
Arzt, Krankenhaus, Reha. Worauf Sie bei der Krankenversicherung achten sollten. © Plainpicture / DEEPOL
Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
Viele sind Pflichtmitglied der Krankenversicherung
Jeder muss sich hierzulande krankenversichern. Viele Menschen haben jedoch gar nicht die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Absicherung. Sie sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und ihres Gehalts automatisch Pflichtmitglieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Andere können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder sind sogar beitragsfrei über ihren Ehepartner oder bei ihren Eltern mitversichert.
Mitgliedschaft Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist
Das müssen Versicherte zahlen
Die Krankenkassen können die Höhe ihrer Beiträge selbst bestimmen. Zwar gilt für alle Kassen der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Dazu kommt bei allen Kassen ein Zusatzbeitrag in unterschiedlicher Höhe. Je nach finanzieller Situation kann dieser Wert niedriger oder höher ausfallen. Beides zusammen ergibt den Beitragssatz einer Kasse. Wichtig für Versicherte daher: Durch einen Kassenwechsel von einer teuren zu einer günstigeren Krankenkasse lassen sich im Jahr 100 Euro oder mehr an Beiträgen sparen. Versicherte sollten dabei aber auch die Extraleistungen im Blick haben. Alle wichtigen Details sowie einen Beitragsrechner finden Sie im Krankenkassenvergleich.
Neben den monatlichen Beitragszahlungen müssen Versicherte auch für verordnete Leistungen, etwa für Medikamente, Reha-Maßnahmen oder Krankenhausaufenthalte eine Zuzahlung leisten. Erreicht die Summe der Zuzahlungen im Laufe eines Jahres aber einen bestimmten Betrag, sind Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit.
Gesetzliche Krankenversicherung – hier sind die Infos
- Beiträge: Das zahlen Versicherte an ihre Krankenkasse
- Leistungen: Darauf haben alle Versicherten Anspruch
- Zuzahlungen: Das gilt für Medikamente, Physiotherapie und Krankenhaus
- Zahnarzt: Besondere Kostenregeln beim Zahnarzt
Gesundheitsversorgung
Egal ob Grippe, Rückenbeschwerden oder eine Operation: Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle notwendigen Behandlungen enthalten. Und zu etwa 95 Prozent sind diese Leistungen bei allen Krankenkassen gleich, weil sie gesetzlich geregelt sind. Anders als bei den Billigtarifen in der privaten Krankenversicherung müssen Kassenpatienten keine Leistungslücken befürchten. Die meisten Krankenkassen nutzen aber die Möglichkeit, ihren Versicherten Zusatzleistungen anzubieten, die über das vorgeschriebene Maß hinaus gehen. Gerade wenn jemand besonderen Wert auf ein bestimmtes Extra legt, lohnt ein Krankenkassenvergleich.
Leistungskatalog Das dürfen Krankenversicherte erwarten
Die Krankenkasse wechseln und sparen
Wer mit dem Service seiner gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Beitragsniveau nicht zufrieden ist, bestimmte Extraleistungen vermisst oder sich aus einem anderen Grund nicht gut aufgehoben fühlt, kann seine Krankenkasse wechseln. Der Wechsel selbst ist unkompliziert. Und: Keine neue Krankenversicherung darf Versicherte ablehnen, auch nicht, wenn sie schon älter oder krank sind. Versicherte sollten aber sicherstellen, dass die neue Krankenkasse auch das bietet, was sie wünschen.
Kassenwechsel So klappt der Wechsel der Krankenkasse
So können Sie um Ihre Leistungen kämpfen
Immer wieder kommt es vor, dass eine Krankenversicherung für bestimmte Leistungen nicht zahlen will. Das müssen Versicherte aber nicht hinnehmen. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen, wenn sie mit Entscheidungen ihrer Krankenkasse unzufrieden sind. In vielen Fällen lohnt die Mühe. Hilfe bei Ärger mit der Kasse gibt auch der Patientenbeauftragte. Zahlreiche Infos erhalten Versicherte auch bei ihrer Kasse oder dem Gesundheitsministerium oder den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Widerspruch Wenn die Krankenkasse nicht zahlt
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- Yoga, Osteopathie, Reiseimpfung – hier finden Sie die beste Krankenkasse. Mit unserem Kassen-Vergleich optimieren Sie Ihren Schutz – mit günstigem Beitrag und Top-Extras.
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- Mehr als 50 Krankenkassen haben ihren Beitragssatz zum Jahresanfang 2023 erhöht. Wir sagen, was Versicherte tun können, falls sie jetzt wechseln wollen.
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- Eine sportmedizinische Untersuchung vor einem Trainingsstart ist sinnvoll. Viele Krankenkassen bezuschussen die teuren Checks. So gehen Sie vor.
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Kommentarliste
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Als Privatier/Erwerbsloser freiwillig versichert schön und gut. Beiträge steigen und werden rückwirkend angepasst. Beiträge sinken aber ein rückwirkende Anpassung nicht möglich.
Warum. Dumm gelaufen ich beziehe meine Einnahmen nur aus Kapitalerträgen (Zinsen und Veräusserungsgewinnen Aktien) Keine Lebensversicherung, keine Pacht oder Mieteinnahme.
Darum sagt meine Krankenkasse KAP aus Aktienverkäufen werden vom SGB nicht erfasst darum sind Beitragsrückzahlungen nicht berechtigt.
Seltsam nur das die KAP aus Aktienverkäufen zur Beitragsberechnung herangezogen werden dürfen. Da läuft doch was schief.
@werug: Auch nach dem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse können Sie einen zuvor vereinbarten Arzttermin in Anspruch nehmen und über die (neue) Krankenkassenkarte abrechnen. Handelt es sich um die Inanspruchnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkasse, hat ein Kassenwechsel keinen Einfluss auf die Kostenübernahme.
Nur im Bereich der freiwilligen Zusatzleistungen, wozu zum Beispiel die Kostenübernahme für eine Zahnprophylaxe zählt, kann der Kassenwechsel dazu führen, dass die Krankenkasse die Kosten nur zum Teil oder gar nicht übernimmt.
Ich habe im Februar einen wichtigen Untersuchungstermin beim Gastroenterologen und diesen möchte ich auf gar keinen Fall verschieben. Kann es beim Wechsel zur anderen GKV zu Problemen kommen während einer Ärztlichen Untersuchung?
@cdorfner: Der vorübergehende Aufenthalt im Ausland führt nicht dazu, dass die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für Rentner entfällt.
Wie ist das, wenn man sich einige Zeit (also länger als einen Monat) im nicht-EU-Ausland aufhält? Normalerweise gilt ja: Wenn eine Versicherung nicht leistet, dann sollte auch keine Prämie fällig sein. Muß man dennoch (z.B. als Rentner, oder als vorübergehend freiwillig Versicherter) Beiträge bezahlen?