Zahnarzt – was die Kasse zahlt

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur pauschale Festzuschüsse für Zahnersatz. Die restlichen Kosten muss der Patient tragen. Das kann teuer werden – vor allem, wenn der Patient höherwertigen Zahnersatz wünscht. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln kurz erklärt. Auf test.de haben wir einen Vergleich von Zahnzusatzversicherungen – knapp ein Drittel davon ist sehr gut.
Höhere Zuschüsse mit Bonusheft
Zunächst: Die Behandlung beim Zahnarzt funktioniert für gesetzlich Versicherte genauso wie bei jedem anderen Arzt: Der Versicherte legt seine Chipkarte vor, und der Zahnarzt behandelt. Muss allerdings Zahnersatz her, kann es für Versicherte schnell teuer werden. Denn die Krankenversicherungen zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Kosten, die Krankenversicherungen und Zahnärzteschaft für eine einfache Regelversorgung festgelegt haben – etwa für eine Brücke aus einer Metalllegierung ohne Goldanteil. Die restlichen Kosten muss der Versicherte selbst tragen. Waren Versicherte fünf Jahre in Folge zur Vorsorge beim Zahnarzt und können sie dies durch Stempel im Bonusheft nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss ab dem sechsten Jahr auf 70 Prozent. Bei Versicherten, die zehn Jahre lang Stempel in ihrem Bonusheft lückenlos nachweisen können, beträgt der Zuschuss ab dem elften Jahr 75 Prozent.
Tipp: Versäumen Sie den jährlichen Kontrollbesuch beim Zahnarzt auch nur ein Mal, verlieren Sie den Bonus komplett und müssen wieder bei null anfangen. Haben Sie nur vergessen, Ihr Bonusheft zu einem Termin mitzubringen, können Sie den fehlenden Stempel aber nachtragen lassen. Egal ob Zahnfüllung, Inlay oder Implantat – alle wichtigen Infos zu Qualität, Vor- und Nachteilen sowie passende Zusatzversicherungen finden Sie auf der Themenseite Zahnersatz.
Härtefallregelung
Bei Versicherten, die im Monat nicht mehr als 1 316 Euro brutto einnehmen oder Sozialleistungen wie Hartz IV, Bafög oder Grundsicherung im Alter beziehen, erstatten die Krankenkassen die Regelversorgung komplett, wenn sich Versicherte für die Kassenleistung bei Zahnersatz entscheiden. Wer mehr als die Regelversorgung wünscht, etwa eine voll verblendete Krone, der erhält nur den doppelten Festzuschuss. Die Mehrkosten müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Um den Zuschuss zu bekommen, muss bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden – selbst dann, wenn Versicherte bereits von Zuzahlungen befreit sind.
Tipp: Die Einkommensgrenze erhöht sich auf 1 751,75 Euro im Monat, wenn ein Angehöriger mit im Haushalt lebt und um weitere 329 Euro für jeden weiteren Angehörigen.
Kassenleistung beim Zahnarzt
Für viele Behandlungen müssen Kassenpatienten nicht extra zahlen. Das gilt etwa für das Entfernen von Karies und das Füllen der dadurch entstandenen Löcher, Wurzelkanalbehandlungen oder das Ziehen von Zähnen. Auch Parodontosebehandlungen oder die Entfernung von Zahnstein einmal im Jahr sind Leistungen der Krankenkassen. Versicherte haben allerdings nur Anspruch auf Füllungen aus dem jeweils preiswertesten Material. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt also etwa für Kunststoff-Füllungen nur im sichtbaren Bereich. Wer sich bei größeren Löchern für ein Inlay entscheidet, muss ebenfalls einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Die Krankenversicherung zahlt dann nur den Betrag, den sie für die preisgünstigste Füllung in der gleichen Größe zahlen würde.
Mehrkosten selbst bezahlen
Neben der Regelversorgung haben Patienten auch die Möglichkeit, hochwertigere Materialien für den Zahnersatz zu wählen. Sie können sich auch für eine komplett andere Versorgung, etwa ein Implantat anstelle einer Brücke entscheiden. Der Kassenzuschuss bleibt aber gleich, auch wenn der Zahnersatz durch die höherwertige Behandlung viel teurer wird.
Tipp: Für den Eigenanteil kommt eventuell eine Zahnzusatzversicherung auf. Die Stiftung Warentest hat Zahnzusatzversicherungen getestet – knapp ein Drittel davon ist sehr gut.
Zahnarzt darf höhere Rechnung stellen
Die Mehrkosten muss der Patient privat bezahlen. Durch die Anfang 2012 eingeführte neue privatzahnärztliche Gebührenordnung (GOZ) mussten sich Patienten meist auf noch höhere Kosten einstellen, insbesondere für hochwertigen Zahnersatz wie Inlays oder Implantate oder auch für die professionelle Zahnreinigung. Die Zahnärzte dürfen für Zusatzleistungen höhere Honorare kassieren. Im Unterschied zur Regelversorgung ist dem Zahnarzt nämlich von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgeschrieben, was er für die besondere Versorgung verlangen darf. Die Abrechnung erfolgt nach der GOZ. Dort ist jeder zahnmedizinischen Leistung eine Punktzahl zugeordnet. Ein einzelner Punkt hat einen Wert – aktuell sind das 5,62421 Cent. Aus Multiplikation von Punktzahl und Punktwert ergibt sich der einfache Gebührensatz. Je nach Schwierigkeit der Behandlung rechnen Zahnärzte höhere Sätze ab. Der 2,3-fache Gebührensatz entspricht dem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad. Zahnärzte können leicht bis zum 3,5-fachen gehen – nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Patienten sogar darüber hinaus.
Hinweis: Sie können vorab auch einen Kostenplan vom Zahntechniker erhalten, wenn für Material- und Laborkosten voraussichtlich mehr als 1 000 Euro berechnet werden. Davon sollten sie Gebrauch machen, um die Kosten besser einschätzen zu können. Gerade bei teuren und umfangreichen Behandlungen können auch Teilrechnungen vom Zahnarzt sinnvoll sein. Diese helfen Ihnen dabei, den Überblick über ihre Zahnersatzkosten zu behalten.
Zahnarztkosten verringern
Bonus. Gehen Sie mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt, auch wenn nichts wehtut. Achten Sie darauf, dass die Untersuchungen in Ihr Bonusheft eingetragen werden. Nur so sichern Sie den maximalen Zuschuss von der Krankenversicherung, falls Sie einmal Zahnersatz benötigen.
Kostenplan. Zahnärzte müssen für Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan erstellen. Lassen Sie sich diesen von Ihrem Zahnarzt genau erklären und fragen Sie ihn nach Behandlungs- und Kostenalternativen. Haben Sie Zweifel, ob Ihnen Ihr Zahnarzt den optimalen Zahnersatz vorschlägt, können Sie bei einem weiteren Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Zahnärzte dürfen von Kassenpatienten kein Geld dafür verlangen.
Preisvergleich. Die zahntechnischen Labor- und Materialkosten machen mehr als die Hälfte jeder Zahnersatzrechnung aus. Sie können Geld sparen, indem Sie Ihrem Zahnarzt vorschlagen, ein günstiges Labor zu beauftragen. Die Krankenkassen dürfen ihre Versicherten auf preiswerte Anbieter hinweisen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.
Krankenkasse. Manchmal haben die Kassen auch Verträge mit Dienstleistern wie „dent-net“ oder „Ihren Zähnen zuliebe“ geschlossen. Dadurch können Sie zumindest die Regelversorgung ohne eigene Zuzahlung bekommen. Und auch der Anteil an teurerem Zahnersatz verringert sich dadurch zumindest teilweise. Eventuell gewährt die Kasse auch einen Zuschuss zum Zahnersatz oder beteiligt sich an den Kosten für die professionelle Zahnreinigung. Informationen zu den Leistungen von derzeit 75 Kassen finden Sie in unserem Krankenkassenvergleich.
Zusatzversicherung. Private Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten, die Krankenkassen nicht übernehmen. Weil es Obergrenzen gibt, bekommen Sie aber von Kasse und Zusatzversicherung zusammen meist nicht mehr als 80 bis 90 Prozent der Kosten. Die Versicherer haben sich zudem davor geschützt, dass Patienten kurz vor ihrer Zahnsanierung noch eine Police abschließen. Ist ein Zahnproblem bei Vertragsschluss bekannt oder steht eine Behandlung an, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht. Die ersten Leistungen aus seiner Zahnpolice erhält der Versicherte frühestens acht Monate nach Vertragsschluss. Sogar in den ersten Vertragsjahren schränken viele Versicherer die Leistungen ein. Die für Sie günstigste und am besten geeignete Zahnzusatz-Police finden Sie mithilfe unseres Vergleichsrechners Zahnzusatzversicherung.
Special Kosten für Zahnersatz. Viele Tipps rund um die Zahnpflege, woran Sie einen guten Zahnarzt erkennen und wie Sie Ihre Kosten verringern können, zeigt Ihnen unser Special Kosten für Zahnersatz.
Zweitmeinungsmodell. Immer wenn Zweifel an der vorgeschlagenen Zahnbehandlung bleiben, ist eine Beratung im Rahmen des Zweitmeinungsmodells sinnvoll. Dies ist ein Gemeinschaftsangebot der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Landeszahnärztekammern. Zuständig ist immer die entsprechende Kassenzahnärztliche Vereinigung oder Kammer des Bundeslandes am Wohnort des Ratsuchenden. Das Zweitmeinungsmodell ist kostenlos. Es richtet sich ausschließlich an gesetzlich Krankenversicherte, die von ihrem Zahnarzt bereits einen Heil- und Kostenplan erhalten haben. Ein Vorteil: Die beratenden Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen die Patienten nicht selbst behandeln. Das stellt sicher, dass die Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen erfolgt.
Zahnbehandlung im Ausland
Um Kosten zu sparen, denken Versicherte manchmal auch über eine Zahnbehandlung im Ausland nach. Sich im Ausland Zahnersatz eingliedern zu lassen, ist meist nur sinnvoll bei kurzen Wegen, überschaubaren Versorgungen und einem Kooperationspartner vor Ort. Gerade teure Zahnimplantationen können Monate dauern, etwa bei erforderlichem Knochenaufbau. Komplikationen können dann zu organisatorischen und eventuell rechtlichen Problemen führen. Gründe gegen eine Zahnbehandlung im Ausland können auch langen Wege, der hohe zeitliche Aufwand und die Fahrtkosten sein.
Generell gilt: Bei Zahnbehandlungen im Ausland müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Leistungen bis zu dem Betrag erstatten, den sie auch im Inland bezahlen müssten. Das gilt aber nur bei Behandlungen in anderen EU-Ländern. Zudem können die Kassen Kosten von privatärztlichen oder medizinisch nicht anerkannten Leistungen verweigern. Das gilt:
Zunächst selber zahlen. Die Kosten für eine Auslandsbehandlung zahlen Sie zunächst meist selbst. Im Anschluss an die Behandlung können sie dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Achten Sie darauf, dass Sie sich zunächst von einem Zahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Auf dessen Grundlage sollten Sie sich dann einen weiteren Heil- und Kostenplan von einem ausländischen Zahnarzt aushändigen lassen. Achten Sie darauf, dass dieser möglichst in Deutsch verfasst ist. Diese Unterlagen müssen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse muss Ihnen bestätigen, welchen Anteil der Kosten sie übernimmt.
Garantie. Sie sollten mit dem Zahnarzt Garantie- und Ersatzansprüche nach deutschem Recht vereinbaren.
Mögliche Probleme. Das Verbraucherschutzrecht ist in allen EU-Ländern im Wesentlichen identisch mit dem deutschen. Die zweijährige Gewährleistung gilt also auch für Laboratorien in Polen oder Ungarn. Trotzdem kann es kompliziert werden, wenn die Behandlung oder der Zahnersatz fehlerhaft sind. Bei Nachbesserungen müssen Sie zum Behandler fahren. Für Patienten in Grenznähe ist dies kein Problem. Bei allen anderen fallen dadurch zusätzliche Kosten für Übernachtung und Reise an. Einige Zahnärzte in den östlichen EU-Ländern haben aber bereits Vertragspartner in Deutschland, die Nachbesserungen vornehmen. Erkundigen Sie sich danach. Sie müssen auch mit Sprachproblemen rechnen. Das kann für die Behandlung, aber auch für mögliche Reklamationen problematisch werden.
Arzthaftung. Nicht in allen Ländern der EU ist das Arzthaftungsrecht so streng wie in Deutschland. Schmerzensgeld und Schadenersatz sind meist noch schwerer zu erlangen als hier. Verweigert sich der Zahnarzt, hilft nur noch eine Klage. Diese müssen Sie im Allgemeinen beim Gericht am Sitz des Zahnarztes im Ausland einreichen. Nur wenn der Arzt über Anzeigen für die Behandlung im Ausland geworben hat, können Sie ihn an Ihrem Wohnort verklagen.
Mit Laborkosten sparen. Wenn Sie eine Auslandsbehandlung aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten scheuen, können Sie trotzdem von den günstigen Preisen in den europäischen Nachbarländern profitieren. Laborkosten machen etwa 60 Prozent der Kosten für Zahnersatz aus. Arbeitet Ihr deutscher Zahnarzt mit einem günstigen Labor etwa in Polen oder Tschechien zusammen, kann er bis zu 50 Prozent dieser Kosten sparen. Das kommt auch den Patienten zugute. Bei Mängeln können Sie sich zudem an Ihren heimischen Zahnarzt wenden. Fragen Sie bei ihm nach.
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