hatte. Insgesamt kann ich die DKV nicht empfehlen, kann die Krankenkasse aber wegen der Altersrückstellungen nicht wechseln.
Zum 1.1.2023 ist die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg eingeführt https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3733_D.pdf In den Koalitionsverträgen vereinbart worden ist die Einführung für Sachsen 2019, für Mecklenburg-Vorpommern 2021, für Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen 2022, aber noch nicht umgesetzt. Für Sachsen scheint die Umsetzung jetzt bevorzustehen https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/AeA-KOA-zu-Drs-7-11452.pdf