
Sind Kinder krank, können Eltern Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Während der Coronapandemie gilt dies auch, wenn Schule oder Kita geschlossen sind.
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- Bei langer Krankheit gibt es Krankengeld statt Gehalt. Wir zeigen, mit wie viel Sie rechnen können und was zu beachten ist, um das Geld von der Krankenkasse zu bekommen.
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- Wer krank aufwacht, sollte sich gleich beim Arbeitgeber abmelden. Richtig krankmelden ist wichtig. Wer Fehler macht, riskiert rechtlichen Ärger bis hin zur Kündigung.
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- Sind Arbeitnehmer sehr lange krank, endet auch das Krankengeld. Wir zeigen drei Wege auf, wie es danach weitergehen kann: Hamburger Modell, ALG 1, Erwerbsminderungsrente.
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@rigolo78: Verdienstausfall durch coronabedingte Schließung von etwa Schule oder Kita (§56 Infektionsschutzgesetz, Absatz 1a) erhalten sie über die gesamte Zeit 67 Prozent des Verdienstausfalls und nicht wie von Ihnen geschrieben in den ersten sechs Wochen den vollen Verdienstausfall (siehe §56 IfsG „…(2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird die Entschädigung abweichend von Satz 2 in Höhe von 67 Prozent des der erwerbstätigen Person entstandenen Verdienstausfalls gewährt; für einen vollen Monat wird höchstens ein Betrag von 2 016 Euro gewährt. Im Fall des Absatzes 1a wird die Entschädigung von Beginn an in der in Satz 3 bestimmten Höhe gewährt.
Ich habe nach eigener Recherche folgenden Gesetzestext gefunden und bei meinem Arbeitgeber eingefordert: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
(2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird die Entschädigung abweichend von Satz 2 in Höhe von 67 Prozent des der erwerbstätigen Person entstandenen Verdienstausfalls gewährt;
Achtung: Da Kinderkrankengeld eine Lohnersatzleistung ist, fließt es nicht in die Berechnung für Elterngeld ein.
Wer also ein zweites Kind erwartet und Elternzeit plant, sollte Kinderkrankengeld vermeiden - erst recht 30 oder 60 Tage!