Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können das Krankengeld von ihrer Kasse mit einem privaten Krankentagegeld aufstocken. Hauptberuflich selbstständige Kassenmitglieder können das auch. Sie können sich aber auch ganz für ein privates Tagegeld entscheiden.
Krankentagegeld für gesetzlich Versicherte freischalten
Kriterium |
Gesetzliches Krankengeld Fußnote: 1 |
Privates Krankentagegeld für gesetzlich Krankenversicherte Fußnote: 2 |
Höhe der Leistung |
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Beginn der Leistung |
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Dauer der Leistung |
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Beitrag |
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Beitrag ist abhängig
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Krankenversicherungsbeitrag beiArbeitsunfähigkeit |
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Kündigung durchVersicherten |
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Kündigung durch Krankenkasse/ Versicherungs-gesellschaft |
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Legende
Stand: 1. April 2018
- Fußnote: 1
- Kann bei Selbstständigen durch einen Krankengeld-Wahltarif der eigenen Kasse ergänzt oder ersetzt werden.
- Fußnote: 2
- Für Arbeitnehmer als Ergänzung, für Selbstständige als Ergänzung oder als Ersatz des gesetzlichen Krankengeldes.
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