Um Kosten zu sparen, denken Versicherte manchmal auch über eine Zahnbehandlung im Ausland nach. Sich im Ausland Zahnersatz eingliedern zu lassen, ist meist nur sinnvoll bei kurzen Wegen, überschaubaren Versorgungen und einem Kooperationspartner vor Ort. Gerade teure Zahnimplantationen können Monate dauern, etwa bei erforderlichem Knochenaufbau. Komplikationen können dann zu organisatorischen und eventuell rechtlichen Problemen führen. Gründe gegen eine Zahnbehandlung im Ausland können auch langen Wege, der hohe zeitliche Aufwand und die Fahrtkosten sein.
Generell gilt: Bei Zahnbehandlungen im Ausland müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Leistungen bis zu dem Betrag erstatten, den sie auch im Inland bezahlen müssten. Das gilt aber nur bei Behandlungen in anderen EU-Ländern. Zudem können die Kassen Kosten von privatärztlichen oder medizinisch nicht anerkannten Leistungen verweigern. Das gilt:
Zunächst selber zahlen. Die Kosten für eine Auslandsbehandlung zahlen Sie zunächst meist selbst. Im Anschluss an die Behandlung können sie dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Achten Sie darauf, dass Sie sich zunächst von einem Zahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Auf dessen Grundlage sollten Sie sich dann einen weiteren Heil- und Kostenplan von einem ausländischen Zahnarzt aushändigen lassen. Achten Sie darauf, dass dieser möglichst in Deutsch verfasst ist. Diese Unterlagen müssen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse muss Ihnen bestätigen, welchen Anteil der Kosten sie übernimmt.
Garantie. Sie sollten mit dem Zahnarzt Garantie- und Ersatzansprüche nach deutschem Recht vereinbaren.
Mögliche Probleme. Das Verbraucherschutzrecht ist in allen EU-Ländern im Wesentlichen identisch mit dem deutschen. Die zweijährige Gewährleistung gilt also auch für Laboratorien in Polen oder Ungarn. Trotzdem kann es kompliziert werden, wenn die Behandlung oder der Zahnersatz fehlerhaft sind. Bei Nachbesserungen müssen Sie zum Behandler fahren. Für Patienten in Grenznähe ist dies kein Problem. Bei allen anderen fallen dadurch zusätzliche Kosten für Übernachtung und Reise an. Einige Zahnärzte in den östlichen EU-Ländern haben aber bereits Vertragspartner in Deutschland, die Nachbesserungen vornehmen. Erkundigen Sie sich danach. Sie müssen auch mit Sprachproblemen rechnen. Das kann für die Behandlung, aber auch für mögliche Reklamationen problematisch werden.
Arzthaftung. Nicht in allen Ländern der EU ist das Arzthaftungsrecht so streng wie in Deutschland. Schmerzensgeld und Schadenersatz sind meist noch schwerer zu erlangen als hier. Verweigert sich der Zahnarzt, hilft nur noch eine Klage. Diese müssen Sie im Allgemeinen beim Gericht am Sitz des Zahnarztes im Ausland einreichen. Nur wenn der Arzt über Anzeigen für die Behandlung im Ausland geworben hat, können Sie ihn an Ihrem Wohnort verklagen.
Mit Laborkosten sparen. Wenn Sie eine Auslandsbehandlung aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten scheuen, können Sie trotzdem von den günstigen Preisen in den europäischen Nachbarländern profitieren. Laborkosten machen etwa 60 Prozent der Kosten für Zahnersatz aus. Arbeitet Ihr deutscher Zahnarzt mit einem günstigen Labor etwa in Polen oder Tschechien zusammen, kann er bis zu 50 Prozent dieser Kosten sparen. Das kommt auch den Patienten zugute. Bei Mängeln können Sie sich zudem an Ihren heimischen Zahnarzt wenden. Fragen Sie bei ihm nach.
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@werug: Auch nach dem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse können Sie einen zuvor vereinbarten Arzttermin in Anspruch nehmen und über die (neue) Krankenkassenkarte abrechnen. Handelt es sich um die Inanspruchnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkasse, hat ein Kassenwechsel keinen Einfluss auf die Kostenübernahme.
Nur im Bereich der freiwilligen Zusatzleistungen, wozu zum Beispiel die Kostenübernahme für eine Zahnprophylaxe zählt, kann der Kassenwechsel dazu führen, dass die Krankenkasse die Kosten nur zum Teil oder gar nicht übernimmt.
Ich habe im Februar einen wichtigen Untersuchungstermin beim Gastroenterologen und diesen möchte ich auf gar keinen Fall verschieben. Kann es beim Wechsel zur anderen GKV zu Problemen kommen während einer Ärztlichen Untersuchung?
@cdorfner: Der vorübergehende Aufenthalt im Ausland führt nicht dazu, dass die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für Rentner entfällt.
Wie ist das, wenn man sich einige Zeit (also länger als einen Monat) im nicht-EU-Ausland aufhält? Normalerweise gilt ja: Wenn eine Versicherung nicht leistet, dann sollte auch keine Prämie fällig sein. Muß man dennoch (z.B. als Rentner, oder als vorübergehend freiwillig Versicherter) Beiträge bezahlen?
@wwreg50: Es geht darum, dass man auch im Tarif Kostenerstattung nur Leistungen anteilig erstattet bekommt, die im Katalog der GKV enthalten sind. Für bestimmte Leistungen, deren Kosten die PKV zwar übernehmen würde, die GKV aber nicht, müssen GKV-Versicherte die Kosten komplett aus der eigenen Tasche bezahlen.
Es kann aber auch vorkommen, dass Versicherte nur zu Ärzten gehen dürfen, die auch eine Kassenzulassung haben und nicht zu reinen Privatärzten. Ob das der Fall ist, regelt meist der Tarif.
Und manchmal sind die Leistungen in der Kostenerstattung auch auf einzelne Leistungsbereiche wie Zähne/Zahnbehandlungen oder Krankenhaus oder ambulante Behandlungen beschränkt.