Kann ein Unternehmer den Kaufpreis für eine geplante Investition nicht allein aufbringen, gründet er eine Gesellschaft von Anlegern. Von den Anlegern sammelt er Geld ein. Häufig nimmt er zusätzlich einen Kredit auf. Sobald genügend Geld für den Kauf zum Beispiel von Immobilien, Windkraftanlagen oder Schiffen zusammen- gekommen ist, wird der Fonds für neue Anleger geschlossen.
Als Gesellschafter bestimmt der Anleger Entscheidungen des Fonds mit. Er profitiert vom Gewinn der Gesellschaft, haftet aber auch für Verluste mindestens in Höhe seiner Einlage. Da die Investitionen langfristig angelegt sind, können Anleger für viele Jahre nicht kündigen. Wer trotzdem kündigt oder seinen Anteil am Zweitmarkt verkauft, muss zum Teil hohe Verluste hinnehmen.
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