Rentenhöhe. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Frauen wegen ihrer längeren Lebenserwartung anders als ein privater Versicherer keine niedrigere Rente als Männern. So kann es sich für Frauen stärker lohnen, ihren Rentenanspruch durch Beiträge zu erhöhen. Lassen Sie sich beraten! Auskünfte zum Nulltarif gibt es bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) unter der Telefonnummer 0 800/3 33 19 19.
Rentenauskunft. Rentenversicherungsträger informieren jetzt schrittweise und ab 2005 regelmäßig schriftlich alle Versicherten jährlich über ihre voraussichtlichen Rentenansprüche. Prüfen Sie alle Daten in dieser schriftlichen Rentenauskunft genau. Stellen Sie fest, ob Ihre Ausbildungszeiten ausreichend berücksichtigt wurden. Heute ist es für Sie leichter, notwendige Nachweise einzureichen, als später bei Rentenbeginn.
Täuschungsgefahr. Die Hochrechnung in der schriftlichen Rentenauskunft basiert auf bisher erreichten Ansprüchen. Lassen Sie sich durch die Zahlen nicht täuschen, sofern Sie früher voll berufstätig waren, inzwischen wegen Kindererziehung aber nur noch wenig oder gar nicht erwerbstätig sind.
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Kommentarliste
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@Ergeb_2025: Der Anlass für den Artikel in Finanztest 02/2025 war nicht eine gesetzliche Neuregelung, sondern die neue Statistik zur Anzahl der Mütter, die von der Mütterrente profitieren.
Übrigens, es gibt noch einen Artikel aus 2023 zum Thema, und zwar hier:
www.test.de/Kindererziehungszeiten
In der Finanztest Ausgabe (Februar2025) findet sich auf Seite 37 ein Artikel mit der Überschrift "Millionen Mütter erhalten mehr Rente" Der Artikel hinterlässt bei uns mehr Fragen als Antworten. Die Entgeltpunkte gibts doch schon Jahrelang, das ist doch nichts Neues. Es liest sich aber so, als würden nun erneut und zusätzlich diese Entgeltpunkte verteilt. Kann das jemand erläutern?
Viele Grüße