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Für gut verdienende Arbeitnehmer und Selbstständige ist das gesetzliche Krankengeld oft zu knapp. Private Versicherungen schließen die Lücke.
Ein schwerer Fahrradsturz, ein Bandscheibenvorfall oder eine Depression – wer von seinem Einkommen lebt und länger im Beruf ausfällt, braucht eine finanzielle Absicherung, um auch viele Monate über die Runden zu kommen.
Arbeitnehmer müssen sich bei längerer Krankschreibung zunächst meist keine Sorgen machen: Sie erhalten in den ersten sechs Wochen weiter ihr Gehalt vom Chef – genannt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Danach springt bei gesetzlich versicherten Beschäftigten die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das ist jedoch geringer als das Gehalt (siehe Arbeitnehmer, unten).
Bei Selbstständigen, die freiwillig Mitglied einer Krankenkasse sind, ist es komplizierter. Sie haben nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige können wählen, ob sie das Krankengeld ihrer Kasse erhalten wollen oder finanzielle Risiken bei längerer Arbeitsunfähigkeit lieber komplett über einen privaten Versicherer absichern (siehe Selbstständige, unten) oder beides kombinieren.
Unser Rat
Arbeitnehmer. Sind Sie länger krank, zahlt Ihre Kasse Krankengeld, das ist aber geringer als Ihr Gehalt. Prüfen Sie, welchen Betrag Sie bei längerer Krankheit benötigen: Ist Ihr Monatsgehalt komplett verplant, sollten Sie das Krankengeld aufstocken.
Gute Wahl. Die besten Angebote für unsere 32-jährige Modellkundin, die ihr gesetzliches Krankengeld ergänzen möchte (Unsere drei Modellkunden), sind die Tarife DFV-KG/40 der DFV, KT 6/40 der Huk-Coburg und T43/40 der Pax-Familienfürsorge. (Tabelle Privates Krankentagegeld für Arbeitnehmer). Ein Tagegeld von 40 Euro ab dem 43. Krankheitstag kostet zwischen 10 und 13 Euro im Monat.
Selbstständige. Für den Krankheitsfall absichern können Sie sich mit gesetzlichem Krankengeld Ihrer Krankenkasse oder privatem Krankentagegeld oder einer Kombination. Prüfen Sie, ab wann Sie wie viel Geld brauchen, um finanziell abgesichert zu sein.
Gute Wahl I. Wenn Sie bereits vor dem 43. Krankheitstag ein hohes Tagegeld brauchen, kann es sinnvoll sein, das Verdienstausfallrisiko komplett privat abzusichern. Am besten bewertet für den 32-jährigen Modellkunden (Unsere drei Modellkunden) wurden die Tarife TAF29/120 der Bayerischen Beamten-Krankenkasse und TFN 28/120 der Inter sowie KTG-S4/120 der Provinzial Hannover (Tabelle Privates Krankentagegeld für Freiberufler). Ein Tagegeld von 120 Euro ab dem 29. Krankheitstag kostet zwischen 45 und 60 Euro Monatsbeitrag.
Gute Wahl II. Haben Sie das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche gewählt, können Sie dieses mit privatem Tagegeld ergänzen. Für unseren 32-jährigen Modellkunden sind am besten der Tarif KT2/20 der Huk Coburg, der Tarif KTS2/20 der Alten Oldenburger und Tarif T15/20 der Pax-Familienfürsorge. Für 20 Euro Tagegeld ab dem 15. Krankheitstag zahlen Sie hier 17 Euro bis 18 Euro Monatsbeitrag.
Mehr als 70 Tarife im Test
Als Schutz gegen den Verdienstausfall bei längerer Krankheit bieten Unternehmen spezielle Krankentagegeldversicherungen an. 76 Tarife für gesetzlich Krankenversicherte mit hohem Einkommen haben wir getestet:
- 33 Tarife für Arbeitnehmer, die ihr gesetzliches Krankengeld aufstocken,
- 24 Tarife für gesetzlich krankenversicherte Freiberufler, die ihr Verdienstausfallrisiko komplett privat absichern und deshalb auf das gesetzliche Krankengeld ihrer Krankenkasse verzichten,
- 19 Tarife für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige, die Einnahmen vor dem Start des Krankengeldes wünschen und dieses später gleichzeitig ergänzen möchten.
Nicht im Test waren Tarife für privat Krankenversicherte. Diese sind bereits oft über einen entsprechenden Tagegeld-Baustein in ihrer privaten Krankenversicherung geschützt. Diese Angebote haben wir hier nicht untersucht.
Für Arbeitnehmer mit gutem Gehalt
Ein privates Krankentagegeld ist sinnvoll für viele Arbeitnehmer, wenn die Lücke zum Nettogehalt besonders groß ist oder das Gehalt jeden Monat fest verplant ist – zum Beispiel für einen Immobilienkredit oder andere laufende Verpflichtungen. Unsere 32-jährige Modellkundin verdient als IT-Spezialistin 6 000 Euro brutto. Sie möchte die Lücke zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen vollständig schließen. Das gelingt mit einer Krankentagegeldpolice, die ab dem 43. Krankheitstag 40 Euro täglich zahlt.
Mehr ist nicht drin, denn die Zahlungen aus der gesetzlichen und der privaten Versicherung dürfen zusammen nicht höher sein als der tatsächliche Verdienstausfall.
Arbeitnehmer
Die meisten Arbeitnehmer erhalten bei längerer Krankheit zunächst Geld vom Chef. Nach sechs Wochen Krankheit ist damit aber in der Regel Schluss. Dann übernimmt bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Das Krankengeld ist niedriger als der Lohn: 70 Prozent vom Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4 425 Euro im Monat gibt es von der Kasse (und auch nicht mehr als 90 Prozent vom Netto). Abgezogen werden Beiträge zur Sozialversicherung. Wer mit seinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, erhält trotzdem nicht mehr als 2 723 Euro Krankengeld im Monat. Wer viel verdient oder viel von seinem Gehalt für feste Ausgaben verplant, sollte das Krankengeld aufstocken.
Die Absicherung kostet bei den drei besten Angeboten (Tabelle Privates Krankentagegeld für Arbeitnehmer) zwischen 10 und 13 Euro monatlich. Bei den teuersten Angeboten von Central und Sono würde unsere IT-Spezialistin fast dreimal so viel zahlen für „mangelhafte“ Tarife.
Kunden sollten einen Vertrag möglichst früh abschließen, wenn sie noch jung und gesund sind. Dann haben sie weniger Probleme, einen Vertrag zu bekommen. Wer sich erst später dazu entschließt, zahlt etwas mehr. Schließt unsere Modellkundin statt mit 32 Jahren erst mit 52 Jahren einen Vertrag ab, müsste sie bei den drei besten Angeboten zwischen 24 und 28 Euro im Monat zahlen, also mehr als doppelt so viel.
Wer selbstständig arbeitet und gesetzlich versichert ist, muss eine entsprechende Wahlerklärung bei seiner Kasse abgeben, wenn er das gesetzliche Krankengeld wünscht. Dann ist statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14 Prozent der allgemeine Satz von 14,6 Prozent fällig. Hinzu kommt in beiden Fällen der Zusatzbeitragssatz der eigenen Kasse. Maximal kostet ihn der Aufschlag für das Krankengeld 26,55 Euro monatlich.
Selbstständige
Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige haben mehrere Möglichkeiten, den Verdienstausfall bei einer langen Arbeitsunfähigkeit finanziell abzusichern. Sie können sich für das Krankengeld ihrer Krankenkasse entscheiden, für eine private Krankentagegeldversicherung oder eine Kombination aus beiden (Gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld im Vergleich). Mit einer „Wahlerklärung“ erhalten Selbstständige ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld und zahlen dafür den normalen Beitragssatz ihrer Kasse. Wer vorher schon Geld braucht oder das Krankengeld aufstocken will, kann dies auf zwei Wegen: Er kann zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung abschließen oder einen Wahltarif seiner Kasse. Anders als Arbeitnehmer können sich Selbstständige aber auch komplett privat absichern.
Früheres Krankentagegeld versichern
Wichtig für Selbstständige: Das Krankengeld fließt erst ab der siebten Woche. Die Zeit davor müssen sie gegebenenfalls anders überbrücken. Möglich ist das eventuell mit einem „Wahltarif Krankengeld“ der eigenen Kasse – oder aber mit Krankentagegeld eines privaten Versicherers.
Für unseren Test haben wir zwei selbstständige Modellkunden mit unterschiedlichem Bedarf zugrunde gelegt. Der eine hat einen Großhandel und möchte im Krankheitsfall bereits ab dem 15. Tag seiner Arbeitsunfähigkeit eine Zahlung von 20 Euro bekommen. Diese Summe fließt auch ab der siebten Woche weiter und ergänzt sein Krankengeld. Dafür muss er bei den drei besten Angeboten im Test (Tabelle Privates Krankentagegeld für Selbstständige) zwischen 17 und 18 Euro im Monat zahlen.
Verdienst ganz privat absichern
Anders der zweite Selbstständige. Dieser Ingenieur möchte seinen Verdienstausfall in voller Höhe bereits vor der siebten Krankheitswoche vollständig privat absichern. In Kombination mit dem gesetzlichen Krankengeld ist das nicht möglich. Daher verzichtet er darauf. Was er bei der Berechnung seiner Finanzlücke aber beachten muss: Ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld muss er seinen Krankenkassenbeitrag auch dann weiterzahlen, wenn er krank ist – auch wenn er dann kein Einkommen hat. Zwar erhält er aufgrund einer nachträglichen Beitragskorrektur durch die Kasse die Verluste später gegebenenfalls zurück, aber die Mittel muss er zunächst selbst aufbringen können.
Daher möchte unser Modellkunde neben der gewünschten Teilabsicherung seiner Einnahmen auch einen Betrag für den Krankenkassenbeitrag versichern. Insgesamt möchte er einen Tagessatz von 120 Euro ab dem 29. Tag erhalten. Das kostet ihn bei den drei besten Angeboten (Tabelle Privates Krankentagegeld für Freiberufler) zwischen 45 und 60 Euro monatlich. Auch hier sind die schlechtesten Angebote teilweise mehr als doppelt so teuer.
Manchmal nicht versicherbar
Nicht immer erhalten Selbstständige den gewünschten Tagessatz zum gewünschten Leistungsbeginn auch bei jeder Gesellschaft. So gibt es je nach Berufsgruppe bestimmte Tageshöchstsätze: Bei Ärzten liegen diese eher hoch, bei Landwirten oder Gewerbetreibenden und gerade auch für Existenzgründer eher niedrig. Mehr als das Nettoeinkommen dürfen Versicherte nicht aus Krankengeldzahlungen – gesetzlich oder privat – erhalten. Doch bei Selbstständigen ist nicht klar definiert, was das Nettoeinkommen ist. Manche Versicherer verstehen darunter zum Beispiel 70 oder 80 Prozent des Gewinns vor Steuern, andere aber den Gewinn nach Steuern.
Selbstständige haben die Möglichkeit, durch den Abzug von Ausgaben ein nur vergleichsweise geringes Einkommen zu versteuern. Schlecht, wenn das daraus resultierende Krankentagegeld dann später nicht ausreicht, um im Ernstfall über die Runden zu kommen.
Geringeres Einkommen melden

Für Mütter. Frauen, die Nachwuchs planen, sollten auch auf Leistungen während Schwangerschaft und Entbindung achten – besonders, wenn sie kein gesetzliches Kranken- und damit auch kein Mutterschaftsgeld ihrer Kasse bekommen. Obwohl die Tarife jetzt auch innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen ein Tagegeld zahlen, beginnen die Leistungen in den meisten Tarifen erst nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit. Dann erhalten Kundinnen das Tagegeld nur für einen Teil der Mutterschutzzeit, bei langer Karenzzeit auch gar nichts. © Getty Images / Steve Debenport
Egal, welches Tagegeld Kunden mit dem Versicherer vereinbart haben – Krankentagegeld zahlt der Versicherer immer nur bis zur Höhe des dann aktuellen Nettoeinkommens. Bei Arbeitnehmern ist der Verdienst der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit maßgeblich. Bei Selbstständigen der des letzten Kalenderjahres.
Ist das Nettoeinkommen nach Vertragsschluss gesunken, zahlt der Versicherer also ein niedrigeres als das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld aus. Die Beiträge werden dann zwar für die Zukunft daran angepasst. Es gibt aber keine Ausgleichszahlung für bis dahin zu viel gezahlte Beiträge. Daher sollten Kunden den Versicherer immer informieren, wenn sich ihr Einkommen dauerhaft verringert. Andernfalls zahlen sie unter Umständen jahrelang zu hohe Beiträge.
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- Bei langer Krankheit gibt es Krankengeld statt Gehalt. Unser Krankengeld-Rechner zeigt, was Sie erwarten dürfen und wir erklären, wer Geld von der Krankenkasse erhält.
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- Krankentagegeldpolicen ersetzen Verdienstausfall bei langer Krankheit – für Selbstständige und privat versicherte Angestellte existenziell. Wann kürzen Versicherer?
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- Die Künstlersozialkasse übernimmt für selbstständige Künstler und Publizisten die Hälfte der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
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@Weidmann85: Die Krankentagegeldversicherung ersetzt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Bei Selbständigen ist sie existenzsichernd, bei Arbeitnehmern dient sie (nur) zur Aufstockung des Krankengeldes der Arbeitgeberin. Nicht jeder Arbeitnehmer ist auf eine Aufstockung des Krankengeldes angewiesen, zum Beispiel weil auch sonstige Reserven zur Verfügung stehen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der langfristigen Absicherung des erreichten Lebensstandards und ist damit unverzichtbar, wenn man einen Lebensstandard über dem Niveau der Sozialhilfe absichern will. Bei einem (sehr) hohen Einkommen mag die Absicherung von 30% des Bruttoeinkommens ausreichen. In der Regel gehen wir davon aus, dass Arbeitnehmerinnen mindestens 75% des Nettolohns absichern sollten, wenn keine andere Einnahmequellen / andere Vermögenswerte vorliegen, um den Lebensstandard abzusichern. (maa)
Guten Morgen,
mir stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit einer Krankentagegeldversicherung bei einem Arbeitnehmer wenn es bereits eine n BU-Schutz gibt.
Der Versicherungsschutz schaut derzeit wie folgt aus:
- Unfallversicherung mit KHT für die zeit eines stationären Aufenthalts
- BU-Schutz i.H.v. 30% d. Brutto-Einkommens (Eine Aufstockung ist derzeit nicht möglich)
- gesetzlicher Versicherungsschutz
Macht nun noch eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung Sinn, bzw. sollte dann nicht eine, oder beide anderen Versicherungen gekündigt werden? Im Verhältnis scheint die Krankentagegeldversicherung deutlich günstiger zu sein.
Viele Grüße
@sebar: Die Hallesche finden Sie im Netz z.B. unter www.hallesche.de. Die Pax-Familienfürsorge ist zusammen mit der Bruderhilfe in die VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) eingetreten. (TK)
Gibt es die beiden überhaupt noch?
Ich kann über die große Suchmaschine nichts passendes finden.
Hier sei noch angemerkt, dass die BBKK in der Tat für alle offen ist, es jedoch einen Unterschied macht, welcher Berufsgruppe man angehört.
Der Tarif TAF ist nämlich auf folgende Berufe beschränkt: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Diplompsychologe, Zahntechniker, Krankengymnast, Heilpraktiker, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Vermes- sungsingenieur, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- oder Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer (vereidigter Bücherrevisor), Steuerbevollmächtigter, Journalist.
Falls man sich nicht zu einem dieser Berufe zählen kann, muss man den Tarif TAG nehmen und zahlt darin deutlich höhere Beiträge:
In meinem Fall kostet die Absicherung ab dem 29. Tag (200€/Tag.) 139,20€ im Monat (TAG 29). Im TAF 29 wären dies nur 76,80€ im Monat. Das gute Preis-/Leistungsverhältnis der BBKK fällt damit leider weg.