Kranken­tagegeld für gesetzlich Versicherte Von sehr gut bis mangelhaft

35
Kranken­tagegeld für gesetzlich Versicherte - Von sehr gut bis mangelhaft

© Getty Images / Morsa Images Abel Mitja Varela

Für gut verdienende Arbeitnehmer und Selbst­ständige ist das gesetzliche Krankengeld oft zu knapp. Private Versicherungen schließen die Lücke.

Kranken­tagegeld für gesetzlich Versicherte

  • Testergebnisse für 33 Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Arbeitnehmer Anzeigen
  • Testergebnisse für 24 Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Freiberufler Anzeigen
  • Testergebnisse für 19 Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Selb­ständige Anzeigen

Ein schwerer Fahr­radsturz, ein Band­scheiben­vorfall oder eine Depression – wer von seinem Einkommen lebt und länger im Beruf ausfällt, braucht eine finanzielle Absicherung, um auch viele Monate über die Runden zu kommen.

Arbeitnehmer müssen sich bei längerer Krank­schreibung zunächst meist keine Sorgen machen: Sie erhalten in den ersten sechs Wochen weiter ihr Gehalt vom Chef – genannt Lohn­fortzahlung im Krank­heits­fall. Danach springt bei gesetzlich versicherten Beschäftigten die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das ist jedoch geringer als das Gehalt (siehe Arbeitnehmer, unten).

Bei Selbst­ständigen, die freiwil­lig Mitglied einer Krankenkasse sind, ist es komplizierter. Sie haben nicht auto­matisch Anspruch auf Krankengeld. Selbst­ständige können wählen, ob sie das Krankengeld ihrer Kasse erhalten wollen oder finanzielle Risiken bei längerer Arbeits­unfähigkeit lieber komplett über einen privaten Versicherer absichern (siehe Selbst­ständige, unten) oder beides kombinieren.

Unser Rat

Arbeitnehmer. Sind Sie länger krank, zahlt Ihre Kasse Krankengeld, das ist aber geringer als Ihr Gehalt. Prüfen Sie, welchen Betrag Sie bei längerer Krankheit benötigen: Ist Ihr Monats­gehalt komplett verplant, sollten Sie das Krankengeld aufstocken.

Gute Wahl. Die besten Angebote für unsere 32-jährige Modell­kundin, die ihr gesetzliches Krankengeld ergänzen möchte (Unsere drei Modellkunden), sind die Tarife DFV-KG/40 der DFV, KT 6/40 der Huk-Coburg und T43/40 der Pax-Familien­fürsorge. (Tabelle Privates Krankentagegeld für Arbeitnehmer). Ein Tagegeld von 40 Euro ab dem 43. Krank­heits­tag kostet zwischen 10 und 13 Euro im Monat.

Selbst­ständige. Für den Krank­heits­fall absichern können Sie sich mit gesetzlichem Krankengeld Ihrer Krankenkasse oder privatem Kranken­tagegeld oder einer Kombination. Prüfen Sie, ab wann Sie wie viel Geld brauchen, um finanziell abge­sichert zu sein.

Gute Wahl I. Wenn Sie bereits vor dem 43. Krank­heits­tag ein hohes Tagegeld brauchen, kann es sinn­voll sein, das Verdienst­ausfall­risiko komplett privat abzu­sichern. Am besten bewertet für den 32-jährigen Modell­kunden (Unsere drei Modellkunden) wurden die Tarife TAF29/120 der Bayerischen Beamten-Krankenkasse und TFN 28/120 der Inter sowie KTG-S4/120 der Provinzial Hannover (Tabelle Privates Krankentagegeld für Freiberufler). Ein Tagegeld von 120 Euro ab dem 29. Krank­heits­tag kostet zwischen 45 und 60 Euro Monats­beitrag.

Gute Wahl II. Haben Sie das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche gewählt, können Sie dieses mit privatem Tagegeld ergänzen. Für unseren 32-jährigen Modell­kunden sind am besten der Tarif KT2/20 der Huk Coburg, der Tarif KTS2/20 der Alten Oldenburger und Tarif T15/20 der Pax-Familien­fürsorge. Für 20 Euro Tagegeld ab dem 15. Krank­heits­tag zahlen Sie hier 17 Euro bis 18 Euro Monats­beitrag.

Mehr als 70 Tarife im Test

Als Schutz gegen den Verdienst­ausfall bei längerer Krankheit bieten Unternehmen spezielle Kranken­tagegeld­versicherungen an. 76 Tarife für gesetzlich Kranken­versicherte mit hohem Einkommen haben wir getestet:

  • 33 Tarife für Arbeitnehmer, die ihr gesetzliches Krankengeld aufstocken,
  • 24 Tarife für gesetzlich kranken­versicherte Freiberufler, die ihr Verdienst­ausfall­risiko komplett privat absichern und deshalb auf das gesetzliche Krankengeld ihrer Krankenkasse verzichten,
  • 19 Tarife für gesetzlich kranken­versicherte Selbst­ständige, die Einnahmen vor dem Start des Krankengeldes wünschen und dieses später gleich­zeitig ergänzen möchten.

Nicht im Test waren Tarife für privat Kranken­versicherte. Diese sind bereits oft über einen entsprechenden Tagegeld-Baustein in ihrer privaten Kranken­versicherung geschützt. Diese Angebote haben wir hier nicht untersucht.

Für Arbeitnehmer mit gutem Gehalt

Ein privates Kranken­tagegeld ist sinn­voll für viele Arbeitnehmer, wenn die Lücke zum Netto­gehalt besonders groß ist oder das Gehalt jeden Monat fest verplant ist – zum Beispiel für einen Immobilien­kredit oder andere laufende Verpflichtungen. Unsere 32-jährige Modell­kundin verdient als IT-Spezialistin 6 000 Euro brutto. Sie möchte die Lücke zwischen Krankengeld und Netto­einkommen voll­ständig schließen. Das gelingt mit einer Kranken­tagegeld­police, die ab dem 43. Krank­heits­tag 40 Euro täglich zahlt.

Mehr ist nicht drin, denn die Zahlungen aus der gesetzlichen und der privaten Versicherung dürfen zusammen nicht höher sein als der tatsäch­liche Verdienst­ausfall.

Arbeitnehmer

Die meisten Arbeitnehmer erhalten bei längerer Krankheit zunächst Geld vom Chef. Nach sechs Wochen Krankheit ist damit aber in der Regel Schluss. Dann über­nimmt bei gesetzlich kranken­versicherten Arbeitnehmern die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Das Krankengeld ist nied­riger als der Lohn: 70 Prozent vom Brutto­gehalt bis zur Beitrags­bemessungs­grenze von 4 425 Euro im Monat gibt es von der Kasse (und auch nicht mehr als 90 Prozent vom Netto). Abge­zogen werden Beiträge zur Sozial­versicherung. Wer mit seinem Gehalt über der Beitrags­bemessungs­grenze liegt, erhält trotzdem nicht mehr als 2 723 Euro Krankengeld im Monat. Wer viel verdient oder viel von seinem Gehalt für feste Ausgaben verplant, sollte das Krankengeld aufstocken.

Die Absicherung kostet bei den drei besten Angeboten (Tabelle Privates Krankentagegeld für Arbeitnehmer) zwischen 10 und 13 Euro monatlich. Bei den teuersten Angeboten von Central und Sono würde unsere IT-Spezialistin fast dreimal so viel zahlen für „mangelhafte“ Tarife.

Kunden sollten einen Vertrag möglichst früh abschließen, wenn sie noch jung und gesund sind. Dann haben sie weniger Probleme, einen Vertrag zu bekommen. Wer sich erst später dazu entschließt, zahlt etwas mehr. Schließt unsere Modell­kundin statt mit 32 Jahren erst mit 52 Jahren einen Vertrag ab, müsste sie bei den drei besten Angeboten zwischen 24 und 28 Euro im Monat zahlen, also mehr als doppelt so viel.

Wer selbst­ständig arbeitet und gesetzlich versichert ist, muss eine entsprechende Wahl­erklärung bei seiner Kasse abgeben, wenn er das gesetzliche Krankengeld wünscht. Dann ist statt des ermäßigten Beitrags­satzes von 14 Prozent der allgemeine Satz von 14,6 Prozent fällig. Hinzu kommt in beiden Fällen der Zusatz­beitrags­satz der eigenen Kasse. Maximal kostet ihn der Aufschlag für das Krankengeld 26,55 Euro monatlich.

Selbst­ständige

Gesetzlich kranken­versicherte Selbst­ständige haben mehrere Möglich­keiten, den Verdienst­ausfall bei einer langen Arbeits­unfähigkeit finanziell abzu­sichern. Sie können sich für das Krankengeld ihrer Krankenkasse entscheiden, für eine private Kranken­tagegeld­versicherung oder eine Kombination aus beiden (Gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld im Vergleich). Mit einer „Wahl­erklärung“ erhalten Selbst­ständige ab der siebten Krank­heits­woche Krankengeld und zahlen dafür den normalen Beitrags­satz ihrer Kasse. Wer vorher schon Geld braucht oder das Krankengeld aufstocken will, kann dies auf zwei Wegen: Er kann zusätzlich eine private Kranken­tagegeld­versicherung abschließen oder einen Wahltarif seiner Kasse. Anders als Arbeitnehmer können sich Selbst­ständige aber auch komplett privat absichern.

Früheres Kranken­tagegeld versichern

Wichtig für Selbst­ständige: Das Krankengeld fließt erst ab der siebten Woche. Die Zeit davor müssen sie gegebenenfalls anders über­brücken. Möglich ist das eventuell mit einem „Wahltarif Krankengeld“ der eigenen Kasse – oder aber mit Kranken­tagegeld eines privaten Versicherers.

Für unseren Test haben wir zwei selbst­ständige Modell­kunden mit unterschiedlichem Bedarf zugrunde gelegt. Der eine hat einen Groß­handel und möchte im Krank­heits­fall bereits ab dem 15. Tag seiner Arbeits­unfähigkeit eine Zahlung von 20 Euro bekommen. Diese Summe fließt auch ab der siebten Woche weiter und ergänzt sein Krankengeld. Dafür muss er bei den drei besten Angeboten im Test (Tabelle Privates Krankentagegeld für Selbstständige) zwischen 17 und 18 Euro im Monat zahlen.

Verdienst ganz privat absichern

Anders der zweite Selbst­ständige. Dieser Ingenieur möchte seinen Verdienst­ausfall in voller Höhe bereits vor der siebten Krank­heits­woche voll­ständig privat absichern. In Kombination mit dem gesetzlichen Krankengeld ist das nicht möglich. Daher verzichtet er darauf. Was er bei der Berechnung seiner Finanzlücke aber beachten muss: Ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld muss er seinen Krankenkassenbeitrag auch dann weiterzahlen, wenn er krank ist – auch wenn er dann kein Einkommen hat. Zwar erhält er aufgrund einer nach­träglichen Beitrags­korrektur durch die Kasse die Verluste später gegebenenfalls zurück, aber die Mittel muss er zunächst selbst aufbringen können.

Daher möchte unser Modell­kunde neben der gewünschten Teil­absicherung seiner Einnahmen auch einen Betrag für den Krankenkassenbeitrag versichern. Insgesamt möchte er einen Tages­satz von 120 Euro ab dem 29. Tag erhalten. Das kostet ihn bei den drei besten Angeboten (Tabelle Privates Krankentagegeld für Freiberufler) zwischen 45 und 60 Euro monatlich. Auch hier sind die schlechtesten Angebote teil­weise mehr als doppelt so teuer.

Manchmal nicht versicher­bar

Nicht immer erhalten Selbst­ständige den gewünschten Tages­satz zum gewünschten Leistungs­beginn auch bei jeder Gesell­schaft. So gibt es je nach Berufs­gruppe bestimmte Tages­höchst­sätze: Bei Ärzten liegen diese eher hoch, bei Land­wirten oder Gewer­betreibenden und gerade auch für Existenz­gründer eher nied­rig. Mehr als das Netto­einkommen dürfen Versicherte nicht aus Krankengeldzah­lungen – gesetzlich oder privat – erhalten. Doch bei Selbst­ständigen ist nicht klar definiert, was das Netto­einkommen ist. Manche Versicherer verstehen darunter zum Beispiel 70 oder 80 Prozent des Gewinns vor Steuern, andere aber den Gewinn nach Steuern.

Selbst­ständige haben die Möglich­keit, durch den Abzug von Ausgaben ein nur vergleichs­weise geringes Einkommen zu versteuern. Schlecht, wenn das daraus resultierende Kranken­tagegeld dann später nicht ausreicht, um im Ernst­fall über die Runden zu kommen.

Geringeres Einkommen melden

Kranken­tagegeld für gesetzlich Versicherte - Von sehr gut bis mangelhaft

Für Mütter. Frauen, die Nach­wuchs planen, sollten auch auf Leistungen während Schwangerschaft und Entbindung achten – besonders, wenn sie kein gesetzliches Kranken- und damit auch kein Mutter­schafts­geld ihrer Kasse bekommen. Obwohl die Tarife jetzt auch inner­halb der gesetzlichen Mutter­schutz­fristen ein Tagegeld zahlen, beginnen die Leistungen in den meisten Tarifen erst nach Ablauf der vereinbarten Karenz­zeit. Dann erhalten Kundinnen das Tagegeld nur für einen Teil der Mutter­schutz­zeit, bei langer Karenz­zeit auch gar nichts. © Getty Images / Steve Debenport

Egal, welches Tagegeld Kunden mit dem Versicherer vereinbart haben – Kranken­tagegeld zahlt der Versicherer immer nur bis zur Höhe des dann aktuellen Netto­einkommens. Bei Arbeitnehmern ist der Verdienst der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Arbeits­unfähigkeit maßgeblich. Bei Selbst­ständigen der des letzten Kalender­jahres.

Ist das Netto­einkommen nach Vertrags­schluss gesunken, zahlt der Versicherer also ein nied­rigeres als das vertraglich vereinbarte Kranken­tagegeld aus. Die Beiträge werden dann zwar für die Zukunft daran angepasst. Es gibt aber keine Ausgleichs­zahlung für bis dahin zu viel gezahlte Beiträge. Daher sollten Kunden den Versicherer immer informieren, wenn sich ihr Einkommen dauer­haft verringert. Andernfalls zahlen sie unter Umständen jahre­lang zu hohe Beiträge.

35

Mehr zum Thema

35 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.08.2020 um 12:54 Uhr
Krankentagegeldversicherung vs. BU-Versicherun

@Weidmann85: Die Krankentagegeldversicherung ersetzt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Bei Selbständigen ist sie existenzsichernd, bei Arbeitnehmern dient sie (nur) zur Aufstockung des Krankengeldes der Arbeitgeberin. Nicht jeder Arbeitnehmer ist auf eine Aufstockung des Krankengeldes angewiesen, zum Beispiel weil auch sonstige Reserven zur Verfügung stehen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der langfristigen Absicherung des erreichten Lebensstandards und ist damit unverzichtbar, wenn man einen Lebensstandard über dem Niveau der Sozialhilfe absichern will. Bei einem (sehr) hohen Einkommen mag die Absicherung von 30% des Bruttoeinkommens ausreichen. In der Regel gehen wir davon aus, dass Arbeitnehmerinnen mindestens 75% des Nettolohns absichern sollten, wenn keine andere Einnahmequellen / andere Vermögenswerte vorliegen, um den Lebensstandard abzusichern. (maa)

Weidmann85 am 08.08.2020 um 05:05 Uhr
Krankentagegeldversicherung vs. BU-Versicherung

Guten Morgen,
mir stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit einer Krankentagegeldversicherung bei einem Arbeitnehmer wenn es bereits eine n BU-Schutz gibt.
Der Versicherungsschutz schaut derzeit wie folgt aus:
- Unfallversicherung mit KHT für die zeit eines stationären Aufenthalts
- BU-Schutz i.H.v. 30% d. Brutto-Einkommens (Eine Aufstockung ist derzeit nicht möglich)
- gesetzlicher Versicherungsschutz
Macht nun noch eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung Sinn, bzw. sollte dann nicht eine, oder beide anderen Versicherungen gekündigt werden? Im Verhältnis scheint die Krankentagegeldversicherung deutlich günstiger zu sein.
Viele Grüße

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.02.2020 um 15:23 Uhr
Pax-fam.fü. und hallesche?

@sebar: Die Hallesche finden Sie im Netz z.B. unter www.hallesche.de. Die Pax-Familienfürsorge ist zusammen mit der Bruderhilfe in die VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) eingetreten. (TK)

Sebar am 13.02.2020 um 22:50 Uhr
Pax-fam.fü. und hallesche?

Gibt es die beiden überhaupt noch?
Ich kann über die große Suchmaschine nichts passendes finden.

jansen_pansen am 05.01.2020 um 18:30 Uhr
BBKK TAF / TAG

Hier sei noch angemerkt, dass die BBKK in der Tat für alle offen ist, es jedoch einen Unterschied macht, welcher Berufsgruppe man angehört.
Der Tarif TAF ist nämlich auf folgende Berufe beschränkt: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Diplompsychologe, Zahntechniker, Krankengymnast, Heilpraktiker, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Vermes- sungsingenieur, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- oder Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer (vereidigter Bücherrevisor), Steuerbevollmächtigter, Journalist.
Falls man sich nicht zu einem dieser Berufe zählen kann, muss man den Tarif TAG nehmen und zahlt darin deutlich höhere Beiträge:
In meinem Fall kostet die Absicherung ab dem 29. Tag (200€/Tag.) 139,20€ im Monat (TAG 29). Im TAF 29 wären dies nur 76,80€ im Monat. Das gute Preis-/Leistungsverhältnis der BBKK fällt damit leider weg.