Diese drei Modellkunden sind Grundlage für unseren Test. Hier zeigen wir, welche Möglichkeiten sie haben, die Einkommenslücke bei langer Krankheit zu schließen.
Modellkunde 1: Arbeitnehmerin (IT-Spezialistin)
Zur Person: Unsere erste Modellkundin ist eine 32-jährige angestellte IT-Spezialistin mit einem guten Einkommen. Sie ist freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und hat daher Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Als Ergänzung dazu möchte sie ein privates Krankentagegeld abschließen.
Einkommen: 6 000 Euro brutto, 3 975 Euro netto im Monat bei zwölf Gehältern im Jahr.
Gesetzlicher Schutz: Im Krankheitsfall erhält sie als Arbeitnehmerin zunächst sechs Wochen lang (42 Tage) Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Mit dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit beginnt das gesetzliche Krankengeld in Höhe von 2 723 Euro. Das ist der Nettobetrag, der nach Abzug der Arbeitnehmeranteile für die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung übrig bleibt. Tatsächlich benötigt sie aber ihr volles Nettogehalt.
Benötigter Versicherungsschutz |
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Netto-Monatseinkommen |
3 975 Euro |
Netto-Krankengeld im Monat |
2 723 Euro |
Monatliche Versorgungslücke: 3 975 Euro – 2 723 Euro |
1 252 Euro |
Gewünschter zusätzlicher Versicherungsschutz im Monat |
1 200 Euro |
1 200 Euro : 30 Tage |
40 Euro |
pro Tag (ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit) |
Modellkunde 2: Freiberuflicher Ingenieur mit beratender Tätigkeit
Zur Person: Unser zweiter Modellkunde ist ebenfalls 32 Jahre alt. Er ist freiberuflich tätig als Ingenieur mit mehrjähriger Berufserfahrung. Er ist freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, hat sich aber gegen das gesetzliche Krankengeld entschieden.
Daher zahlt er nur den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent (zuzüglich 1 Prozent Zusatzbeitragssatz seiner Krankenkasse).
Das Verdienstausfallrisiko möchte er komplett über ein privates Krankentagegeld absichern.
Einkommen: Der Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes beträgt 72 000 Euro im Jahr. Nach Steuern sind es 63 420 Euro, also 5 285 Euro im Monat.
Um den Geschäftsbetrieb auch im Krankheitsfall zumindest teilweise aufrechterhalten zu können, möchte unser Modellkunde 55 Prozent des Einkommens nach Steuern absichern und zusätzlich den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzlicher Schutz: Selbstständige erhalten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch über die Krankenkasse ist ihr Verdienstausfallrisiko bei Krankheit in diesem Modellfall nicht abgesichert.
Benötigter Versicherungsschutz |
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Einkommen nach Steuern: 63 420 Euro im Jahr: 12 Monate |
5 285 Euro |
Davon sollen 55 Prozent abgesichert werden: 55 Prozent von 5 285 Euro |
2 907 Euro |
Beitrag zur gesetzlichenKrankenversicherung1: 15 Prozent von 4 425 Euro |
663 Euro |
Gewünschter monatlicher Versicherungsschutz |
3 570 Euro |
3 570 Euro : 30 Tage |
1202 Euro |
pro Tag (ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit) |
- 1
- Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige ohne Krankengeldanspruch müssen ihren Kassenbeitrag auch in Zeiten von Arbeitsunfähigkeit bezahlen.
- 2
- Eigentlich 119 Euro, aber aufgerundet auf 120 Euro.
Modellkunde 3: Selbstständiger Großhandelskaufmann
Zur Person: Unser dritter Modellkunde ist selbstständiger Kaufmann mit einem eigenen Großhandel und mehrjähriger Berufserfahrung. Er ist freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Kasse, hat aber den Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt und zahlt dafür den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (zuzüglich 1 Prozent Zusatzbeitragssatz seiner Krankenkasse).
Als Ergänzung möchte er ein privates Krankentagegeld, das schon ab dem 15. Tag einsetzt.
Einkommen: Der Gewinn im Sinne des Einkommensteuergesetzes beträgt 88 000 Euro im Jahr. Nach Steuern beträgt sein Einkommen 80 856 Euro, also 6 738 Euro monatlich. Im Krankheitsfall sollen 55 Prozent davon ab dem 43. Tag zur Verfügung stehen, ein geringerer Betrag bereits ab dem 15. Tag.
Gesetzlicher Schutz: Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es nicht. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein monatliches Krankengeld in Höhe von 3 007 Euro. Das ist der Nettobetrag, der nach Abzug des Pflegeversicherungsbeitrags von 2,55 Prozent übrig bleibt.
Benötigter Versicherungsschutz |
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Einkommen nach Steuern: 80 856 Euro im Jahr: 12 Monate |
6 738 Euro |
Gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld sollenab dem 43. Tag etwa 55 Prozentersetzen:55 Prozent von 6 738 Euro |
3 706 Euro |
Nettokrankengeld |
3 007 Euro |
Versorgungslücke pro Monat: 3 706 Euro − 3 007 Euro (rund 23 Euro/Tag) |
699 Euro |
Gewünschter zusätzlicher Versicherungsschutz |
20 Euro1 |
pro Tag (ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit) |
- 1
- Teilweise erlauben Versicherer nur Tagessätze in Zehner-Schritten, also 10/20/30 oder mehr Euro pro Tag, dadurch entsteht die Abrundung auf 20 Euro in unserem Modellfall.
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@Weidmann85: Die Krankentagegeldversicherung ersetzt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Bei Selbständigen ist sie existenzsichernd, bei Arbeitnehmern dient sie (nur) zur Aufstockung des Krankengeldes der Arbeitgeberin. Nicht jeder Arbeitnehmer ist auf eine Aufstockung des Krankengeldes angewiesen, zum Beispiel weil auch sonstige Reserven zur Verfügung stehen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der langfristigen Absicherung des erreichten Lebensstandards und ist damit unverzichtbar, wenn man einen Lebensstandard über dem Niveau der Sozialhilfe absichern will. Bei einem (sehr) hohen Einkommen mag die Absicherung von 30% des Bruttoeinkommens ausreichen. In der Regel gehen wir davon aus, dass Arbeitnehmerinnen mindestens 75% des Nettolohns absichern sollten, wenn keine andere Einnahmequellen / andere Vermögenswerte vorliegen, um den Lebensstandard abzusichern. (maa)
Guten Morgen,
mir stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit einer Krankentagegeldversicherung bei einem Arbeitnehmer wenn es bereits eine n BU-Schutz gibt.
Der Versicherungsschutz schaut derzeit wie folgt aus:
- Unfallversicherung mit KHT für die zeit eines stationären Aufenthalts
- BU-Schutz i.H.v. 30% d. Brutto-Einkommens (Eine Aufstockung ist derzeit nicht möglich)
- gesetzlicher Versicherungsschutz
Macht nun noch eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung Sinn, bzw. sollte dann nicht eine, oder beide anderen Versicherungen gekündigt werden? Im Verhältnis scheint die Krankentagegeldversicherung deutlich günstiger zu sein.
Viele Grüße
@sebar: Die Hallesche finden Sie im Netz z.B. unter www.hallesche.de. Die Pax-Familienfürsorge ist zusammen mit der Bruderhilfe in die VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) eingetreten. (TK)
Gibt es die beiden überhaupt noch?
Ich kann über die große Suchmaschine nichts passendes finden.
Hier sei noch angemerkt, dass die BBKK in der Tat für alle offen ist, es jedoch einen Unterschied macht, welcher Berufsgruppe man angehört.
Der Tarif TAF ist nämlich auf folgende Berufe beschränkt: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Diplompsychologe, Zahntechniker, Krankengymnast, Heilpraktiker, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Vermes- sungsingenieur, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- oder Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer (vereidigter Bücherrevisor), Steuerbevollmächtigter, Journalist.
Falls man sich nicht zu einem dieser Berufe zählen kann, muss man den Tarif TAG nehmen und zahlt darin deutlich höhere Beiträge:
In meinem Fall kostet die Absicherung ab dem 29. Tag (200€/Tag.) 139,20€ im Monat (TAG 29). Im TAF 29 wären dies nur 76,80€ im Monat. Das gute Preis-/Leistungsverhältnis der BBKK fällt damit leider weg.