Krankenkassenbeitrag

Seit 2015 können die Krankenkassen die Höhe der Beiträge selbst bestimmen. Für alle Kassen gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Doch die Krankenversicherungen dürfen Zusatzbeiträge erheben. Die wichtigste Nachricht für Versicherte: Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse kann unterm Strich mehrere Hundert Euro einsparen. Alle Details zu den einzelnen Kassenangeboten finden Sie mithilfe des Krankenkassenvergleichs der Stiftung Warentest. Unser Beitragsrechner hilft, auf den Euro genau herausfinden, was ein Wechsel konkret bringen würde.
Der allgemeine Beitragssatz
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds (etwa Lohn oder Rente). Arbeitnehmer oder Rentner zahlen davon 7,3 Prozent, die restlichen 7,3 Prozent zahlen Arbeitgeber oder der Rentenversicherungsträger. Selbstständige zahlen den kompletten Beitrag allein. Verzichten Selbstständige auf ihren Anspruch auf Krankengeld, müssen sie nur den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent zahlen. Studenten zahlen derzeit einen ermäßigten Beitragssatz von 10,22 Prozent, wenn sie sich selbst gesetzlich krankenversichern müssen. Wichtig für Auszubildende: Wer nicht mehr als 325 Euro brutto monatlich verdient, muss keine eigenen Beiträge zahlen. Dann übernimmt der Arbeitgeber die Krankenversicherungskosten komplett.
Wichtig: Es macht einen Unterschied, ob jemand Mitglied oder Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Wer Beiträge an eine Kasse zahlt, ist ein Mitglied. Versicherte sind dagegen alle, die Anspruch auf Leistungen haben, also zum Beispiel auch die beitragsfrei mitversicherten Ehepartner und Kinder.
Die Beitragsbemessungsgrenze
Kassenmitglieder müssen Beiträge nur für Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Einkünfte, die darüber liegen, sind beitragsfrei. Die Grenze liegt 2021 bei 4 837,50 Euro brutto im Monat.
Zusatzbeiträge
Zum allgemeinen Beitragssatz kommt noch ein Zusatzbeitrag, der seit 2019 wieder paritätisch finanziert wird. Das heißt: Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrags zahlen. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber, die Rentenversicherung oder die Künstlersozialkasse. Jede Krankenkasse entscheidet individuell über die Höhe ihres Zusatzbeitrags – je nach finanzieller Situation. Geht es einer Krankenkasse finanziell sehr gut, kann sie auch komplett auf den Zusatzbeitrag verzichten. Indiz für eine gute Finanzlage kann zum Beispiel eine hohe Rücklage der Krankenkasse sein. Neben den aktuellen Zusatzbeiträgen zeigt unser Krankenkassenvergleich auch, wie hoch die Rücklagen der Kassen sind.
Pflegeversicherung automatisch mit dabei
Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch auch in der Pflegeversicherung derselben Kasse Mitglied. Die Kassen sind verpflichtet, ihre Versicherten auch zu Pflegethemen zu beraten und ihnen zum Beispiel beim Beantragen von Pflegeleistungen zu helfen (zum Basiswissen Pflegeberatung). Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,05 Prozent. Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte (für Sachsen gilt eine andere Aufteilung). Kinderlose über 23 Jahren zahlen zurzeit 3,30 Prozent. Den Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten müssen sie allein tragen. Alles was Sie zur gesetzlichen Pflegeversicherung wissen müssen, lesen Sie im kostenlosen Special Pflegeversicherung. Alles über die Pflegereform steht im Special Pflegereform. Und: Wir haben private Pflegeversicherungen getestet Vergleich private Pflegeversicherungen.