Im Test
Finanztest hat die Krankentagegeldtarife aller privater Krankenversicherer untersucht, die allen gesetzlich Versicherten zugänglich sind. Angebote, die nur für die Mitglieder bestimmter Krankenkassen oder Berufsorganisationen erhältlich sind, haben wir nicht aufgenommen. Wir haben nur Tarife berücksichtigt, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, die also Alterungsrückstellungen bilden.
Für drei vorgegebene Modellkunden haben wir die Tarifangebote verglichen. Dabei haben wir jeweils alle Tarife berücksichtigt, die unter den angenommenen Berufs- und Einkommensvoraussetzungen(siehe Artikel Unsere drei Modellkunden) folgende Leistungen bieten:
- Modellkunde 1 (Arbeitnehmer). 40 Euro ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit als Ergänzung des gesetzlichen Krankengeldes (33 Tarife),
- Modellkunde 2 (Freiberufler). 120 Euro ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit als Ersatz für das gesetzliche Krankengeld (24 Tarife),
- Modellkunde 3 (Selbstständiger Gewerbetreibender). 20 Euro ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit als Ergänzung des gesetzlichen Krankengeldes (19 Tarife).
Allen Modellen liegt ein Eintrittsalter von 32 Jahren zugrunde.
Die Versicherer Continentale und Süddeutsche (SDK) waren nicht zu einer Teilnahme bereit. Die Daten wurden verdeckt erhoben. Der Tarif KTV der Sono Krankenversicherung fehlt in der Untersuchung, da er keine Leistungsbegrenzung auf das Nettoeinkommen vorsieht und daher nicht mit den übrigen Tarifen vergleichbar ist.
Finanztest-Qualitätsurteil
Jeder Tarif wurde im Hinblick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis für die Höhe des Tagegelds und die Verbraucherfreundlichkeit der weiteren Vertragsbedingungen bewertet. Stichtag der Untersuchung: 1. April 2018.
Preis-Leistungs-Verhältnis der Tagegeldhöhe (70 %)
Um das Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln, haben wir den Quotienten aus dem Beitrag und dem im jeweiligen Modell vorgegebenen Tagessatz gebildet. Für die Beurteilung haben wir den Marktdurchschnitt zugrunde gelegt. Ein Urteil „sehr gut“ bedeutet daher, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis weit über dem Marktdurchschnitt liegt, ein Urteil „mangelhaft“ heißt, dass es weit darunter liegt.
Monatsbeitrag. Als Monatsbeitrag nennen wir den auf volle Euro gerundeten Eintrittsbeitrag für 32-jährige Kunden ohne Vorerkrankungen.
Verbraucherfreundlichkeit weiterer Vertragsbedingungen (30 %)
Bewertet wurden folgende Vertragsbedingungen, wenn diese dauerhaft vertraglich garantiert werden. Wir haben sie nach ihrer Bedeutung für den Kunden unterschiedlich gewichtet. Kulanzleistungen und zeitlich befristete Leistungen haben wir nicht gewertet.
Leistung bei Teilarbeitsunfähigkeit. Normalerweise zahlt der Versicherer das Tagegeld nur, wenn jemand gar nicht arbeiten kann. Wir haben unter anderem bewertet, wie lange jemand bereits arbeitsunfähig sein muss, bevor er auch bei Teilarbeitsunfähigkeit ein Tagegeld erhält. Auch die maximale Dauer der Leistung haben wir beurteilt. Gewicht im Modell 1: 15 Prozent; in den Modellen 2 und 3: 10 Prozent.
Tagegelderhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung. Manche Versicherer erlauben eine Erhöhung immer bei gestiegenem Verdienst, andere alle zwei bis drei Jahre entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung, andere gar nicht. Gewicht (alle Modelle): 20 Prozent.
Leistungsbeginn bei Fortsetzungserkrankungen. Wir haben geprüft, ob und unter welchen Bedingungen der Versicherer die Arbeitsunfähigkeitstage für die Karenzzeit zusammenzählt, wenn jemand mehrfach wegen derselben Krankheit ausfällt. Das ist vor allem für Selbstständige wichtig, weil sie keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten. Gewicht im Modell 1: 10 Prozent; in den Modellen 2 und 3: 15 Prozent.
Leistung während stationärer Reha. Wir haben etwa bewertet, wie lange jemand arbeitsunfähig sein muss, bevor er Leistungen auch während einer Reha erhält, ob der Versicherer auch an Kurorten oder in Kurkliniken (ohne Genehmigung) zahlt und ob er bei Arbeitnehmern und Selbstständigen mit Krankengeldanspruch (Modelle 1 und 3) Leistungen der Rehaträger nicht auf das Tagegeld anrechnet. Außerdem haben wir die Leistung während stationärer Entziehungskuren bewertet. Gewicht (alle Modelle): 20 Prozent.
Leistung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft. Wir haben etwa bewertet, ob der Versicherer auf die tarifliche Karenzzeit beim Mutterschafts-Krankentagegeld verzichtet, ob Versicherte bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft, Abbruch, Fehlgeburt, Entbindung außerhalb der Mutterschutzzeiten Leistungen erhalten oder ob der Versicherer eine Entbindungspauschale in Höhe des zehn- oder zwölffachen Tagessatzes zahlt. Gewicht im Modell 1: 5 Prozent; in den Modellen 2 und 3: 10 Prozent.
Leistung nach Eintritt von Berufsunfähigkeit für länger als drei Monate. Je nach Tarif erhalten Versicherte das Krankentagegeld zum Beispiel für drei weitere Monate mit dem halben Tagessatz oder sechs Monate den vollen Tagessatz. Gewicht (alle Modelle): 15 Prozent.
Gesellschaft verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Versicherer dürfen den Vertrag während der ersten drei Jahre ordentlich kündigen. Manche verzichten ausdrücklich auf dieses Recht.
Gewicht im Modell 1: 10 Prozent; in den Modellen 2 und 3: 5 Prozent.
Anzeigefrist für Arbeitsunfähigkeit. Kunden können die Mitteilung über ihre Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer manchmal noch bis zu einem, drei oder sieben Tage nach Ablauf der Karenzzeit nachholen. Gewicht alle Modelle: 5 Prozent.
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@Weidmann85: Die Krankentagegeldversicherung ersetzt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Bei Selbständigen ist sie existenzsichernd, bei Arbeitnehmern dient sie (nur) zur Aufstockung des Krankengeldes der Arbeitgeberin. Nicht jeder Arbeitnehmer ist auf eine Aufstockung des Krankengeldes angewiesen, zum Beispiel weil auch sonstige Reserven zur Verfügung stehen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der langfristigen Absicherung des erreichten Lebensstandards und ist damit unverzichtbar, wenn man einen Lebensstandard über dem Niveau der Sozialhilfe absichern will. Bei einem (sehr) hohen Einkommen mag die Absicherung von 30% des Bruttoeinkommens ausreichen. In der Regel gehen wir davon aus, dass Arbeitnehmerinnen mindestens 75% des Nettolohns absichern sollten, wenn keine andere Einnahmequellen / andere Vermögenswerte vorliegen, um den Lebensstandard abzusichern. (maa)
Guten Morgen,
mir stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit einer Krankentagegeldversicherung bei einem Arbeitnehmer wenn es bereits eine n BU-Schutz gibt.
Der Versicherungsschutz schaut derzeit wie folgt aus:
- Unfallversicherung mit KHT für die zeit eines stationären Aufenthalts
- BU-Schutz i.H.v. 30% d. Brutto-Einkommens (Eine Aufstockung ist derzeit nicht möglich)
- gesetzlicher Versicherungsschutz
Macht nun noch eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung Sinn, bzw. sollte dann nicht eine, oder beide anderen Versicherungen gekündigt werden? Im Verhältnis scheint die Krankentagegeldversicherung deutlich günstiger zu sein.
Viele Grüße
@sebar: Die Hallesche finden Sie im Netz z.B. unter www.hallesche.de. Die Pax-Familienfürsorge ist zusammen mit der Bruderhilfe in die VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) eingetreten. (TK)
Gibt es die beiden überhaupt noch?
Ich kann über die große Suchmaschine nichts passendes finden.
Hier sei noch angemerkt, dass die BBKK in der Tat für alle offen ist, es jedoch einen Unterschied macht, welcher Berufsgruppe man angehört.
Der Tarif TAF ist nämlich auf folgende Berufe beschränkt: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Diplompsychologe, Zahntechniker, Krankengymnast, Heilpraktiker, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Vermes- sungsingenieur, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- oder Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer (vereidigter Bücherrevisor), Steuerbevollmächtigter, Journalist.
Falls man sich nicht zu einem dieser Berufe zählen kann, muss man den Tarif TAG nehmen und zahlt darin deutlich höhere Beiträge:
In meinem Fall kostet die Absicherung ab dem 29. Tag (200€/Tag.) 139,20€ im Monat (TAG 29). Im TAF 29 wären dies nur 76,80€ im Monat. Das gute Preis-/Leistungsverhältnis der BBKK fällt damit leider weg.